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Die Vergabe und Vertragsordnung fur Leistungen VOL ist Teil des deutschen Vergaberechtes und regelt die Ausschreibung und die Vergabe von Auftragen der offentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland Bis 2009 wurde sie Verdingungsordnung fur Leistungen genannt wobei unter Verdingung die offentliche Bekanntgabe von Bedingungen in Erwartung eines Vertragsangebots zu verstehen war 2016 ging der Regelungsgehalt der VOL A in der Vergabeverordnung VgV und der Unterschwellenvergabeordnung UVgO auf Letztere tritt in den verschiedenen Bundeslandern durch Landesgesetzgebungen sukzessive in Kraft Die VOL B ist weiterhin gultig Die VOL wurde vom Deutschen Verdingungsausschuss fur Leistungen DVAL beschlossen Sie dient der Umsetzung entsprechender EU Richtlinien 1 Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzung der Vergabeordnungen 2 Rechtscharakter 3 Inhalt und Aufbau 3 1 Teil A Allgemeine Bestimmungen fur die Vergabe von Leistungen VOL A 3 2 Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen fur die Ausfuhrung von Leistungen VOL B 4 Vergabearten unter den EU Schwellenwerten 4 1 Offentliche Ausschreibung 4 2 Beschrankte Ausschreibung 4 3 Freihandige Vergabe 5 Vergabearten ab Erreichen der EU Schwellenwerte 6 Rechtsschutz 6 1 Rechtsschutzmoglichkeiten ab Erreichen der EU Schwellenwerte 6 2 Rechtsschutzmoglichkeiten unterhalb der EU Schwellenwerte 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseAbgrenzung der Vergabeordnungen BearbeitenIn Abgrenzung von den anderen Vergabeordnungen im deutschen Vergaberecht sind Leistungen im Sinne der VOL fast alle Lieferungen und Dienst Leistungen Ausgenommen sind vor allem Bauleistungen die in der VOB behandelt werden sowie einige freiberufliche Tatigkeiten die unter die Vergabeordnung fur freiberufliche Leistungen VOF fielen Beschreibbare freiberufliche Leistungen wurden nach VOL nicht beschreibbare freiberufliche Leistungen z B der klassische Architekturauftrag aber nach VOF ausgeschrieben Rechtscharakter BearbeitenDie VOL ist Teil des kaskadenartigen Regelungsapparats des deutschen Vergaberechts Auf erster Stufe steht hierbei auf Gesetzesebene das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen GWB Auf zweiter Stufe folgt mit dem Rang einer Rechtsverordnung die Vergabeverordnung VgV Auf dritter Stufe stehen die Vergabeordnungen wozu die VOL zahlt auf dem Rang von VerwaltungsvorschriftenAls Verwaltungsvorschrift kommt der VOL keine unmittelbare Aussenwirkung zu Diese wird erst durch Verweisung uber 97 Abs 6 GWB hergestellt Obacht Die VOL A wird derzeit Stand 17 Januar 2018 sukzessive von der UVgO abgelost Im Bund 2 und beim Freistaat Bayern 3 ist dies bereits fur staatliche Stellen geschehen Fur staatlich geforderte Stellen und kommunale Korperschaften 4 steht dies in vielen Fallen noch aus In Bayern ist die UVgO den Kommunen vom Freistaat Bayern zur Anwendung empfohlen aber nicht vorgeschrieben 5 Inhalt und Aufbau BearbeitenDie VOL gliedert sich in den Teil A und den Teil B Teil A Allgemeine Bestimmungen fur die Vergabe von Leistungen VOL A Bearbeiten Bis zur Novellierung im Jahr 2009 herrschte in der VOL eine spezielle Struktur die die Vergabeordnung in sogenannte Basisparagraphen a Paragraphen und b Paragraphen aufgliederte Basisparagraphen Abschnitt 1 Ausschreibungen nach deutschem Recht unterhalb der Schwellenwerte a Paragraphen Abschnitt 2 Ausschreibungen nach europaischem Recht EG Ausschreibungen uber den Schwellenwerten b Paragraphen Abschnitt 3 Ausschreibungen nach europaischem Recht fur bestimmte SektorenDie Basisparagraphen kamen dabei immer zur Anwendung und wurden beim Uberschreiten der europaischen Schwellenwerte durch die a Paragraphen erganzt Nach neuer Rechtslage ist dieses System aufgegeben Nur fur Vergaben unterhalb der EU Schwellenwerte kommt Abschnitt 1 noch zur Anwendung soweit nicht durch die UVgO ersetzt Abschnitt 2 EG Paragraphen der VOL A gilt uberhaupt nicht mehr da sie seit dem 18 April 2016 durch die gegenuber fruheren Fassungen wesentlich umfangreichere