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Die Anreizregulierung ist ein behordliches Instrument der Marktregulierung monopolistischer Markte In Deutschland wird es seit Januar 2009 zur Festsetzung der Netznutzungsentgelte fur Strom und Gas angewendet dieses Instrument soll zu sinkenden Energiepreisen fur Verbraucher fuhren Auch neue Strom und Gasanbieter und die erneuerbaren Energien sollen davon profitieren Fur die Schieneninfrastruktur ist eine Anreizregulierung in der Diskussion 1 Inhaltsverzeichnis 1 Anreizregulierung bei Energienetzen 2 Hintergrund 3 Anreizregulierungsverordnung ARegV 3 1 Evaluierung und Novellierung der Anreizregulierungsverordnung 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseAnreizregulierung bei Energienetzen BearbeitenNetze gelten als naturliche Monopole die einer staatlichen Regulierung unterliegen sollen Die Anreizregulierung soll Anreize zu Kostensenkungen bei den Betreibern von Gas und Stromnetzen schaffen um diese an Verbraucher weiterzugeben Den Netzbetreibern werden dazu Obergrenzen fur ihre Entgelte Price Caps oder die Obergrenzen fur Erlose Revenue Caps vorgegeben In Deutschland sind fur die rund 1 600 Netzbetreiber Erlosobergrenzen vorgesehen Ein bundesweiter Effizienzvergleich ermittelt unternehmensindividuelle Schatzungen fur die Kosteneffizienz Alle Netzbetreiber mussen sich dann am effizientesten Betreiber messen Weniger effiziente Unternehmen haben wenige Jahre Zeit um die von der Bundesnetzagentur als zustandiger Behorde ermittelte individuelle Ineffizienz abzubauen Zusatzlich wird die Erlosobergrenze jedes Netzbetreibers jahrlich um einen von der Regulierungsbehorde festgelegten Prozentsatz sektoraler Produktivitatsfaktor abgesenkt 2 Reine Kostensenkungsinstrumente konnen zu Qualitats und Stabilitatsverlusten im Netz fuhren Zur Sicherstellung von notigen Netzinvestitionen sind deshalb bestimmte Regelungen vorgesehen Investitionspauschalen und Ausnahmegenehmigungen Eine zusatzliche Qualitatsregelung ermoglicht der Regulierungsbehorde je nach ermittelter Netzqualitat Zu oder Abschlage auf die Netzerlose einzelner Unternehmen Kleine Netzbetreiber konnen an einem vereinfachten Verfahren teilnehmen Hintergrund BearbeitenLaut Statistischem Bundesamt sind die Energiekosten fur Verbraucher seit dem Jahr 2000 um uber 30 Prozent gestiegen 2005 gaben Privathaushalte 6 3 Milliarden Euro mehr fur Energie aus als im Jahr davor Die Netzkosten machen beim Strom rund ein Drittel und beim Gas etwa ein Viertel an der Energierechnung aus Die Netzbetreiber nahmen 2006 rund 21 Milliarden Euro Netzentgelte ein reinvestierten jedoch nur rund ein Zehntel dieser Summe in die Netze Das wird als Indiz fur fehlenden Wettbewerb auf dem Energiemarkt und uberhohte Netzentgelte gewertet nbsp Anteil der Netzentgelte am Strom und Gaspreis fur PrivathaushalteDie Strom und Gasnetze waren in der Hand weniger grosser Energiekonzerne Die Ubertragungsnetze 380 Kilovolt Ebene waren bis zum Jahr 2009 ausschliesslich im Besitz der vier grossen Konzerne E ON RWE Vattenfall und EnBW Gleichzeitig verfugten sie uber 80 Prozent der Kraftwerksleistung Der Vorwurf Ihre monopolartige Stellung fuhre zu uberhohten Gebuhren fur die Durchleitung von Gas und Strom sowie zur Behinderung des Wettbewerbs und der Einspeisung erneuerbarer Energien die Netze seien nicht effizient Kleine Stadtwerke die oft am Ende der Kette stehen und regionale Netze betreiben hatten in dieser Situation das Nachsehen Anreizregulierungsverordnung ARegV BearbeitenBasisdatenTitel Verordnung uber die Anreizregulierungder EnergieversorgungsnetzeKurztitel AnreizregulierungsverordnungAbkurzung ARegVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 21a 24 29 EnWGRechtsmaterie Wirtschaftsverwaltungsrecht