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Bei einem Treuunternehmen nach dem liechtensteinischen Gesetz uber Treuunternehmen TrUG handelt es sich um ein aufgrund der Treusatzung von einem oder mehreren Treuhandern als treuhanderischen Inhabern unter eigenem Namen oder eigener Firma gefuhrtes beziehungsweise weiter betriebenes rechtlich verselbstandigtes organisiertes wirtschaftlichen oder anderen Zwecken dienendes und mit eigenem Vermogen bewidmetes Unternehmen das weder offentlich rechtlichen Charakter hat noch eine andere privatrechtliche Rechtsform aufweist Das Treuunternehmen kann sowohl fur kommerzielle als nicht kommerzielle Tatigkeiten genutzt werden Die Konzeption des liechtensteinischen Treuunternehmens wurde funktional teilweise an den Business Trust Massachusetts Trust angelehnt Die Ausgestaltung der Rechtsverhaltnisse in einem Treuunternehmen kann weitgehend an die Anstalt privaten Rechts 1 angeglichen oder auch stiftungsahnlich 2 ausgestaltet werden Inhaltsverzeichnis 1 Rechtspersonlichkeit 2 Grundung 3 Zweck und Gegenstand 4 Beteiligte 4 1 Organisation 4 1 1 Stimmrecht 4 2 Treugeber 4 3 Treuhander 4 3 1 Auskunftspflicht 4 3 2 Ersatzanspruche und Treulohn 4 4 Treubegunstigte 5 Treusatzung 6 Haftung 6 1 Treuunternehmen 6 1 1 Ausdehnung der Haftung 6 1 2 Einschrankung der Haftung 6 2 Treuhander 6 2 1 Haftung gegenuber dem Treuunternehmen 6 2 2 Haftung gegenuber Dritten 6 3 Begunstigtenverantwortlichkeit 6 4 Verantwortlichkeit Dritter als konstruktiver Treuhander 7 Treufonds 8 Treuvermogen 8 1 Vermogensverwaltung und anlage 8 2 Reservefonds und andere Rucklagen 8 3 Verteilung von Vermogen und Ertrag 9 Revisionsstelle 10 Amtliche Treuuberwachungsstelle 11 Beendigung 12 Entwicklung 13 Weblinks 14 Quellen und VerweiseRechtspersonlichkeit BearbeitenTreuunternehmen auch Geschaftstreuhand oder Treustiftung gemass TrUG konnen ohne Rechtspersonlichkeit eigentliche Geschaftstreuhand nach Art 932a 1 Abs 1 PGR 3 und mit Rechtspersonlichkeit uneigentliche Geschaftstreuhand nach Art 932a 1 Abs 2 PGR bestehen Eine Zusammenfassung mehrerer Treuunternehmen mit gleichen oder verschiedenen Beteiligten als rechtlich selbstandige Treuhandabteilung Fonds unter dieselbe Treusatzung ist moglich Art 932a 2 Abs 1 PGR Jedes Treuunternehmen entsteht erst mit der Eintragung in das liechtensteinische Treuhandregister Art 932a 7 und 15 PGR Der Name des Treuunternehmens kann aus dem Unternehmenszweck abgeleitet werden oder kann eine Phantasiebezeichnung sein jedoch darf er keine Verwechslung mit einer anderen Unternehmensrechtsform 4 wie Treuhandgesellschaft oder dergleichen hervorrufen Art 1032a Abs 1 PGR Es besteht der Grundsatz der Firmenausschliesslichkeit nach welchem eine neue Firmenbezeichnung an demselben Ort von bereits Bestehenden sich deutlich unterscheiden muss damit eine Verwechslung ausgeschlossen sind Besteht in der Treusatzung keine klare Regelung ob ein Treuunternehmen mit oder ohne Rechtspersonlichkeit gegrundet wurde wird unwiderleglich vermutet dass es sich um Treuunternehmen ohne Personlichkeit handelt Art 932a 2 Abs 3 PGR In der Praxis in Liechtenstein findet vor allem das eingetragene Treuunternehmen mit Rechtspersonlichkeit uneigentliche Geschaftstreuhand Anwendung 5 Grundung BearbeitenEin Treuunternehmen wird von naturlichen oder juristischen Personen durch die unterschriebene und beglaubigte Treusatzung gegrundet Art 932a 9 Abs 1 PGR Zweck und Gegenstand BearbeitenDas Treuunternehmen kann zu irgend einem beliebigen bestimmten vernunftgemassen und moglichen Zwecke der nicht widerrechtlich unsittlich oder staatsgefahrlich ist errichtet werden insbesondere auch zur Anlage von Vermogen Verteilung von Ertragnissen Zusammenfassung von Unternehmen durch Ubertragung von Anteilen zur treuen Hand oder zum Erwerbe zu familienfursorglichen gemeinnutzigen wohltatigen andern personlichen unpersonlichen oder dergleichen Zwecken Art 932a 3 Abs 1 PGR Beteiligte BearbeitenBeteiligte an einem Treuunternehmen sind in