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Die Verordnung zu abschaltbaren Lasten AbLaV war eine deutsche Verordnung uber kurzfristige Stromunterbrechungen bei Industriebetrieben Der Lastabwurf erfolgte freiwillig gegen Zahlung einer Vergutung fur die Bereitstellung der Lasten Leistungspreis und der tatsachlichen Abschaltung Arbeitspreis Es sollte die Versorgungssicherheit durch die Regelzonenbetreiber bei der Erhaltung der Netzstabilitat erhohen Die Kosten wurden und werden noch bis 2023 auf den Strompreis umgelegt den die Verbraucher zahlen Die umstrittene Verordnung war ursprunglich auf den 1 Januar 2016 befristet ihre Geltung wurde dann aber bis zum 30 Juni 2022 verlangert Sie trat mit Ablauf dieses Tages ausser Kraft bis auf die Kostenregelung welche bis zum 31 Dezember 2023 weitergilt BasisdatenTitel Verordnung uber Vereinbarungen zu abschaltbaren LastenKurztitel Verordnung zu abschaltbaren LastenAbkurzung AbLaVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 13i EnWGRechtsmaterie WirtschaftsrechtFundstellennachweis 752 6 19Ursprungliche Fassung vom 28 Dezember 2012 BGBl I S 2998 Inkrafttreten am 1 Januar 2013Letzte Neufassung vom 16 August 2016 BGBl I S 1984 Inkrafttreten derNeufassung am 1 Oktober 2016Letzte Anderung durch Art 9 G vom 20 Juli 2022 BGBl I S 1237 1307 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2023 Art 20 G vom 20 Juli 2022 GESTA E005Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 1 1 Umlage fur abschaltbare Lasten 2 Geschichte 3 Literatur 4 Einzelnachweise 5 WeblinksInhalt BearbeitenMit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes 2011 wurde im neuen 13 Abs 4a EnWG eine Verordnungsermachtigung eingefugt zur Ausgestaltung eines eingeschrankten Vergutungsmodells fur abschaltbare Lasten Die Ubertragungsnetzbetreiber waren schon vorher berechtigt Lastabwurfe vorzunehmen wenn die Sicherheit oder Zuverlassigkeit des Elektrizitatsversorgungssystems in der jeweiligen Regelzone gefahrdet oder gestort war Die Bundesregierung nutzte diese Ermachtigung mit der Verordnung zu abschaltbaren Lasten welche am 1 Januar 2013 in Kraft trat Die Verordnung war zunachst auf drei Jahre befristet 19 AbLaV aber wurde vor Ablauf bis zum 30 Juni 2022 verlangert Sie verfolgte den Zweck die in den anderen Fallen notwendigen freiwilligen Vereinbarungen uber abschaltbare Lasten mit dafur geeigneten Industriebetrieben zu standardisieren und die dafur zu zahlenden Betrage zu begrenzen 1 Nach der Gesetzesbegrundung sind Abschaltbare Lasten im Sinne dieser Verordnung grosse Verbrauchseinheiten die am Hoch und Hochstspannungsnetz angeschlossen sind mit grosser Leistung nahezu rund um die Uhr Strom abnehmen und aufgrund der Besonderheiten ihres Produktionsprozesses kurzfristig auf Abruf fur eine bestimmte Zeit ihre Verbrauchsleistung reduzieren konnen Sie konnen daher zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Versorgungssicherheit eingesetzt werden 2 Vor allem in der verarbeitenden Industrie bspw Aluminium und Chemiewerke 3 fanden sich die erforderlichen abschaltbaren Lasten von mindestens 50 MW nach 5 Abs 1 Nr 1 AbLaV Durch die Verordnung erhielten diese Grosstverbraucher eine Vergutung wenn sie sich bereit erklaren ihren Stromverbrauch zu senken wenn es die Laststeuerung erfordert Die Vergutung setzte sich aus einem Leistungspreis Bereitstellung von abschaltbaren Lasten von monatlich 2 500 EUR MW Abschaltleistung und einem Arbeitspreis tatsachliche Abschaltung von mindestens 100 und hochstens 400 EUR MWh 4 Abs 2 3 AbLaV zusammen Die vier Ubertragungsnetzbetreiber schrieben gemeinsam einmal monatlich deutschlandweit eine Leistung von 1 500 Megawatt an sofort abschaltbaren Lasten sowie eine Abschaltleistung von 1 500 Megawatt an schnell abschaltbaren Lasten auf einer Internetplattform aus 8 AbLaV Die teilnehmenden Unternehmen hatten vor der Ausschreibung eine Praqualifikation d h einen Pruf und Genehmigungsprozess durchlaufen 9 AbLaV Umlage fur abschaltbare Lasten Bearbeiten Zeitlicher Verlauf der Umlage fur abschaltbare Lasten in den Jahren 2013 2015 Die Kosten werden noch bis 2023 auf alle Endverbraucher umgelegt 18 Abs 1 AbLaV 9 KWKG Der theoretisch maximale Wert betragt 0 1194 Cent kWh 4 Die Ubertragungsnetzbetreiber