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Das Jugendgerichtsgesetz 1988 JGG regelt das formelle Jugendstrafrecht in der Republik Osterreich Jugendliche im Sinne dieses Gesetzes sind seit der Novelle 2001 nunmehr Personen zwischen 14 und 17 Jahren Fur Strafsachen junger Erwachsener begangen vor Vollendung des 21 Lebensjahres gibt es Sonderbestimmungen BasisdatenTitel Jugendgerichtsgesetz 1988Langtitel Bundesgesetz vom 20 Oktober 1988 uber die Rechtspflege bei Straftaten Jugendlicher und junger ErwachsenerAbkurzung JGGTyp BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie JugendstrafrechtDatum des Gesetzes 20 Oktober 1988 BGBl Nr 599 1988Inkrafttretensdatum 1 Janner 1989Letzte Anderung BGBl I Nr 105 2019Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Sanktionssystem 3 Unterschiede zum deutschen JGG 4 LiteraturInhalt BearbeitenDas JGG regelt das das Verfahren vor den Jugendgerichten Straftatbestande sind dort nicht geregelt diese finden sich im StGB und im Nebenstrafrecht wie etwa im Suchtmittelgesetz Das Jugendgerichtsgesetz ist wie folgt gegliedert Anwendungsbereich aufgehoben Jugendstrafrecht Zustandigkeit und Geschaftsverteilung Verfahrensbestimmungen fur Jugendstrafsachen Jugendgerichtshilfe Bestimmungen uber den JugendstrafvollzugSanktionssystem BearbeitenDie Strafrahmen des allgemeinen Strafrechtes werden durch das JGG herabgesetzt An die Stelle lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Jahren tritt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 bzw bei einem Alter von mindestens 16 Jahren zum Tatzeitpunkt 15 Jahren Andere Freiheitsstrafen werden in ihrem Strafrahmen halbiert so dass z B statt einer im StGB vorgesehenen Maximalstrafe von 5 Jahren nur maximal 2 Jahre und 6 Monate verhangt werden konnen eine Mindeststrafe entfallt Das Hochstmass in Tagessatzen verhangter Geldstrafen wird gleichfalls halbiert Weiterhin ist in Fallen wo das Verfahren nicht eingestellt werden kann aber eine formelle Bestrafung auch nicht notwendig scheint der Rucktritt von der Verfolgung Diversion moglich Diese wird mit verschiedenen Auflagen verbunden so etwa der Zahlung eines Geldbetrages oder der Erbringung gemeinnutziger Leistungen Die Erbringung gemeinnutziger Leistungen darf taglich nicht mehr als sechs Stunden wochentlich nicht mehr als 20 Stunden und insgesamt nicht mehr als 120 Stunden in Anspruch nehmen 8 Abs 2 JGG Zum 1 Janner 2016 wurden die Mindeststrafen fur Taten junger Erwachsener 18 bis 20 Jahre wie bei Jugendlichen reduziert und es darf nicht auf mehr als 15 Jahre Freiheitsstrafe erkannt werden vgl aber unten ansonsten gelten fur sie aber keine reduzierten Hochststrafen 19 JGG Seit 1 Janner 2020 werden junge Erwachsene aber bei strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben gegen die sexuelle Integritat und Selbstbestimmung gegen das Volkerrecht bei Taten als Mitglied einer kriminellen Vereinigung und bei Terrorismus wie altere Erwachsene bestraft es sei denn dass es sich um Taten handelt fur die die Hochststrafe weniger als 5 Jahre Freiheitsstrafe betragt Lebenslange Freiheitsstrafe darf aber gegen junge Erwachsene nicht verhangt werden die Hochststrafe betragt 20 Jahre Freiheitsstrafe 19 Abs 4 JGG Unterschiede zum deutschen JGG BearbeitenNach dem Jugendgerichtsgesetz Deutschland werden Heranwachsende 18 bis 20 Jahre nur bei Reifeverzogerung oder wenn die Straftat nach Art Umstanden oder Beweggrunden eine Jugendverfehlung ist noch nach dem Jugendstrafrecht bestraft In Osterreich gilt fur diese Personengruppe seit 2016 grundsatzlich das Jugendstrafrecht vgl aber Ausnahmen seit 2020 oben vorher gab es lediglich eine Milderung des allgemeinen Strafrechts durch 34 Abs 1 Z 1 i V m 36 StGB a F Ein weiterer Unterschied ist die Moglichkeit der Anwendung von Geldstrafen gegen Jugendliche in Deutschland ist das nur sehr eingeschrankt als Auflage der Zahlung eines Geldbetrags moglich Den in Deutschland existierenden Jugendarrest kennt das osterreichische JGG nicht Dagegen kennt das deutsche JGG keine zahlenmassige Obergrenze fur die Erbringung gemeinnutziger Leistungen Literatur BearbeitenHelene Bachner Foregger Jugendgerichtsgesetz 1988 4 Auflage Manz sche Verlags und Universitatsbuchhandlung Wien 2001 ISBN 978 3214027131 Udo Jesionek Christa Edwards Daniel Schmitzberger Das osterreichische Jugendgerichtsgesetz 5 Auflage Manz sche Verlags und Universitatsbuchhandlung Wien 2017 ISBN 978 3 214 17545 0Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4225922 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Jugendgerichtsgesetz 1988 amp oldid 218711492