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Die Grundsatze ordnungsgemasser Insolvenzverwaltung GOI definieren Standards fur gerichtlich bestellte Sachverstandige vorlaufige Insolvenzverwalter Sonderinsolvenzverwalter vorlaufige Sachwalter und Treuhander im Folgenden Insolvenzverwalter genannt in Insolvenz eroffnungs verfahren In einem Katalog von Kriterien werden Anforderungen an die Person des Insolvenzverwalters seine sachliche und personelle Kanzleiausstattung sowie fur die Verfahrensabwicklung definiert Der durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft zu testierende Nachweis der Beachtung der Grundsatze ordnungsgemasser Insolvenzverwaltung soll bei Bestellentscheidungen fur Insolvenzverwalter den vom Bundesverfassungsgericht BVerfG 3 August 2004 1 BvR 135 00 geforderten Nachweis der Eignung darstellen Adressaten des Testats sind damit in erster Linie Gerichte im Rahmen ihrer Bestellentscheidung nach 21 56 InsO sowie Glaubigerausschusse im Rahmen ihres Vorschlagrechts nach 56a InsO Ausgangssituation BearbeitenGemass 56 InsO ist eine fur den Einzelfall geeignete insbesondere geschaftskundige und von den Glaubigern und dem Schuldner unabhangige Person zum Insolvenzverwalter zu bestellen Die Bestellung des Insolvenzverwalters obliegt dem Insolvenzrichter gem 21 56 InsO Seit dem 1 Marz 2012 haben die Glaubiger daruber hinaus unter gewissen Voraussetzungen ein verpflichtendes Vorschlagsrecht gem 56a InsO Zudem hat die Glaubigerversammlung gem 57 InsO das Recht einen anderen als den vom Gericht eingesetzten Verwalter zu wahlen Jahrzehntelang wurde die Bestellpraxis der Insolvenzgerichte wegen der Berucksichtigung eines kleinen Kreises von Verwaltern pro Insolvenzgericht als Closed Shop Verfahren kritisiert Durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3 August 2004 1 BvR 135 00 wurden daher transparente Vorauswahllisten gefordert Dieser Forderung sind die Insolvenzgerichte nachgekommen indem sie als Voraussetzung fur die Aufnahme in die Vorauswahllisten Fragebogen erarbeitet und zur Grundlage gemacht haben Aus der Praxis kam jedoch die Kritik dass hierbei zu wenig qualitative Merkmale abgefragt wurden Veroffentlicht wurden die Ergebnisse zudem nicht sodass nun auch die Handhabung der Listen und die darauf aufbauenden Bestellentscheidungen als intransparent kritisiert wurden Zusatzlich wurden vom Verband der Richter und Rechtspfleger BAKInsO einzelne Handlungsempfehlungen herausgegeben die als Einzelkriterien ordnungsgemasser Insolvenzverwaltung dienen sollten Wegen der unzureichenden Herausstellung objektiver Bestellkriterien aufgrund der Listung durch einfache Fragebogen haben Insolvenzgerichte federfuhrend Hamburg und Hannover Kennzahlenmodelle erarbeitet und die von ihnen bestellten Verwalter anhand der ermittelten Kennzahlen bewertet Entschliessung Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e V BAKInsO 21 November 2008 Aber auch die Bestellentscheidungen auf Grundlage der Kennzahlen wurden verwalterseitig kritisiert da die Erhebungsgrundlagen nicht veroffentlicht wurden und hierdurch das Ausgangsmaterial fur Mitbewerber nicht uberprufbar war und zudem die statistische Aussagekraft aufgrund der quantitativ unbekannten Erhebungsgrundlage angezweifelt wurde Von Seiten der professionellen Insolvenzverwalter erfolgte parallel zu den Massnahmen aus der Richterschaft eine Qualitatsoffensive mit der verpflichtenden Vorhaltung von Qualitatsmanagementsystemen fur die Mitglieder fuhrender Verbande professioneller Insolvenzverwalter wie des