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Das deutsche Insolvenzrecht kennt drei Insolvenzgrunde die Anlass zur Eroffnung eines Insolvenzverfahrens sein konnen Dies sind Zahlungsunfahigkeit 17 InsO drohende Zahlungsunfahigkeit 18 InsO und Uberschuldung 19 InsO Inhaltsverzeichnis 1 Zahlungsunfahigkeit 2 Drohende Zahlungsunfahigkeit 3 Uberschuldung 3 1 Prinzip Nr 1 Die Fortfuhrungsbilanz 3 2 Prinzip Nr 2 Die Liquidationsbilanz 4 Literatur 5 EinzelnachweiseZahlungsunfahigkeit BearbeitenGemass 17 Abs 2 Satz 1 Insolvenzordnung liegt Zahlungsunfahigkeit vor wenn der Schuldner nicht in der Lage ist die falligen Zahlungspflichten zu erfullen Der Bundesgerichtshof BGH hat 2005 entschieden dass Zahlungsunfahigkeit zu vermuten ist wenn der Schuldner nicht in der Lage ist seine am Stichtag falligen Zahlungspflichten binnen spatestens 3 Wochen zu mindestens 90 zu erfullen 1 Zur Ermittlung der Zahlungsunfahigkeit werden alle falligen Zahlungsverpflichtungen herangezogen Darunter fallen auch jene Geldschulden die vom Glaubiger bislang nicht angemahnt eingeklagt oder vollstreckt wurden sowie Uberziehungen von Kontokorrentkreditlinien Nicht in die falligen Zahlungspflichten einzurechnen sind diejenigen Zahlungsverpflichtungen die vom Glaubiger freiwillig oder unfreiwillig gestundet wurden oder anderweitig derzeit nicht ernsthaft eingefordert werden Unter die Summe der liquiden Mittel fallen all jene die am Stichtag zur Verfugung stehen somit samtliche Kontoguthaben Bargeldbestande und auch nicht ausgeschopfte Teile bestehender Kreditlinien Besteht im Fall des stichtagsbezogenen Vergleichs von falligen Zahlungspflichten und liquiden Mitteln eine Unterdeckung von mehr als 10 so liegt dann ausnahmsweise doch keine Zahlungsunfahigkeit vor wenn die Liquiditatslucke spatestens binnen 3 Wochen beseitigt bzw auf weniger als 10 zuruckgefuhrt werden kann Insoweit sind neben den binnen 3 Wochen liquidierbaren Mitteln z B aus eingehenden Forderungen auch die im selben Zeitraum anwachsenden falligen Zahlungspflichten z B aus laufenden Geschaften Steuern oder Lohnen zu berucksichtigen 2 Liegt Zahlungsunfahigkeit vor und ist der Schuldner eine juristische Person oder eine Personengesellschaft ohne voll haftende naturliche Person z B GmbH amp Co KG so besteht nach 15a InsO eine strafrechtlich relevante Pflicht zur Insolvenzantragstellung Drohende Zahlungsunfahigkeit BearbeitenAuf Antrag des Schuldners kann ein Insolvenzverfahren auch eingeleitet werden wenn Zahlungsunfahigkeit noch nicht eingetreten ist der Schuldner jedoch voraussichtlich nicht in der Lage sein wird die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Falligkeit zu erfullen drohende Zahlungsunfahigkeit 18 Abs 2 InsO Zur Beurteilung dieser Frage ist in der Regel der Finanzplan heranzuziehen 3 Uberschuldung BearbeitenEine juristische Person ist gemass 19 Abs 1 der Insolvenzordnung auch verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen wenn sie uberschuldet ist Uberschuldung liegt vor wenn das Vermogen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt dasselbe gilt sinngemass fur eine Personengesellschaft bei der kein personlich haftender Gesellschafter eine naturliche Person ist Um die Uberschuldung zweifelsfrei zu erkennen muss das betroffene Unternehmen einen Uberschuldungsstatus als Sonderbilanz aufstellen Hierbei kann nach zwei unterschiedlichen Prinzipien das Vermogen eines Unternehmens ermittelt werden Prinzip Nr 1 Die Fortfuhrungsbilanz Bearbeiten Wenn mit uberwiegender Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann dass das Unternehmen in den nachsten zwei Jahren zahlungsfahig bleibt positive Fortfuhrungsprognose sind bei der Bewertung der Aktiva und Passiva die so genannten Fortfuhrungswerte zugrunde zu legen Voraussetzung fur eine Fortfuhrungsprognose ist ein dokumentiertes Unternehmenskonzept das auf einer sorgfaltigen Analyse der Ausgangssituation und der Perspektiven beruht und einen Finanz und Ergebnisplan sowie Planbilanzen umfasst Ergibt die Fortfuhrungsbilanz dass die Aktiva die Passiva decken besteht keine Uberschuldung Eine positive Fortfuhrungsprognose hilft allerdings nicht weiter wenn das Unternehmen selbst zu Fortfuhrungswerten uberschuldet ist Dann liegt in jedem Fall eine insolvenzantragspflichtige Uberschuldung vor Prinzip Nr 2 Die Liquidationsbilanz Bearbeiten Ergibt der Finanzplan dass das Unternehmen nicht mindestens bis zum Ende des nachsten Geschaftsjahres zahlungsfahig bleibt ist die Fortfuhrungsprognose negativ Der Uberschuldungsstatus muss dann zu Liquidationswerten aufgestellt werden Literatur BearbeitenLiteratur uber Insolvenzgrund im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten BGH Urteil vom 24 Mai 2005 Az IX ZR 123 04 BGHZ 163 134 Bundesgerichtshof Urteil vom 19 12 2017 II ZR 88 16 19 Dezember 2017 abgerufen am 10 Juni 2019 MuKo Insolvenzordnung Band 1Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Insolvenzgrund amp oldid 230584169