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Unter Liberalisierung des Messwesens versteht man den Prozess der Anderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen fur Messeinrichtungen in der Energiewirtschaft z B Stromzahler Gaszahler Ziel der Liberalisierung ist es einen freien Markt fur diese Dienstleistung zu schaffen der zu sinkenden Messentgelten fur den Kunden fuhrt Die erste rechtliche Grundlage wurde durch 21b Energiewirtschaftsgesetz vom 7 Juli 2005 geschaffen Auf Wunsch des Anschlussnehmers konnten Messeinrichtungen von unabhangigen dritten Messstellenbetreibern eingebaut und betrieben werden Vorher konnten Dritte nur durch den ortsansassigen Netzbetreiber beauftragt werden Mit dem Gesetz zur Offnung des Messwesens bei Strom und Gas fur Wettbewerb vom 29 August 2008 BGBl I S 1790 wurde der 21b Energiewirtschaftsgesetz dahingehend geandert dass nunmehr der Anschlussnutzer Mieter nicht mehr der Anschlussnehmer Eigentumer das Wahlrecht zur Beauftragung eines dritten Messdienstleisters innehat Ab dem 1 Januar 2010 besteht die Pflicht bei Neubauten und Modernisierungen sogn intelligente Stromzahler einzubauen Mit der inzwischen aufgehobenen Verordnung uber Rahmenbedingungen fur den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitats und Gasversorgung Messzugangsverordnung MessZV vom 17 Oktober 2008 BGBl I S 2006 hatte die Bundesregierung von der Ermachtigung des 21 b Abs 4 EnWG Gebrauch gemacht den Fremdbetrieb von Messstellen naher zu regeln Der Messstellenbetreiber hatte mit dem Stromnetzbetreiber einen Messstellenbetreibervertrag zu schliessen in welchem u a Folgendes zu regeln ist Beschreibung der Prozesse beim Zahlerwechsel z B Fristen Inbetriebnahme usw Anforderungen an den Messstellenbetreiber z B Anmeldung beim Eichamt Beherrschung der Technologie der Arbeit unter Spannung bei der Zahlermontage technische Anforderungen an die MesseinrichtungSeit 2016 ist die Materie im Messstellenbetriebsgesetz geregelt Fur den Betrieb der Messeinrichtung erhalt der Messstellenbetreiber ein Messentgelt Dieses kann er entweder direkt vom Kunden oder wenn so vereinbart von dessen Energielieferanten erheben Die Zahlung des Messentgeltes an den Netzbetreiber entfallt bei Beauftragung eines Messstellenbetreibers Weblinks BearbeitenText der Messzugangsverordnung ausser Kraft Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Liberalisierung des Messwesens amp oldid 180230111