der Regel nach Art 932a 39 Abs 1 PGR die Treugeber die Treuhander und die Begunstigten einschliesslich der Anwarter Jedem Beteiligten ist soweit ihm ein Recht insbesondere auch eine Anwartschaft zukommt falls und soweit die bezuglichen Urkunden nicht beim Offentlichkeits als Treuhandregisteramte hinterlegt sind Einsicht in die Treuanordnung zu gewahren und er kann von den Urkunden Satzungen Reglementen und dergleichen auf seine Kosten Abschrift nehmen beziehungsweise wenn sie vervielfaltigt sind Ausfolgung von Exemplaren gegen angemessenen Ersatz der Vervielfaltigungskosten verlangen Art 932a 39 Abs 4 PGR Nimmt jemand gleichzeitig die Stelle eines Treuhanders Mittreuhanders und Begunstigten Mitbegunstigten ein uberwiegen die Treuhanderpflichten Art 932a 40 Abs 2 PGR Uber die Verpflichtungen der Beteiligten oder Dritter an das Treuunternehmen wie Leistungen an den Treufonds oder dergleichen oder uber Verpflichtungen des Treuunternehmens an Beteiligte unter Vorbehalt der Rechte der Glaubiger konnen auch vollstreckbare Urkunden errichtet werden Art 932a 40 Abs 4 PGR Das Treuunternehmen bietet sich vor allem dann an wenn der Zweck der Gesellschaft noch nicht sicher festgelegt ist und moglicherweise spater auch ein kommerzieller Zweck verfolgt werden soll Das Treuunternehmen kann grundsatzlich uber jede Zweckwidmung verfugen Organisation Bearbeiten Die Treuanordnung kann das Rechtsverhaltnis unter den Beteiligten oder unter einzelnen Gruppen von Beteiligten wie beispielsweise unter den Treuhandern oder Begunstigten durch Schaffung einer Organisation naher regeln und die Rechte und Pflichten dieser organisierten Beteiligten wie gemeinsame Geltendmachung von Rechten gegenuber dem Treuunternehmen oder andern Beteiligten oder dergleichen ordnen Art 932a 41 Abs 1 PGR Stimmrecht Bearbeiten In der Regel hat jeder Stimmberechtigte und wenn Wertpapiere 6 ausgegeben sind jedes Wertpapier bei Wahlen und Beschlussen eine Stimme sofern in der Treuordnung nicht etwas anderes bestimmt ist Art 932a 42 Abs 1 PGR Die Mehrheit der Stimmberechtigten durfen ihre Befugnisse nur so ausuben dass sie in ihrer Stellung als stillschweigende Treuhander gegenuber der Minderheit nicht gegen die Interessen des Treuunternehmens und zum Schaden der Minderheit oder gegen die gute Sitte verstossen Art 932a 42 Abs 4 PGR Treugeber Bearbeiten Treugeber Treugrunder Treustifter Trustor ist im Zweifel jener der dem Treufonds eine Vermogensleistung macht oder zusichert Art 932a 49 Abs 1 PGR Soweit den Treugebern welche den Treufonds unentgeltlich zugewendet und aufgrund dieser Zuwendung die Begunstigung andern unentgeltlich verschafft haben nicht auch die Rechtsstellung als Treuhander zukommt konnen sie im gleichen Umfange wie Begunstigungsberechtigte die Einhaltung der Treuanordnung gegenuber andern Beteiligten oder Dritten gemass Gesetz verlangen Art 932a 49 Abs 3 PGR Die Praxis und Rechtsprechung hat hinsichtlich der Treugeber im Treuunternehmen dessen Stellung immer mehr dem eines Grunders in einer Anstalt privaten Rechts angenahert und ihm auch Treugeberrechte zugestanden ahnlich den Grunderrechten bei der Anstalt privaten Rechts 7 Der OGH geht inzwischen auch von einer Moglichkeit der Abtretung von Treugeberrechten an Dritte aus 8 Durch diese Praxis und Rechtsprechung wird eine typologische Unterscheidung zwischen dem Treuunternehmen und der Anstalt privaten Rechts immer mehr verwischt Treuhander Bearbeiten Die Bestellung Abberufung Kundigung und so weiter von Treugebern ist grundsatzlich in der Treuanordnung zu regeln Art 932a 50 Abs 1 PGR Das Recht zur Bestellung Abberufung oder zum Vorschlag Prasentationsrecht kann fur alle oder einzelne Treuhander allen oder einzelnen Beteiligten oder auch Dritten uberlassen werden Art 932a 50 Abs 3 PGR Sind nur bestimmte Treugenussberechtigte vorhanden so konnen sie einstimmig gegebenenfalls unter Beizug eines registeramtlich bestellten Treuhanders fur die unbekannten oder ungewissen Begunstigungsberechtigten durch