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Das Treibhausgas Emissionshandelsgesetz Gesetz uber den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen TEHG bildet in Deutschland die gesetzliche Grundlage fur den nationalen Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in einem EU weiten Emissionshandelssystem EU EHS Es dient der Umsetzung der EU Emissionshandelsrichtlinie vom 13 Oktober 2003 EHS Richtlinie die im Hinblick auf das Kyoto Protokoll von 1997 die Mitgliedstaaten der Europaischen Union seit dem Jahr 2005 zu einem kosteneffizienten Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasen verpflichtet BasisdatenTitel Gesetz uber den Handel mit Berechtigungen zur Emissionvon TreibhausgasenKurztitel Treibhausgas EmissionshandelsgesetzAbkurzung TEHGArt Bundesgesetz EinspruchsgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von Art 74 Abs 1 Nr 24 11 Art 72 Abs 2 GGRechtsmaterie Umweltrecht WirtschaftsverwaltungsrechtFundstellennachweis 2129 55Ursprungliche Fassung vom 8 Juli 2004 BGBl I S 1578 Inkrafttreten am 15 Juli 2004Letzte Neufassung vom Art 1 G vom 21 Juli 2011 BGBl I S 1475 Inkrafttreten derNeufassung am 28 Juli 2011Letzte Anderung durch Art 18 G vom 10 August 2021 BGBl I S 3436 3449 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2024 Art 137 G vom 10 August 2021 GESTA C199Weblink Text des TEHGBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Entstehungsgeschichte BearbeitenMit dem Treibhausgas Emissionshandelsgesetz vom 8 Juli 2004 waren zunachst die Rechts und Verwaltungsvorschriften in Kraft gesetzt worden um der EHS Richtlinie bis zum 31 Dezember 2003 nachzukommen 1 2 Es galt im Wesentlichen fur ortsfeste Anlagen der Grossindustrie die in besonderem Masse Kohlenstoffdioxid CO2 emittierten Durch Anderungen der EHS Richtlinie wurde ab 2008 der Luftverkehr in das europaische Emissionshandelssystem einbezogen Ausserdem wurden eine starkere Harmonisierung des Emissionshandelssystems eine Absenkung der Gesamtmenge an Berechtigungen sowie die Einbeziehung weiterer Treibhausgase und zusatzlicher Industrietatigkeiten jeweils fur die Zeit ab 2013 vorgesehen Das betraf Perfluorcarbone PFC bei der Aluminiumproduktion sowie Distickstoffmonoxid N2O bei einzelnen Anlagen der chemischen Industrie ausserdem Methan CH4 teilfluorierte Kohlenwasserstoffe HFKW und Schwefelhexafluorid SF6 Die Anderungen der EHS Richtlinie machten auch Anderungen des nationalen Rechts erforderlich 3 Diese wurden im TEHG umgesetzt das am 28 Juli 2011 in Kraft trat Gleichzeitig trat das Gesetz vom 8 Juli 2004 ausser Kraft 4 blieb aber nach Massgabe der Ubergangsregelungen fur Emissionen aus der Handelsperiode 2008 bis 2012 noch anwendbar Inhalt BearbeitenAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Abschnitt 2 Genehmigung und Uberwachung von Emissionen Abschnitt 3 Berechtigungen und Zuteilung Abschnitt 4 Globaler marktbasierter Mechanismus fur den internationalen Luftverkehr Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften Abschnitt 6 Sanktionen Abschnitt 7 Ubergangsregelungen Anhang 1 Einbezogene Tatigkeiten und Treibhausgase Teil 1 Grundsatze Teil 2 Tatigkeiten Anhang 2 Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Uberwachungsplanen nach 6 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach 5 Teil 1 Fristen fur die Vorlage eines Uberwachungsplans Teil 2 Anforderungen an die Ermittlung von Emissionen und an die EmissionsberichterstattungTEHG BearbeitenUberblick Bearbeiten In den Emissionsrechtehandel sind vor allem Unternehmen mit Feuerungsanlagen die eine Warmeleistung von uber 20 Megawatt aufweisen sowie andere grossere Produktionsanlagen energieintensiver Wirtschaftszweige und die Emission von Kohlenstoffdioxid CO2 und Distickstoffmonoxid N2O einbezogen 5 Fur den Luftverkehr gilt das TEHG seit dem 1 Januar 2012 fur alle Emissionen eines Luftfahrzeugs die durch den Verbrauch von Treibstoffen entstehen 2 TEHG Anlagen und Luftfahrzeugbetreiber bedurfen einer Emissionsgenehmigung 4 34 TEHG fur deren Erteilung die Landesbehorden zustandig sind Sie mussen die emittierte Menge an Treibhausgasen ermitteln 5 TEHG