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Ein Ladepunkt ist laut Definition der Richtlinie 2014 94 EU eine Schnittstelle mit der zur selben Zeit entweder nur ein Elektrofahrzeug aufgeladen oder nur eine Batterie eines Elektrofahrzeugs ausgetauscht werden kann 1 Das Augenmerk ist hierbei insbesondere auf zur selben Zeit und nur ein im Sinne von nur ein einziges Elektrofahrzeug und nicht mehrere zu richten Eine Ladestation kann einen oder mehrere Ladepunkte zur Verfugung stellen 2 3 4 Die Anzahl der Ladepunkte gibt also an wie viele Elektrofahrzeuge gleichzeitig geladen werden konnen Inhaltsverzeichnis 1 Differenzierung 1 1 Normalladepunkt 1 2 Schnellladepunkt 1 3 Offentlich zugangliche Ladepunkte 2 Ladestandards 3 Umsetzung in nationales Recht 3 1 Deutschland 3 2 Osterreich 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseDifferenzierung BearbeitenIn der Richtlinie 2014 94 EU wird zwischen Normalladepunkt und Schnellladepunkt unterschieden 1 Normalladepunkt Bearbeiten Ein Normalladepunkt ist ein Ladepunkt an dem Strom mit einer Ladeleistung von hochstens 22 kW an ein Elektrofahrzeug ubertragen werden kann mit Ausnahme von Vorrichtungen mit einer Ladeleistung von hochstens 3 7 kW die in Privathaushalten installiert sind oder deren Hauptzweck nicht das Aufladen von Elektrofahrzeugen ist und die nicht offentlich zuganglich sind 1 Schnellladepunkt Bearbeiten Ein Schnellladepunkt ist ein Ladepunkt an dem Strom mit einer Ladeleistung von mehr als 22 kW an ein Elektrofahrzeug ubertragen werden kann 1 Offentlich zugangliche Ladepunkte Bearbeiten Ladepunkte die im Sinne dieser Richtlinie offentlich zuganglich sind mussen fur alle Nutzer nicht diskriminierend zuganglich sein 1 Ladestandards BearbeitenUm Interoperabilitat zu gewahrleisten fordert die Richtlinie dass bei Neuerrichtungen jeder Wechselstrom Normalladepunkt fur Elektrofahrzeuge mit einer Typ 2 Steckdose oder einer Typ 2 Kupplung mitsamt Ladekabel nach der Norm DIN EN 62196 2 jeder Wechselstrom Schnellladepunkt fur Elektrofahrzeuge mit einer Typ 2 Kupplung mitsamt Ladekabel nach DIN EN 62196 2 und jeder Gleichstrom Schnellladepunkt fur Elektrofahrzeuge mit einer Kupplung gemass CCS Combo 2 mitsamt Ladekabel nach DIN EN 62196 3 auszurusten ist Anschlusse nach anderen Ladesystemen oder standards z B Typ 1 sind dabei nur noch zusatzlich aber nicht mehr als alleiniges Angebot erlaubt 1 Umsetzung in nationales Recht Bearbeiten nbsp Dieser Abschnitt stellt die Situation in Deutschland und Osterreich dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Am 22 Oktober 2014 trat die EU Verordnung Richtlinie 2014 94 EU des Europaischen Parlaments und des Rates uber den Aufbau der Infrastruktur fur alternative Kraftstoffe in Kraft Die Umsetzung in nationales Recht obliegt den EU Mitgliedsstaaten Deutschland Bearbeiten Hauptartikel Ladesaulenverordnung In Deutschland wurden die europaischen Vorgaben der Richtlinie 2014 94 EU mittels der Ladesaulenverordnung LSV in deutsches Recht umgesetzt In dieser Verordnung werden ausschliesslich offentlich zugangliche Ladepunkte reguliert 1 LSV 5 Regulierungsbehorde ist die Bundesnetzagentur Errichtung Umbau und Ausserbetriebnahme von Normal und Schnellladepunkten sind durch den Betreiber dort anzuzeigen 5 Die Bundesnetzagentur stellt seit dem 18 April 2017 Daten zu offentlich zuganglichen Ladepunkten in Deutschland in Form der Ladesaulenkarte auch Ladesaulenregister offentlich zur Verfugung 6 Osterreich Bearbeiten In Osterreich wurde die Richtlinie 2014 94 EU durch das Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau fur alternative Kraftstoffe umgesetzt 7 Gemass 22a E ControlG hat die Regulierungsbehorde E Control ein offentliches Ladepunkteregister auch Ladestellenverzeichnis genannt zu fuhren in dem die in Osterreich offentlich zuganglichen Ladepunkte verzeichnet sind 8 9 10 Weblinks BearbeitenDeutschland Ladesaulenkarte der Bundesnetzagentur Osterreich Ladepunkteregister der E Control 10 11 Ladestationen Verzeichnis auf www flosm de auf Basis von OpenStreetMapEinzelnachweise Bearbeiten a b c d e f Richtlinie 2014 94 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 22 Oktober 2014 uber den Aufbau der Infrastruktur fur alternative Kraftstoffe abgerufen am 25 August 2019 Definitionen FAQ zu Forderung der Ladeinfrastruktur fur Elektrofahrzeuge Nicht mehr online verfugbar Bundesanstalt fur Verwaltungsdienstleistungen archiviert vom Original am 25 August 2019 abgerufen am 25 August 2019 E Ladestation witty home 1 22kW Hager Group abgerufen am 25 August 2019 E Ladestation witty park 2 22kW Hager Group abgerufen am 25 August 2019 a b Verordnung uber technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von offentlich zuganglichen Ladepunkten fur Elektromobile Ladesaulenverordnung LSV Ladesaulenkarte Bundesnetzagentur abgerufen am 25 August 2019 Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau fur alternative Kraftstoffe In RIS Abgerufen am 25 August 2019 Bundesgesetz uber die Regulierungsbehorde in der Elektrizitats und Erdgaswirtschaft Energie Control Gesetz E ControlG In RIS Abgerufen am 25 August 2019 Uber die E Control E Control abgerufen am 25 August 2019 a b Impressum E Control abgerufen am 25 August 2019 E Community E Control abgerufen am 25 August 2019 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ladepunkt amp oldid 232554595