einen in einer Versammlung oder im Zirkulationswege gefassten schriftlichen Beschluss Treuhander auf Kosten des Unternehmens bestellen oder abberufen oder dergleichen Art 932a 50 Abs 2 PGR Ein Treuhander kann jederzeit auf seine Kosten seine Position aufkundigen wobei er immerhin so lange seine Pflicht auszuuben hat bis auf Kosten des Treugutes eine Ersatzbestellung gemass Treuanordnung oder Gesetz vorgenommen worden ist Art 932a 56 Abs 1 und 59 Abs 1 PGR Aus wichtigen Grunden kann er seinen Posten auch sofort niederlegen Art 932a 56 Abs 2 PGR Die Geschaftsfuhrung steht im Treuunternehmen in der Regel allen Treuhandern gemeinschaftlich zu und sie sind verpflichtet in guten Treuen gemeinsam zu handeln und zu entscheiden bei gemeinnutzigen oder ahnlichen Treuhanderschaften ist jedoch mangels anderer Anordnung ein Beschluss der Mehrheit auch fur die Minderheit der Treuhander bindend Treuhanderrat siehe Art 932a 62 Abs 1 PGR Es konnen auch nicht geschaftsfuhrende Treuhander bestellt werden Art 932a 63 PGR 9 Eine Ubertragung der Geschaftsfuhrung auf Dritte ist im Rahmen des Gesetzes und der Treuanordnung an einzelne Treuhander oder auch an Dritte moglich soweit ihnen Fachkenntnisse abgehen oder es ublich ist Hilfspersonen beizuziehen und Reglemente uber die Besorgung der Geschaftsfuhrung mit der Massgabe erlassen dass auch einzelne Treuhander oder Dritte mit der Ausfuhrung einzelner Zweige des Unternehmens oder einzelner Treuhandgeschafte mit oder ohne Entschadigung und unter Verantwortlichkeit aller Treuhander fur die durch sie getroffene Auswahl und die Uberwachung betraut werden konnen Art 932a 64 Abs 1 PGR Treuhander und Vertreter haben in Ausubung der Geschaftsfuhrung fur die Sorgfalt eines ordentlichen Geschaftsmannes wie sie dieser in eigenen geschaftlichen Angelegenheiten anzuwenden pflegt einzustehen und haften fur jede schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten Art 932 65 Abs 1 PGR Es besteht ein Spurfolgerecht wenn ein Treuhander entgegen der Treuanordnung oder dem Gesetz Treugut unrechtmassig veraussert Art 932a 30 Abs 1 PGR Bei Treuhanderschaften ist nach Artikel 239 PGR ein Reprasentant zu bestellen der in Liechtenstein den Wohnsitz hat sofern nicht der Treuhander bereits in Liechtenstein wohnt oder bei juristischen Personen den Sitz in Liechtenstein hat Auskunftspflicht Bearbeiten Jedem Begunstigungsberechtigten und Mittreuhander ist auf Verlangen uber alle Tatsachen und Verhaltnisse insbesondere uber Stand und Anlage des Treuvermogens in billiger Weise Auskunft zu geben in angemessenen Zeitabstanden Bericht zu erstatten und Rechnung zu legen und sich auch daruber zu erklaren warum sie tatsachlich Vermogen einschliesslich Ertragen nicht erhalten beziehungsweise nicht erzielt haben welche sie nach dem gewohnlichen Laufe der Dinge oder gemass sonstigen Umstanden hatten erhalten beziehungsweise erzielen sollen oder konnen Art 932a 68 Abs 1 und 69 Abs 1 PGR Diese gesetzlich vorgesehene Auskunftspflicht ist dispositiv ausgestaltet Die Treuanordnung kann diesbezuglich eine andere Regelung vorsehen Der Treugeber kann daher das Auskunftsrecht der Berechtigten im Treustatut erweitern oder einschranken 10 Eine weitere Einschrankung findet sich in Art 932a 68 Abs 1 PGR soweit dass den Begunstigungsberechtigten einschliesslich der Anwartschaftsberechtigten nur soweit es deren Rechte betrifft Auskunft zu geben ist 11 Ersatzanspruche und Treulohn Bearbeiten Treuhander konnen fur ihre Anspruche Ersatz von Auslagen und Verwendungen fur das Treuunternehmen und der ihnen aus dem Unternehmen erwachsenen Schaden ferner Befreiung von den im Interesse des Unternehmens eingegangenen oder sonst zu ihren Lasten entstandenen Verpflichtungen sowie fur Treulohn und Ersatz landesublicher Zinsen als Glaubiger nur insoweit Befriedigung verlangen als sie nicht durch ihr Verschulden entstanden sind und durch die Umstande gerechtfertigt erscheinen Art 932a 71 Abs 1 PGR Diese Anspruche richten sich grundsatzlich gegen das