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Die Ladesaulenverordnung LSV ist eine vom Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie BMWi erlassene Verordnung mit deren Vorgaben der Ausbau von Stromtankstellen in Deutschland beschleunigt und Rechtssicherheit geschaffen werden soll 1 Die Verordnung regelt laut ihrem Titel technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von offentlich zuganglichen Ladepunkten fur elektrisch betriebene Fahrzeuge Sie trat am 17 Marz 2016 in Kraft und wurde mehrfach geandert BasisdatenTitel Verordnung uber technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von offentlich zuganglichen Ladepunkten fur elektrisch betriebene FahrzeugeKurztitel LadesaulenverordnungAbkurzung LSVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 49 Abs 4 EnWGRechtsmaterie Wirtschaftsrecht EnergierechtFundstellennachweis 752 6 18Erlassen am 9 Marz 2016 BGBl I S 457 Inkrafttreten am 17 Marz 2016Letzte Anderung durch Art 4 G vom 22 Mai 2023 BGBl I Nr 133 Inkrafttreten derletzten Anderung 27 Mai 2023 Art 6 G vom 22 Mai 2023 Weblink Text der VerordnungBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt und Kontext 1 1 Ziel 1 2 Inhalt der Regelung 1 2 1 Anwendungsbereich 1 2 2 Mindestanforderungen an Stecker und Kupplungen 1 2 3 Punktuelles Laden 1 2 4 Anzeige von Ladepunkten Prufung von Schnellladepunkten 2 Rechtsgrundlage 3 Kritik am Entwurf der Ladesaulenverordnung 2015 16 3 1 Kritik aus Interessenverbanden 3 2 Kritikpunkte im Einzelnen 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseInhalt und Kontext Bearbeiten nbsp Typ 2 Ladekupplung nbsp Combo 2 Gleichstrom LadekupplungZiel Bearbeiten Mit der Verordnung wurden die europaischen Vorgaben der Richtlinie 2014 94 EU 2 in Bezug auf Vorgaben fur Ladestecksysteme an Ladepunkten fur Elektromobile in deutsches Recht umgesetzt Deutschland fuhrte mit der LSV aber auch weitergehende Festlegungen zur Ladeinfrastruktur ein Begrundet wurden diese Erweiterungen im Entwurf der Verordnung mit der Feststellung dass private Investitionen in die Ladeinfrastruktur hinter den Erwartungen zuruckblieben weil die notwendige Investitionssicherheit in Form von einheitlichen Steckerstandards nicht gegeben war und branchenubergreifend eine verbindliche Festlegung der technischen Standards fur das Laden von Elektromobilen gefordert wurde 3 Inhalt der Regelung Bearbeiten Anwendungsbereich Bearbeiten In der Verordnung werden ausschliesslich offentlich zugangliche Ladepunkte reguliert 1 LSV Ein Ladepunkt wird als Einrichtung definiert an der gleichzeitig nur ein elektrisch betriebenes Fahrzeug aufgeladen oder entladen werden kann 2 Nr 2 LSV Ladesaulen an denen mehrere Fahrzeuge gleichzeitig laden konnen bestehen demnach aus mehreren Ladepunkten die alle mindestens jeweils die geforderten Steckverbindungen aufweisen mussen Kabellos und induktiv betriebene Ladepunkte sind von der Ausstattungspflicht mit den geforderten Steckvorrichtungen ausgenommen 3 Abs 6 Ladepunkte sind offentlich zuganglich wenn der zum Ladepunkt gehorende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsachlich befahren werden kann es sei denn der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer raumlicher Nahe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschrankt 2 Nr 5 LSV Ladepunkte bis 3 7 Kilowatt sind gemass 7 LSV von den Vorgaben der 3 bis 6 LSV ausgenommen sogenannter Innovationsfreiraum 4 Mindestanforderungen an Stecker und Kupplungen Bearbeiten Neben der Definition von Ladepunkten ist die Vorgabe von genormten Stecker und Kupplungssystemen fur neu zu