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Ein Arzneimittel Rabattvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einzelnen Arzneimittelherstellern und einzelnen deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen uber die exklusive Belieferung der Krankenversicherten mit einzelnen Arzneimitteln des Herstellers Moglich wurden diese direkten Belieferungsvertrage durch das im Januar 2003 in Kraft getretene Beitragssatzsicherungsgesetz BSSichG 1 Das im Mai 2006 in Kraft getretene Arzneimittelversorgungs Wirtschaftlichkeitsgesetz AVWG 2 und das GKV Wettbewerbsstarkungsgesetz 3 4 erweiterten ab dem 1 April 2007 die Moglichkeiten der Krankenkassen noch einmal Zeitgleich starteten viele gesetzliche Krankenkassen die Arzneimittelversorgung ihrer Versicherten mithilfe der neuen Rabattvertrage Das Ziel das die Bundesregierung mit den beiden Gesetzen und den daraus resultierenden Arzneimittel Rabattvertragen verfolgt ist die Kostensenkung bei den Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen Diese Ausgabenreduktion soll zur Absenkung der Lohnnebenkosten beitragen 5 Die Rabattvertrage sind streng geheim und werden deshalb nicht veroffentlicht Durch einen Kommunikationsfehler einer AOK wurden im Oktober 2021 jedoch erstmals vertrauliche Informationen bekannt Danach sind Rabatte in Hohe von bis zu 99 96 Prozent vorgekommen Diese brutalen Rabatte fuhrten zu Wie geschenkt Preisen sie seien weder auskommlich noch kostendeckend aber wettbewerbsverdrangend 6 Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlagen und erhoffte Wirkungen 2 Folgen der Arzneimittel Rabattvertrage 2 1 Folgen fur Krankenkassen 2 2 Folgen fur Patienten 2 2 1 Substitution 2 2 2 Zuzahlung 2 3 Folgen fur die Arzneimittelhersteller 2 4 Folgen fur die Arzte und Apotheker 3 Kritik an den Arzneimittel Rabattvertragen und rechtliche Verwerfungen 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGesetzliche Grundlagen und erhoffte Wirkungen BearbeitenDas Beitragssatzsicherungsgesetz BSSichG das am 1 Januar 2003 in Kraft trat ermoglichte den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland mit einem oder mehreren Arzneimittelherstellern Vertrage abzuschliessen In Erwartung eines grosseren Absatzvolumens gewahren die Hersteller den Krankenkassen Rabatte was zur Entlastung der Krankenkassen Budgets beitragen soll Die Rabattvereinbarungen konnten sich auf das Gesamtsortiment seit 2011 nicht mehr moglich eines Herstellers beziehen oder auf einzelne Wirkstoffe Selbst Rabattvereinbarungen uber einzelne Arzneiformen eines Wirkstoffs und einzelne Packungsgrossen sind moglich Die praktische Umsetzung und auch der tatsachliche Start dieser neuartigen Form der Arzneimittelversorgung der gesetzlich Krankenversicherten gelang jedoch erst durch das GKV Wettbewerbsstarkungsgesetz GKV WSG das uberwiegend zum 1 April 2007 3 in Kraft trat 4 und das viele gesetzliche Krankenkassen sofort mit dem Inkrafttreten anwendeten Erst mit dem GKV WSG konnte den Herstellern durch die Krankenkasse eine weitestgehend exklusive Abgabe ihrer Arzneimittel garantiert werden Die Bundesregierung erhoffte sich durch die Arzneimittel Rabattvertrage eine Senkung der Lohnnebenkosten uber die Senkung der Beitrage der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung Zu diesem Zweck setzte die CDU CSU SPD Bundesregierung unter Angela Merkel die Gesundheitsreform 2007 um deren Grundlagen noch von der Vorgangerregierung Gerhard Schroders durch die Parteien SPD und Bundnis 90 Die Grunen ausgearbeitet worden waren Im Jahr 2010 sparten die Krankenkassen durch vertragliche Vereinbarungen 1 3 Mrd Euro 7 Dabei sind aber die Transaktionskosten der Krankenkassen oder mogliche Einsparungen durch strukturelle Verschiebungen im Markt nicht berucksichtigt Ferner hoffte das Bundesministerium fur Gesundheit BMG dass die Qualitat der Versorgung verbessert die Wirtschaftlichkeit