Treuunternehmen selbst Art 932a 72 Abs 1 PGR Treubegunstigte Bearbeiten Treubegunstigte Benefiziare Begunstigte Bedachte etc sind diejenigen die gemass der Treuanordnung irgend einen gegenwartigen oder zukunftigen Vorteil aus dem Treuunternehmen ziehen durfen Art 932a 78 Abs 1 PGR Die Treubegunstigung kann mit 12 oder ohne Gegenleistung wie durch Einkaufsgelder laufende Beitrage oder dergleichen seitens der Treugeber fur die Begunstigten oder seitens letzterer als Treugeber an das Treuunternehmen und mit oder ohne Ausgabe von Wertpapieren uber die Begunstigung entstehen sofern die Treuanordnung nicht eine gemeinnutzige oder mit ahnlichem Zwecke ausgestattete Treuhanderschaft mit zum voraus nicht bestimmten Begunstigten oder mit unpersonlichen Begunstigungen oder dergleichen vorsieht Art 932a 80 Abs 1 PGR Rechte 13 und Pflichten der Begunstigten bestimmen sich im Allgemeinen nach Gesetz oder Treuanordnung gegebenenfalls nach dem Inhalte der uber die Begunstigung ausgegebenen Wertpapiere und erganzend nach den Vorschriften uber die Treuhanderschaften im Allgemeinen Art 932a 94 Abs 1 PGR Insbesondere bei Familientreuunternehmen ist uber die bestimmten Begunstigungsbesitzer beziehungsweise lebenden Anwartschaftsberechtigten ein Verzeichnis 14 anzulegen und fortlaufend richtiggestellt weiter zu fuhren Art 932a 102 Abs 1 PGR wenn der Treugenuss nicht mit einem Inhaberpapier verbunden oder die Bestimmung der Begunstigten nicht ins freie Ermessen der Treuhander anderer Stellen oder Dritter gestellt ist oder sofern nicht sonst ein Treuunternehmen mit einem gemeinnutzigen oder ahnlichem Zwecke mit unbestimmten Begunstigungsempfangern vorliegt oder keine unpersonlichen Begunstigungen bestehen Die Begunstigtenrechte sind ganz oder teilweise ubertragbar und vererblich belastbar und pfandbar soweit dies nicht in der Treusatzung ausgeschlossen wird oder ein hochstpersonliches Recht besteht Art 932a 122 Abs 1 PGR Treusatzung BearbeitenDie Treusatzung kann vom Treugeber dem Treuhander oder einem Dritten aufgestellt werden und muss als besondere Urkunde errichtet sein Art 932a 9 Abs 1 PGR Die Treusatzung hat mindestens anzugeben Art 932a 9 Abs 2 PGR Firma Name Sitz Dauer Zweck des Treuunternehmens beziehungsweise den Gegenstand des Unternehmens Bezeichnung als Treuunternehmen Treustiftung beziehungsweise Geschaftstreuhand oder einen gleichartigen Ausdruck Details zum Treufonds allenfalls dessen Beschaffung Zahl Art und Weise der Bestellung der Treuhander sowie eine Angabe daruber wie die kunftige Bestellung von Treuhandern bei Wegfall aus irgendeinem Grunde zu erfolgen hat Form der Bekanntmachung an Dritte Die Treusatzung kann ausserdem noch weitere Angaben enthalten Diese besondere Regelungen konnen auch einem in der Treusatzung vorgesehenen Reglemente Beistatut 15 vorbehalten werden Art 932a 10 Abs 1 PGR Haftung BearbeitenTreuunternehmen Bearbeiten Grundsatzlich haftet fur die Verbindlichkeiten des Treuunternehmens gegenuber Dritten nur der in der Treusatzung angegebene Treufonds sowie das allfallig sonstige weitere Vermogen des Treuunternehmens Eine personliche Haftung der Beteiligten oder gesetzliche Nachschussverpflichtung besteht in der Regel nicht Art 932a 36 Abs 1 PGR Ausdehnung der Haftung Bearbeiten In der Treusatzung kann bestimmt werden dass auch das sonstige nicht im Unternehmen als Treufonds oder sonstwie enthaltene Treuvermogen aus einer Treuhanderschaft wozu das Unternehmen selbst gehort fur dessen Verbindlichkeiten hafte Art 932a 37 Abs 1 PGR Einschrankung der Haftung Bearbeiten In der Treusatzung darf bei einem Treuunternehmen ohne kaufmannischen Betrieb und ohne Ausubung eines andern Gewerbes die zum Treuhandregister 16 zwecks Eintragung anzumeldende Bestimmung aufgenommen werden dass nach Errichtung fur das Unternehmen gultige private Verbindlichkeiten abgesehen von Anspruchen aus unerlaubten Handlungen nur mit Zustimmung eines besonderen Organes oder der nachsten Anwarter oder Dritter eingegangen werden konnen