errichtende Ladestationen ein zentraler Bestandteil der Verordnung Nach 3 LSV mussen je nach Art des Ladepunktes Typ 2 oder und Combo 2 Stecker nach DIN EN 62196 Teil 2 und Teil 3 vorhanden sein Bei Ladepunkten fur Wechselstromladen muss sowohl bei solchen mit bis zu 22 kW Leistung Normalladepunkte 2 Nr 3 LSV wie bei solchen mit uber 22 kW Leistung Schnellladepunkte 2 Nr 4 LSV mindestens eine Typ 2 Steckdose bzw eine solche Kupplung vorhanden sein 3 Abs 1 und 2 LSV Bei Ladepunkten an denen Gleichstromladen moglich ist muss mindestens eine Combo 2 Kupplung vorhanden sein 3 Abs 3 LSV Punktuelles Laden Bearbeiten Betreiber von Ladepunkten 2 Nr 8 LSV mussen jedem Nutzer von Elektromobilen das punktuelle Laden ohne vorherige Authentifizierung ermoglichen 4 LSV Dies kann erfolgen durch kostenlose Abgabe der Energie oder durch die Moglichkeit der Zahlung mittels Bargeld in unmittelbarer Nahe zum Ladepunkt oder mittels eines gangigen kartenbasierten Zahlungssystems bzw Zahlungsverfahrens oder mittels eines gangigen webbasierten Systems Die Menufuhrung des Systems muss mindestens in den Sprachen Deutsch oder Englisch erfolgen Diese Verpflichtung gilt nur fur Ladesaulen die ab dem 14 Dezember 2017 errichtet werden 8 LSV Durch sie soll eine ungehinderte betreiber kommunen und landerubergreifende Nutzung von Elektromobilen ermoglicht werden Diese wurde durch eine teilweise je nach Betreiber des Ladepunktes bzw nach einzelnen Kommunen differierende Freischaltungen zum Beispiel mittels unterschiedlicher RFID Karten erschwert oder ausgeschlossen Anzeige von Ladepunkten Prufung von Schnellladepunkten Bearbeiten Ausserdem statuiert die LSV die Anzeige von Inbetriebnahme Betreiberwechsel und Ausserbetriebsetzung von Ladepunkten bei der Bundesnetzagentur 5 LSV sowie ihre Kompetenz zur Prufung von Schnellladepunkten auf Einhaltung der in 3 Abs 2 4 LSV enthaltenen technischen Anforderungen 6 Abs 1 LSV und ihre Kompetenz zur Untersagung des Betriebs von Ladepunkten bei Nichteinhaltung der in 3 Abs 1 4 LSV enthaltenen technischen Anforderungen 6 Abs 2 LSV In der Begrundung der LSV VI Gesetzesfolgen 1 Rechts und Verwaltungsvereinfachung heisst es hierzu Eine Anzeige an die Bundesnetzagentur ist notwendig um eine luckenlose Erfassung aller offentlich zuganglichen Ladepunkte in der Bundesrepublik zu gewahrleisten Die Uberwachung durch die Bundesnetzagentur ist erforderlich da aufgrund des grossen Gefahrdungspotentials eine rechtliche Selbstverpflichtung der Betreiber zum sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von Ladepunkten nicht ausreichend ist Rechtsgrundlage BearbeitenDie rechtliche Grundlage der Verordnung findet sich im 49 Anforderungen an Energieanlagen Absatz 4 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes wonach das BMWi ermachtigt ist mit Zustimmung des Bundesrates die zur Gewahrleistung der technischen Sicherheit sowie der Interoperabilitat von offentlich zuganglichen Ladepunkten fur Elektromobile erforderlichen Regelungen zu treffen 5 Am 22 Oktober 2014 trat die EU Verordnung Richtlinie 2014 94 EU des Europaischen Parlaments und des Rates uber den Aufbau der Infrastruktur fur alternative Kraftstoffe 2 in Kraft Die Umsetzung in nationales Recht obliegt den Mitgliedsstaaten In der Richtlinie 2014 94 EU wird gefordert Jeder Ladepunkt mit mehr als 3 7 kW Wechselstromladeleistung AC hat einen Anschluss nach IEC 62196 Typ 2 zu erhalten Jeder Ladepunkt mit mehr als 22 kW Gleichstromladeleistung DC hat einen Anschluss nach Combined Charging System CCS zu erhalten Kritik am Entwurf der Ladesaulenverordnung 2015 16 