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Das Datenschutzgesetz regelt gemeinsam mit der Datenschutz Grundverordnung den Schutz personenbezogener Daten in Osterreich Als solche gelten etwa E Mail Anschrift Geburtsdatum oder Telefonnummer Diese oder ahnliche Angaben durfen ohne vorherige Zustimmung des Betroffenen nur in speziellen Fallen weitergegeben werden Die Datenschutzbehorde ist durch dieses Gesetz eingerichtet BasisdatenTitel DatenschutzgesetzLangtitel Bundesgesetz zum Schutz naturlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener DatenAbkurzung DSGFruherer Titel Bundesgesetz uber den Schutz personenbezogener DatenTyp BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie DatenschutzrechtInkrafttretensdatum 1 Janner 2000 BGBl I Nr 165 1999 Letzte Anderung BGBl I Nr 14 2019Gesetzestext Datenschutzgesetz im RISBitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Folgende Teile dieses Artikels scheinen seit 25 Mai 2018 nicht mehr aktuell zu sein der Artikel beschreibt das DSG 2000 das mit Inkrafttreten der DS GVO ersetzt worden ist Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlend Das erste Datenschutzgesetz wurde mit dem BGBl Nr 565 1978 installiert Osterreich war damit einer der ersten europaischen Staaten mit einer eigenen Behorde fur den Datenschutz 1 Mit diesem wurde auch die Datenschutzkommission geschaffen seit 2012 Datenschutzbehorde DSB Das Datenschutzgesetz setzt die Richtlinie 95 46 EG Datenschutzrichtlinie in nationales Recht um und wurde 2005 grundlegend novelliert Mit der DSG Novelle 2013 BGBl I Nr 83 2013 vom 23 Mai 2013 wurde die Datenschutzkommission durch die Datenschutzbehorde abgelost Inhaltsverzeichnis 1 Definitionen 4 2 Raumlicher Anwendungsbereich 3 Offentliche private Daten 4 Datensicherheit 5 Datengeheimnis Verschwiegenheitspflicht 6 Einrichtungen nach dem DSG 6 1 Datenverarbeitungsregister 6 2 Datenschutzbehorde 6 2 1 Kontrollbefugnisse der Datenschutzbehorde 6 3 Datenschutzrat 7 Die wesentlichen materiellen Pflichten 7 1 Grundrecht auf Datenschutz 7 2 Datenschutzgrundsatze 8 Die formellen Pflichten 8 1 Datenschutzfolgen Abschatzung 8 2 Genehmigung fur internationalen Datenverkehr durch DSK 8 3 Genehmigung von Informationsverbundssystemen durch DSK 8 4 Schriftlicher Dienstleistervertrag beim Outsourcing 8 5 Verpflichtung zum Datengeheimnis 9 Die einzelnen Rechte 9 1 Recht auf Geheimhaltung 9 2 Recht auf Auskunft 9 3 Recht auf Richtigstellung oder Loschung 10 Sonderbestimmungen 10 1 Verwendung im familiaren Rahmen 10 2 Statistische Datenerhebungen 10 3 Adressverzeichnisse 10 4 Kein Datenschutzbeauftragter in Osterreich 10 5 Arbeitnehmerdatenschutz 11 Schadenersatz und Strafen 11 1 Schadenersatz 11 2 Strafgerichtliche Strafbestimmungen 11 3 Verwaltungsstrafbestimmungen 12 Neuerungen bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Novellierung des DSG 13 Siehe auch 14 Literatur 15 Zeitschriften 16 Weblinks 17 EinzelnachweiseDefinitionen 4 Bearbeiten nbsp Folgende Teile dieses Artikels scheinen seit 25 05 2018 nicht mehr aktuell zu sein das DSG enthalt diese Definitionen nicht Inhaltlich sind diese Sachverhalte jetzt in der DS GVO definiert Die Begriffe in 36 gelten nur fur das 3 Hauptstuck Sicherheitspolizei Staatsschutz militarischer Eigenschutz Strafaufklarung verfolgung vollstreckung Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlend Personenbezogene Daten sind Angaben zu Personen deren Identitat bestimmt oder zumindest bestimmbar sind z B Name SV Nr AdressenNur indirekt personenbezogen sind