EnergierechtFundstellennachweis 752 6 11Erlassen am 29 Oktober 2007 BGBl I S 2529 Inkrafttreten am 6 November 2007Letzte Anderung durch Art 8 G vom 20 Juli 2022 BGBl I S 1237 1307 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2023 Art 20 G vom 20 Juli 2022 GESTA E005Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Die Anreizregulierungsverordnung ARegV setzt eine Erlosobergrenze fur die betroffenen Unternehmen die den gesamten zulassigen Netzkosten einschliesslich kalkulatorischen Abschreibungen und Eigenkapitalverzinsung entspricht Die Erlosobergrenze eines Unternehmens die ein Betreiber mit den Erlosen aus Netzentgelten und sonstigen Erlosen decken darf wird vor Beginn der Regulierungsperioden fur jedes Jahr der kommenden Regulierungsperiode ermittelt wobei eine Regulierungsperiode funf Jahre dauert Eine individuelle Anpassung der Erlosobergrenzen an die Preisentwicklung kann durch den Netzbetreiber vorgenommen werden Ergeben sich daruber hinaus unvorhergesehene Anderungen kann eine Anpassung beantragt werden um unzumutbare Harten zu vermeiden Auch die Regulierungsbehorde kann Anpassungen nach Qualitatskriterien vornehmen Die Erlosobergrenze wird bei den Unternehmen durch eine Kostenprufung ermittelt Die Daten mussen von einem Wirtschaftsprufer bestatigt sein Die Differenz zwischen Erlosobergrenze und tatsachlichem Erlos wird von der Bundesnetzagentur jahrlich auf einem Regulierungskonto eingetragen Ubersteigen die tatsachlichen Erlose die Obergrenze um funf Prozent bei Gas und Strom mussen unverzuglich Anpassungen der Netzentgelte vorgenommen werden Die Grundlage der Kostenrechnung baut auf den Bestimmungen der 2005 verabschiedeten Stromnetzentgeltverordnung StromNEV bzw Gasnetzentgeltverordnung GasNEV auf Ausserdem fliessen bei der Bewertung der Netzkosten auch so genannte dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile ein Das sind unter anderem gesetzliche Vorgaben Konzessionsabgaben Betriebssteuern vorgelagerte Netzebenen bestimmte Investitionen Mehrkosten fur den Betrieb von Erdkabeln betriebliche und tarifliche Vereinbarungen zu Lohnzusatz und Versorgungsleistungen soweit bis zum 31 Dezember 2006 entstanden und im Netzentgeltgenehmigungsverfahren der BNetzA anerkannt Betriebsratstatigkeit im Falle der gesetzlichen Kostenerstattungspflicht durch den Netzbetreiber Verfahrensregelungen fur den grenzuberschreitenden Stromhandel sowie fur den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen Andert sich die Versorgungsaufgabe eines Netzbetreibers konnen jahrlich Anpassungen der Erlosobergrenzen bei der Regulierungsbehorde beantragt werden Faktoren sind hier Flache des Versorgungsgebiets Anzahl der Anschluss bzw Ausspeisepunkte Jahreshochstlast sonstige von der Regulierungsbehorde festgelegte Parameter Der Effizienzvergleich den die Bundesnetzagentur vor jeder Regulierungsperiode durchfuhrt ergibt sich aus den Gesamtkosten des Netzbetriebs nach Abzug der nicht beeinflussbaren Kostenanteile und Standardisierung des Kapitalkostenanteils Dieser Effizienzwert wird in Prozent angegeben und darf 60 Prozent nicht unterschreiten Beim Effizienzvergleich werden verschiedene gegebene Unterschiede bei den einzelnen Netzbetreibern berucksichtigt Versorgungsaufgabe siehe oben geografische geologische und topografische Merkmale Leitungslange Die Bundesnetzagentur kann bezuglich der Netzqualitat Zu oder Abschlage vornehmen Massgabe hierbei ist die unterbrechungsfreie und stabile Strom und Gaslieferung Investitionsbudgets der Ubertragungsnetzbetreiber UNB mussen von der Regulierungsbehorde anerkannt werden sofern sie zur Netzstabilitat fur die Einbindung in das nationale oder internationale Netz fur einen bedarfsgerechten 11 EnWG Ausbau im Rahmen des Erneuerbare Energien Gesetzes EEG und des