BearbeitenKritik aus Interessenverbanden Bearbeiten Schon Anfang 2015 kurz nach der Vorstellung des Entwurfes einer Ladesaulenverordnung durch das Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie ubten verschiedene Interessenvertreter und Verbande wie der Bundesverband Solare Mobilitat BSM der Bundesverband Neuer Energieanbieter bne der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft BDEW und der Verband kommunaler Unternehmen VKU in Stellungnahmen Kritik am Referentenentwurf 6 7 8 9 Kritisiert wurde vor allem dass sich der Entwurf der LSV zwar auf die Umsetzung der EU Richtlinie 2014 94 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 22 Oktober 2014 ABl L 307 vom 28 Oktober 2014 S 2 beruft der Entwurf der LSV aber in wichtigen Punkten abweichend formuliert wurde und weit starker regulieren soll als es die EU Vorgaben vorsehen Im September 2015 erfolgte die Notifikation des deutschen LSV Entwurfes bei der EU worauf die Institutionen Anderungs und Klarstellungsbedarf anmahnten Mehrere Mitgliedstaaten Grossbritannien Finnland Schweden und Danemark und die Kommission haben die deutsche Ausweitung der Definition wann eine Ladesaule offentlich zuganglich ist bemangelt Die Fehlinterpretation werde sich negativ auf private Investitionen in Technologie und Infrastruktur auswirken obwohl ebendiese nach der Richtlinie besonderen Schutz geniessen 10 Trotzdem wurde der Entwurf am 28 Oktober 2015 unverandert von der Regierungskoalition beschlossen 11 Roger Kohlmann Mitglied der BDEW Hauptgeschaftsfuhrung ausserte Statt bestehende Hemmnisse abzubauen und europaweit einen einheitlichen Rahmen fur die Elektromobilitat zu schaffen wurde die geplante Ladesaulenverordnung in ihrer jetzigen Fassung sogar neue Hurden fur den Aufbau der Infrastruktur in Deutschland bedeuten Der Entwurf weist zahlreiche Mangel und Versaumnisse auf Diverse Grundannahmen sind nicht nachvollziehbar branchenubergreifende Empfehlungen der Nationalen Plattform Elektromobilitat werden nicht berucksichtigt und neue burokratische und kostenintensive Auflagen pragen den Entwurf 12 Andreas Michael Reinhardt Prasident des LEMnet Europe e V als zentrale Ubersicht von Ladestationen in Europa ausserte Argerlich ist dass das BMWi mit seinen Festlegungen sowohl gegen die EU Richtlinie selbst verstosst als auch Maximalfestlegungen erreichen will wo lediglich Mindestanforderungen laut EU Kommission notwendig sind Die erhoffte Wirtschaftlichkeit alter wie neuer Ladeinfrastruktur wird aussichtsloser und Investitionssicherheit wird ausgerechnet durch einen Wirtschaftsminister abgeschafft 13 Vor der geplanten Verabschiedung durch den Bundesrat im November 2015 kritisierten nochmals fuhrende Verbande und Vereine der E Mobilitat Handwerk und Industrie in Deutschland die LSV Vor allem die Definition der offentlichen Ladestelle wird kritisiert die nach der LSV alle Steckdosen Lademoglichkeiten auch auf privatem Grund und mit ausgrenzenden Zugangssystemen erfasst wenn sie nicht durch bauliche Massnahmen vom offentlichen Verkehrsraum abgetrennt sind Die LSV bezieht so ausdrucklich private und halboffentliche Ladestellen an Gaststatten Hotels und bei Gewerbetreibenden in die Regulierung ein ohne dass es dafur eine Notwendigkeit gabe Auch die burokratische technische und Kostenbelastung wird kritisiert und der Sinn einer solchen weitreichenden Regulierung angezweifelt Die neutrale Gleichbehandlung verschiedener technischer Losungen wie sie die EU Richtlinie anmahnt wird bei Schnellladern mit einer Leistung von uber 22 kW zugunsten des Combined Charging System umformuliert 