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In Deutschland ist der Grundversorger nach dem Energiewirtschaftsgesetz 36 Abs 1 S 1 EnWG dasjenige Energieversorgungsunternehmen das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die Mehrzahl der Haushaltskunden versorgt Die raumliche Abgrenzung des Netzgebietes der allgemeinen Versorgung ist das Gemeindegebiet fur welches der Netzbetreiber der allgemeinen Versorgung mit der jeweiligen Gemeinde einen Konzessionsvertrag abgeschlossen hat Bei Netzbetreibern die mehrere Gemeinden versorgen wird jedes Gemeindegebiet separat betrachtet In Gemeinden mit Stadtwerken wird haufig das ortliche Stadtwerk der Grundversorger sein ansonsten oft der jeweilige Flachennetzbetreiber Haushaltskunden nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind Letztverbraucher die Energie uberwiegend fur den Eigenverbrauch im Haushalt oder fur den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht ubersteigenden Eigenverbrauch fur berufliche landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen Die Zahl der Haushaltskunden wird dabei uber die Zahl der Vertrage uber Abnahmestellen bestimmt Die Anzahl der versorgten Personen oder der Zahler spielt dabei keine Rolle 1 Alle drei Jahre wird durch den Netzbetreiber der allgemeinen Versorgung zum 1 Juli der Grundversorger fur die nachsten drei Jahre festgelegt und bis zum 30 September im Internet veroffentlicht Die Grundversorger mussen ihre Allgemeine Bedingungen sowie ihre allgemeinen Preise fur die Versorgung im Niederspannungs oder Niederdrucknetz veroffentlichen Die Bedingungen und Preise gelten fur jeden Haushaltskunden des jeweiligen Grundversorgers Der Grundversorger ist verpflichtet jedermann gemass den rechtlichen Bedingungen der Grundversorgung mit Elektrizitat oder Gas zu versorgen Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht wenn die Versorgung fur das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Grunden nicht zumutbar ist Das Vertragsverhaltnis zwischen Grundversorger und Haushaltskunden kann durch einen Vertrag in Schriftform aber auch durch konkludentes Handeln erfolgen Letzteres bedeutet dass mit der Stromabnahme an einer Entnahmestelle automatisch ein Vertrag mit demjenigen Grundversorger zustande kommt dem die Entnahmestelle zugeordnet ist sofern vorher kein anderer Energieliefervertrag abgeschlossen wurde Bei Insolvenz eines Lieferanten fallen alle bis dahin vom insolventen Lieferanten versorgten Kunden automatisch in die Grundversorgung Das Versorgungsverhaltnis kann durch den Kunden mit einer Frist von zwei Wochen gekundigt werden z B fur einen Stromanbieterwechsel Siehe auch BearbeitenStromdiscounter StromgrundversorgungsverordnungWeblinks BearbeitenText der Gasgrundversorgungsverordnung Text der StromgrundversorgungsverordnungEinzelnachweise Bearbeiten Schwintowski Hans Peter Die marktkonforme Feststellung des Grundversorgers In EWeRK Zeitschrift des Institutes fur Energie und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft e V 1 2018 S 3 9 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grundversorger amp oldid 220445748