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Die Baunutzungsverordnung kurz BauNVO bestimmt in Deutschland die moglichen Festsetzungen bezuglich Art und Mass der baulichen Nutzung eines Grundstucks Abschnitt 1 und 2 der Bauweise und der uberbaubaren Grundstucksflache Abschnitt 3 in Bauleitplanen Aufgrund der Verordnungsermachtigung des 9a des Baugesetzbuches sind die Gemeinden bei der Bauleitplanung an die Bestimmungen der Baunutzungsverordnung gebunden konnen also grundsatzlich nur die Festsetzungen treffen die die Baunutzungsverordnung zulasst BasisdatenTitel Verordnung uber die bauliche Nutzung der GrundstuckeKurztitel BaunutzungsverordnungAbkurzung BauNVOArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Offentliches BaurechtFundstellennachweis 213 1 2Ursprungliche Fassung vom 26 Juni 1962 BGBl I S 429 Inkrafttreten am 1 August 1962Neubekanntmachung vom 21 November 2017 BGBl I S 3786 Letzte Anderung durch Art 3 G vom 4 Januar 2023 BGBl I Nr 6 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Februar 2023 Art 7 G vom 4 Januar 2023 GESTA P008Weblink Text der VerordnungBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Soweit keine Ubergangsvorschriften greifen beziehen sich Festsetzungen in Bauleitplanen immer auf die am ersten Tag der offentlichen Auslegung des Bauleitplans Flachennutzungsplan Bebauungsplan nach 3 Abs 2 BauGB geltende Fassung der Baunutzungsverordnung Das bedeutet dass es sich nicht um dynamische Verweise im Sinne einer Festsetzung gemass der jeweils geltenden Fassung handelt vielmehr sind Festsetzungen in Bauleitplanen so zu verstehen dass sie den entsprechenden Inhalt der jeweils geltenden Baunutzungsverordnung insoweit ubernehmen Wird beispielsweise fur ein Gebiet in einem Bebauungsplan im Jahr 1966 als Art der baulichen Nutzung ein Kerngebiet festgesetzt so bestimmt sich auch heute noch die zulassige Nutzung in diesem Gebiet nach den Bestimmungen der BauNVO 1962 Bildlich kann man sich dies so vorstellen als ob alle entsprechenden Bestimmungen der BauNVO die in Form von Festsetzungen im Bauleitplan in Bezug genommen werden in den Bauleitplan hinein abgeschrieben werden Nach 34 Abs 2 BauGB sind hinsichtlich der Art der Nutzung die 1 bis 15 BauNVO unter bestimmten Voraussetzungen auch auf unbeplante Innenbereiche anwendbar Bei faktischen Baugebieten gilt die jeweils aktuelle Baunutzungsverordnung Inhaltsverzeichnis 1 Art der baulichen Nutzung 1 1 Unterschiedliche Bauflachen 1 2 Unterschiedliche Baugebiete 1 3 Ubersicht uber zulassige Nutzungskombinationen 2 Mass der baulichen Nutzung 3 Bauweise und uberbaubare Grundstucksflache 4 Geschichtliche Entwicklung 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseArt der baulichen Nutzung BearbeitenDer erste Abschnitt der BauNVO beschreibt die fur die Bebauung vorgesehenen Flachen nach der Art ihrer baulichen Nutzung Dabei wird unterschieden zwischen den nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung vorgesehenen Bauflachen und den nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung vorgesehenen Baugebieten Im Flachennutzungsplan konnen sowohl Bauflachen als auch Baugebiete dargestellt werden im Bebauungsplan konnen nur Baugebiete festgesetzt werden 1 Abs 3 Satz 1 BauNVO Unterschiedliche Bauflachen Bearbeiten Die Einteilung der Bauflachen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung wird nach 1 Abs 1 Nr 1 4 BauNVO wie folgt vorgenommen Wohnbauflachen WGemischte Bauflachen MGewerbliche Bauflachen GSonderbauflachen SUnterschiedliche Baugebiete Bearbeiten Die Einteilung der Baugebiete nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung wird nach 1 Abs 2 Nr 1 11 BauNVO wie folgt vorgenommen Kleinsiedlungsgebiete WS 2 BauNVOreine Wohngebiete WR 3 BauNVOallgemeine Wohngebiete WA 4 BauNVObesondere Wohngebiete WB 4a BauNVODorfgebiete MD 5 BauNVOMischgebiete MI 6 BauNVOUrbane Gebiete MU 6a BauNVOKerngebiete MK 7 BauNVOGewerbegebiete