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Die Pragmatisierung ist ein Begriff aus dem osterreichischen Beamtendienstrecht und bezeichnet die Begrundung eines offentlich rechtlichen Dienstverhaltnisses zu einer Gebietskorperschaft Bund Land oder Gemeinde Das offentlich rechtliche Dienstverhaltnis ist zunachst provisorisch und somit kundbar falls sich der Beamte nicht bewahren sollte Die sogenannte Definitivstellung also die Unkundbarkeit des Beamten tritt je nach Dienstrecht des jeweiligen Landes oder des Bundes ex lege durch Zeitablauf oder durch einen weiteren Rechtsakt dienstrechtlicher Bescheid ein Die Pragmatisierung ist ein in Osterreich sehr gelaufiger Begriff der in der offentlichen politischen Diskussion haufig Verwendung findet In den letzten Jahren wird von der Moglichkeit zur Pragmatisierung offentlich Bediensteter vor allem von Seiten des Bundes deutlich weniger Gebrauch gemacht Das Land Vorarlberg hat die Moglichkeit der Pragmatisierung fur neu eintretende Bedienstete abgeschafft Das offentlich rechtliche Dienstverhaltnis zwischen Gebietskorperschaften und ihren Arbeitnehmern offentliche Bedienstete wurde von 1914 bis 1979 als Dienstpragmatik bezeichnet 1 seither spricht man von Beamtendienstrecht 2 Privatrechtlich beschaftigte offentlich Bedienstete werden in Osterreich als Vertragsbedienstete bezeichnet und fallen unter das Sonderprivatrecht Einzelnachweise Bearbeiten Eintrag zu Dienstpragmatik im Austria Forum im AEIOU Osterreich Lexikon Eintrag zu Beamtendienstrecht im Austria Forum im AEIOU Osterreich Lexikon Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pragmatisierung amp oldid 234825030