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Die Niederdruckanschlussverordnung NDAV ist eine deutsche Rechtsverordnung die am 1 November 2006 mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wurde Sie regelt die Allgemeinen Bedingungen zu denen Netzbetreiber nach 18 Abs 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann in Niederdruck an ihr Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung anzuschliessen und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfugung zu stellen haben als Bestandteil der Rechtsverhaltnisse uber den Netzanschluss an das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Netzanschluss und die Anschlussnutzung soweit sie sich nicht ausdrucklich allein auf eines dieser Rechtsverhaltnisse beziehen BasisdatenTitel Verordnung uber Allgemeine Bedingungen fur den Netzanschluss und dessen Nutzung fur die Gasversorgung in NiederdruckKurztitel NiederdruckanschlussverordnungAbkurzung NDAVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 18 Abs 4 EnWGRechtsmaterie Wirtschaftsrecht EnergierechtFundstellennachweis 752 6 7Erlassen am 1 November 2006 BGBl I S 2477 2485 Inkrafttreten am 8 November 2006Letzte Anderung durch Art 1 VO vom 1 November 2021 BGBl I S 4786 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2022 Art 2 VO vom 1 November 2021 Weblink Text der VerordnungBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Die Niederdruckanschlussverordnung loste die Verordnung fur die Gasversorgung von Tarifkunden nach der Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts im Jahre 2005 ab BGBl I S 1970 Die Niederdruckanschlussverordnung mit Stand vom 29 August 2016 ist als Anhang A 2 in der TRGI 2018 enthalten Die Verordnung gilt fur alle nach dem 12 Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhaltnisse Anschlussnutzungsverhaltnisse Der Anschlussnehmer wird definiert als jedermann im Sinne des 18 Abs 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes in dessen Auftrag ein Grundstuck oder Gebaude an das Niederdrucknetz angeschlossen wird oder im Ubrigen jeder Eigentumer oder Erbbauberechtigte eines Grundstucks oder Gebaudes das an das Niederdrucknetz angeschlossen ist Anschlussnutzer ist jeder Letztverbraucher der im Rahmen eines Anschlussnutzungsverhaltnisses einen Anschluss an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Gas nutzt Netzbetreiber im Sinne der Verordnung ist der Betreiber eines Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Sinne des 18 Abs 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes In Teil 2 Netzanschluss werden Regelungen getroffen zu Herstellung Art und Betrieb des Netzanschlusses Kostenerstattung Baukostenzuschusse Grundstucksbenutzung Inbetriebsetzung und Uberprufung der Gasanlage samt Druckregelgeraten und besonderen Einrichtungen Teil 3 Anschlussnutzung regelt neben der Nutzung des Anschlusses die Unterbrechung der Nutzung und Haftungsfragen bei StorungenIn Teil 4 Gemeinsame Vorschriften werden im Abschnitt 1 Anlagenbetrieb und Rechte des Netzbetreibers der Betrieb von Gasanlagen und Verbrauchsgeraten samt Eigenerzeugung sowie Zutrittsrecht und Messeinrichtungen des Netzbetreibers geregelt und erklart dass dieser berechtigt ist in Form von Technischen Anschlussbedingungen TAB weitere technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage einschliesslich der Eigenanlage festzulegen sowie die Anforderungen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen Der Anschluss bestimmter Verbrauchsgerate kann von der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers abhangig gemacht werden Die Zustimmung darf aber nur verweigert werden wenn der Anschluss eine sichere und storungsfreie Versorgung gefahrden wurde Im Abschnitt 2 Falligkeit Folgen von Zuwiderhandlungen Beendigung der Rechtsverhaltnisse Zahlung Verzug werden Zahlung und Verzug Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung Kundigung des Netzanschlussverhaltnisses Beendigung des Anschlussnutzungsverhaltnisses sowie deren fristlose Kundigung oder Beendigung geregelt Die Schlussbestimmungen legen den Gerichtsstand fest und treffen Ubergangsregelungen Die Novelle von 2021 erganzt mit Wirkung vom 1 Januar 2022 die Regelungen zum Installateurverzeichnis als 13a Literatur BearbeitenText der Verordnung Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Niederdruckanschlussverordnung amp oldid 225340112