Daten bei denen der Personenbezug der Daten vom Auftraggeber Dienstleister oder Empfanger mit rechtlich zulassigen Mitteln nicht bestimmt werden kann Sensible Daten sind gesetzlich definiert Daten uber rassische oder ethnische Herkunft politische Meinung Gewerkschaftszugehorigkeit religiose oder philosophische Uberzeugung Gesundheit oder Sexualleben Zustimmung ist die gultige ohne Zwang abgegebene Willenserklarung der betroffenen Person zur konkreten Verwendung der Daten in Kenntnis der Sachlage Diese kann schriftlich mundlich oder auch schlussig abgegeben werden keine Formvorschrift Raumlicher Anwendungsbereich BearbeitenDie Bestimmungen sind in Osterreich anzuwenden Daruber hinaus auf die Verwendung von Daten im Ausland soweit in anderen Mitgliedstaaten der Europaischen Union fur Zwecke einer in Osterreich gelegenen Haupt oder Zweigniederlassung eines Auftraggebers 3 Offentliche private Daten BearbeitenLaut 1 des Datenschutzgesetzes hat jedermann Anspruch auf Geheimhaltung personenbezogener Daten Eine offentliche Verfugbarkeit dieser Daten schliesst diesen Anspruch jedoch aus Im offentlich rechtlichen Bereich Gerichte Amter usw besteht jedoch eine gewisse Auskunftspflicht siehe Amtshilfe Vollzugshilfe Datensicherheit BearbeitenDatensicherheitsmassnahmen sind organisatorische personelle und technische Massnahmen zur Datensicherheit um eine ordnungsgemasse Datenverwendung zu sichern die Daten vor Zerstorung und Verlust zu schutzen dass ihre Verwendung ordnungsgemass erfolgt und dass die Daten Unbefugten nicht zuganglich sind Datengeheimnis Verschwiegenheitspflicht BearbeitenDas Datengeheimnis nach 6 des Datenschutzgesetzes verpflichtet Auftraggeber Dienstleister und ihre Mitarbeiter Daten aus Datenanwendungen die ihnen ausschliesslich auf Grund ihrer berufsmassigen Beschaftigung anvertraut wurden oder zuganglich geworden sind unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten geheim zu halten soweit kein rechtlich zulassiger Grund fur eine Ubermittlung der anvertrauten oder zuganglich gewordenen Daten besteht Mitarbeiter durfen Daten nur auf Grund einer ausdrucklichen Anordnung ihres Arbeitgebers ubermitteln Auftraggeber und Dienstleister haben sofern eine solche Verpflichtung ihrer Mitarbeiter nicht schon kraft Gesetzes besteht diese vertraglich zu verpflichten dass sie Daten aus Datenanwendungen nur auf Grund von Anordnungen ubermitteln und das Datengeheimnis auch nach Beendigung des Arbeitsverhaltnisses zum Auftraggeber oder Dienstleister einhalten werden Einrichtungen nach dem DSG BearbeitenDatenverarbeitungsregister Bearbeiten Hauptartikel Datenverarbeitungsregister Das Datenverarbeitungsregister vergab eine siebenstellige Registernummer die DVR Nummer an Unternehmen In Osterreich bestand bis zum Inkrafttreten der Datenschutz Grundverordnung grundsatzlich Meldepflicht jeder Datenanwendung allerdings mit einer Reihe von Ausnahmen im Einzelfall Seit Inkrafttreten der DSGVO ist das Datenverarbeitungsregister obsolet und erhalt keine neuen Eintrage mehr Datenschutzbehorde Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Datenschutzkommission wurde durch die Datenschutzbehorde ersetzt DSG Novelle 2013 Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Hauptartikel Datenschutzbehorde Osterreich Der Datenschutzbehorde steht ein Leiter vor Dieser wird vom Bundesprasidenten auf Vorschlag der Bundesregierung fur eine Dauer von funf Jahren bestellt Die Geschaftsstelle der Datenschutzbehorde ist im Bundeskanzleramt eingerichtet die Datenschutzbehorde ist