Verbands Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands VID oder des Gravenbrucher Kreises Diese Initiative wurde durch den Verband der Insolvenzrichter und Rechtspfleger BAKInsO zur Kenntnis genommen doch zutreffend als nicht ausreichend gewertet da in Qualitatsmanagementsystemen lediglich individuelle Vorgaben fur Verfahrensablaufe dokumentiert wurden Die Verwalterverbande folgten der Aufforderung der Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries MdB beim 3 Deutschen Insolvenzrechtstag am 30 Marz 2006 in Berlin Sie appellierte dort an die Selbstorganisation der Insolvenzverwalterverbande und Anforderungsprofile die von den Insolvenzverwaltern selbst erarbeitet wurden Diese wurden als flexibler und besser geeignet bezeichnet um den Bedurfnissen der Praxis gerecht zu werden als dass staatliche Vorgaben dies erreichen konnten GOI des Verbands Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands VID Seit Mai 2010 erstellt der VID die Grundsatze ordnungsgemasser Insolvenz und Eigenverwaltung GOI Dieser Kriterienkatalog ist so konzipiert dass damit ein Mindeststandard fur professionelle Insolvenzverwaltung definiert wird Der VID fordert dass dieser Standard testiert durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft auf der Grundlage einer vorgegebenen Prufungsordnung zur Mindestvoraussetzung fur die Annahme der Eignung fur das Amt des Insolvenzverwalters wird und so normativen Charakter erhalt Die GOI sind fur alle Mitglieder des VID verbindlich Damit will der VID Massstabe fur eine unabhangige transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung gewahrleisten Dieser Standard hat seit seiner Verabschiedung und Veroffentlichung am 14 Mai 2011 allgemein Anerkennung gefunden und wird auch von Seiten BAKInsO hervorgehoben Eine aktualisierte Anpassung erfolgte zuletzt 2016 1 InsO Excellence Der Gravenbrucher Kreis hat 2010 mit dem Zertifikat InsO Excellence einen Katalog von 223 Kriterien erarbeitet und dessen testierten Nachweis fur seine Mitglieder als verpflichtend erklart Seit Dezember 2018 konnen auch Insolvenzverwalter die nicht Mitglied im Gravenbrucher Kreis sind das Zertifikat InsO Excellence erlangen In der sehr beachteten Bestellentscheidung des vorlaufigen Insolvenzverwalters im Insolvenzantragsverfahren 2 uber das Vermogen der Sietas Werft Hamburg ist der zustandige Insolvenzrichter unter Ausserachtlassung der beim Insolvenzgericht Hamburg gelisteten Verwalter und unter Ausserachtlassung der Hinterfragung von Verfahrenskennzahlen den Empfehlungen der Glaubiger mit dem Hinweis gefolgt dass die Eignung unter anderem durch die Mitgliedschaft des Verwalters im VID und damit der Selbstverpflichtung hinsichtlich der GOI angenommen werden darf In ab dem 1 Januar 2013 eroffneten Verfahren sind die Standardkontenrahmen InsO SKR 04 oder InsO SKR 03 zu verwenden Weblinks BearbeitenGrundsatze ordnungsgemasser Insolvenzverwaltung GOI Beschlussfassung 22 April 2016 PDF Dokument 2008 Verwalterauswahl im Wandel PDF Dokument Rede der Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries MdB beim 3 Deutschen Insolvenzrechtstag am 30 Marz 2006 in Berlin PDF Dokument Gravenbrucher Kreis setzt neuen Qualitatsmassstab in Restrukturierung und InsolvenzEinzelnachweise Bearbeiten GOI Grundsatze ordnungsgemasser Insolvenz und Eigenverwaltung In VID Abgerufen am 5 November 2021 Olaf Preuss und Rolf Zamponi Sietas Werft Insolvenzverfahren eroffnet abendblatt de abgerufen am 14 August 2017 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grundsatze ordnungsgemasser Insolvenzverwaltung amp oldid 217001576