und dem Umweltbundesamt daruber berichten 6 19 Abs 1 TEHG Der Bericht muss von einer durch die Deutsche Akkreditierungsstelle akkreditierten bzw die Deutsche Akkreditierungs und Zulassungsgesellschaft fur Umweltgutachter zertifizierten Prufstelle verifiziert worden sein 5 Abs 2 21 TEHG 6 Die Betreiber mussen zudem einen Uberwachungsplan fur die Emissionsermittlung und Berichterstattung einreichen der der EU Monitoring Verordnung entspricht 7 Die Betreiber mussen entsprechend dem Verursacherprinzip jahrlich bis zum 30 April eine ihren Emissionen entsprechende Zahl an Emissionsberechtigungen abgeben 7 TEHG Diese werden nach der EU Auktionsverordnung von der Deutschen Emissionshandelsstelle am Spot Markt der Europaischen Energieborse EEX European Energy Exchange in Leipzig versteigert 8 Abs 1 Abs 2 28 Abs 1 Nr 2 TEHG 7 Abs 1 EHV 8 9 10 oder nach der EU Zuteilungsverordnung EU ZuVO kostenlos zugeteilt 9 TEHG 11 In gewissem Umfang sind auch Emissionsberechtigungen die von Drittlandern ausgegeben werden beachtlich 16 TEHG Bis einschliesslich 2012 erfolgte die Zuteilung nach Massgabe eines Zuteilungsgesetzes ZuG uber Nationale Allokationsplane Die Berechtigungen werden im EU Emissionshandelsregister erfasst 17 TEHG Die Erlose aus der Versteigerung der Berechtigungen stehen dem Bund zu 8 Abs 3 TEHG Emissionshandelspflichtige Tatigkeiten Bearbeiten Das Gesetz gilt gem 2 TEHG fur die in Anlage 1 Teil 2 genannten Treibhausgase und Tatigkeiten bei denen die jahrliche Produktionsleistung als auch die Gesamtfeuerungswarmeleistung bestimmte Schwellenwerte uberschreitet Grundsatzlich benotigen alle Anlagen die Treibhausgase freisetzen eine Emissionsgenehmigung gem 4 Abs 1 TEHG Fur Anlagen die vor dem 1 Januar 2013 nach den Vorschriften des Bundes Immissionsschutzgesetzes BImschG genehmigt wurden gilt die immissionsschutzrechtliche Anlagengenehmigung jedoch als Emissionsgenehmigung 4 Abs 4 Satz 1 TEHG sodass keine gesonderte Emissionsgenehmigung erforderlich ist Bei spater genehmigten Anlagen schliesst die Genehmigung nach dem BImschG die Emissionsgenehmigung mit ein Konzentrationswirkung 13 BImschG 12 Fur Kleinemittenten sieht 27 TEHG eine Befreiung von der Pflicht zu Abgabe von Emissionsberechtigungen vor und ermachtigt die Bundesregierung zum Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung Von dieser Ermachtigung hat die Bundesregierung im 9 Abschnitt der Emissionshandelsverordnung 2030 EHV 2030 13 16 ff EHV 2030 Gebrauch gemacht fur Anlagen die weniger als 15 000 Tonnen Kohlendioxidaquivalent emittieren einen Ausgleichsbetrag fur ersparte Kosten des Erwerbs von Emissionsberechtigungen bezahlen und sich freiwillig zur Emissionsminderungen verpflichten sofern die Europaische Kommission keine Einwande erhebt 16 EHV 2030 Gegenstand der Selbstverpflichtung des Betreibers ist gem 20 EHV 2030 die Reduzierung der Gesamtemissionen der Anlage gegenuber dem Basiswert beginnend ab dem Jahr 2021 um jahrlich 2 2 entsprechend dem Reduktionsziel des EU ETS Gem 23 EHV 2030 gelten fur die Dauer der Befreiung die Berichtspflichten nur eingeschrankt Sanktionen Bearbeiten Kommt ein Betreiber seiner Abgabepflicht nicht nach so setzt die zustandige Behorde fur jede emittierte Tonne Kohlendioxidaquivalent fur die der Betreiber keine Berechtigungen abgegeben hat eine Zahlungspflicht von 100 Euro fest 30 Abs 1 TEHG Verstosse gegen die Genehmigungs oder die Berichtspflicht gehoren zu den in 32 TEHG aufgezahlten Ordnungswidrigkeiten die mit einer Geldbusse bis zu funfzig bzw funfhunderttausend Euro geahndet werden konnen Kritik Bearbeiten Wolfgang Grundinger urteilte 2012 Deutschland die grosste Verschmutzernation habe den Markt mit Lizenzen uberschwemmt und einflussreichen Kohleunternehmen grosszugige Privilegien eingeraumt 14 Der Emissionshandel ist ein Paradebeispiel fur ein umweltokonomisches Klimaschutzinstrument das zum Flaggschiff europaischer Klimapolitik avancieren sollte aber zum Zankapfel harter Verteilungskampfe wurde In der ersten Einfuhrungsphase des Emissionshandels 2005 2007 verteilten drei der sechs grossten Verschmutzernationen mehr Emissionsberechtigungen an