oder dass ein privater Glaubiger seine Befriedigung nur aus dem nicht zum Treufonds gehorigen Vermogen oder nur aus den Ertragnissen oder weder aus dem Treugute noch aus dem Ertrage suchen darf solange das Treuunternehmen nicht beendigt ist Art 932a 38 Abs 1 PGR Weitere Einschrankungen sind moglich Art 932a 38 Abs 2 ff PGR Treuhander Bearbeiten Soweit es die Treusatzung nicht anders bestimmt und unter Vorbehalt unerlaubter Handlungen oder besonderer Vereinbarungen haften mehrere Treugeber als solche fur ihre infolge Errichtung des Treuunternehmens eingegangenen Verpflichtungen nicht solidarisch Art 932a 24 Abs 1 und 142 ff PGR Haftung gegenuber dem Treuunternehmen Bearbeiten Hat ein Treuhander oder Vertreter des Treuunternehmens entgegen der Treuanordnung oder Gesetz Treugut unrechtmassig veraussert so hat jeder andere Treuhander oder Begunstigungs oder Anwartschaftsberechtigte das Recht zur Spurfolge nach dem Treugute und er kann dasselbe nach Mitteilung an die geschaftsfuhrenden Treuhander namens und zu Gunsten des Treuunternehmens nach den Besitzesregeln herausverlangen sofern das Treugut nicht von einem Dritten der keine Kenntnis von der Treuhandeigenschaft zur Zeit des Erwerbes hatte gegen angemessenes Entgelt erworben worden ist Art 932a 30 Abs 1 PGR Haftung gegenuber Dritten Bearbeiten Wenn Treuhander in Ausubung ihrer Treumacht einen gutglaubigen Dritten durch absichtliche Tauschung unter der Vorgabe geschadigt haben dass eine entgegen der Treuanordnung uber das Treugut hinausgehende Haftung oder Nachschusspflicht oder ein grosseres als das tatsachliche Treuvermogen bestehe oder dergleichen so sind die handelnden Treuhander fur den dem Dritten im Zusammenhange damit entstandenen Schaden unbeschrankt und solidarisch verantwortlich unter Vorbehalt ihres Ruckgriffsrechtes gegen das Treuunternehmen oder andere Personen soweit es beziehungsweise sie bereichert sind oder sonst Nutzen gezogen haben Art 932a 36 Abs 2 PGR Fur unerlaubte Handlungen und Unterlassungen die Treuhander in Ausubung ihrer Treumacht oder ein Organ oder sonst ein nach der Treusatzung berufener Vertreter in Ausubung ihrer Vertretungstatigkeit begangen haben sind diese neben dem Treuunternehmen im ubrigen unter entsprechender Anwendung der bezuglichen Vorschriften bei Verbandspersonen unbeschrankt und solidarisch verantwortlich Art 932a 36 Abs 4 PGR Begunstigtenverantwortlichkeit Bearbeiten Haben Mitbegunstigte einen Treuhander zum Treubruche verleitet oder sonst in ihrer gleichzeitigen Stellung als Treuhander allein einen solchen begangen oder einem solchen zugestimmt so haften sie bis zur Hohe ihrer Begunstigtenrechte allein daruber hinaus gemeinsam mit andern Fehlbaren den andern Anspruchsberechtigten fur den entstandenen Schaden das Treuunternehmen jedoch hat soweit es anspruchsberechtigt ist ein gesetzliches Pfandrecht auf dem Treugenusse wenn dieser nicht etwa unverausserlich erklart ist Art 932a 145 Abs 1 PGR Verantwortlichkeit Dritter als konstruktiver Treuhander Bearbeiten Handelt dem Treuunternehmen gegenuber ein Dritter auch Vertreter Angestellte sonstige Hilfspersonen und dergleichen eines Treuunternehmens unter absichtlicher Tauschung er sei als Treuhander dazu befugt oder mischt er sich sonst unbefugt in die Geschaftsfuhrung ein oder erhalt er in der vorgegebenen Eigenschaft als Treuhander oder in Kenntnis eines von einem andern begangenen Treubruches in unzulassiger Weise Treuvermogen oder zieht er sonst widerrechtlich oder in einer wider Treu und Glauben verstossenden Weise Nutzen aus dem Treugute oder hilft der Dritte in andern Fallen den Treuhandern wissentlich einen Treubruch begehen so haftet er gleich dem Treuhander und ist gleich diesem zur Auskunftgabe verpflichtet Art 932a 146 PGR Treufonds BearbeitenDer Wert des Treufonds muss mindestens 30 000 Schweizer Franken betragen Sacheinlage moglich Erfolgt die Eintragung im Treuhandregister in Euro oder US Dollar so hat der Wert des Treufonds mindestens 30 000 Euro oder 30 000 