haben die Abschalt Umlage fur 2014 auf 0 009 Cent kWh festgelegt Dies beinhaltete auch die im Jahr 2013 angefallenen Kosten da der Aufschlag im Jahr 2013 auf 0 festgelegt war 5 6 7 Fur das Jahr 2015 folgte schliesslich eine Senkung auf 0 006 Cent kWh 8 9 Geschichte BearbeitenUber eine Lastabschalt Verordnung stritt man sich wohl schon in der Grossen Koalition 10 Die verschiedenen Referentenentwurfe in drei Jahren waren vom Streit zwischen Umweltminister Rottgen und dem Wirtschaftsminister Rosler gepragt 11 Uneinig waren sie sich uber die Vergutungshohe fur abschaltbare Lasten oder den Arbeits und Leistungspreis Die Entwurfe waren in Offentlichkeit Fachwelt von Wissenschaftlern Verbanden und Unternehmen ebenso umstritten Eine von der Bundesnetzagentur in Auftrag gegebene unveroffentlichte Studie des Instituts Consentec befand 2011 dass die Abschaltung der Industrieanlagen bei den weitaus grossten Anteil an auftretenden Versorgungsunterbrechungen in Deutschland nicht geeignet sei Daher sah die Studie eine Pramie in Hohe von 1600 EUR MW und Jahr als ausreichend an 12 Das Projekt stand unter Federfuhrung des Wirtschaftsministers Rosler Die FAZ publizierte im Januar 2012 1 die anvisierten Vergutungsstufen Fur 150 Megawatt Leistung gibt es 60 000 Euro fur 100 Megawatt 45 000 Euro fur 50 Megawatt 30 000 Euro 13 Das lag unter den Betragen des europaischen Auslands 13 Die Vervierzigfachung der Empfehlung empfanden die Verbraucherzentralen nach den Befreiungen der stromintensiven Industrie von den Netzentgelten als nachste s dreiste s Geschenk 12 Die Frankfurter Rundschau schrieb Infrage kommen dafur vor allem Aluminiumhutten und Chemiewerke Sie konnen sich auf einen Geldregen freuen Fur einen grosseren Betrieb mit einem 200 Megawatt Bedarf gabe es zum Beispiel zwolf Millionen Euro pro Jahr Summiert man den Bedarf der potenziellen Abschalt Anlagen kommen 1 700 Megawatt zusammen Die Zeche wurden vor allem die Privathaushalte per Netzgebuhr zahlen bis zu 102 Millionen Euro pro Jahr 12 Zudem wurde von der FAZ kritisiert dass wieder ein Stuck Markt in der Energiepolitik verschwindet und der Entwurf nur ein weiterer Schritt in einen staatlich regulierten Energiesektor sei 1 Anfragen von Oliver Krischer Bundnis 90 Die Grunen im Laufe des Jahres 2012 wurden beantwortet den Entwurf gebe es noch gar nicht 9 Mai 14 oder werde im 1 und 2 Quartal 2013 zur Diskussion gestellt 24 Oktober 15 16 Uberraschend verabschiedete dann das Bundeskabinett am 28 November die Verordnung Bei der laufenden Beratung im Wirtschaftsausschuss zur Energierechtsnovelle am selben Tag wurde die Verordnung im Gesetzespaket integriert durch die Schaffung eines neuen 13 Abs 4a 4b 17 Die Regierungsvorlage sah vor dass die Anbieter monatlich fur das Bereithalten der Abschaltbarkeit 1 667 EUR MW und maximal 20 000 Euro im Jahr erhalten sollten Das Abschalten selbst sollte mit 100 bis 500 EUR MWh pramiert werden 18 Im Wirtschaftsausschuss wurde der Leistungspreis angehoben der Arbeitspreis im Gegenzug gesenkt und die maximale Angebotsgrosse angehoben 19 Die Verordnung kam am 13 Dezember mit den Stimmen der CDU CSU SPD und FDP zustande Abgelehnt haben die Verordnung Bundnis 90 Die Grunen burokratisch und vor allem ist sie das Gegenteil von Marktwirtschaft und die Linke Subventionsgeschenk an die Industrie Exklusivmarkt 20 Kritik kam auch aus der Branche der erneuerbaren Energien Es ist schon seltsam dass das Bundeswirtschaftsministerium dessen Minister sich als der Huter der Marktwirtschaft ausgibt hier einer Nicht marktwirtschaftlichen Losung den Vorzug gibt 21 Am 1 Juli 2013 wurden von den Ubertragungsnetzbetreibern die ersten Unternehmen unter Vertrag genommen 22 Die Abschaltverordnung galt als ein erster Schritt in Richtung eines sogenannten Smart Grids Nach Uwe Leprich solle mit der Abschaltverordnung die Elektrizitatswirtschaft und Industrie an das Thema herangefuhrt werden Zwingend notig ware das Abschalten heute noch nicht 22 Uber Lastabschaltungen in Privathaushalten wurde vor dem Hintergrund der Verordnung nachgedacht 23 Literatur BearbeitenCarsten Konig Die Vergutung abschaltbarer Lasten EnWZ 2013 S 201 Kai Klapdor Nora Bulhoff Erhebung netzseitiger Umlagen in geschlossenen Verteilernetzen EnWZ 2013 S 297 