ihre Industrie als diese eigentlich benotigte was dem Sinn und Zweck des Emissionshandels namlich der Verknappung der Emissionsrechte zuwiderlauft Auch in Deutschland kam es zu einer Uberausstattung um 4 3 Grossbritannien der europaweit zweitgrosste Verschmutzer gab hingegen 17 7 weniger Zertifikate aus als benotigt Wolfgang Grundinger Lobbyismus im Klimaschutz 15 Siehe auch BearbeitenEmissionszertifikategesetz setzt in Osterreich die EU Emissionshandelsrichtlinie um Grandfathering die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten zu Beginn des HandelsLiteratur BearbeitenLars Hoffmann Martin Fleckner Inga Budde TEHG ZuV 2020 Praxiskommentar zum Treibhausgas Emissionshandelsgesetz und zur Zuteilungsverordnung 2020 Richard Boorberg Verlag Stuttgart Munchen 2017 ISBN 978 3 415 05890 3 Raimund Korner Hans Peter Vierhaus Sebastian von Schweinitz TEHG Treibhausgas Emissionshandelsgesetz Zuteilungsgesetz 2007 Kommentar C H Beck Munchen 2005 ISBN 3 406 52551 2 Michael Adam Helmar Hentschke Stefan Kopp Assenmacher Handbuch des Emissionshandelsrechts Springer Verlag 2006 ISBN 978 3 540 32876 6 Carl Stephan Schweer Christian von Hammerstein Zuteilungsgesetz 2007 Koln 2006 ISBN 978 3 452 25813 7 Martin Maslaton Treibhausgas Emissionshandelsgesetz Handkommentar Nomos Verlagsgesellschaft Baden Baden 2005 ISBN 3 8329 1011 5 Carl Stephan Schweer Christian von Hammerstein Bernhard Ludwig Treibhausgas Emissionshandelsgesetz Koln 2004 ISBN 978 3 452 25771 0 Weblinks BearbeitenText des Treibhausgas Emissionshandelsgesetzes Novelle TEHG 2011 Entwurfe und Begrundungen auf www bundestag de Text des Treibhausgas Emissionshandelsgesetzes in der bis 28 Juli 2011 geltenden Fassung Deutsche Emissionshandelsstelle Gesetze und VerordnungenEinzelnachweise Bearbeiten Art 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2003 87 EG uber ein System fur den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft vom 8 Juli 2004 BGBl I S 1578 Entwurf eines Gesetzes uber den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen Treibhausgas Emissionshandelsgesetz TEHG BT Drs 15 2328 vom 13 Januar 2004 S 7 ff vgl Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen fur die Fortentwicklung des Emissionshandels BT Drs 17 5296 vom 29 Marz 2011 S 31 ff Art 15 Abs 2 G vom 21 Juli 2011 BGBl I S 1475 1501 Anlage 1 TEHG DEHSt Als Prufstelle informieren Abgerufen am 18 Januar 2023 DEHSt Monitoring Abgerufen am 18 Januar 2023 Umweltbundesamt Jahresbericht zu deutschen Versteigerungen im EU Emissionshandel 30 Marz 2021 Umweltbundesamt DEHSt Leitfaden Zuteilung 2021 2020 Berlin Februar 2021 EEX Auktion von Emissionsberechtigungen FAQ Leipzig 21 September 2017 Delegierte Verordnung EU 2019 331 der Kommission vom 19 Dezember 2018 zur Festlegung EU weiter Ubergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemass Artikel 10a der Richtlinie 2003 87 EG des Europaischen Parlaments und des Rates In Amtsblatt der Europaischen Union L Nr 59 27 Februar 2019 S 8 TEHG Anwendungsbereich Anwendungsbereich des Treibhausgas Emissionshandelsgesetzes TEHG Hinweise der Deutschen Emissionshandelsstelle DEHSt Stand April 2019 Verordnung zur Durchfuhrung des Treibhausgas Emissionshandelsgesetzes in der Handelsperiode 2021 bis 2030 Emissionshandelsverordnung 2030 EHV 2030 vom 29 April 2019 BGBl I S 538 die durch Artikel 19 des Gesetzes vom 10 August 2021 BGBl I S 3436 geandert worden ist Wolfgang Grundinger Lobbyismus im Klimaschutz Der Einfluss der Interessengruppen auf die nationale Ausgestaltung des EU Emissionshandels VS Verlag fur Sozialwissenschaften 2012 ISBN 978 3 531 18348 0 S 8 Zusammenfassung Kapitel 6 S 760 781 Verwasserung des Emissionshandels durch Industrie und Energiewirtschaft Wolfgang Grundinger Lobbyismus im Klimaschutz Der Einfluss der Interessengruppen auf die nationale Ausgestaltung des EU Emissionshandels VS Verlag fur Sozialwissenschaften 2012 ISBN 978 3 531 18348 0 S 11 kursive Hervorhebung im Original Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 1129133621 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Treibhausgas Emissionshandelsgesetz amp oldid 236039753