durch mehr Transparenz einen intensiveren Wettbewerb und weniger Burokratie erhoht und vor allem die Wahl und Entscheidungsmoglichkeiten der Versicherten ausgeweitet 2 werden konne Zumindest die Arzneimittel Rabattvertrage ergaben jedoch eine zumindest zeitweise verminderte Versorgungsqualitat durch Versorgungsengpasse bei den Vertrags Arzneimittelherstellern mit bisher geringem Marktanteil Die Transparenz der Versorgung sank erheblich da die Vertragsinhalte der Rabattvertrage nur den Vertragspartnern bekannt werden Der erhoffte Burokratie Abbau verkehrte sich bei allen beteiligten Akteuren des Gesundheitswesens ins Gegenteil siehe unten unter Folgen der Arzneimittel Rabattvertrage Die Wahl und Entscheidungsmoglichkeiten der Versicherten wurden zumindest bei den Arzneimitteln nicht erweitert da in der Regel nun die Vertragsgestaltung der Krankenkasse bestimmt von welchem Hersteller das Arzneimittel sein soll das der Patient von nun an erhalten wird Verantwortlich und haftbar fur das erhaltene Medikament ist nach wie vor der Arzt der es verordnet hat er hat als einziger die Moglichkeit einen bestimmten Hersteller des Medikaments zu bestimmen die Apotheke ist an die Rabattvertrage gebunden Lediglich in begrundeten Ausnahmefallen darf der Apotheker die Apothekerin ein anderes Arzneimittel abgeben z B Teilbarkeit einer Arzneiform nicht gegeben Akutversorgung im Notdienst In diesem Falle ist dies auf dem Rezept zu dokumentieren Nicht nur einige am Gesundheitswesen beteiligten Institutionen sondern auch politische Berater die am Gesetzgebungsverfahren beteiligt waren sind mit den Auswirkungen des GKV Wettbewerbsstarkungsgesetzes unzufrieden und betrachten den Versuch der Bundesregierung mit dem GKV WSG und dem AVWG die Arzneimittel Rabattvertrage als Kostensenkungsinstrumente zu etablieren als gescheitert Mittlerweile mehren sich die Stimmen die eine Einschrankung der Rabattvertrage oder deren Abschaffung zugunsten praktikablerer Versorgungsmodelle fordern 5 8 9 Grosse Krankenkassen und deren Spitzenverband haben jedoch angekundigt die Rabattvertrage beibehalten zu wollen da sie aus ihrer Sicht zu einer erfolgreichen Kostensenkung bei den Arzneimittel Ausgaben beitrugen 9 10 Folgen der Arzneimittel Rabattvertrage BearbeitenFolgen fur Krankenkassen Bearbeiten Die gesetzlichen Krankenkassen wahlen einen oder mehrere Vertragspartner aus Sie sind dabei an die Vorgaben des Vergaberechts fur offentliche Auftraggeber gebunden Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen GWB Mit diesen vereinbaren sie fur einen vereinbarten Zeitraum bevorzugt zwei Jahre welche Arzneimittel der Vertragshersteller exklusiv an die Versicherten der Krankenkasse abgegeben werden Die Krankenkassen profitieren von Rabattzahlungen der Vertragshersteller 11 Im Jahr 2015 erhielten die gesetzlichen Krankenkassen von den pharmazeutischen Unternehmern Rabattzahlungen in Hohe von rund 3 61 Milliarden Euro 12 Folgen fur Patienten Bearbeiten Substitution Bearbeiten nbsp Gleicher Wirkstoff anderes Aussehen Ein Arzneimittel wird gegen ein gleichartiges eines anderen Herstellers ausgetauschtUntersagt der Arzt bei seiner Arzneimittel Verordnung den Austausch nicht so erhalt der Patient in der Apotheke nicht das Medikament von jenem Hersteller der auf dem Rezept genannt ist sondern ein Medikament mit gleichem Wirkstoff gleicher Dosierung gleicher Packungsgrosse gleichem Indikationsbereich und vergleichbarer Arzneiform von einem der Hersteller die einen Rabattvertrag mit der Krankenkasse des Patienten geschlossen haben 13 Einigen Patienten besonders jenen die uber sehr lange Zeit Arzneimittel eines Herstellers eingenommen haben fallt diese Umstellung schwer 14 In diesen Fallen kann der Arzt auf der Abgabe des altgewohnten Arzneimittels bestehen muss dies jedoch auf dem Rezept vermerken Ausschluss von aut idem Weigert sich der Arzt jedoch dies zu tun kann der