GE 8 BauNVOIndustriegebiete GI 9 BauNVOSondergebiete SO 10 11 BauNVODie jeweiligen Paragrafen bestimmen welche Nutzungen im Gebietstyp allgemein und welche ausnahmsweise zulassig sind Nach 13 BauNVO sind in den Baugebieten nach den 2 bis 4 Raume in den Baugebieten nach den 4a bis 9 auch Gebaude fur die Berufsausubung freiberuflich Tatiger und solcher Gewerbetreibender die ihren Beruf in ahnlicher Art ausuben zulassig Ein wichtiger Aspekt bei der Festsetzung der Nutzungen ist kleinraumige Mischungen von Nutzungen zu ermoglichen Nutzungsmischungen lassen insbesondere Urbane Gebiete Mischgebiete Kerngebiete und Dorfgebiete zu Ubersicht uber zulassige Nutzungskombinationen Bearbeiten Gebaudearten WS WR WA WB MD MI MU MK GE GIWohngebaude nbsp J nbsp J nbsp J nbsp J nbsp J nbsp J nbsp J nbsp nbsp nbsp Laden Gaststatten nbsp nbsp nbsp J nbsp J nbsp J nbsp J nbsp J nbsp JKirchliche kulturelle gesundheitliche soziale Sportanlagen nbsp nbsp nbsp J nbsp J nbsp J nbsp J nbsp J nbsp J nbsp nbsp Hotels Pensionen nbsp nbsp nbsp J nbsp J nbsp J nbsp J nbsp JTankstellen nbsp nbsp nbsp nbsp J nbsp J nbsp nbsp nbsp J nbsp JNicht storende Handwerksbetriebe nbsp nbsp nbsp J nbsp J nbsp J nbsp JNicht storendes Gewerbe nbsp nbsp nbsp nbsp J nbsp J nbsp J nbsp J nbsp JSonstiges Gewerbe nbsp J nbsp J nbsp J nbsp J nbsp J nbsp JVerwaltungsgebaude nbsp nbsp J nbsp J nbsp J nbsp JGeschafts und Burogebaude nbsp J nbsp J nbsp J nbsp J nbsp JVergnugungsstatten nbsp nbsp nbsp J nbsp nbsp J nbsp Land und forstwirtschaftliche Betriebe nbsp JNutzgarten Gartenbaubetriebe nbsp J nbsp nbsp J nbsp JLagerhauser und platze nbsp J nbsp JIndustriebetriebe nbsp J nbsp J allgemein zulassig nbsp ausnahmsweise zulassig 1 Mass der baulichen Nutzung BearbeitenDer zweite Abschnitt der BauNVO beschaftigt sich mit dem Mass der baulichen Nutzung Die BauNVO bestimmt fur die dazu im Bebauungsplan vorzunehmenden Festsetzungen in den meisten Fallen Richt bzw Hochstwerte in 16 bis 21a BauNVO Diese sind im Einzelnen Hohe baulicher Anlagen 18 BauNVO die angibt wie hoch eine bauliche Anlage in Relation zu einem Bezugspunkt sein darf zum Beispiel Oberkante der Strasse Grundflachenzahl GRZ 19 BauNVO die angibt wie gross der Anteil der uberbauten Grundflache eines Grundstucks in Relation zu seiner Gesamtflache sein darf Beispiel Bei einer maximal zulassigen GRZ von 0 6 betragt bei einer Grundstucksgrosse von 300 m die maximal uberbaubare Grundflache 180 m Geschossflachenzahl GFZ 20 BauNVO die angibt wie gross die Geschossflache die Grundflache aller Vollgeschosse in Relation zur Grundstucksflache maximal sein darf Beispiel Bei einer maximal zulassigen GFZ von 1 2 darf bei einer Grundstucksgrosse von 300 m maximal eine Geschossflache von 360 m errichtet werden Zudem kann die Anzahl der zulassigen Vollgeschosse als Minimalwert Maximalwert oder zwingender Wert festgesetzt werden Die Festlegung ab wann ein Vollgeschoss vorliegt wird von der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt Baumassenzahl BMZ 21 BauNVO die in Gewerbe Industrie und sonstigen Sondergebieten angibt welche Baumasse Rauminhalt von Gebauden in Relation zur Grundstucksflache maximal zulassig sind Die letzten drei Regelungen konnen auch optional als absolute Werte also in konkreten Quadrat oder Kubikmeterwerten angegeben werden 21a regelt zudem die Zulassigkeiten von Stellplatzen Garagen und Gemeinschaftsanlagen Bauweise und uberbaubare Grundstucksflache BearbeitenIm dritten Abschnitt werden Festlegungen bezuglich der Bauweise und den uberbaubaren Grundstucksflachen getroffen Die Bauweise 22 kann im Bebauungsplan festgesetzt werden Differenziert wird zwischen offener und geschlossener Bauweise Bei offener Bauweise sind die Bauwerke mit beiderseitigem seitlichem Grenzabstand und einer Maximallange von 50 m zu errichten Bei der Geschlossenen Bauweise werden die Bauwerke ohne seitlichen Grenzabstand errichtet Ausserdem gibt es die