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Fremdorganschaft oder Drittorganschaft ist im Gesellschaftsrecht bei Kapitalgesellschaften das Prinzip dass die organschaftliche Vertretung der Gesellschaft von ihren Gesellschaftern losgelost sein kann und aussenstehenden Organwaltern ubertragen wird Gegensatz ist die Selbstorganschaft Die Fremdorganschaft ist anders als die Selbstorganschaft nicht strikt anzuwenden Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Zweck 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenBei Gesellschaften stellt sich allgemein die Rechtsfrage wer in ihrem Organ als Vorstand oder Geschaftsfuhrer tatig werden darf Hierfur bieten sich vor allem die Gesellschafter an denn sie tragen mit ihrem Eigenkapital auch das Unternehmerwagnis Das Gesellschaftsrecht hat sich dazu entschieden diese Frage von der Art der Gesellschaft Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft abhangig zu machen Rechtsfragen BearbeitenBei Kapitalgesellschaften muss die Geschaftsfuhrung oder der Vorstand nicht aus dem Kreis ihrer Gesellschafter stammen sondern ihre organschaftliche Vertretung darf sich auch aus gesellschaftsfremden Personen unter Ausschluss der Gesellschafter rekrutieren Die Bestellung der Organvertreter erfolgt nach gesetzlich vorgegebenen Regeln Der Vorstand des Vereins 26 Abs 1 BGB der Aktiengesellschaft 76 Abs 1 AktG des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit 188 Abs 1 VAG und der Geschaftsfuhrer der Gesellschaft mit beschrankter Haftung 35 Abs 1 GmbHG mussen nicht aus dem Gesellschafterkreis kommen sondern konnen uber einen Anstellungsvertrag von aussen stammen In 6 Abs 3 Satz 1 GmbHG hat der Gesetzgeber die Fremdorganschaft explizit zugelassen Auch die Europaische wirtschaftliche Interessenvereinigung EWIV lasst die Fremdorganschaft gemass Art 19 Abs 1 EWIV VO zu Fur den Vereinsvorstand gibt es im BGB keine Regelungen so dass der Vorstand des Vereins sowohl in Fremd als auch in Selbstorganschaft gebildet werden kann Zweck BearbeitenHintergrund der Fremdorganschaft ist die aus ihr ublicherweise resultierende Wohlfahrtssteigerung innerhalb der Gesellschaft durch die Erfahrung und Expertise der Fremdgeschaftsfuhrer 1 Da die Fremdorganschaft nicht zwingend vorgeschrieben ist gibt es auch Gesellschafter Geschaftsfuhrer die sowohl als Kapitalgeber als auch als Geschaftsfuhrer fungieren Einzelnachweise Bearbeiten Holger Fleischer Grundfragen der okonomischen Theorie im Gesellschafts und Kapitalmarktrecht in ZGR 2001 S 8Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fremdorganschaft amp oldid 221914500