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Das Sammelvermogen frz fonds biens recueillis it beni raccolti des schweizerischen Rechts ist der Inbegriff der durch eine offentliche Sammlung zusammengekommenen Vermogenswerte Spenden 1 Im geschriebenen Bundesrecht kam der Begriff des Sammelvermogens bislang nicht vor In Artikel 393 Ziffer 4 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs vom 10 Dezember 1907 ZGB SR 210 wurde hinsichtlich der Sammelvermogen immerhin eine Regelung fur den Fall mangelnder notiger Verwaltung getroffen Im kantonalen Recht wird teilweise auf das Sammelvermogen Bezug genommen 2 Die Revision des ZGB vom 19 Dezember 2008 ab 2013 in Kraft nimmt den Begriff des Sammelvermogens formell ins Bundesrecht auf 3 Der Anwendungsbereich von Artikel 89b f rev ZGB wird sich auf Sammelvermogen beschranken welche eine unselbststandige Stiftung darstellen 4 Gegenstand von Sammelvermogen konnen neben Geldleistungen auch andere Vermogenswerte bilden 5 In internationalprivatrechtlicher Sicht sind Sammelvermogen primar als Gesellschaft oder als Trust zu qualifizieren 6 Quellen Bearbeiten Teilweise wird der Begriff Sammelvermogen abweichend auch zur Bezeichnung von Anlagefonds verwendet Pellascio Truniger Anwaltsrevue 2009 S 291 neu geschaffener Dritter Titel des Personenrechts Artikel 89b Absatz 1 f 89c Absatz 1 rev ZGB Pellascio Truniger Anwaltsrevue 2009 S 293 296 Pellascio Truniger Anwaltsrevue 2009 S 292 296 Pellascio Truniger Anwaltsrevue 2009 S 296 Weblinks BearbeitenZGB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sammelvermogen amp oldid 216445047