Moglichkeit eine von 22 BauNVO Abs 1 abweichende Bauweise mit weitergehenden Regelungen festzusetzen bspw halboffen Im Bebauungsplan konnen nach 23 BauNVO Baulinien Baugrenzen und Bebauungstiefen festgesetzt werden Die Festsetzung von Bauflachen mittels Baulinien und grenzen genannt Baufenster ist bei den meisten Bebauungsplanen die Regel Bauvorhaben mussen sich dabei innerhalb des Baufensters bewegen Dafur gibt es meistens einen gewissen Spielraum es kann aber auch sein dass beispielsweise auf eine strenge Bauflucht Wert gelegt wird und die Baufenster enger ausfallen Je nach Festsetzung sind Nebengebaude und Garagen ausserhalb des Baufensters zulassig Die Festsetzung von Baufenstern kann auch gleichzeitig mit der Festsetzung von GRZ GFZ oder BMZ erfolgen In diesen Fallen ist eine vollstandige Ausnutzung des Baufensters nicht moglich wenn dabei die anderen Festsetzungen uberschritten werden wurden Im Unterschied zur Baugrenze von der zuruckgewichen werden darf muss auf einer Baulinie direkt gebaut werden Solche Baulinien werden haufig in Bereichen mit Blockrandbebauungen angewandt wo die Einhaltung einer strengen bzw einheitlichen Bauflucht erforderlich ist Eine Angabe alleine von Bebauungstiefen beispielsweise von einer Strasse aus bemessen findet selten Anwendung da sie im Prinzip einer parallel nach hinten verschobenen Baugrenze entspricht Geschichtliche Entwicklung BearbeitenDie Baunutzungsverordnung trat erstmals zum 1 August 1962 in Kraft und wurde wiederholt allerdings eher selten novelliert 1968 1977 1990 2013 2017 Die Verordnung selbst und die damit verbundenen Anderungen zeigen auch den Wandel beim Immissionsschutz Wahrend zunachst die Gewerbe und Industrieansiedlung im Vordergrund standen richtete sich die spatere Aufmerksamkeit auf die Schaffung gesunder Wohnverhaltnisse in den Stadten Derzeit gilt die BauNVO 1990 zuletzt in der Fassung der Bekanntmachung des 21 November 2017 Eine Neubekanntmachung ist bisher nicht vorgesehen Literatur BearbeitenGerhard Boeddinghaus BauNVO Baunutzungsverordnung Kommentar 5 neu bearbeitete Auflage Rehm Verlag Munchen u a 2005 ISBN 3 8073 2129 2 Wilhelm Sofker Hrsg Baugesetzbuch BauGB In der Fassung der Bekanntmachung vom 23 September 2004 BGBl I S 2414 zuletzt geandert durch Art 21 G zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei vom 21 Juni 2005 BGBl I S 1818 Mit Verordnung uber Grundsatze fur die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstucken Wertermittlungsverordnung WertV Vom 6 Dezember 1988 BGBl I S 2209 geandert durch Art 3 Bau und Raumordnungsgesetz 1998 BauROG vom 18 August 1997 BGBl I S 2081 2110 dtv Beck Texte im dtv 5018 Mit ausfuhrlichem Sachverzeichnis und einer Einfuhrung Textausgabe Sonderausgabe 38 Auflage Stand 1 Juli 2005 Deutscher Taschenbuch Verlag u a Munchen 2005 ISBN 3 423 05018 7 Hansjorg Rist Martin Rist Baunutzungsverordnung Mit Auszugen aus den Baunutzungsverordnungen 1962 1968 1977 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart 2010 ISBN 978 3 17 021521 4 Kurzkommentierung Hans Carl Fickert Herbert Fieseler Baunutzungsverordnung Kommentar unter besonderer Berucksichtigung des deutschen und gemeinschaftlichen Umweltschutzes mit erganzenden Rechts und Verwaltungsvorschriften 11 Auflage Kohlhammer Stuttgart 2008 ISBN 978 3 17 020174 3 Weblinks BearbeitenText der Baunutzungsverordnung Verordnung uber die bauliche Nutzung der Grundstucke Baunutzungsverordnung vom 26 Juni 1962 Historisch synoptische Edition 1962 1993 samtliche Fassungen seit dem Inkrafttreten mit Geltungszeitraum und Synopsen Urbanes Mischgebiet Initiative Urbanitat Mobilitat und kurze Wege dokumentiert im Forum Institut der StadtbaukunstEinzelnachweise Bearbeiten BauNVO Synopse 1962 1990 2013 01 BUND Abgerufen am 17 Oktober 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4135754 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Baunutzungsverordnung amp oldid 230771552