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Ein Zuteilungsgesetz ZuG ist ein im Rahmen des EU Emissionsrechtehandels in Deutschland erlassenes Gesetz das nationale Ziele fur die Emission von Kohlendioxid CO2 sowie Regeln fur die Zuteilung und Ausgabe von Emissionsberechtigungen an die Betreiber von Anlagen festlegt die dem Treibhausgas Emissionshandelsgesetzes TEHG unterliegen 1 Die ZuG sind die gesetzliche Ausgestaltung der deutschen Nationalen Zuteilungsplane NAP Die Zuteilungen wurden fur jede Handelsperiode Zuteilungsperiode in einem gesonderten Gesetz geregelt um flexibel auf neue Erkenntnisse oder Anforderungen reagieren zu konnen Es gab Zuteilungsgesetze und sie konkretisierende Zuteilungsverordnungen fur die erste Handelsperiode 2004 2007 ZuG 2007 und ZuV 2007 und die zweite Handelsperiode 2008 2012 ZuG 2012 und ZuV 2012 des Emissionsrechtehandels Seit der dritten Handelsperiode 2013 2020 gibt es keine nationalen Allokationsplane mehr sondern ein von der Europaischen Kommission festgelegtes Mengenziel Cap und einheitliche Zuteilungsregeln fur alle Mitgliedsstaaten Daher gibt seit der dritten Handelsperiode auch kein Zuteilungsgesetz mehr 2 Die seit 2013 geltenden einheitlichen europaischen Zuteilungsregeln aus der Emissionshandelsrichtlinie Richtlinie 2003 87 EG und dem darauf aufbauenden Benchmarking Beschluss Beschluss 2011 278 EU werden in Deutschland nunmehr nur noch durch Zuteilungsverordnungen konkretisiert 3 Inhaltsverzeichnis 1 ZuG 2007 2 ZuG 2012 3 Siehe auch 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseZuG 2007 BearbeitenBasisdatenTitel Gesetz uber den nationalen Zuteilungsplanfur Treibhausgasemissionsberechtigungenin der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007Kurztitel Zuteilungsgesetz 2007Abkurzung ZuG 2007Art BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Wirtschaftsverwaltungsrecht UmweltrechtFundstellennachweis 2129 41Erlassen am 26 August 2004 BGBl I S 2211 Inkrafttreten am 31 August 2004Letzte Anderung durch Art 130 VO vom 19 Juni 2020 BGBl I S 1328 1343 Inkrafttreten derletzten Anderung 27 Juni 2020 Art 361 VO vom 19 Juni 2020 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Fur die 1 Handelsperiode 2005 2007 wurde in Deutschland das ZuG 2007 BGBl I S 2211 erlassen In 4 des ZuG 2007 sind die nationalen Emissionsziele und die Zuteilungsmengen fur die einzelnen Makrosektoren Wirtschaftsbereiche festgelegt Dazu gehoren auch Bereiche die nicht vom Emissionshandel erfasst werden wie etwa der Verkehr Dies bezeichnet man als den Makroplan In einem sogenannten Mikroplan wurde festgelegt wie viele Emissionsberechtigungen einzelne Anlagen erhalten konnen die unter den Emissionshandel fallen Zum Mikroplan gehort auch eine Sonderreserve fur Kapazitatserweiterungen oder neu in den Markt eintretende Wettbewerber Sektor Zuzuteilende Menge Mio t CO2 Jahr 2005 2007 2008 2012Energie und Industrie 503 495Verkehr und Haushalte 298 291Gewerbe Handel Dienstleistungen 0 58 0 58Summe 859 844Die Summe der Berechtigungen aus dem Mikroplan uberstieg die im Makroplan festgelegten Fur diesen Fall griff der in 4 und 5 ZuG 2007 definierte Erfullungsfaktor von 0 9709 Fur prozessbedingter Emissionen und neu errichtete Anlagen wurde