Patient sein bisher gewohntes Arzneimittel nur noch dann erhalten wenn er den vollen Verkaufspreis des Arzneimittels ubernimmt Der betroffene Patient erhalt diese Kosten aber von seiner Krankenkasse nachtraglich nur teilweise erstattet es kommt in diesem Fall daher beinahe immer zum Austausch des bisherigen Arzneimittels gegen das des Rabattvertrags Herstellers Handelt es sich bei dem ermittelten Rabattarzneimittel um ein bislang ungebrauchliches Praparat eines neuen Vertrags Herstellers so kann sich die Belieferung mit dem Arzneimittel verzogern Das Medikament ist jedoch dank des schnellen Distributionssystems der offentlichen Apotheken in den meisten Fallen in weniger als einem halben Tag in der Hand des Patienten Einige Krankenkassen haben mit praktisch allen bedeutsamen Herstellern Rabattvertrage geschlossen so dass hier wieder Wahlfreiheit fur Arzt und Apotheker herrscht Es gibt auch Krankenkassen die dem Hersteller ab Gultigkeit des Rabattvertrages bis zu vier Monate Zeit lassen bevor sie das Rabattarzneimittel liefern konnen mussen Friedenspflicht 15 sodass in diesem Zeitraum von den Apotheken Nichtverfugbarkeit nachgewiesen werden muss um ein anderes Praparat abgeben zu konnen Zuzahlung Bearbeiten Ein Arzneimittel das aufgrund eines Arzneimittel Rabattvertrags abgegeben wird ist nicht automatisch von der Zuzahlung befreit 2 Es liegt im Ermessen der Krankenkasse ob sie den Patienten die Zuzahlung ganz oder zur Halfte erlassen mochte 31 Abs 3 S 5 SGB V Einige Krankenkassen gewahren die Zuzahlungsbefreiung um die Akzeptanz der rabattierten Arzneimittel beim Patienten zu verbessern Die Befreiung aufgrund des Festbetrages gilt nur solange wie das Medikament diese Preisbedingung erfullt Senken die Krankenkassenverbande oder das Bundesministerium fur Gesundheit den Festbetrag oder erhoht der Hersteller den Verkaufspreis so entfallt diese Befreiung von der Zuzahlungspflicht wieder Dies kann sich alle zwei Wochen andern wenn die Preisanderungsdaten in die Lauer Taxe die Preisliste fur Arzneimittel und apothekenubliche Waren aufgenommen worden sind Folgen fur die Arzneimittelhersteller Bearbeiten Durch die Einfuhrung von Rabattvertragen in das deutsche Gesundheitssystem kam es zu teils massiven Verschiebungen von Marktanteilen bei den Arzneimittelherstellern Dies ist hauptsachlich eine Folge der Rabattrunde durch die Allgemeinen Ortskrankenkassen AOK an der sich die grossen Generika Hersteller des Jahres 2007 nicht beteiligten und stattdessen kleinere Pharma Unternehmen zum Zuge kamen In der Anfangszeit der Rabattvertrage im Jahr 2007 wurden bei einigen Herstellern deren Marktanteil 16 an der Arzneimittel Versorgung zuvor sehr gering gewesen war die danach aber plotzlich eine grosse Zahl Versicherter grosser Krankenkassen zu versorgen hatten einige Medikamenten knapp 17 Beim Inkrafttreten neuer Rabattvertragen zum Jahreswechsel kann es auch weiterhin kurzzeitig zu geringen Lieferverzogerungen kommen bis die Apotheken ihre Warenlager auf die neue Rabattsituation eingestellt haben Durch die veranderte Marktsituation wurde der Arzt Aussendienst bei vielen Herstellern deutlich verkleinert Folgen fur die Arzte und Apotheker Bearbeiten Vor allem in der Anfangszeit der Rabattvertrage ab April 2007 entstand in den Arztpraxen und den Apotheken ein erheblicher Erklarungsbedarf zu der neuen Situation 13 Die Umsetzung der Rabattvertrage gestaltete sich schwierig weil in erheblichem Ausmass und in recht kurzer Zeit die Medikation vieler Patienten ausgetauscht werden musste Besonders die Medikation von Patienten die an Lebensmittel und Zusatzstoff Unvertraglichkeiten leiden bedarf umfangreicher Vertraglichkeitsprufung da womoglich andere Tabletten Hilfsstoffe in den ausgetauschten Arzneimitteln enthalten sein konnen Auch die Umstellungen der Praxis und der Apotheken Computer und sehr selten auch Unstimmigkeiten in den Rabattdatensatzen