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Die Anordnung uber Mitteilungen in Zivilsachen MiZi ist eine deutsche Verwaltungsvorschrift Darin ist geregelt in welchen Fallen und in welchem Ausmass Zivilgerichte Informationen aus laufenden und abgeschlossenen Zivilverfahren an Dritte im weiteren Sinne insbesondere an Behorden weitergeben durfen Die MiZi konkretisiert damit die gesetzlichen Mitteilungspflichten nach verschiedenen Gesetzen z B dem Einfuhrungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz dem FamFG sowie der Insolvenzordnung BasisdatenTitel Anordnung uber Mitteilungen in ZivilsachenAbkurzung MiZiArt VerwaltungsvorschriftGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 12 Abs 5 EGGVGRechtsmaterie Verfahrensrecht PrivatrechtFundstellennachweis 1430 1 R1 0370 98 Ursprungliche Fassung vom 1 Oktober 1967 BAnz Nr 218 S 2 Inkrafttreten am 1 Dezember 1967Letzte Neufassung vom 29 April 1998 BAnz Nr 138a S 10705 Inkrafttreten derNeufassung am 1 Juni 1998 BundLetzte Anderung durch 16 Anderung vom 9 August 2021 BAnz AT 16 09 2021 B3 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Oktober 2021Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Wird beispielsweise ein Insolvenzverfahren gegen ein Unternehmen eroffnet so informiert das Insolvenzgericht die Staatsanwaltschaft uber den Vorgang Diese pruft dann aufgrund des Legalitatsprinzips ob sie ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat z B Betrug oder Insolvenzverschleppung gegen die Geschaftsfuhrung oder die Gesellschafter einleitet Die MiZi ist nur eine intern verbindliche Anweisung Sie bindet im Gegensatz zu den gesetzlichen Mitteilungspflichten nicht nach aussen Die MiZi bindet die Justizverwaltung jedoch nicht die Gerichte Im Strafrecht besteht als Pendant die Anordnung uber Mitteilungen in Strafsachen MiStra Weblinks BearbeitenText der Anordnung uber Mitteilungen in ZivilsachenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anordnung uber Mitteilungen in Zivilsachen amp oldid 235839413