jedoch nicht an Weisungen gebunden Kontrollbefugnisse der Datenschutzbehorde Bearbeiten Die Kontrollbefugnisse ergeben sich aus 22 des Datenschutzgesetzes Jedermann kann sich wegen einer behaupteten Verletzung seiner Rechte oder ihn betreffender Pflichten eines Auftraggebers oder Dienstleisters an die Datenschutzbehorde wenden Die Datenschutzbehorde ist berechtigt Raume des Auftraggebers oder Dienstleisters zu betreten Datenverarbeitungsanlagen in Betrieb zu setzen Verarbeitungen durchzufuhren und Kopien von Datentragern herzustellen Die Datenschutzbehorde kann zur Herstellung des rechtmassigen Zustandes Empfehlungen aussprechen fur deren Befolgung eine angemessene Frist gesetzt werden kann Wird einer solchen Empfehlung nicht innerhalb der gesetzten Frist entsprochen kann die Datenschutzbehorde u a ein Verfahren zur Uberprufung der Registrierung einleiten Strafanzeige nach 51 oder 52 erstatten Klage vor dem zustandigen Gericht nach 32 Abs 5 erheben Gegen Bescheide der Datenschutzbehorde ist kein Rechtsmittel zulassig Die Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes ist zulassig Datenschutzrat Bearbeiten Der Datenschutzrat ist beim Bundeskanzleramt eingerichtet Er berat die Bundesregierung und die Landesregierungen auf deren Ersuchen in rechtspolitischen Fragen des Datenschutzes Die wesentlichen materiellen Pflichten BearbeitenGrundrecht auf Datenschutz Bearbeiten Alle Pflichten die sich aus dem Datenschutzrecht ergeben sind letztlich Ausfluss des Grundrechts auf Datenschutz 2 Dieses steht in 1 des Datenschutzgesetzes im Verfassungsrang und lautet Jedermann hat insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat und Familienlebens Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten soweit ein schutzwurdiges Interesse daran besteht Das Bestehen eines solchen Interesses ist ausgeschlossen wenn Daten infolge ihrer allgemeinen Verfugbarkeit oder wegen ihrer mangelnden Ruckfuhrbarkeit auf den Betroffenen einem Geheimhaltungsanspruch nicht zuganglich sind Der sachliche Schutzbereich dieses Grundrechts umfasst die Geheimhaltung personenbezogener Daten 2 Konsequenterweise wird dieses Grundrecht aus Erganzung zu Artikel 8 EMRK angesehen 2 Der personliche Schutzbereich umfasst naturliche Personen und juristische Personen 2 Indirekt ergibt sich daraus der Ansatz des Datenschutzrechts dass personenbezogene Daten an sich nicht verwendet werden sollen ausser es liegt eine Ausnahme vor die dies zulasst Die Losung datenschutzrechtlicher Probleme ist somit immer eine Suche nach Ausnahmen um herauszufinden ob die Verwendung von Daten zulassig ist oder nicht Insoweit spricht auch das Osterreichische Datenschutzrecht von dem datenschutzrechtlichen Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 2 Datenschutzgrundsatze Bearbeiten Die Datenschutzgrundsatze nach denen Datenverarbeitung erfolgen muss sind nicht im Datenschutzgesetz sondern in Artikel 5 der Datenschutz Grundverordnung Grundsatze der Verarbeitung personenbezogener Daten festgelegt Dabei handelt es sich um den Grundsatz von Rechtmassigkeit Verarbeitung nach Treu und Glauben Transparenz die Grundsatze der Zweckbindung der Datenminimierung der Richtigkeit der Speicherbegrenzung der Integritat und Vertraulichkeit sowie der Rechenschaftspflicht 37 des Datenschutzgesetzes enthalt verschiedene Grundsatze nach denen Datenverarbeitung im Rahmen der Strafverfolgung des Strafvollzugs durch Sicherheitsbehorden sowie der nachrichtendienstlichen oder militarischen Gefahrenabwehr erfolgen muss Diese sind etwa den