erhohten den Zeitaufwand fur die korrekte Bestimmung des Rabattarzneimittels Arzte die den Austausch der Medikamente nicht zulassen konnen auch ein Jahr spater nicht sicher abschatzen wie sich dies auf ihre Entlohnung durch die Krankenkasse auswirkt Bisher ist unklar ob Arzte welche ihren Patienten die gewohnten nicht in Rabattvertragen aufgefuhrten Arzneimittel verschreiben von den Krankenkassen haftbar gemacht werden Die Apotheker konnten vor allem in der Startphase der Rabattvertrage oftmals die Arzneimittel aus Rabattvertragen nicht abgeben obwohl sie dies der Verordnung entsprechend tun mussten Dies lag daran dass bei den Rabattarzneimitteln Lieferknappheiten auftraten weil einige grosse Krankenkassen Rabattvertrage mit Firmen abgeschlossen hatten die bislang kaum Marktanteile im deutschen Gesundheitssystem hatten Jede einzelne Lieferschwierigkeit muss aber dokumentiert werden da nicht abzusehen ist ob die Krankenkasse die Bezahlung des abgegebenen Arzneimittels vollstandig verweigert 18 wenn die Lieferschwierigkeit nicht nachgewiesen werden kann Auch die Haftungsfrage macht den Arzten Sorgen denn sie haften wenn ein Patient ein Medikament erhalt das er nicht vertragt und wenn er vom Arzt uber dieses gesundheitliche Risiko nicht aufgeklart wurde 19 Da der Arzt nicht immer vorhersehen kann zu welchem Medikament ausgetauscht wird kann das rechtliche Risiko fur den Arzt unkalkulierbar sein Kritik an den Arzneimittel Rabattvertragen und rechtliche Verwerfungen BearbeitenDie Krankenkassen wurden kritisiert weil keine Zahlen veroffentlicht werden aus denen sich die Hohe der Rabattzahlungen der Hersteller an die Krankenkassen bestimmen lassen Die amtliche Statistik KJ1 weist nur die Gesamthohe nach Kassenart aus Auch dem Vergabeverfahren mangelte es an Transparenz Dies fuhrte dazu dass Ende 2007 einige Hersteller bestimmte Krankenkassen verklagten weil sie beim Vertragszuschlag ubergangen wurden 20 Die Vergabekammer der Bezirksregierung Dusseldorf ein Gericht das Vertrage auf die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen pruft erliess daraufhin ein Zuschlagsverbot 21 Auch die Vergabekammer des Bundeskartellamts stoppte die Vertragsvergabe durch Zuschlagsverbot 21 Den betroffenen Kassen wurde also der Abschluss des Rabattvertrags untersagt wogegen einige derselben vor einem Sozialgericht Beschwerde einlegten nbsp Bundeskartellamt in BonnKurioserweise erklarten sich in der Folge verschiedene wettbewerbsrechtlich urteilende Landesgerichte und sozialrechtlich urteilende Sozialgerichte fur zustandig und somit die jeweils andere Gerichtsart fur nicht zustandig 22 Die urteilenden Gerichte fallten vollig gegensatzliche Entscheidungen Dieses rechtliche Durcheinander wird auf die Einfugung wettbewerbsrechtlicher Elemente in das Funftes Buch Sozialgesetzbuch SGB V zuruckgefuhrt 11 die eine Normenkollision zwischen Sozialgesetzgebung der gesetzliche Krankenkassen folgen und den rechtlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs dem die Arzneimittelhersteller als Unternehmen folgen offenbarte Sowohl Vertreter der Arzneimittelhersteller als auch der gesetzlichen Krankenkassen forderten den Gesetzgeber auf fur rechtliche Klarheit zu sorgen Am 22 April 2008 entschied das Bundessozialgericht dass bei Streitigkeiten aufgrund des Versorgungsauftrages von Krankenkassen fur ihre Versicherten ausschliesslich der Weg uber die Sozialgerichte gegeben sei Az B 1 SF 1 08 R Nach den Ausfuhrungen des Gerichtes stehe dies im Einklang mit dem Grundgesetz und den europarechtlichen Vorschriften 23 Dennoch bestand damit fur die gesetzlichen Krankenkassen und die Arzneimittelhersteller keine Rechtssicherheit weil unklar blieb ob die damals laufenden Verfahren vor den Landgerichten und Vergabekammern trotz dieser Entscheidung des Bundessozialgerichts fortzusetzen waren Da erstgenannte Instanzen nach Massgabe des Wettbewerbsrechts auf