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Der osterreichische Datenschutzrat berat die Bundesregierung und die Landesregierungen auf deren Ersuchen in rechtspolitischen Fragen des Datenschutzes Osterreich Datenschutzrat p1Staatliche Ebene BundStellung Unabhangiges BeratungsorganAufsicht Bundesministerium fur Justiz Geschaftsstelle Grundung 2000 41 44 DSG 2000 Website WebsiteAufgaben und Geschichte BearbeitenDer Datenschutzrat wurde mit dem Datenschutzgesetz 2000 geschaffen Er ist beim Bundesministerium fur Justiz als seine Geschaftsstelle eingerichtet Seine Aufgaben sind 41 Abs 2 Z 1 6 DSG 2000 Fragen von grundsatzlicher Bedeutung fur den Datenschutz in Beratung ziehen und dazu Gutachten erstellen oder in Auftrag geben Stellungnahmen zu Gesetzesentwurfen der Bundesministerien zu geben soweit diese datenschutzrechtlich von Bedeutung sind dem Datenschutzrat dazu Gelegenheit zu geben ist verbindlich Stellungnahmen zu Vorhaben von Auftraggebern des offentlichen Bereichs soweit diese datenschutzrechtlich von Bedeutung sind Vorlage an den Rat verbindlich dieser hat auch das Recht von jenen Auskunfte und Berichte sowie die Einsicht in Unterlagen zu verlangen ausgenommen sind innere Angelegenheiten der anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften Z 3 und 4 Auftraggeber des privaten Bereichs zur Stellungnahme zu Entwicklungen von allgemeiner datenschutzrechtlich bedenklicher Bedeutung auffordern Beobachtungen Bedenken und allfalligen Anregungen zur Verbesserung des Datenschutzes in Osterreich der Bundesregierung und den Landesregierungen mitteilen sowie uber Vermittlung dieser Organe den gesetzgebenden Korperschaften zur Kenntnis bringenDer Datenschutzrat hat Vertreter der politischen Parteien der Bundeskammer fur Arbeiter und Angestellte der Wirtschaftskammer Osterreich der Lander des Gemeindebundes des Stadtebundes und einen vom Bundeskanzler zu ernennender Vertreter des Bundes 42 DSG 2000 Fur die Vertreter der Gebietskorperschaften ist berufliche Erfahrung auf dem Gebiet der Informatik und des Datenschutzes ausdrucklich vorgesehen Die Tatigkeit ist ehrenamtlich die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet sofern die Geheimhaltung im offentlichen Interesse oder im Interesse einer Partei geboten ist und die Beratungen vertraulich soweit der Rat nicht selbst anderes beschliesst 42 Z 6 resp 44 Z 8 und 7 Der Datenschutzrat umfasst Stand 2017 18 Mitglieder 1 Siehe auch BearbeitenDatenschutzbehorde Europaischer Datenschutzbeauftragter Artikel 29 Datenschutzgruppe Datenschutz GrundverordnungEinzelnachweise Bearbeiten Mitglieder und Ersatzmitglieder des Datenschutzrates auf www justiz gv at Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Datenschutzrat amp oldid 231928805