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Der Begriff Vier Prozent Hurde bezeichnet eine Sperrklausel bei Wahlen zum osterreichischen Nationalrat die 1992 mit der Novelle der Nationalrats Wahlordnung BGBl Nr 471 1992 eingefuhrt wurde Ebenfalls gilt die Sperrklausel gemass 77 Abs 2 EuWO Europawahlordnung auch bei den osterreichischen Europawahlen wonach Parteien denen im ganzen Bundesgebiet weniger als 4 der abgegebenen gultigen Stimmen zugefallen sind keinen Anspruch auf die Zuweisung von Mandaten haben Ergebnisse aller Nationalratswahlen in Osterreich seit 1994 Die stichlierte Linie bezeichnet die Vier Prozent Hurde Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Bedeutung der Sperrklausel und des Grundmandates 3 Sperrklauseln in Osterreich auf Gemeindeebene 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenDie Nationalratswahlordnung NRWO unterteilt das Bundesgebiet in neun Landeswahlkreise von denen jeder geographisch einem der neun osterreichischen Bundeslander entspricht Anhand des Ergebnisses der letzten Volkszahlung wird jedem Landeswahlkreis eine bestimmte Zahl an Mandaten zugeordnet Auf den bevolkerungsarmsten Landeswahlkreis das Burgenland entfallen derzeit sieben der insgesamt 183 Nationalratsmandate auf Niederosterreich den bevolkerungsstarksten Landeswahlkreis entfallt ein Kontingent von 37 Sitzen Die Zahl der in jedem Landeswahlkreis abgegebenen gultigen Stimmen wird durch die dem jeweiligen Landeswahlkreis zugeordnete Mandatszahl dividiert Das Ergebnis dieser Division wird als die Wahlzahl des betreffenden Landeswahlkreises bezeichnet und stellt die Zahl von Stimmen dar die fur die Zuteilung eines Mandats fur die Vertretung des Wahlkreises im Nationalrat notig sind Jeder Landeswahlkreis wird weiter in zwei bis sieben 1 Regionalwahlkreise unterteilt Die Zuteilung von Mandaten zu Parteien erfolgt in drei Schritten Im ersten der drei so genannten Ermittlungsverfahren wird die Zahl der gultigen Stimmen die eine bestimmte Partei in einem bestimmten Regionalwahlkreis erhalten hat durch die Wahlzahl des Landeswahlkreises dividiert zu dem der fragliche Regionalwahlkreis gehort Der Quotient wird abgerundet Das Ergebnis stellt die Zahl der so genannten Grundmandate dar die die betreffende Partei im betreffenden Regionalwahlkreis erreicht Sofern nicht samtliche antretenden Parteien in samtlichen Regionalwahlkreisen Stimmenzahlen erhalten haben die exakte ganzzahlige Vielfache der jeweils anzuwendenden Wahlzahlen sind konnen in dieser ersten Runde nicht alle verfugbaren Mandate vergeben werden Im zweiten Ermittlungsverfahren wird die Zahl der gultigen Stimmen die eine bestimmte Partei in einem bestimmten Landeswahlkreis erhalten hat durch die Wahlzahl des fraglichen Landeswahlkreises dividiert Der Quotient wird abgerundet und um die Gesamtzahl der Grundmandate verringert die im betreffenden Landeswahlkreis auf die betreffende Partei entfallen sind Das Ergebnis stellt die Zahl der so genannten Restmandate oder Reststimmenmandate dar die die betreffende Partei im betreffenden Landeswahlkreis erreicht Auch nach dieser Runde sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch nicht alle Sitze zugeordnet Im dritten Ermittlungsverfahren schliesslich wird die Zahl der gultigen Stimmen die eine bestimmte Partei im gesamten Bundesgebiet erhalten hat nach dem D Hondt Verfahren in eine Gesamtzahl an Mandaten umgerechnet Liegt diese Gesamtzahl uber der Zahl an Grund und Restmandaten die die Partei in den ersten beiden Runden erhalten hat so erhalt sie eine entsprechende Zahl zusatzlicher Restmandate Hat die Partei in den ersten beiden Runde hingegen bereits mehr Grund und Restmandate erhalten als die dritte Runde alleine ihr zugestehen wurde so werden entsprechend weniger zusatzliche Restmandate an andere Parteien vergeben Laut 100 Abs 1 und 107 Abs 2 NRWO nehmen an der Verteilung von Restmandaten durch das zweite und dritte Ermittlungsverfahren nur solche Parteien teil die entweder im ersten Ermittlungsverfahren ein Grundmandat erhalten oder mindestens 4 Prozent der bundesweit