ihrer Zustandigkeit bestanden entschied der Bundesgerichtshof BGH als letzte Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit uber die Zustandigkeit 24 Er sprach am 15 Juli 2008 ein Urteil uber einen konkreten Fall den zuvor das Bundessozialgericht entschieden hatte Der BGH stellte zwar klar dass das konkrete Urteil gultig sei da das Bundessozialgericht als ein oberstes Bundesgericht fur dieses Verfahren ein grundsatzlich bindendes Urteil gesprochen habe widersprach jedoch der Auffassung des Bundessozialgerichts dass bei Rechtsstreitigkeiten zu Arzneimittel Rabattvertragen generellen die Sozialgerichte zustandig seien Als Begrundung gab der Bundesgerichtshof an dass Sozialgerichtsverfahren im Vergleich zu Verfahren vor Zivilgerichten viel zu lange dauerten 25 Das Bundessozialgericht wies die per Urteil geausserte Kritik des BGH zuruck Die Verfahrensdauer sei auf dem Sozialgerichtswege nicht langsamer uber den Verfahrensweg habe das BSG bereits im Urteil endgultig entschieden 26 Unterdessen hatte die Europaische Kommission der Bundesregierung ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europaischen Gerichtshof angedroht Die Rabattvertrage der gesetzlichen Krankenkassen widersprachen den EU Regeln fur die Auftragsvergabe durch die offentliche Hand und schlossen Arzneimittelhersteller die keinen Rabattvertrag abschliessen konnten vom deutschen Gesundheitsmarkt aus Die Bundesregierung erhielt zwei Monate Zeit um durch eine neue Ausgestaltung der Sozialgesetzgebung den Forderungen der Europaischen Kommission zu entsprechen 27 Am 17 Dezember 2008 trat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV OrgWG in Kraft 28 Mit dem GKV OrgWG wurden unter anderem auch die strittigen Problemfelder der Rabattvertrage neu geregelt Zum einen wird die Anwendbarkeit des Vergaberechts auf die Rabattvertrage durch die Neugestaltung des 69 SGB V klargestellt 29 Das Vertragsverletzungsverfahren der EU konnte sich durch die Erfullung der Forderungen seitens der EU Kommission daher erledigt haben Eine Entscheidung uber die Fortfuhrung oder Erledigung steht allerdings noch aus Zum anderen wird die Frage des Rechtswegs fur die Rabattvertrage ausdrucklich geregelt Das GKV OrgWG stellt in Bezug auf die Festlegung des Rechtsweges fur wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten im Bereich der Rabattvertrage eine Kompromisslosung zwischen den zuvor angefuhrten und nach bisherigem Recht potentiell massgeblichen Rechtswegen dar Durch 69 Abs 2 SGB V n F wird dem Vergaberecht nach GWB Anwendbarkeit auf Vertrage der gesetzlichen Krankenkassen eingeraumt Insofern das Vergaberecht durch Vorliegen der Voraussetzungen der 97 ff GWB zur Anwendung gelangt ist ebenso der Rechtsschutz nach 102 ff GWB gegeben Demnach ist zunachst vor den Vergabekammern ein Nachprufungsverfahren nach 104 ff GWB durchzufuhren Gegen Entscheidungen der Vergabekammern kann gemass 116 Abs 1 S 1 GWB unabhangig vom Streitgegenstand sofortige Beschwerde eingelegt werden Allerdings sind in Bezug auf Streitigkeiten im Bereich der nach 69 SGB V begrundeten Rechtsbeziehungen fur die sofortige Beschwerde gemass 116 Abs 3 S 1 Halbs 2 GWB n F die Landessozialgerichte zustandig Die Modalitaten eines solchen Verfahrens werden in 142a SGG n F geregelt Dieser verweist im Wesentlichen auf die Vorschriften der sofortigen Beschwerde nach 116 ff GWB und soll einer beschleunigten und sachgerechten Entscheidung dienen Nach der gesetzlichen Neuregelung ist eine Sonderzuweisung nach 130a Abs 9 SGB V a F nicht mehr moglich Zur Vermeidung anhaltender Unsicherheiten und daraus resultierender weiterer zeitlicher Verzogerungen in bereits anhangigen Verfahren werden diese nach Massgabe des 207 SGG n F auf die Landesgerichte ubergeleitet 30 Mit Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes AMNOG wurde zum 1 Januar 2011 die Verantwortlichkeit aber wieder von den Landessozialgerichten