Ausbaus der Offshore Windenergie einschl Erdkabel erforderlich sind Auf Verlangen eines Verteilnetzbetreibers VNB kann zu Beginn 2009 ein pauschalisierter Investitionszuschlag gewahrt werden Dieser darf hochstens ein Prozent der standardisierten Kapitalkosten ausmachen Die Moglichkeit eines pauschalisierten Investitionszuschlags existiert nur fur die erste Regulierungsperiode bis einschl 2013 Netzbetreiber mit weniger als 30 000 Strom bzw 15 000 Gaskunden konnen an einem vereinfachten Verfahren zur Ermittlung des Effizienzvergleichs teilnehmen Fur diese wird dann ein gemittelter Effizienzwert angenommen Im Falle von Streitigkeiten bezuglich des ermittelten Effizienzwertes ist der Netzbetreiber in der Nachweispflicht Festgestellte Ineffizienzen mussen innerhalb einer von der Regulierungsbehorde festgelegten Frist spatestens aber nach zehn Jahren beseitigt werden Anderenfalls sollen die Netzkosten nicht durch Erlose deckbar sein Sind alle Daten ermittelt wird die Erlosobergrenze in das Netzentgelt umgesetzt Evaluierung und Novellierung der Anreizregulierungsverordnung Bearbeiten In der ARegV ist zum Stichtag 31 Dezember 2014 eine Evaluierung durch die Bundesnetzagentur vorgesehen Die Bundesnetzagentur hat am 21 Januar 2015 dem Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie den Evaluierungsbericht 3 ubergeben Darin sind neben Analysen des Investitionsverhaltens der Netzbetreiber auch Vorschlage zur weiteren Entwicklung der Anreizregulierung enthalten Das Wirtschaftsministerium hat in seiner 10 Punkte Agenda zur Energiewende 4 erklart im Fruhjahr 2015 einen Verordnungsentwurf zur Novellierung der ARegV vorzulegen Wahrend bei der Diskussion der Vorschlage die Bundesnetzagentur eine als ARegV 2 0 bezeichnete Weiterentwicklung der gegenwartigen Regelung vorschlug wurde aus Kreisen der Netzbetreiber die Investitionskostendifferenz IKD vorgeschlagen Die Anfang August 2016 vom Bundeskabinett gebilligte Novelle des Anreizregulierungsverordnung berucksichtigt dass 95 der erneuerbaren Energie direkt in die Verteilnetze eingespeist werden bei denen es einen Investitionsbedarf von ca 50 Mrd Euro gibt Drei Viertel des notwendigen Verteilnetz Ausbaus sind innerhalb der nachsten 10 Jahre bis 2025 erforderlich 5 Laut dem ehemaligen Staatssekretar Rainer Baake im BMWi wurden durch die Novelle diese Investitionen ermoglicht ohne den Kosteneffizienz Gedanken zu vernachlassigen 6 wobei die Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals derzeit weiter fallt was investitionsmindernd wirkt 7 Weblinks BearbeitenText der Anreizregulierungsverordnung Bundesministerium fur Wirtschaft BMWi Bundesnetzagentur Verordnung zum Erlass und zur Anderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung Verordnung zur Anreizregulierung Entwurf der Bundesregierung PDF 431 kB sowie Anderungen dazu 421 kB PDF Einzelnachweise Bearbeiten siehe z B Monopolkommission Sondergutachten 60 Bahn 2011 Wettbewerbspolitik unter Zugzwang PDF 1 2 MB Felix Dehmel Anreizregulierung von Stromubertragungsnetzen Eine Systemanalyse in Bezug auf ausgewahlte Renditeeffekte kobv de abgerufen am 24 Mai 2019 BNetzA Evaluierungsbericht nach 33 Anreizregulierungsverordnung pdf 3 4 MB BMWi Zentrale Vorhaben Energiewende fur die 18 Legislaturperiode pdf 235 kB CDU CSU Energieexperte Bareiss Neue Anreizregulierung starkt die Verteilernetze Aktiencheck 4 August 2016 Kabinett billigt Anreizregulierungsverordnung BMWi Pressemitteilung vom 3 August 2016 Memento vom 11 Oktober 2016 im Internet Archive Einhellig L et al Eigenkapitalverzinsung bei Netzbetreibern In Energiewirtschaftliche Tagesfragen 66 Jg Heft 5 S 36ff Martin Czakainski abgerufen am 13 September 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anreizregulierung amp oldid 237866342