US Dollar zu betragen Art 932a 22 Abs 1 PGR Der Treufonds kann wenn die Treusatzung es nicht ausschliesst durch sukzessive ganz oder teilweise geleistete Einlagen der alten oder neu beitretenden Treugeber gegen schriftliche Beitrittserklarung zum Treuunternehmen erhoht oder durch allmahliche Verteilung vermindert werden Art 932 22 Abs 2 PGR Fur Leistungen an den Treufonds konnen auch Wertpapiere uber die Begunstigung ausgegeben werden Art 932 23 Abs 1 PGR Treuvermogen BearbeitenGemass Art 932a 25 PGR finden auf das Treuvermogen als Sondergut die Vorschriften uber das Treugut unter den Treuhanderschaften im Allgemeinen erganzend Anwendung soweit sich aus den Bestimmungen uber das Treuunternehmen nicht Abweichungen ergeben Auf die Zuwendung von Vermogen vor und nach der Entstehung des Treuunternehmens finden erganzend die fur Stiftungen geltenden Regeln Anwendung Das Treuvermogen ist vom Treufonds zu unterscheiden Das Treuvermogen umfasst alle Vermogensbestandteile des Treuunternehmens und uberschreitet in der Regel den Treufonds wertmassig Vermogensverwaltung und anlage Bearbeiten Die Treuhander haben im Rahmen von Gesetz und Treuanordnung fur ordnungsmassige Verwaltung und Erhaltung des Treuvermogens in seinem rechtlichen und wirtschaftlichen Bestande und insbesondere dafur zu sorgen dass das Treuvermogen soweit es die Natur des Geschaftes die Umstande oder die Erreichung des Zweckes zulassen in den Besitz der Unternehmung gelangt nicht mit eigenem Vermogen vermischt unsicher angelegtes Vermogen eingezogen und entsprechend angelegt wird Art 932a 28 Abs 1 PGR Ergibt sich aus dem Zwecke oder der Treuanordnung des Treuunternehmens nichts anderes so konnen die Treuhander mit einfachem Mehr beschliessen dass sie das Treuvermogen insbesondere auch verfugbare Ertrage bis zu deren Verteilung nach den Vorschriften uber die Treuhanderschaften im Allgemeinen sicher und fruchtbringend anlegen Art 932a 31 Abs 1 PGR Eine nach Gesetz oder Treuanordnung unzulassige Vermogensanlage konnen die Treuhander jederzeit wenn nicht alle Begunstigungsberechtigten oder eine sonst zustandige Stelle sie genehmigen in eine zulassige umwandeln Art 932a 31 Abs 2 PGR Die Treuhander sind nach Art 932a 29 PGR zur Verausserung oder Belastung von Treuvermogen einschliesslich des Ertrages im Rahmen des Zweckes oder Gegenstandes des Unternehmens und kraft Gesetzes befugt bei schnell verbrauchbaren oder verderblichen Sachen deren Erlos an Stelle der Sache tritt zur Abzahlung von Verbindlichkeiten der Beteiligten soweit Treugut hiefur in Anspruch genommen werden kann aus wichtigen Grunden wie zu Verfugungen die offentlichen Zwecken dienen oder zur Erhaltung oder Verbesserung von Treugutern Reservefonds und andere Rucklagen Bearbeiten Zur Sicherung gegen Verluste Entwertung oder einer nachhaltigen Ertragsfahigkeit oder dergleichen kann ein angemessener Reservefonds oder Rucklagen angelegt werden Art 932a 33 Abs 1 PGR Unter Umstanden sind die Treuhander auch zur Bildung eines Reservefonds oder anderer Rucklagen verpflichtet Art 932a 33 Abs 2 ff PGR Verteilung von Vermogen und Ertrag Bearbeiten Soll nach der Treuanordnung alljahrlich oder in kurzeren oder langeren Zeitperioden der Reinertrag oder ein Teil desselben oder Vermogen an die Begunstigten als Einkommen ausgeteilt werden so haben die geschaftsfuhrenden Treuhander mangels anderer Anordnung nach billigem Ermessen unter Zugrundelegung der Regeln einer ordentlichen Ertragswirtschaft und erganzend jener uber die Nutzniessung zu bestimmen was als Nutzungen Lasten Unkosten oder dergleichen auf die Ertragsrechnung Gewinn und Verlustrechnung und was auf Rechnung des Treuvermogens einschliesslich des Zuwachses zu setzen ist und gegebenenfalls nach welcher Zeitperiode die Reinertrage zur Verteilung gelangen Art 932a 26 Abs 2 PGR Eine allmahliche Verteilung Zuwendung von Treuvermogen unter Begunstigte darf nur insoweit erfolgen als dadurch die Verbindlichkeiten des Treuunternehmens gegen Dritte und andere