Der Fachanwalt für Vergaberecht wurde von der 5. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer am 16. März 2015 als 22. Fachanwaltschaft beschlossen.
Rechtsanwälte können diese Zusatzqualifikation erwerben, wenn sie für den Nachweis der theoretischen Kenntnisse einen entsprechenden Fachanwaltslehrgang mit mindestens 120 Stunden absolviert und drei Klausuren bestanden haben. Der Fachanwaltslehrgang muss nach § 14 o Fachanwaltsordnung (FAO) die folgenden theoretischen Kenntnisse vermitteln:
1. Europäische und deutsche Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe, insbesondere
2. Besonderheiten der einzelnen Vergabeverfahren bei der:
3. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung:
4. Vergaberechtliche Aspekte des Beihilferechts,
5. Grundzüge des öffentlichen Preisrechts.
Die praktischen Kenntnisse müssen gemäß § 5 Absatz 1 lit. v Fachanwaltsordnung durch 40 bearbeitete Fälle nachgewiesen werden, davon mindestens fünf gerichtliche Verfahren oder Nachprüfungsverfahren.
Einzelnachweise Bearbeiten
- (Memento des vom 18. Juni 2021 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , abgerufen am 27. März 2017
- Fachanwaltsordnung in der Fassung vom 1. November 2015