Grundsatz von Treu und Glauben das Zweckbindungsprinzip das Wesentlichkeitsprinzip das Sachlichkeits und Aktualitatsprinzip und das Anonymisierungsprinzip Die formellen Pflichten BearbeitenDatenschutzfolgen Abschatzung Bearbeiten Der Verantwortliche hat gemass 52 des Datenschutzgesetzes zum Schutz der Rechte und berechtigten Interessen der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen und sonstiger Betroffener eine Datenschutz Folgenabschatzung durchzufuhren Genehmigung fur internationalen Datenverkehr durch DSK Bearbeiten Die Ubermittlung und Uberlassung von Daten an Empfanger in Mitgliedstaaten der Europaischen Union ist keinen Beschrankungen im Sinne des 13 unterworfen Dies gilt nicht fur den Datenverkehr zwischen Auftraggebern des offentlichen Bereichs in Angelegenheiten die nicht dem Recht der Europaischen Gemeinschaften unterliegen 12 Abs 1 Keiner Genehmigung gemass 13 bedarf weiters der Datenverkehr mit Empfangern in Drittstaaten mit angemessenem Datenschutz 12 Abs 2 Welche Drittstaaten angemessenen Datenschutz gewahrleisten wird durch Verordnung des Bundeskanzlers festgestellt Aufgrund einer Datenschutz Angemessenheits Verordnung sowie EU Entscheidungen sind dies Argentinien Canada Schweiz Guernsey Isle of Man sowie US Unternehmen die sich den Bestimmungen der Safe Harbor Vereinbarung unterworfen haben 3 Daruber hinaus ist nach 12 Abs 3 des Datenschutzgesetzes der Datenverkehr ins Ausland dann genehmigungsfrei wenn die Daten im Inland zulassigerweise veroffentlicht wurden oder Daten die fur den Empfanger nur indirekt personenbezogen sind ubermittelt oder uberlassen werden oder die Ubermittlung oder Uberlassung von Daten ins Ausland in Rechtsvorschriften vorgesehen ist die im innerstaatlichen Recht den Rang eines Gesetzes haben und unmittelbar anwendbar sind oder Daten aus Datenanwendungen fur private Zwecke 45 oder fur publizistische Tatigkeit 48 ubermittelt werden oder der Betroffene ohne jeden Zweifel seine Zustimmung zur Ubermittlung oder Uberlassung seiner Daten ins Ausland gegeben hat oder ein vom Auftraggeber mit dem Betroffenen oder mit einem Dritten eindeutig im Interesse des Betroffenen abgeschlossener Vertrag nicht anders als durch Ubermittlung der Daten ins Ausland erfullt werden kann oder die Ubermittlung zur Geltendmachung Ausubung oder Verteidigung von Rechtsanspruchen vor auslandischen Behorden erforderlich ist und die Daten rechtmassig ermittelt wurden oder die Ubermittlung oder Uberlassung in einer Standardverordnung 17 Abs 2 Z 6 oder Musterverordnung 19 Abs 2 ausdrucklich angefuhrt ist oder es sich um Datenverkehr mit osterreichischen Dienststellen im Ausland handelt oder Ubermittlungen oder Uberlassungen aus Datenanwendungen erfolgen die gemass 17 Abs 3 von der Meldepflicht ausgenommen sind Alle anderen Datenubermittlungen oder Datenuberlassungen sind nach 13 des Datenschutzgesetzes von der Datenschutzkommission vorher mittels Bescheid zu genehmigen Die Datenschutzkommission kann die Genehmigung an die Erfullung von Bedingungen und Auflagen knupfen Die Genehmigung ist wenn im Empfangerstaat ein generell geltenden angemessenen Datenschutzniveaus fehlt dann zu genehmigen wenn fur die im Genehmigungsantrag angefuhrte Ubermittlung oder Uberlassung im konkreten Einzelfall angemessener Datenschutz besteht oder der Auftraggeber glaubhaft macht dass die schutzwurdigen Geheimhaltungsinteressen der vom geplanten Datenverkehr Betroffenen auch im Ausland ausreichend gewahrt werden Typischerweise geschieht dies unter Zuhilfenahme der