Hartmut Weyer Systemverantwortung und Vertrage uber abschaltbare Lasten RdE 2010 S 233Einzelnachweise Bearbeiten a b c Udo Leuschner ENERGIE CHRONIK 120109 Januar 2012 Verordnung uber Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten Verordnung zu abschaltbaren Lasten BT Drs 17 11671 S 1 PDF Jakob Schlandt Der Wirtschaftsminister patzt Frankfurter Rundschau vom 11 November 2012 Abschalt Umlage veroffentlicht Memento vom 16 Marz 2014 im Internet Archive ZfK vom 16 Oktober 2013 Umlage 18 AblaV 2014 Datenbasis 2014 Memento vom 1 November 2014 im Internet Archive Jahresabrechnung 2013 Memento vom 1 November 2014 im Internet Archive Umlage 18 AblaV 2015 Datenbasis 2015 Memento vom 1 November 2014 im Internet Archive Rede Oliver Krischer Bundnis 90 Die Grunen im Bundestag in der zweiten und dritten Beratung des Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften Plenarprotokoll 17 211 S 25639 Zoff ums Abschalten Die Zeit vom 2 Februar 2012 S 2 PDF Memento des Originals vom 22 Oktober 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot dnevne novine info a b c Jakob Schlandt Geldregen fur die Stromfresser Frankfurter Rundschau vom 9 Februar 2012 a b Andres Mihm 60 000 Euro furs Stromabschalten Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 24 Januar 2012 Antwort des Parl Staatssekretars Ernst Burgbacher auf die Frage Krischers Drucksache 17 9517 Frage 40 in der Fragestunde der 177 Sitzung des Deutschen Bundestages 9 Mai 2012 Anlage 19 Plenarprotokoll 17 177 S 21028 PDF Antwort des Parl Staatssekretars Hans Joachim Otto auf die Frage Krischers Drucksache 17 11094 Frage 26 in der Fragestunde der 200 Sitzung des Deutschen Bundestages 24 Oktober 2012 Plenarprotokoll 17 200 S 24217 PDF Jakob Schlandt Abgeschaltete Verordnung Frankfurter Rundschau vom 11 November 2012 Udo Leuschner ENERGIE CHRONIK 121103 November 2012 Birgit Marschall Rosler belohnt Betriebe fur Strom Abschaltung Rheinische Post vom 28 November 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses fur Wirtschaft und Technologie 9 Ausschuss zu der Verordnung der Bundesregierung Drucksachen 17 11671 17 11744 Nr 2 Verordnung uber Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten Verordnung zu abschaltbaren Lasten BT Drs 17 11886 vom 12 Dezember 2012 PDF Reden Oliver Krischer und Dorothee Menzner 13 Dezember 2012 214 Sitzung zum Tagesordnungspunkt 36 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses fur Wirtschaft und Technologie 9 Ausschuss zu der Verordnung der Bundesregierung Verordnung uber Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten Verordnung zu abschaltbaren Lasten Drucksachen 17 11671 17 11744 Nr 2 17 11886 Plenarprotokoll 17 214 S 26422 PDF Strommarkt Grossverbraucher sollen bei Bedarf vom Netz top agrar vom 14 Dezember 2012 a b Bernward Janzig Wir sind dann mal vom Netz taz vom 1 Juli 2013 Daniel K J Schubert Thomas Meyer Alexander von Selasinsky Adriane Schmidt Sebastian Thuss Niels Erdmann Mark Erndt Der Stromausfall in Munchen Einfluss auf Zahlungsbereitschaften fur Versorgungssicherheit und auf die Akzeptanz Erneuerbarer Energien Schriftenreihe des Lehrstuhls fur Energiewirtschaft an der TU Dresden Band Nr 2 Dresden 2013 PDF Dies Gefahrden Stromausfalle die Energiewende Einfluss auf Akzeptanz und Zahlungsbereitschaft et 63 Jahrgang 2013 S 35 PDF Weblinks BearbeitenText der Verordnung Begrundung BT Drs 17 11671 Bericht zur Verordnung uber Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten Erforderlichkeit und Eignung abschaltbarer Lasten um Gefahrdungen oder Storungen der Sicherheit und Zuverlassigkeit des Elektrizitatsversorgungssystems zu beseitigen BT Drs 18 6096 Seite Abschaltbare Lasten auf www regelleistung net der Ausschreibungsplattform der Ubertragungsnetzbetreiber Seite Ausgestaltung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten AbLaV und Erste Ausschreibung fur abschaltbare Lasten Forschungsgesellschaft fur Energiewirtschaft mbH Tochterunternehmen der Forschungsstelle fur Energiewirtschaft Einfache und kurze Erklarung zum Strompreis Bestandteil Verordnung zu abschaltbaren Lasten youtube Video 1 38 min der Wuppertaler StadtwerkeBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung zu abschaltbaren Lasten amp oldid 230564497