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Notwehr ist in Osterreich in 3 StGB geregelt Es ist erlaubt sich der Verteidigung zu bedienen die notwendig ist um einen gegenwartigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben Gesundheit korperliche Unversehrtheit Freiheit oder Vermogen von sich oder einem anderen abzuwehren Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt wenn es offensichtlich ist dass dem Angegriffenen bloss ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr notigen Beeintrachtigung des Angreifers unangemessen ist Notwehruberschreitung die lediglich aus Besturzung Furcht oder Schrecken geschieht ist nur dann strafbar wenn die Uberschreitung auf Fahrlassigkeit beruht und die fahrlassige Handlung mit Strafe bedroht ist Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Notwehr Osterreich amp oldid 140679534