14 15 In einem Brief an den Wirtschafts und Verkehrsausschuss im Bundesrat wurden Korrekturen vor der Verabschiedung angemahnt 16 Auch im Ausland wurde die LSV als deutsche Umsetzung der EU Richtlinie kritisch aufgenommen 17 Onoph Caron von der in den Niederlanden landesweit einheitlich betriebenen Ladeinfrastrukturplattform macht fur die schon vor der Verabschiedung der LSV teils doppelten Kosten der Ladeinfrastruktur in Deutschland das strengere Regelwerk verantwortlich Ich glaube nicht dass wir so etwas in den Niederlanden haben Auch die negativen Auswirkungen der LSV auf einen freien marktwirtschaftlichen Wettbewerb werden kritisiert 18 19 Auf Antrag der Bundeslander Berlin Hamburg und Mecklenburg Vorpommern wurde die Verabschiedung der LSV durch den Bundesrat auf den Februar 2016 vertagt 20 Robert Busch Geschaftsfuhrer des Bundesverband Neuer Energieanbieter bne sagte Mit der Verschiebung des Beschlusses bietet sich nun der notwendige Raum die grossten Fehler der Verordnung auszubugeln Dafur sollten alle Beteiligten an einen Tisch geholt werden um eine wirklich tragfahige Losung zu finden die die Elektromobilitat voranbringt 21 Im Internet wurde eine online Burgerpetition gegen die verabschiedete Ladestellenverordnung gestartet 22 Die Ladesaulenverordnung wurde zum 17 Marz 2016 ohne grossere Veranderungen in Kraft gesetzt Kritikpunkte im Einzelnen Bearbeiten Die Verordnung tragt den Titel Ladesaulenverordnung obwohl im Weiteren ausschliesslich der Begriff des Ladepunktes verwendet wird Ein Ladepunkt wird definiert als Ladeeinrichtung die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist Normalladepunkt bis 22 kW Schnellladepunkt gt 22 kW und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektromobil aufgeladen werden kann 2 Nr 6 LSV Damit sind mehrere Anschlussmoglichkeiten als mehrere Ladepunkte definiert die jeweils die Auflagen zu erfullen haben nicht nur der gesamte Ladehalt oder die Ladesaule Dies fuhrt zu unverhaltnismassigen Anforderungen wenn beispielsweise mehrere parallelgeschaltete gemeinsam abgesicherte IEC 60309 CEE Anschlussdosen vorgehalten werden um Adapter zu vermeiden Sie gelten nach LSV als jeweils ein Ladepunkt Abweichend von der EU Richtlinie wird in 2 Nr 9 LSV ein Ladepunkt unabhangig von Authentifizierung Nutzung und Bezahlung als offentlich zuganglich erklart wenn der zugehorige Parkraum von unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis erreichbar ist Damit ist jede Aussensteckdose die nicht durch Schranken Zaune oder Tore abgesperrt wird ein offentlich zuganglicher Ladepunkt ausdrucklich auch auf privatem Grundstuck 23 Auch die in der Begrundung als ausgeschlossen angefuhrten Carport und Garagenladepunkte wurden somit offentlich zuganglich wenn sie in einem Ladepunktverzeichnis publiziert und damit fur die Allgemeinheit zuganglich gemacht wurden Die Abweichungen wurden von der EU Generaldirektion als nicht EU Richtlinien konform angesehen und eine Klarstellung angemahnt 24 Abweichend von der EU Richtlinie die Festlegung dass an Ladestellen mit Gleichstrom nicht nur an Schnellladepunkten gt 22 kW sondern generell Combo 2 nach der Norm DIN EN 62196 3 CCS2 Standard als Anschluss vorhanden sein muss Die Festlegung auf den Combo 2 Standard erfolgt obwohl dessen Zukunftsfahigkeit fur noch hohere Ladeleistungen schon heute in Frage gestellt wird Andere Stecker und Ladesysteme werden diskriminiert Reine CHAdeMO Ladesaulen Tesla Supercharger oder als Stromtankstelle ausgewiesene Mehrfachsteckdosen z B Park amp Charge oder Drehstromnetz in ihrer derzeitigen Form geniessen zwar