auf die Oberlandesgerichte ubertragen 31 siehe auch Abschnitt Arzneimittel Rabattvertrage im Artikel VergaberechtEin weiterer Kritikpunkt war dass die Rabattzahlungen nicht in die Berechnungen der Arzneimittel Ausgaben einflossen sodass sich in den Angaben der Arzneimittelkosten eine Verzerrung in unbekannter Hohe ergab Daher sind die Krankenkassen ab dem dritten Quartal 2008 zu einer Rechnungslegung verpflichtet in der die Rabatte detailliert ausgewiesen werden 32 Der Ende 2012 aufgeloste Deutsche Generikaverband eine Interessenvertretung der kleinen und mittleren Generika Anbieter forderte 2008 das Experiment Rabattvertrage zu beenden 8 da ein Chaos ohne Regeln und Transparenz entstanden sei das besonders die mittelstandischen Unternehmen belaste und auf dem Rucken von Patienten Arzten und Apothekern ausgetragen 33 werde Weblinks BearbeitenBundesministerium fur Gesundheit Informationen zum Arzneimittelversorgungs Wirtschaftlichkeitsgesetz AVWG Arzneimittelversorgungs Wirtschaftlichkeitsgesetz AVWG Gesetzestext auf buzer de Kassenarztliche Bundesvereinigung KBV Arzneimittelinfo Service uber Rabatte Arzneikompass Arzneimittel Datenbank fur Patienten der gesetzlichen KrankenkassenEinzelnachweise Bearbeiten Beitragssatzsicherungsgesetz Veroffentlichung im Bundesanzeiger Verlag 1 a b c 1 2 Vorlage Toter Link www dgvt de Arzneimittelversorgungs Wirtschaftlichkeitsgesetz AVWG Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Juni 2021 Suche in Webarchiven Informationsangebot des Bundesministeriums fur Gesundheit a b Text und Anderungen des GKV Wettbewerbsstarkungsgesetz a b 1 2 Vorlage Toter Link www dgvt de Gesundheitsreform 2007 Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Juni 2021 Suche in Webarchiven Informationsangebot des Bundesministeriums fur Gesundheit a b Managementkongress Niemand mag das GKV WSG Pharmazeutische Zeitung 46 2007 arznei telegramm 52 Jahrgang Nummer 10 2021 22 Oktober 2021 S 78 f Memento des Originals vom 31 Januar 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot bmg bund de a b Deutscher Generikaverband fordert Experiment Rabattvertrage beenden 1 2 Vorlage Toter Link www generikaverband de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Marz 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Pressemitteilung des Deutschen Generikaverbands vom 13 Marz 2008 PDF 76 kB a b Rabattvertrage Hersteller sehen Mittelstand in Gefahr Pharmazeutische Zeitung 19 2008 Zielpreise Im Prinzip ja aber Pharmazeutische Zeitung Nachrichten Archiv a b Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung Arzneimittelversorgungs Wirtschaftlichkeitsgesetz AVWG bei buzer de http www bmg bund de presse pressemitteilungen pressemitteilungen 2016 1 quartal gkv finanzergebnisse 2015 html a b Arzneimittelausgaben Die Apotheker als Problemloser Pharmazeutische Zeitung 06 2008 Deutscher Apothekentag 2007 Eroffnung der Expopharm Pharmazeutische Zeitung Online Archiv http www pharmazeutische zeitung de index php id 39169 Die AOK wusste wann wir liefern konnen AOK Rabattvertrag Allianz der Namenlosen Pharmazeutische Zeitung 07 2007 Rabattvertrag AOK raumt Ubergangsprobleme ein Pharmazeutische Zeitung 18 2007 Rabattarzneimittel Ersatzkassen starten Retax Orgie Pharmazeutische Zeitung 12 2008 Rabattvertrage Arzte sorgen sich um Haftung Pharmazeutische Zeitung 33 2007 Gesundheit Pharma Unternehmen 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der gesetzlichen Krankenversicherung GKV OrgWG Text und Anderungen BGBl I S 2426 PDF BT Drs 16 10609 S 9 65 PDF 740 kB BT Drs 16 10609 S 15 34 36 74 81 83 PDF 740 kB BT Drs 17 3698 S 40 41 PDF 6 3 MB BT Drs 16 9284 S 7 Deutscher Generikaverband Experiment Rabattvertrage beenden Deutsche Apotheker Zeitung 12 2008 S 28 nbsp Dieser Artikel wurde am 15 Juni 2008 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Arzneimittel Rabattvertrag amp oldid 234129656