www.wikidata.de-de.nina.az
Losvergabe ist ein Begriff aus dem deutschen Vergaberecht Definition BearbeitenLosvergabe bezeichnet die Aufteilung eines offentlichen Auftrags in Teil oder Fachlose Sie ist das Antonym zur Gesamtvergabe Rechtliche Bedeutung BearbeitenIm deutschen Vergaberecht sind offentliche Auftraggeber nach 97 Abs 4 S 2 GWB grundsatzlich verpflichtet einen offentlichen Auftrag in Losen aufgeteilt zu vergeben Eine Gesamtvergabe ist nach 97 Abs 4 S 3 GWB ausnahmsweise zulassig wenn wirtschaftliche oder technische Grunde dies erfordern Literatur BearbeitenMalte Muller Wrede Grundsatze der Losvergabe unter dem Einfluss mittelstandischer Interessen NZBau 2004 S 643 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Losvergabe amp oldid 205983308