Begunstigte durch das vorhandene Vermogen noch gesichert sind Art 932 27 Abs 1 PGR Revisionsstelle BearbeitenWird vom Treuunternehmen ein nach kaufmannischer Art gefuhrtes Gewerbe ausgeubt oder kann ein solches gemass Treusatzung gefuhrt werden muss zwingend eine Revisionsstelle bestellt werden Art 932a 43 Abs 1 PGR und Art 192 Abs 8 195 PGR In jedem Fall muss jahrliche in Vermogensverzeichnis aufgestellt werden Art 932a 34 Abs 1 PGR Amtliche Treuuberwachungsstelle BearbeitenBei Treuunternehmen ohne kaufmannischen Betrieb kann aus wichtigen Grunden auf Antrag von Beteiligten oder solcher Personen oder Stellen denen ein Recht zur Bestellung oder Abberufung oder zum Vorschlage von Treuhandern oder ein Vorschlags oder Verleihungsrecht zum Treugenusse zukommt oder der Gesamtrechtsnachfolger oder der Willensvollstrecker des Treugebers welche den gesamten Treufonds fur die Begunstigung anderer unentgeltlich beigestellt haben eine Treuuberwachungsstelle vom Handelsregister eingesetzt werden Art 932a 154 Abs 1 PGR 17 Die Uberwachungsstelle hat grundsatzlich jene Rechte und Pflichten die das Amt fur Justiz bei der Bestellung oder nachher anordnet mindestens aber jene die der Aufsichtsrat bei der Aktiengesellschaft hat und ihre Mitglieder haben erganzend die Stellung von Zusatztreuhandern Art 932a 156 Abs 1 PGR Beendigung BearbeitenDie Beendigung Auflosung und Erloschen eines Treuunternehmens erfolgt regelmassig wegen Art 932a 17 PGR Konkurs wegen Zahlungsunfahigkeit oder Uberschuldung Aufhebungsverfahren wegen Widerrechtlichkeit Unsittlichkeit oder Staatsgefahrlichkeit des Zweckes oder staatsgefahrlicher Tatigkeit Vernichtbarkeitsverfahren wegen wesentlicher Mangel der Treusatzung freiwilliger Liquidation Zeitablauf und nach den fur die Aufhebung einer Stiftung aufgestellten Regeln Entwicklung BearbeitenDie Entwicklung der Bestandzahl der Treuunternehmen umfasst alle im Handelsregister eingetragenen Treuunternehmen in Liechtenstein nicht jedoch eingetragene Treuhanderschaften dies waren zum 1 Januar 2020 etwa 1900 Treuhanderschaften Die Daten wurden der Veroffentlichung des Handelsregisters in Liechtenstein entnommen wie sie jahrlich im Rechenschaftsbericht publiziert werden 18 Angaben jeweils zum 31 Dezember jeden Jahres Vor dem Jahr 2009 wurden die Treuunternehmen in der jahrlichen Statistik nicht getrennt ausgewiesen Im Zeitraum vom 31 Dezember 2009 bis zum 1 Januar 2021 wurden im Register rund 1800 Treuunternehmen geloscht 76 Bei weiterer Anhaltung dieser Entwicklung wie in den Jahren 2009 bis 2021 mit jahrlich etwa 160 Loschungen wird es spatestens 2030 in Liechtenstein keine Treuunternehmen mehr geben Wahrend der Aufbau auf einen Hochststand von 2386 Treuunternehmen etwa 70 Jahre dauerte wurde die Reduktion auf einen Stand in den 1930er Jahren sofern die Tendenzen der Loschungen anhalten in nur rund 20 Jahren erreicht Entwicklung der Anzahl der Treuunternehmen in Liechtenstein 19 2386 2188 2018 1797 1585 1388 1206 975 848 767 631 5802009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020Beachte Die Zahlenangaben im jeweils aktuellen Rechenschaftsbericht sind jeweils vom 31 Dezember jeden Jahres zum 1 Januar des nachsten Jahres nicht ubereinstimmend und werden offensichtlich in jedem nachfolgenden Rechenschaftsbericht der Regierung nachkorrigiert Es handelt sich daher bei diesen Zahlen fur das aktuelle Jahr nur um vorlaufige Angaben Auf Grund der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Harry Quaderer vom Oktober 2012 20 wurde von Regierungsratin Aurelia Frick 21 mitgeteilt dass durch die laufende Nacherfassung alter Registerkarten Rechtseinheiten in die Handelsregister Datenbank laufend ein bzw ausgetragen werden Diese Anderungen in der Bestandszahl werden nicht als Neugrundung bzw Loschung gefuhrt da der Vorgang nicht im aktuellen Jahr geschehen ist Dies hat zur Folge dass die Bestandszahl per 31 12 nicht mit der Zahl vom 1 1 des Folgejahres ubereinstimmt Warum auch 10 Jahre nach dieser Anfrage immer noch