abgegebenen gultigen Stimmen auf sich vereint haben Bedeutung der Sperrklausel und des Grundmandates BearbeitenEine Mandatsvergabe auf Regionalwahlkreisebene ist unabhangig von der bundesweiten 4 Hurde moglich Ein Mandat das auf diese Weise erreicht wird wird als Grundmandat bezeichnet Je nach Grosse des Regionalwahlkreises ist es unterschiedlich schwer ein Grundmandat zu erreichen Je grosser die Anzahl der abgegebenen Stimmen im Bezug auf die Wahlzahl ist desto geringer muss der relative Anteil der Stimmen sein damit eine Partei ein Grundmandat erhalt Eine Division der Anzahl der gultigen Stimmen je Bundesland bei der Nationalratswahl 2019 2 durch die Anzahl der in den Bundeslandern zu vergebenden Mandate 3 zeigt dass die Wahlzahl je nach Bundesland zwischen rund 23 000 und 27 800 betrug So viele Stimmen in einem Wahlkreis waren fur ein Grundmandat notwendig Demnach waren im Regionalwahlkreis Graz und Umgebung 9 zu vergebende Mandate ca 11 2 der Stimmen fur ein Grundmandat notwendig gewesen im Regionalwahlkreis Osttirol ein Mandat waren es ca 92 6 In den meisten Wahlkreisen waren zwischen 15 und 30 der gultigen Stimmen fur ein Grundmandat notwendig Der Prozentanteil entspricht im Wesentlichen dem Kehrwert der Anzahl der im Wahlkreis zu vergebenden Mandate allerdings verandert durch Rundungsdifferenzen bei der Festlegung der Mandate die pro Bundesland bzw pro Regionalwahlkreis zu vergeben sind sowie unterschiedlicher Wahlbeteiligung in den Regionalwahlkreisen eines Bundeslandes Wenn man von diesen Differenzen absieht ist also 1 183 der abgegebenen Stimmen fur ein Mandat notwendig allerdings mussten dann alle Stimmen aus ein und demselben Regionalwahlkreis stammen In der Praxis ist ein Grundmandat wesentlich schwieriger zu erreichen als ein bundesweiter Stimmenanteil von vier Prozent Es ist noch nie vorgekommen dass eine Partei die die Vier Prozent Hurde verfehlt hat stattdessen ein Grundmandat erreicht hat In allen Fallen der jungeren Vergangenheit in denen der Einzug einer Kleinpartei in den Nationalrat als denkbar aber fraglich galt wurde entsprechend wahrend des Wahlkampfs wie auch in der eigentlichen Wahlberichterstattung uberwiegend die Vier Prozent Hurde thematisiert Dass es moglich ist die Vier Prozent Hurde zu verfehlen uber ein Grundmandat aber trotzdem in den Nationalrat einzuziehen ist der breiteren Offentlichkeit daher so gut wie unbekannt Im Wahlkampf zur Nationalratswahl 2006 wurde das Thema jedoch aktuell da das BZO nach allen Umfragen nahe bei 4 lag und sich Hoffnung machte aufgrund seiner starken Anhangerschaft in Karnten dort ein Grundmandat zu erobern Am Wahlabend wurde das Grundmandat knapp verfehlt die Vier Prozent Hurde dennoch knapp ubersprungen Sperrklauseln in Osterreich auf Gemeindeebene BearbeitenIn Osterreich gibt es auf Gemeindeebene nur eine Gemeinde welche eine Sperrklausel nach Gemeinderatswahlen eingezogen hat In Innsbruck gilt nach einem Beschluss des Tiroler Landtags vom Oktober 2023 eine Vier Prozent Hurde fur den Einzug in den Gemeinderat nach Gemeinderatswahlen Die erste Wahl fur die diese Hurde gelten wird findet2024 statt 4 Weblinks BearbeitenBundesgesetz uber die Wahl des Nationalrates Nationalrats Wahlordnung 1992 NRWO im RIS in der geltenden Fassung Stammfassung BGBl Nr 471 1992 Bundesgesetz uber die Wahl der Mitglieder des Europaischen Parlaments Europawahlordnung EuWO im RIS in der geltenden Fassung Stammfassung BGBl Nr 117 1996 Einzelnachweise Bearbeiten Nationalratswahl Wahlkreiseinteilung auf der Website des Bundesministeriums fur Inneres BMI Ergebnis der Nationalratswahlen 2019 auf der Website des Bundesministeriums fur Inneres BMI abgerufen am 13 August 2022 BGBl II Nr 53 2017 Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate fur die Wahl des Nationalrates gemass 5 Abs 3 der Nationalrats Wahlordnung 1992 NRWO christian willim Osterreich Premiere Landtag zieht Wahlhurde in Innsbruck ein 4 Oktober 2023 abgerufen am 13 Oktober 2023 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vier Prozent Hurde Osterreich amp oldid 238125377