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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Das Stavenrecht ist ein nur an der nordfriesischen Kuste gewohnheitsrechtlich anerkanntes dingliches Nutzungsrecht an einem Deichgrundstuck das im Laufe des 17 Jahrhunderts entstanden und gem Art 55 184 EGBGB 1 auch nach Einfuhrung des BGB als altrechtliches Erbbaurecht erhalten geblieben ist Es kann jedoch seit dem 1 Januar 1900 nicht mehr neu begrundet werden Seit 1919 unterfallt es der Verordnung uber das Erbbaurecht Das Stavenrecht gewahrt das vererbbare ubertragbare teilbare und belastbare Recht auf einem bestimmten Deichstuck ein Gebaude errichten und unterhalten zu durfen 2 Inhaltsverzeichnis 1 Bedeutung 2 Pflichten der Staveninhaber 3 Folgen bei Untergang des Gebaudes 4 Ablosung und Eigentumserwerb 5 Keine Risiken fur finanzierende Banken 6 Literatur 7 EinzelnachweiseBedeutung BearbeitenDas Stavenrecht sollte dazu dienen die Sesshaftmachung von Familien unmittelbar an der Kuste zu fordern damit jederzeit genugend Arbeitskrafte bei einer plotzlichen Gefahrdung fur den Seedeich z B bei Sturmfluten zur Verfugung standen Zu diesem Zweck stellten die fur die Unterhaltung der Seedeiche 1 und 2 Linie verantwortlichen Deichverbande Baugrundstucke zur unbefristeten Nutzniessung auf der landseitigen Boschung der an sich unverausserlichen See und Mitteldeiche zur Verfugung Das Eigentumsrecht an diesen Deichflachen musste wegen der Verantwortung fur die Deichsicherheit den ausgebenden Verbanden vorbehalten bleiben die fur die Einraumung des Stavenrechts von den Stavenberechtigten ein Nutzungsentgelt Stavengeld erhielten Die Staven in der friesischen Sprache so viel wie Haus oder Hofgrundstuck wurden an die Stavenbesitzer oder inhaber auf unbefristete Zeit zur Nutzniessung durch Bebauung vergeben mit dem Recht dieses Stavenrecht zu vererben in jeder Form zu veraussern oder zu verpfanden Die Folge ist dass die Stavenrechte die nach Grundung der Grundbuchamter in besondere Staven Grundbucher bei Gericht eingetragen wurden heute wie Eigentumsrechte einschliesslich der darauf errichteten Gebaude vererbt gehandelt und beliehen werden ohne dass das unverausserliche und unbelastbare Eigentum an den Deichgrundstucken selbst davon beruhrt ist Die Eigentumsrechte sind in den entsprechenden Eigentums Grundbuchern eingetragen Pflichten der Staveninhaber BearbeitenDie Vorbehalte der Eigentumer der Seedeiche z B Deich und Hauptsielverbande erstrecken sich neben der meist im Stavengrundbuch in Abt II eingetragenen Verpflichtung zur Losung eines auf den Namen des Staveninhabers auszustellenden neuen Stavenbriefes lediglich auf das Einhalten bestimmter Normen bei der Bebauung und Bepflanzung des Deichgrundstuckes im Interesse der Deichsicherheit Die Ausstellung der Stavenbriefe hat sachenrechtlich nur deklaratorische Bedeutung Da das Stavenrecht jedoch zu keiner Zeit Gegenstand der Deichgesetzgebung war haben sie auch eine nicht zu unterschatzende Beweisfunktion Die Belastungen in Abt II des Stavengrundbuches zu Gunsten des Grundstuckseigentumers der Seedeiche konnen als Dauerbelastung ihrer Natur nach nicht den Vorrang gegen die in Abt III eingetragenen Hypotheken oder Grundschuldverpflichtungen abtreten Sie sind zur Sicherung dieser Forderungen auch belanglos Folgen bei Untergang des Gebaudes BearbeitenDie Stavenbriefe sehen ausserdem den Entzug des Stavenrechtes bei Untergang der Gebaude durch Brand Abbruch usw vor Diese Gefahr ist durch Abschluss einer entsprechenden Wohngebaude Versicherung durch den Staveninhaber abwendbar Ablosung und Eigentumserwerb BearbeitenHeute sind die Eigentumer Deichverbande meistens bereit gegen die Ablosung des geringen Stavenzinses mit dem 25 fachen das Eigentum an dem Grundstuck auf den derzeitigen Inhaber zu ubertragen wenn der Deich durch Vorbedeichung in die 3 Linie ruckt d h wenn keine Deichsicherheitsinteressen mehr bestehen Keine Risiken fur finanzierende Banken BearbeitenDie Gewahrung von Darlehen unter Verpfandung der Anspruche aus dem Stavenrecht einschliesslich der auf dem Stavengrundstuck stehenden Gebaude erscheint nicht risikoreicher als die Verpfandung von Grundeigentum Literatur BearbeitenKlaus P Lemmer Vom Lehn zum Erbbaurecht Teil IEinzelnachweise Bearbeiten Einfuhrungsgesetz zum Burgerlichen Gesetzbuche Kathrin Navotki Die schleswigsche Deichstavengerechtigkeit Vom 17 Jahrhundert bis in die Gegenwart Eine gewohnheitsrechtliche Superfizies an nordfriesischen Deichgrundstucken und ihre Entwicklung Rechtshistorische Reihe 282 Frankfurt am Main 2004 Besprechung von Gotz Landwehr Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Stavenrecht amp oldid 235472781