alte Registerkarten laufend ein bzw ausgetragen werden und die Zahlen von einem ins andere Jahr nicht ubereinstimmen ist nicht ersichtlich Zur detaillierten Gesamtstatistik fur alle Unternehmensformen in Liechtenstein siehe Handelsregister Liechtenstein Weblinks BearbeitenGesetzestext Personen und Gesellschaftsrecht Gesetzestext liechtensteinisches Steuerrecht Anton Schafer Anstalten offentlichen Rechts in Liechtenstein Web google books link 1 Auflage Edition Europa Verlag Dornbirn 2007 ISBN 978 3 901924 26 2 Quellen und Verweise Bearbeiten Korperschaftliche Ausgestaltung insbesondere durch die Ausgabe von Anteilen Zertifikaten Es fehlen Mitglieder und es werden keine Anteile ausgegeben Art 932a mit den 1 bis 170 wurde in das PGR eingefugt durch LGBl 6 1928 In einem Zusatz muss registriertes Treuunternehmen stehen oder eine ahnliche Bezeichnung wie registrierte Geschaftstreuhand registrierte Salmannschaft registrierte Treustiftung registriertes Treuinstitut Art 1032a Abs 2 PGR 1044b Abs 1 PGR In der Praxis wird oftmals die Bezeichnung Trust reg verwendet Dies hat unter anderem die Ursache in steuerrechtlichen Vorteilen fur registrierte Treuhanderschaften Siehe hierzu auch Art 932a 114 ff PGR ELG 1973 1978 176 ff LES 1983 45 ff Urteil OGH 5 C 165 81 und 5 C 230 81 Mindestens ein Treuhander muss dabei die Voraussetzungen nach Art 180a PGR erfullen Der liechtensteinische OGH hat in 1 CG 2002 32 93 S 37 in einem ahnlich gelagerten Fall einer Stiftung nach liechtensteinischem Recht diesbezuglich aber eine Grenze gezogen Die Einschrankung der Auskunftspflicht ist nur im Rahmen des Art 2 PGR Treu und Glauben sowie des 879 ABGB Gute Sitten moglich Wer Begunstigungsberechtigter ist oder nicht richtet sich primar nach Art 932a 78 ff PGR Diesbezuglich wird in Liechtenstein ein restriktiver Ansatz vertreten siehe zum Beispiel OGH in 4 Cg 2001 429 29 S 67 Anmerkung Insoweit ein Begunstigter Beitrage zum Treufonds leistet oder sich zur Leistung verpflichtet hat und gesetzlich nichts anderes bestimmt ist ist er in dieser Hinsicht gleichzeitig als Treugeber den auf diesen bezuglichen Vorschriften unterworfen Art 932 94 Abs 4 PGR Siehe auch Art 932a 98 PGR Das Verzeichnis soll insbesondere enthalten Name Vorname Wohnort tunlichst auch den Geburtstag und den Geburtsort wenn keine Wertpapiere ausgegeben sind beziehungsweise Firma Name und Sitz der Begunstigungsbesitzer gegebenenfalls der lebenden Anwartschaftsberechtigten einschliesslich der gleichen Angaben uber ihren allfalligen gemeinsamen Vertreter Datum des Erwerbes oder Verlustes des Begunstigungsbesitzes beziehungsweise der Anwartschaft Art der Begunstigung und dergleichen Art 932a 103 Abs 1 PGR Dies ist allgemein ublich Ausfuhrungsbestimmungen welche ohne Zustimmung des Treugebers aufgestellt worden sind durfen der Treuurkunde oder den von letzterem aufgestellten Reglementen nicht widersprechen andernfalls sind die widersprechenden Bestimmungen vorbehaltlich der Anspruche gutglaubiger Dritter ungultig soweit das Amt fur Justiz aus wichtigen Grunden nicht Ausnahmen gestattet Art 932a 10 Abs 2 PGR Siehe Handelsregister Es wird in Liechtenstein teilweise die Rechtsansicht vertreten dass fur die Einsetzung der Treuuberwachungsstelle trotz gegenteiligem Wortlaut in 154 TrUG das Landgericht in Vaduz zustandig sei und nicht das Handelsregister da es sich dabei um eine Massnahme der gerichtlichen Aufsicht uber eine Treuhanderschaft handelt Quelle Rechenschaftsberichte 2005 bis 2018 online Die Angaben zum Jahr 2009 ist unsicher und vermutlich eine Hochrechnung PROTOKOLL UBER DIE OFFENTLICHE LANDTAGSSITZUNG VOM 24 25 OKTOBER 2012 TEIL 1 Genehmigt in der Landtagssitzung vom 19 Dezember 2012 abgerufen am 25 Januar 2013 unter 1 PROTOKOLL UBER DIE OFFENTLICHE LANDTAGSSITZUNG VOM 24 25 OKTOBER 2012 TEIL 2 Genehmigt in der Landtagssitzung vom 19 Dezember 2012 abgerufen am 25 Januar 2013 unter 2 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Treuunternehmen amp oldid 223317233 Treugeber