Bestandsschutz aber lediglich bis zu eventuellen technischen Veranderungen die uber die Sicherung der Betriebsfahigkeit hinausgehen Sie entsprechen ausdrucklich nicht der Richtlinie Auch nicht wenn sich zusatzlich richtlinienkonforme Ladepunkte am selben Standort befinden Festlegung von Anzeigepflichten mit Fristen Gebuhren und Prufnachweispflichten gegenuber der Bundesnetzagentur die das unkomplizierte Zurverfugungstellen von kostenlosen Ladepunkten beispielsweise vom Einzelhandel Hotels oder der Gastronomie mit burokratischen und finanziellen Auflagen belegen 25 Fehlerhafte Ausweisung der Erfullungskosten von jahrlich 900 000 26 die fur den Burger keinen Erfullungsaufwand ausweist aber eben gerade auch private und nichtkommerzielle Ladestellen in die Regulierung ausdrucklich einschliesst Fehlerhafte Betrachtungsgrosse Erlauterungen Zu 4 Zu Absatz 3 der Anzahl der in Deutschland existenter Schnellladepunkte Statt der in der LSV insgesamt angenommenen ca 200 Schnellladepunkte betreibt allein Tesla Motors in Deutschland uber 400 Supercharger Schnellladepunkte 27 Die Rechtfertigung des Aufwandes fur Anzeige und Uberwachungspflichten durch die geringe Anzahl ist damit hinfallig Abweichend von Artikel 4 4 erster und zweiter Satz der Richtlinie 2014 94 EU die eine Ubergangsfrist bis zum 18 November 2017 vorsieht sollen die Regelungen der LSV schon 3 Monate nach Verabschiedung in Kraft treten Schaffung einer in Europa einmaligen zusatzlichen Burokratieinstanz deren Kosten bis zum Jahr 2020 mit jahrlich uber 1 2 Mio kalkuliert werden 26 Der Verband kommunaler Unternehmen e V schrieb schon Anfang 2015 dazu Der Aufbau der Ladeinfrastruktur befindet sich im nichtregulierten Bereich Eine Notwendigkeit der Regulierung ist nicht erkennbar da kein naturliches Monopol vorliegt 9 Schaffung zusatzlicher Kostenbelastungen fur Ladestellenbetreiber durch Prufnachweise obwohl der Aufbau und Betrieb elektrischer Anlagen und die Haftung in Deutschland strengen Vorschriften unterliegt vor allem bei tatsachlich offentlicher Nutzung Im Gegensatz zur technischen Definition der Ladegeschwindigkeit die entweder zeitbezogen z B in Minuten angegeben wird oder die Stromstarke abhangig von der Akkukapazitat z B 1C entspricht einer Ladedauer von 1 Stunde angibt definiert die Ladesaulenverordnung Schnellladepunkte als Einrichtungen bei denen eine Ladeleistung von mehr als 22 kW bereitgestellt wird 2 Nr 8 LSV Bei absehbar grosseren Akkukapazitaten von deutlich uber 20 kWh bedeutet dies Ladezeiten von mehreren Stunden was nicht der allgemeinen Vorstellung von Schnellladen entspricht Der Bundesverband solare Mobilitat und verschiedene Betreiber von nichtkommerziellen Ladepunkten fassen die Kritik an der LSV wie folgt zusammen Die LSV ist fur private Betreiber von offentlich zuganglicher Ladeinfrastruktur fur Elektrofahrzeuge der Sargnagel sowohl fur die Bestandserhaltung als auch den Ausbau von Ladesaulen und Boxen Im Grunde sind die auferlegten Burokratie und wiederkehrenden Gebuhrenlasten vollig unangemessen und dienen lediglich industriellen Interessen nicht denen der betroffenen E Mobilisten 28 Weblinks BearbeitenLadesaulenverordnung Text Anderungen Begrundungen BMWi Dossier Elektromobilitat Anmeldung von Ladepunkten bei der Bundesnetzagentur Ladesaulenkarte Bundesnetzagentur abgerufen am 17 Oktober 2022 Einzelnachweise Bearbeiten Bundesregierung standardisiert Ladesaulen In Handelsblatt Verlagsgruppe Handelsblatt 8 Januar 2016 abgerufen am 19 Januar 2016 a b Richtlinie 2014 94 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 22 Oktober 2014 uber