Standardvertragsklauseln der EU die zwischen Sender und Empfanger der Daten unterzeichnet werden und dann bei der Datenschutzkommission mit dem Genehmigungsantrag mitgesandt werden 4 Gerade in internationalen Konzernen ist die Genehmigung der verschiedensten Datenstrome aufgrund des Fehlens eines Konzernprivilegs zur Zeit und Kostenintensiven Aufgabe gewachsen was auf Kritik derselben stosst 5 Jungste Entwicklung ist die Einfuhrung so genannter Verbindlicher Unternehmensvorschriften Binding Corporate Rules BCRs die ein einheitliches Datenschutzniveau schaffen sollen und dadurch eine Verbesserung bei den Genehmigungsverfahren Genehmigung von Informationsverbundssystemen durch DSK Bearbeiten Ein Informationsverbundsystem ist laut 4 Z 13 des Datenschutzgesetzes die gemeinsame Verarbeitung von Daten in einer Datenanwendung durch mehrere Auftraggeber und die gemeinsame Benutzung der Daten in der Art dass jeder Auftraggeber auch auf jene Daten im System Zugriff hat die von den anderen Auftraggebern dem System zur Verfugung gestellt wurden Typischer Fall ist etwa dass in einem Konzern mehrere Konzerngesellschaften in dieselbe Datenbank etwa Kunden CRM Mitarbeiterdatenbank hineinarbeiten Fur ein Informationsverbundsystem ist nach 50 des Datenschutzgesetzes ein Betreiber zu bestellen Informationsverbundsysteme sind nach 18 Abs 2 Z 4 des Datenschutzgesetzes vom DVR vorab zu genehmigen Schriftlicher Dienstleistervertrag beim Outsourcing Bearbeiten 11 Abs 2 des Datenschutzgesetzes bestimmt dass Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister uber die nahere Ausgestaltung der Dienstleisterpflichten zum Zweck der Beweissicherung schriftlich festzuhalten sind Diese Pflicht wird haufig ubersehen auch lange Outsourcing Vertrage oder Service Level Agreements enthalten oft keinerlei Bestimmungen zum Datenschutzrecht 6 Die Datenschutzkommission stellt auf ihrer Webseite einen Mustervertrag zum Download zur Verfugung 7 Verpflichtung zum Datengeheimnis Bearbeiten Mitarbeiter durfen Daten nur auf Grund einer ausdrucklichen Anordnung ihres Arbeitgebers Dienstgebers ubermitteln Siehe dazu oben zum Datengeheimnis Auftraggeber und Dienstleister haben sofern eine solche Verpflichtung ihrer Mitarbeiter nicht schon kraft Gesetzes besteht diese vertraglich zu verpflichten dass sie Daten aus Datenanwendungen nur auf Grund von Anordnungen ubermitteln und das Datengeheimnis auch nach Beendigung des Arbeits Dienst verhaltnisses zum Auftraggeber oder Dienstleister einhalten werden 15 Abs 2 Die vertragliche Verpflichtung kann etwa im Dienstvertrag aber auch in einem gesonderten Dokument etwa einer Geheimhaltungserklarung oder einer vom Mitarbeiter zu unterschreibenden Privacy Policy erfolgen Die einzelnen Rechte BearbeitenRecht auf Geheimhaltung Bearbeiten Ergibt sich aus dem Grundrecht in 1 des Datenschutzgesetzes Recht auf Auskunft Bearbeiten Laut 26 hat der Auftraggeber dem Betroffenen Auskunft uber die zu seiner Person verarbeiteten Daten zu geben Die erste Auskunft eines Jahres zu den aktuellen Daten hat dabei nach Abs 6 kostenfrei zu erfolgen 8 9 Die Auskunft hat die verarbeiteten Daten die verfugbaren Informationen uber ihre Herkunft allfallige Empfanger oder Empfangerkreise von Ubermittlungen den Zweck der Datenverwendung sowie die Rechtsgrundlagen hierfur in allgemein verstandlicher Form anzufuhren Auf Verlangen des Betroffenen sind auch Namen und Adresse von Dienstleistern bekannt zu geben falls sie mit der Verarbeitung seiner Daten beauftragt sind Das Unternehmen hat einem Auskunftsbegehren