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Die Anordnung uber Mitteilungen in Strafsachen MiStra ist eine deutsche Verwaltungsvorschrift Darin ist geregelt in welchen Fallen und in welchem Ausmass Gerichte und Staatsanwaltschaften in Strafsachen zur Mitteilung personenbezogener Daten von Amts wegen an offentliche Stellen fur andere Zwecke als die des Strafverfahrens verpflichtet sind Sie wird zwischen den Bundes und den Landesjustizverwaltungen abgestimmt und ist bundesweit einheitlich gultig BasisdatenTitel Anordnung uber Mitteilungen in StrafsachenAbkurzung MiStraArt VerwaltungsvorschriftGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 12 Abs 5 EGGVGRechtsmaterie StrafverfahrensrechtFundstellennachweis RB3 1431 3 R2 42 2007Ursprungliche Fassung vom 15 Januar 1958 BAnz Nr 12 S 1 Inkrafttreten am 1 Februar 1958Letzte Neufassung vom 13 Juli 2022 BAnz AT 20 07 2022 B1 Inkrafttreten derNeufassung am 1 August 2022Weblink VolltextBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Die Befugnis zur Ubermittlung personenbezogener Daten des Beschuldigten ergibt sich aus 14 EGGVG Eine Verpflichtung besteht nur wenn dies in der MiStra angeordnet oder in besonderen Vorschriften beispielsweise 482 der Strafprozessordnung bestimmt ist Nr 1 Abs 1 Satz 2 MiStra Bestimmte strafprozessuale Massnahmen gegen einen Beamten oder Richter teilt die Staatsanwaltschaft dessen Dienstvorgesetztem als Vertrauliche Personalsache mit Nr 15 Abs 5 MiStra nicht dagegen die blosse Einleitung eines Ermittlungsverfahrens 1 Der Dienstherr entscheidet dann ob er gegen den Beamten disziplinarisch vorgeht In Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende sind Mitteilungen an die Schule in geeigneten Fallen zu machen etwa dann wenn es aus Grunden der Schulordnung geboten ist vgl Nr 33 MiStra Mitteilungen aufgrund der MiStra sind Justizverwaltungsakte und konnen gem 23 EGGVG angefochten werden Im Zivilrecht besteht die Anordnung uber Mitteilungen in Zivilsachen MiZi Literatur BearbeitenJurgen Peter Graf RiStBV und MiStra Kommentar Verlag C H Beck 1 Auflage Munchen 2016 ISBN 978 3 406 67622 2 Weblinks BearbeitenText der Anordnung uber Mitteilungen in StrafsachenEinzelnachweise Bearbeiten Martin Rademacher Lars Horst Mitteilungen Strafverfahren vor Disziplinarverfahren was erfahrt der Dienstvorgesetzte Abgerufen am 12 Oktober 2020 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anordnung uber Mitteilungen in Strafsachen amp oldid 239364582