Vergabeverordnung ersetzt ist Die Schwellenwerte ergeben sich dabei aus 106 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen fur die Ausfuhrung von Leistungen VOL B Bearbeiten Dabei handelt es sich um ein Klauselwerk mit dem Charakter von Allgemeinen Geschaftsbedingungen das von offentlichen Auftraggebern nach 29 Abs 2 Satz 1 VgV bzw 21 Abs 2 UVgO zum Bestandteil des abzuschliessenden Vertrags zu machen ist Vergabearten unter den EU Schwellenwerten BearbeitenDie VOL A unterschied im Abschnitt 1 zwischen drei Vergabearten Offentliche Ausschreibung Bearbeiten Bei einer offentlichen Ausschreibung werden Leistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach offentlicher Aufforderung einer unbeschrankten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben 3 Abs 1 S 1 VOL A D h beliebig viele Unternehmen die in dem geforderten Marktsegment tatig sind konnen Angebote abgeben und somit am Wettbewerb teilnehmen Die Offentliche Ausschreibung bildet die Regel von der nur bei besonderen Grunden abgewichen werden darf 3 Abs 2 VOL A Beschrankte Ausschreibung Bearbeiten Bei einer Beschrankten Ausschreibung werden Auftrage fur Leistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach Aufforderung einer beschrankten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben 3 Abs 1 S 2 VOL A Die beschrankte Ausschreibung zeichnet sich dadurch aus dass die Anzahl der Bieter durch eine Vorauswahl der Vergabestelle begrenzt wird Ausgewahlte Anbieter werden hier dann von der Vergabestelle zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert Hierbei soll soweit es zweckmassig ist ein sogenannter Teilnahmewettbewerb zur Vorauswahl moglicher Bieter vorangehen Dabei wird die geplante Auftragsvergabe offentlich bekannt gegeben und alle interessierten Unternehmen konnen dann Antrage auf Teilnahme stellen Die Vergabestelle wahlt dann unter Beachtung der allgemeinen Vergabegrundsatze aus diesen Bewerbern geeignete aus die dann zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden Freihandige Vergabe Bearbeiten Bei der freihandigen Vergabe wendet sich der Auftraggeber mit oder ohne Teilnehmerwettbewerb grundsatzlich an mehrere Unternehmen mit denen dann uber die Auftragsbedingungen verhandelt wird 3 Abs 1 S 3 VOL A Hierbei handelt es sich somit um das Verfahren mit den geringsten formellen Anforderungen das damit auch gleichzeitig in vielen Punkten den Grundprinzipien des Vergaberechts zuwiderlauft Die freihandige Vergabe wird deshalb nur ausnahmsweise bei Leistungen von geringem Wert die Wertgrenze kann durch Ausfuhrungsbestimmungen von einem Bundesminister ggf Landesminister erlassen werden bei besonderer Eilbedurftigkeit oder bei Leistungen die gewerblichen Schutzrechten unterliegen praktiziert Vergabearten ab Erreichen der EU Schwellenwerte BearbeitenAb Erreichen der EU Schwellenwerte kam bis zur Ersetzung durch die VgV zum 18 April 2016 der Abschnitt 2 der VOL A zur Anwendung Dort wurden in 3 VOL A die verschiedenen Vergabearten definiert Offenes Verfahren Nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren und Wettbewerblicher Dialog Rechtsschutz BearbeitenGenau wie in den anderen Gebieten des Vergaberechts ist auch im Bereich des Rechtsschutzes zwischen Verfahren unter und ab Erreichen der EU Schwellenwerten zu unterscheiden Grundsatzlich steht den Bietern ab Erreichen der Schwellenwerte nach den europaischen Vorgaben umfassender Rechtsschutz zu Im Gegensatz dazu steht den Bietern unterhalb der Schwellenwerte nur ein eingeschrankter Schutz zu Dieser erfahrt jedoch durch die neue Rechtslage eine Ausweitung Rechtsschutzmoglichkeiten ab Erreichen der EU Schwellenwerte Bearbeiten Ab Erreichen der EU Schwellenwerte stehen den Auftragsinteressenten umfassende Rechtsschutzmoglichkeiten zu Nachprufungsverfahren Vergabekammern Oberlandesgericht Rechts und Fachaufsicht Dienstaufsichtsbeschwerde Schadensersatz und Unterlassungsanspruche uber die ordentlichen Gerichte Beschwerde zur Anregung eines Vertragsverletzungsverfahrens bei der Europaischen KommissionRechtsschutzmoglichkeiten unterhalb der EU Schwellenwerte