innerhalb von acht Wochen nachzukommen oder schriftlich zu begrunden warum sie nicht oder nicht vollstandig erteilt wird Bei Nichterledigung oder nicht vollstandiger bzw ordentlicher Erledigung seines Auskunftsbegehrens kann sich der Betroffene bei der Datenschutzkommission beschweren Die Beschwerde ist formlos etwa schriftlich oder per E Mail an die DSK moglich Recht auf Richtigstellung oder Loschung Bearbeiten Laut 27 muss jeder Auftraggeber Daten korrigieren oder loschen wenn ihm die Unrichtigkeit von Daten oder die Unzulassigkeit ihrer Verarbeitung bekannt geworden ist oder auf begrundeten Antrag des Betroffenen Innerhalb von acht Wochen nach Einlangen eines Antrags auf Richtigstellung oder Loschung ist dem Antrag zu entsprechen und dem Betroffenen davon Mitteilung zu machen oder schriftlich zu begrunden warum die verlangte Loschung oder Richtigstellung nicht vorgenommen wird Sonderbestimmungen BearbeitenVerwendung im familiaren Rahmen Bearbeiten Nach 45 des Datenschutzgesetzes durfen naturliche Personen Daten fur ausschliesslich personliche oder familiare Tatigkeiten verarbeiten wenn sie ihnen vom Betroffenen selbst mitgeteilt wurden oder ihnen sonst rechtmassigerweise insbesondere in Ubereinstimmung mit 7 Abs 2 zugekommen sind Fur andere Zwecke durfen solche Daten nur mit Zustimmung des Betroffenen ubermittelt werden 10 Statistische Datenerhebungen Bearbeiten 46 des Datenschutzgesetzes enthalt Sonderbestimmungen fur wissenschaftliche Forschung und Statistik Adressverzeichnisse Bearbeiten Sonderbestimmungen fur Adressverlage in 151 GewO Kein Datenschutzbeauftragter in Osterreich Bearbeiten nbsp Folgende Teile dieses Artikels scheinen seit 25 05 2018 nicht mehr aktuell zu sein Gemass 57 DSG mussen Behorden einen DSB bestellen Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlend Die Rolle eines Datenschutzbeauftragten ist im Wesentlichen eine deutsche Erfindung die nur in wenigen anderen Landern ubernommen wurde 11 Die EU Datenschutzrichtlinie 95 46 EG enthalt in Art 18 Abs 2 mehrere unterschiedliche Moglichkeiten fur die Mitgliedsstaaten die Meldepflicht zu vereinfachen Der Datenschutzbeauftragte ist nur eine Option Das osterreichische Datenschutzgesetz sieht keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor Auch wenn es keine Verpflichtung zur Einsetzung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten gibt ist es vor allem in grosseren Unternehmen durchaus ublich eine bestimmte Person mit Agenden des Datenschutzrechts zu befassen um etwa die Einhaltung formaler Pflichten wie Melde und Genehmigungspflichten die Abarbeitung von Auskunftsanfragen nach 26 sicherzustellen und eine Schnittstelle zum Betriebsrat in Fragen der Personaldatenverarbeitung zu haben Im Ministerialentwurf zur Novelle zum DSG 2008 ist eine Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten fur Betriebe mit mindestens 20 Mitarbeitern enthalten 15a 12 Dies wird in den Stellungnahmen mehrfach kritisiert 13 14 15 Im uberarbeiteten Entwurf DSG Novelle 2010 16 ist die Verpflichtung nicht mehr enthalten Arbeitnehmerdatenschutz Bearbeiten 96 und 96a ArbVG enthalten Bestimmungen u a uber Personaldatensysteme Personalbeurteilungssysteme Personaluberwachungssysteme Derartige Systeme konnen betriebsratspflichtig sein Ein typischer Fall fur eine Betriebsratspflicht ist die betriebliche Videouberwachung von Mitarbeitern die uberdies beim DVR vorab zugenehmigen ist wenn die Videobilder digital gespeichert werden Ein anderer Fall in dem sowohl Betriebsratspflicht als auch Melde