den Aufbau der Infrastruktur fur alternative Kraftstoffe PDF Bundesratsdrucksache Nr 507 15 29 Oktober 2015 abgerufen am 27 Juni 2019 S 1 Bundesratsdrucksache 256 17 Erste Verordnung zur Anderung der Ladesaulenverordnung vom 29 Marz 2017 pdf 486 kB BMWi Beschlussvorlage Ladesaulenverordnung Memento vom 4 Marz 2016 im Internet Archive PDF BSM 14 Januar 2015 BSM befurchtet Ausgrenzung durch geplante Ladesaulenverordnung aufgerufen 7 Dezember 2015 bne 21 Januar 2015 Stellungnahme zum Verordnungsentwurf vom 9 Januar 2015 Memento vom 21 Dezember 2015 im Internet Archive aufgerufen 11 Dezember 2015 BDEW 16 Februar 2015 Politik verursacht neue Hurden fur den Aufbau der Ladeinfrastruktur Memento des Originals vom 2 April 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bdew de aufgerufen 7 Dezember 2015 a b VKU 21 Januar 2015 Stellungnahme LSV 1 2 Vorlage Toter Link www vku de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2019 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis aufgerufen 11 Dezember 2015 Thomas Voland Martin Gerig Elektroautos ausgebremst politik amp kommunikation 29 Oktober 2015 BMWi 28 Oktober 2015 BMWi Ladesaulenverordnung im Kabinett aufgerufen 8 Dezember 2015 energiezukunft 30 Oktober 2015 Branche kritisiert Ladesaulenverordnung Memento des Originals vom 21 Dezember 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www energiezukunft eu aufgerufen 11 Dezember 2015 Andreas Michael Reinhardt und Thomic Ruschmeyer BSM zur Ladesaulenverordnung Politischer Kurzschluss beim Laden von Elektrofahrzeugen Memento des Originals vom 21 Dezember 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www emobilserver de eMobilServer Heindl Service GmbH aufgerufen 11 Dezember 2015 BSM Park amp Charge LEMnet 20 Oktober 2015 Politischer Kurzschluss beim Laden von Elektrofahrzeugen aufgerufen 7 Dezember 2015 ecomento tv 2 November 2015 Geplante Ladesaulenverordnung sorgt fur Verstimmung aufgerufen 11 Dezember 2015 BSM u a 2 Dezember 2015 Betreff Bundesrats Drucksache 507 15 Ladesaulenverordnung LSV aufgerufen 7 Dezember 2015 OekoNews at 21 November 2015 Deutschland und seine umstrittene Ladestellenverordnung An der Praxis vorbei aufgerufen 7 November 2015 Verkehrsbrief 27 November 2015 Deutsche Ladesaulen zu teuer aufgerufen 11 Dezember 2015 portal21 BDEW BDEW geht mit Entwurf zur Ladesaulenverordnung hart ins Gericht aufgerufen 11 Dezember 2015 electrictrive net Ladesaulenverordnung Berlin Clever Regensburg Norwegen aufgerufen 7 Dezember 2015 ecomento tv 8 Dezember 2015 Bundesrat vertagt umstrittene Elektroauto Ladesaulenverordnung aufgerufen 11 Dezember 2015 avaaz org Oktober 2015 Bundesrat Anderung der Bundesrats Drucksache 507 15 BMWi Ladesaulen verordnung LSV aufgerufen 30 Dezember 2015 e auto tv Kritik am Entwurf Ladesaulenverordnung Memento vom 8 Dezember 2015 im Internet Archive aufgerufen 3 Dezember 2015 BSM Anmerkungen zur Kritik an der LSV Communication from the Commission TRIS 2015 01766 Directive 98 34 EC Notification 2015 0120 D aufgerufen 10 Dezember 2015 BSM Kommentar zum LSV Entwurf abgerufen am 2 Februar 2015 a b BMWi 28 Oktober 2015 Ladesaulenverordnung LSV Abschnitt E Erfullungsaufwand 900 000 fur die Industrie in Abschnitt E 2 und ca 300 000 fur die Verwaltung in Abschnitt E 3 PDF aufgerufen 8 Dezember 2015 BSM 20 Oktober 2015 Zur Erlauterung Lex Tesla aufgerufen 10 Dezember 2015 BSM Park amp Charge LEMnet 20 Oktober 2015 Stellungnahme Abschnitt LSV ist kontraproduktiv aufgerufen 10 Dezember 2015Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ladesaulenverordnung amp oldid 239124019