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Demarkationsvertrage sind in Deutschland Vertrage die zwischen Energieversorgungsunternehmen EVU geschlossen wurden Durch solche Vertrage wurde Energieversorgungsunternehmen ein bestimmter raumlicher Bereich zugewiesen in dem sie unter Ausschluss anderer Versorgungsunternehmen Energie liefern konnten Arten BearbeitenEs kann zwischen horizontalen Demarkationsvertragen zwischen Energieanbietern der gleichen Stufe z B zwischen Energielieferanten und vertikalen Demarkationsabsprachen z B zwischen Energielieferanten und einem Energieabnehmer unterschieden werden 1 Vor als auch nach der Liberalisierung konnten Demarkationsabsprachen gegen das Kartellrecht verstossen da durch diese Vereinbarungen der freie Wettbewerb zwischen Stromanbietern beeintrachtigt werden kann 2 Entwicklung BearbeitenSiehe auch Geschichte der deutschen Elektrizitatswirtschaft Den ersten Demarkationsvertrag verhandelten 1906 Walter Rathenau fur die AEG mit Hugo Stinnes und seiner Ehefrau Clare fur die RWE um die Versorgungsgebiete der beiden grossen Player gegeneinander abzugrenzen Beide Seiten erlaubten sich zwar Verstosse gegen den Vertrag spatestens der Erste Weltkrieg setzte die Zeichen aber endgultig auf Kooperation 3 Das 1935 unter der nationalsozialistischen Herrschaft erlassene Energiewirtschaftsgesetz liess Demarkationsvertrage ausdrucklich zu Das Gesetz verfolgte den Zweck schadliche Auswirkungen des Wettbewerbes auf den Energiemarkt auszuschalten Hierzu rechnete durch Konkurrenz ausgeloste Mehrfachinvestitionen Erganzt wurden die Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz durch eine Regelung in 103 GWB Danach war der Wettbewerb zwischen Energieanbietern untersagt Demarkationsvertrage durften allerdings nur mit einer Laufzeit von hochstens 20 Jahren abgeschlossen werden 4 Bis zur Liberalisierung des Strommarktes waren Demarkationsvertrage nach 103 GWB zwar zulassig unterstanden allerdings der Kartellaufsicht Von der Ausnahme von dem ansonsten allgemein geltenden Kartellverbotes wurde starker Gebrauch gemacht In den 1970er Jahren bestanden bereits etwa 40 000 derartige Absprachen die das Gebiet der damaligen Bundesrepublik Deutschland bereits mit einem Geflecht von Monopolgebieten uberzogen hatte Angesichts dessen hatte sich bereits 1963 das Bundeskartellamt fur ein Verbot der Demarkationsvertrage ausgesprochen 5 Angesichts der durch das Europarecht und zunehmende Bestrebungen in der Politik Demarkationsvertrage zu verbieten absehbaren Liberalisierung reagierten die Stromkonzerne in den 1990ern durch die zunehmende Beteiligung an kommunalen Energieversorgern 6 In der Folge der breiten Praxis ergab sich in Deutschland ein relativ stark zentralisierter Energiemarkt Dieser war schliesslich 1998 in eine Verbund eine Regional und eine Lokalebene unterteilt Auf der Verbundebene waren lediglich acht Unternehmen tatig die circa 80 des Stroms produzierten und das Verbundsstromnetz unterhielten Diese Unternehmen gaben die Elektrizitat an die Unternehmen der Regional und Lokalebene weiter waren ihrerseits aber auch erheblich an den etwa 70 Unternehmen der Regionalebene beteiligt Der Endverbraucher hatte Stromliefervertrage mit den ortlichen oder den regionalen Anbietern 7 Das Bundeskartellamt war nach der EG Verordnung 17 62 beauftragt in Deutschland auch das europaische Wettbewerbsrecht anzuwenden dass eine Freistellung wie im damaligen 103 GWB von energiewirtschaftlichen Demarkationsvertragen nicht vorsah Das Bundeskartellamt begann daraufhin erstmals mit einer Entscheidung vom 3 September 1993 Art 85 Abs 1 des Vertrag zur Grundung der Europaischen Gemeinschaft EGV direkt anzuwenden Erklartes Ziel war es die Monopolstellungen der Energieanbieter durch die Demarkationsvertrage aufzubrechen 8 Einzelnachweise Bearbeiten Mirka Senke Elektrizitatslieferungsvertrage nach der Liberalisierungder Elektrizitatsmarkte im Lichtre des europaischen und deutschen Kartellrechts PDF 5 3 MB Diss an der Humboldt Universitat Berlin 2003 Tenea Verlag Berlin ISBN 3 936582 71 8 S 54 BGH Az KVR 29 96 vom 28 September 1999 Walther Rathenau Deutscher und Jude ISBN 978 3 492 24977 5 Ortrud Aumuller Regulierung und Wettbewerb auf dem Telekommunikations und Strommarkt Memento des Originals vom 7 September 2008 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot download jurawelt com PDF 1 6 MB Diss an der Universitat Hamburg 2006 Tenea Verlag Berlin ISBN 3 86504 158 2 S 65 ff Joachim Nawrocki Wofur die Bosse bussen In Die Zeit Nr 44 1973 Christoph Garding Strategische Kaufe Grosskonzerne rusten sich fur mehr Wettbewerb Sie steigen direkt bei ihren Abnehmern ein Focus Heft 8 1994 Ortrud Aumuller Regulierung und Wettbewerb auf dem Telekommunikations und Strommarkt Memento des Originals vom 7 September 2008 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte 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