und Genehmigungspflichten bei DVR und DSK ausgelost werden konnen ist die Einfuhrung von Whistleblowing Systemen Schadenersatz und Strafen BearbeitenSchadenersatz Bearbeiten Schadenersatz ist nach 33 des Datenschutzgesetzes auf dem Zivilrechtsweg einzuklagen 17 Strafgerichtliche Strafbestimmungen Bearbeiten 51 des Datenschutzgesetzes Datenverwendung in Gewinn und Schadigungsabsicht bis 1 Jahr Freiheitsstrafe Straftatbestande des Computerstrafrechts im StGB z B 126a StGB Datenbeschadigung Bis 5 Jahren Freiheitsstrafe Verwaltungsstrafbestimmungen Bearbeiten bis 25 000 Euro Geldstrafe fur vorsatzlichen oder widerrechtlichen Zugang zu einer Datenanwendung vorsatzliche Verletzung des Datengeheimnisses oder wenn entgegen einem rechtskraftigen Urteil oder Bescheid Daten verwendet nicht beauskunftet nicht richtigstellt oder nicht loscht oder wenn Daten vorsatzlich entgegen 26 Abs 7 des Datenschutzgesetzes geloscht werden bis 10 000 Euro Geldstrafe fur Nichterfullung der Meldepflicht Datenubermittlung ins Ausland ohne Genehmigung der Datenschutzkommission Verletzung von Offenlegungs oder Informationspflichten grobliches Ausserachtlassen von Sicherheitsmassnahmen Der Versuch ist strafbar In allen Fallen kann der Verfall von Datentragern und Programmen ausgesprochen werden d h diese durfen nicht mehr verwendet werden Zustandig fur die Entscheidung ist die Bezirksverwaltungsbehorde Neuerungen bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Novellierung des DSG BearbeitenMit Geltungsbeginn der EU Datenschutz Grundverordnung DSGVO am 25 Mai 2018 wurde diese in jedem EU Mitgliedstaat unmittelbar anwendbar Die DSGVO enthalt jedoch zahlreiche Offnungsklauseln von der Norm abweichende Vereinbarung welche den nationalen Gesetzgebern fur bestimmte Bereiche juristische Spielraume gewahrt Zur Durchfuhrung dieser Offnungsklauseln kam es folglich zu zwei Novellierungen des Datenschutzgesetzes 2000 durch das Datenschutz Anpassungsgesetz 2018 und dem Datenschutz Deregulierungs Gesetz 2018 Insbesondere bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten kam es durch die DSGVO zu wesentlichen Neuerungen Verzicht der Meldepflicht bei der Datenschutzbehorde Datenverarbeitungsregister Klar definierte Pflichtverteilung zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen privacy by design privacy by default Fuhrung eines Datenverarbeitungsverzeichnisses Meldepflicht von Datenschutzverletzungen bei der Behorde und ggf dem Betroffenen binnen 72 Stunden Pflicht zur Datenschutz Folgenabschatzung bei Verarbeitungsvorgangen und ggf Konsultation der Datenschutzbehorde Ernennung eines Datenschutzbeauftragten Neue Informationspflichten und Betroffenenrechte Befugnisse und Aufgaben der Datenschutzbehorde wurden erweitert Verscharfungen bei der Verarbeitung von Bild und Akustikaufnahmen Deutliche Erhohung von GeldbussenVon den Offnungsklauseln wurde etwa im Arzneimittel und Medizinproduktegesetz Gebrauch gemacht So sind beispielsweise die Rechte auf Loschung und Datenubertragbarkeit gemass Art 17 und Art 20 DSGVO laut 39 Abs 3a AMG bzw 49 Abs 5 MPG ausgeschlossen Ebenso wurde im 2d Abs 6 des Forschungsorganisationsgesetzes FOG eine Ausnahmeregelung verankert Demnach finden samtliche Rechte gemass Art 89 Abs 1 DSGVO keine Anwendung Siehe auch BearbeitenBundesdatenschutzgesetz Deutschland Bundesgesetz uber den Datenschutz Schweiz ARGE Daten Osterreichische Gesellschaft fur Datenschutz Datenschutz GrundverordnungLiteratur BearbeitenBauer Reimer Handbuch Datenschutzrecht Wien 2009 Dohr Pollirer