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Masseunzulanglichkeit ist ein Begriff aus dem deutschen und osterreichischen Insolvenzrecht der u a in der fur Deutschland geltenden Insolvenzordnung InsO in den 207 bis 216 InsO geregelt ist Der Insolvenzverwalter hat im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stets zu beachten dass die Insolvenzmasse also das noch vorhandene Vermogen in dem Insolvenzverfahren ausreicht die Kosten des Insolvenzverfahrens 54 InsO sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten 55 InsO zu decken Reicht die Masse nicht einmal fur die Kosten des Insolvenzverfahrens Massearmut wird das Insolvenzverfahren gemass 207 InsO eingestellt Voraussetzungen und Anzeige BearbeitenStellt der Insolvenzverwalter nach der Eroffnung des Insolvenzverfahrens fest dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht um die Masseverbindlichkeiten zu erfullen sogenannte Insolvenz in der Insolvenz zeigt er dem Insolvenzgericht Masseunzulanglichkeit an Auch die Anzeige einer drohenden Masseunzulanglichkeit ist moglich wenn die Masse voraussichtlich nicht ausreichen wird die bestehenden sonstigen Masseverbindlichkeiten im Zeitpunkt ihrer Falligkeit zu erfullen vgl 208 Abs 1 Satz 2 InsO Die Anzeige der drohenden Masseunzulanglichkeit ist offentlich bekanntzumachen und den betroffenen Masseglaubigern ausserdem besonders zuzustellen Befriedigung von Masseverbindlichkeiten BearbeitenDie Anzeige der Masseunzulanglichkeit fuhrt zu einer Rangruckstufung bereits entstandener Masseverbindlichkeiten Fur deren Befriedigung gilt dann die in 209 InsO festgelegte Rangordnung wonach erstrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens befriedigt werden 54 InsO die Gerichtskosten fur das Insolvenzverfahren die Vergutung und Auslagen des Insolvenzverwalters die Vergutung und Auslagen der Mitglieder des Glaubigerausschussesund zweitrangig die sonstigen Masseverbindlichkeiten 55 InsO befriedigt werden Verbindlichkeiten die der Insolvenzverwalter innerhalb seines Wirkungskreises begrundet hat Anspruche aus gegenseitigen Vertragen des Insolvenzschuldners in welche der Insolvenzverwalter nach Eroffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten ist 103 InsO Anspruche aus gegenseitigen Vertragen des Verwalters die kraft Gesetzes zu erfullen sind Anspruche aus ungerechtfertigter Bereicherung der Masse nach Eroffnung des Insolvenzverfahrens Weitere Rechtsfolgen BearbeitenZwangsvollstreckungsmassnahmen fur diese Forderungen werden unzulassig 210 InsO Aus diesem Grund entfallt in einem laufenden Rechtsstreit auf Zahlung einer Masseverbindlichkeit auch nachtraglich das Rechtsschutzbedurfnis weshalb der Klager seine Leistungsklage auf eine Feststellungsklage umstellen muss Im spateren Kostenfestsetzungsverfahren darf nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein vollstreckbarer Kostenfestsetzungsbeschluss ergehen Nach Verteilung der vorhandenen Insolvenzmasse ist das Insolvenzverfahren einzustellen 211 InsO Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Masseunzulanglichkeit amp oldid 171390054