Bearbeiten Unterhalb der Schwellenwerte ist der Rechtsschutz weit weniger ausgepragt Insbesondere entfallt hier die direkte Uberprufbarkeit der Vergabevorschriften denen die offentlichen Auftraggeber ab Erreichen der Schwellenwerte unterworfen sind Es verbleiben damit nur die Moglichkeiten Rechts und Fachaufsicht Dienstaufsichtsbeschwerde Antrag auf einstweilige Verfugung der ordentlichen Gerichte oder einstweilige Anordnung gerichtet auf ein vorlaufiges Zuschlagsverbot vor Zuschlag und oder Schadensersatz und Unterlassungsanspruche uber die ordentlichen Gerichte bzw die Verwaltungsgerichte Die Zustandigkeit der ordentlichen oder der Verwaltungsgerichtsbarkeit hangt davon ob ob der mit der Vergabe angestrebte Vertrag privatrechtlichen oder offentlich rechtlichen Charakters ist Gerade in der jungeren Rechtsprechung wurde dabei der Prufungsmassstab der ordentlichen Gerichte in Richtung auf einen effektiveren primaren Rechtsschutz vor rechtswidriger Benachteiligung beim Zuschlag ausgeweitet So wurde in einer neuen Entscheidung 6 das Bestehen eines vorvertraglichen Schuldverhaltnisses erneut bestatigt welches den Anbieter zur Einhaltung von Rucksichtnahmepflichten verpflichtet welche auch die Einhaltung von Vergabevorschriften umfasst Dies soll zumindest dann der Fall sein wenn sich die Verwaltung im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens nach den Vergabevorschriften richtet und sich damit selbst bindet Der rechtliche Anspruch des von einem Vergabeverstoss Betroffenen auf Zuschlag bei rechtsfehlerfreier Anwendung der Vergaberegeln kann dann auf eine einstweilige Verfugung bzw einstweilige Anordnung der Unterlassung des von der Vergabestelle intendierten und in diesem Fall auf einem Vergabeverstoss beruhenden Vertragsschlusses gerichtet sein Ein die Zulassigkeit einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutzes begrundendes Rechtsschutzbedurfnis kommt demjenigen zu welcher ab Erreichen des EU Schwellenwertes ein Nachprufungsverfahren zu betreiben berechtigt ware Literatur BearbeitenMalte Muller Wrede Vergabe und Vertragsordnung fur Leistungen VOL A 4 Auflage Bundesanzeiger Verlag Koln 2014 ISBN 978 3 8462 0107 7 Malte Muller Wrede VOL und VOF 2009 Bundesanzeiger Verlag Koln 2010 ISBN 978 3 89817 770 2 Malte Muller Wrede VOL und VOF 2006 Bundesanzeiger Verlag Koln 2006 ISBN 3 89817 4816 Dusterdiek Rowekamp VOL A und VOL B Kurzerlauterungen fur die Praxis 6 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart 2011 ISBN 978 3 17 021532 0 Rudolf Weyand Vergaberecht Praxiskommentar zu GWB VgV SektVO VOB A VOLA A VOF 3 Auflage Munchen 2011 ISBN 978 3 406 57874 8 Hans Peter Kulartz Fridhelm Marx Norbert Portz Hans Joachim Priess Hrsg Kommentar zur VOL A 3 Auflage Werner Verlag Koln 2014 ISBN 978 3 8041 2296 3 Weblinks BearbeitenVergabe und Vertragsordnung fur Leistungen VOL Teil A und Teil B in einer Datei pdf auf den Seiten des Beschaffungsamtes des BMI Verordnung uber die Vergabe offentlicher Auftrage Vergabeverordnung VgV auf buzer de Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen GWB auf buzer de Unterschwellenvergabeordnung UVgO pdf auf den Seiten des BMWIEinzelnachweise Bearbeiten Bundesanzeiger Jahrgang 58 Nr 100 S 3 nhoppe UVgO fur den Bund in Kraft getreten Abgerufen am 17 Januar 2018 VVoA 1 Einfuhrung der Unterschwellenvergabeordnung Burgerservice Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 17 Januar 2018 abgerufen am 17 Januar 2018 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www gesetze bayern de Interview mit Herrn Hetmann zur UVgO Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 18 Januar 2018 abgerufen am 17 Januar 2018 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesanzeiger verlag de Vergaben im kommunalen Bereich Abgerufen am 1 November 2018 http www vergabeblog de 2012 04 18 olg dusseldorf bestatigt noch einmal rechtsschutz im unterschwellenbereich ist nicht auf vorsatz und willkurakte beschrankt beschluss v 19 10 2011 27 w 111 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vergabe und Vertragsordnung fur Leistungen amp oldid 230552435