Weiss Knyrim DSG Kommentar Loseblattsammlung Verlag Manz Wien Jahnel Handbuch Datenschutzrecht Wien 2010 Knyrim Praxishandbuch Datenschutzrecht Leitfaden fur richtiges Registrieren Verarbeiten Ubermitteln Zustimmen Outsourcen Werben uvm Verlag Manz Wien 2 Auflage 2012 Link zum Buch Stephan Gartner Harte Negativmerkmale auf dem Prufstand des Datenschutzrechts Ein Rechtsvergleich zwischen deutschem englischem und osterreichischem Recht Verlag Dr Kovac Hamburg 2011 ISBN 978 3 8300 5418 4 Reimer Die datenschutzrechtliche Zustimmung Diss Uni Wien 2010 Knyrim Datenschutz Grundverordnung Das neue Datenschutzrecht in Osterreich und der EU Verlag Manz Wien 2016 1 Knyrim Hrsg Der DatKomm Praxiskommentar zum Datenschutzrecht DSGVO und DSG Kommentar in Faszikeln Verlag Manz Wien 2018 2 Zeitschriften BearbeitenDako Datenschutz konkret Verlag Manz Wien 3 ZIIR Zeitschrift fur Informationsrecht mit Schwerpunktsetzung Datenschutz Medien und Personlichkeitsrecht E Commerce Recht sowie Lauterkeits und Immaterialguterrecht Verlag Osterreich Wien 4 Weblinks BearbeitenDatenschutzgesetz im Rechtsinformationssystem der Republik Osterreich RIS Literatur zum osterreichischen Datenschutzrecht ARGE Daten Osterreichische Gesellschaft fur Datenschutz Osterreichische Datenschutzbehorde Musterformular fur Auskunftsbegehren Word Datei 33 kB Datenschutzbericht 2005 der Datenschutzkommission Memento vom 19 Juli 2006 im Internet Archive Einzelnachweise Bearbeiten Uber uns Memento vom 21 Juli 2016 im Internet Archive dsb gv at a b c d e Stephan Gartner Harte Negativmerkmale auf dem Prufstand des Datenschutzrechts Ein Rechtsvergleich zwischen deutschem englischem und osterreichischem Recht Verlag Dr Kovac Hamburg 2011 S 329 330 http ec europa eu justice home fsj privacy thridcountries index en htm Entscheidung der Kommission hinsichtlich Standardvertragsklauseln fur die Ubermittlung Personenbezogener Daten in Drittlander Europaische Kommission archiviert vom Original am 11 Januar 2008 abgerufen am 14 Februar 2019 preslmayr at Memento vom 5 Oktober 2007 im Internet Archive Vorlage Webarchiv Wartung Linktext fehlt Linktext fehlt preslmayr at Memento vom 5 Oktober 2007 im Internet Archive Vorlage Webarchiv Wartung Linktext fehlt Linktext fehlt Mustervertrage Datenschutzkommission archiviert vom Original am 5 Marz 2014 abgerufen am 14 Februar 2019 Das Recht auf Auskunft Memento vom 18 Januar 2016 im Internet Archive dsk gv at abgerufen am 20 August 2013 Was die Republik alles uber mich weiss diepresse com OGH Entscheidung zur Verwendung eigener Daten zum Download Memento vom 5 Oktober 2007 im Internet Archive Gesellschaft fur Datenschutz und Datensicherung Berufsbild Datenschutzbeauftragter Eine deutsche Success Story mit Vorbildwirkung 27 April 2005 Osterreichisches Parlament 182 ME XXIII GP Datenschutzgesetz Novelle 2008 Stellungnahme des Datenschutzrates zur DSG Novelle 2008 1 2 Vorlage Toter Link www parlament gv at Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis PDF 167 kB Stellungnahme der Wirtschaftskammer zur DSG Novelle 2008 1 2 Vorlage Toter Link www parlament gv at Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis PDF 1 6 MB Stellungnahme des Osterreichischen Roten Kreuzes zur DSG Novelle 2008 1 2 Vorlage Toter Link www parlament gv at Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis PDF 75 kB DSG Novelle 2010 OGH Entscheidung zu 33 Memento vom 5 Oktober 2007 im Internet Archive Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Datenschutzgesetz Osterreich amp oldid 222282858