ein Erfullungsfaktor von 1 angesetzt Anlagen die kurz vor Beginn der Zuteilungsperiode modernisiert worden waren erhielten ebenfalls einen hoheren Anteil early action Durch Multiplikation mit dem Erfullungsfaktor wurden die Zuteilungsmengen einheitlich reduziert um die Emissionsmengen des Makroplans einzuhalten 4 In den 7 bis 18 ZuG 2007 sind die verschiedenen Antragsmoglichkeiten fur die Zuteilung festgelegt Das Zuteilungsgesetz 2007 wurde in der Zuteilungsverordnung 2007 ZuV 2007 weiter konkretisiert 5 ZuG 2012 BearbeitenBasisdatenTitel Gesetz uber den nationalen Zuteilungsplanfur Treibhausgasemissionsberechtigungenin der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012Kurztitel Zuteilungsgesetz 2012Abkurzung ZuG 2012Art BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Wirtschaftsverwaltungsrecht UmweltrechtFundstellennachweis 2129 50Erlassen am 7 August 2007 BGBl I S 1788 Inkrafttreten am 11 August 2007Letzte Anderung durch Art 133 VO vom 19 Juni 2020 BGBl I S 1328 1344 Inkrafttreten derletzten Anderung 27 Juni 2020 Art 361 VO vom 19 Juni 2020 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Fur die 2 Handelsperiode 2008 2012 erarbeitete die deutsche Bundesregierung ein neues Zuteilungsgesetz in das auch die im Zuge des Revisionsprozesses des zweiten deutschen Nationalen Zuteilungsplanes NAP II umzusetzenden Anderungen Forderungen der Europaischen Union eingearbeitet werden mussten Das ZuG 2012 ist im Sommer 2007 verabschiedet worden Aufbauend auf den Erfahrungen der ersten Handelsperiode 2005 bis 2007 sollte das Emissionshandelssystem in Deutschland durch die im Zuteilungsgesetz 2012 festgelegten Regeln fortentwickelt und seine Effizienz verbessert werden Mit dem NAP II bzw dem ZuG 2012 wurde die Struktur der Zuteilungsregeln vor allem durch Verzicht auf Sonderregeln und Wahloptionen gegenuber der ersten Handelsperiode deutlich vereinfacht Der Erfullungsfaktor fur Kraftwerke wurde auf 0 85 gesenkt 6 Fur alle anderen Bereiche wurde nur geringfugig vermindert so dass nach wie vor fast alle Emissionsberechtigungen kostenlos ausgegeben wurden Das Zuteilungsgesetz 2012 ersetzte das Zuteilungsgesetz 2007 Es wurde in der Zuteilungsverordnung 2012 ZuV 2012 weiter konkretisiert 7 Siehe auch BearbeitenDeutsche Emissionshandelsstelle Grandfathering early actionWeblinks BearbeitenZuteilungsgesetz 2012 PDF 101 kB Bundesgesetzblatt Zuteilungsgesetz 2007 PDF 101 kB Bundesgesetzblatt Einzelnachweise Bearbeiten Anhang 1 TEHG Deutsche Emissionshandelsstelle DEHSt ZuG Zuteilungsgesetz Memento vom 3 Juni 2013 im Internet Archive abgerufen am 8 Juli 2013 Zuteilungsverordnung 2020 ZuV 2020 Axel Hermeier Umweltmanagement und Emissionsrechtehandel Schriften zur Nachhaltigen Unternehmensentwicklung Band 7 Rainer Hampp Verlag 2007 ISBN 978 3 86618 153 3 Text der Zuteilungsverordnung 2007 Karoline Rogge Joachim Schleich und Regina Betz An Early Assessment of National Allocation Plans for Phase 2 of EU Emission Trading Working Paper Sustainability and Innovation S 1 2006 fraunhofer de PDF 801 kB Text der Zuteilungsverordnung 2012Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4817787 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zuteilungsgesetz amp oldid 214948926