www.wikidata.de-de.nina.az
Sonderprufung ist eine vom deutschen Aktiengesetz AktG vorgesehene ausserordentliche Prufung Dazu zahlen die allgemeine Sonderprufung nach 142 bis 146 AktG die bilanzrechtliche Sonderprufung nach 258 bis 261a AktG die konzernrechtliche Sonderprufung nach 315 AktG Die Prufungen dienen der ausserordentlichen Aufklarung bestimmter Sachverhalte insbesondere des Verhaltens von Grundern und Geschaftsleitern Vorstand Aufsichtsrat Allein die Aktionare konnen eine Sonderprufung initiieren Dritten kommt ein entsprechendes Recht nicht zu Die bestellten Sonderprufer haben vom Gesetz umschriebene Informationsrechte Sie sind verpflichtet uber die Ergebnisse ihrer Prufung schriftlich zu berichten Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Sonderprufung 142 146 AktG 2 Bilanzrechtliche Sonderprufung 258 261a AktG 3 Konzernrechtliche Sonderprufung 315 AktG 4 Sonderprufung in der GmbH 5 Literatur 6 Siehe auch 7 EinzelnachweiseAllgemeine Sonderprufung 142 146 AktG BearbeitenDie Hauptversammlung kann mit einfacher Stimmenmehrheit die Bestellung von Sonderprufern beschliessen Der Sonderprufer darf nur zur Prufung von Vorgangen bei der Grundung Vorgangen bei der Geschaftsfuhrung Vorstand Aufsichtsrat bestellt werden Andere Vorgange darf der Prufer nicht untersuchen Lehnt die Hauptversammlung einen Antrag auf Bestellung von Sonderprufern ab so hat das zustandige Gericht auf Antrag von Minderheitsaktionaren Aktionare deren Anteile bei Antragstellung zusammen den 100 Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 100 000 Euro erreichen Sonderprufer zu bestellen wenn Tatsachen vorliegen die den Verdacht rechtfertigen dass bei dem Vorgang Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung vorgekommen sind Der Sonderprufer darf nur zur Prufung von Vorgangen bei der Grundung Vorgangen bei der Geschaftsfuhrung Vorstand Aufsichtsrat die nicht uber 5 Jahre bei borsennotierten Gesellschaften 10 Jahre zuruckliegen bestellt werden Bilanzrechtliche Sonderprufung 258 261a AktG BearbeitenBei der bilanzrechtlichen Sonderprufung handelt es sich um eine Sonderprufung deren Gegenstand einzelne Fragen des Jahresabschlusses sind Die Regelungen der 142 146 AktG finden entsprechende Anwendung soweit die 258 261a AktG nichts anderes bestimmen Bilanzrechtliche Sonderprufer sind auf Antrag von Minderheitsaktionaren Aktionare deren Anteile bei Antragstellung zusammen den 100 Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 100 000 Euro erreichen durch das zustandige Gericht zu bestellen wenn Anlass fur die Annahme besteht dass in einem festgestellten Jahresabschluss bestimmte Posten nicht unwesentlich unterbewertet sind 256 Abs 5 Satz 3 AktG oder der Anhang die vorgeschriebenen Angaben nicht oder nicht vollstandig enthalt und der Vorstand in der Hauptversammlung die fehlenden Angaben obwohl nach ihnen gefragt worden ist nicht gemacht hat und die Aufnahme der Frage in die Niederschrift verlangt worden ist Der Antrag bei Gericht muss innerhalb eines Monats nach der Hauptversammlung uber den Jahresabschluss gestellt werden Konzernrechtliche Sonderprufung 315 AktG BearbeitenBei der konzernrechtlichen Sonderprufung handelt es sich um eine Sonderprufung deren Gegenstand einzelne Fragen des Konzernrechts sind Die Regelungen der 142 146 AktG finden entsprechende Anwendung soweit 315 AktG nichts anderes bestimmt Konzernrechtliche Sonderprufer sind auf Antrag eines Aktionars durch das zustandige Gericht zu bestellen wenn der Abschlussprufer den Bestatigungsvermerk zum Bericht uber die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen eingeschrankt oder versagt hat der Aufsichtsrat erklart hat dass Einwendungen gegen die Erklarung des Vorstands am Schluss des Berichts uber die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben sind der Vorstand selbst erklart hat dass die Gesellschaft durch bestimmte Rechtsgeschafte oder Massnahmen benachteiligt worden ist ohne dass die Nachteile ausgeglichen worden sind Gegenstand der Prufung konnen dabei nur geschaftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu dem herrschenden Unternehmen vgl 17 AktG oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen vgl 15 AktG sein Konzernrechtlich Sonderprufer sind auf Antrag von Minderheitsaktionaren Aktionare deren Anteile bei Antragstellung zusammen den 100 Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 100 000 Euro erreichen auch dann durch das zustandige Gericht zu bestellen wenn Tatsachen vorliegen die den Verdacht einer pflichtwidrigen Nachteilszufugung rechtfertigen Sonderprufung in der GmbH BearbeitenAuch in der GmbH ist eine Sonderprufung moglich Rechtsgrundlage ist 46 Nr 6 GmbHG Die Entscheidung trifft die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit 1 Literatur BearbeitenRonny Janig Die aktienrechtliche Sonderprufung Eine rechtsvergleichende Untersuchung zur ausserordentlichen Kontrolle der Verwaltung im deutschen schweizerischen franzosischen englischen und niederlandischen Aktienrecht 1 Auflage Nomos Verlag Baden Baden 2005 2 unveranderte Auflage BoD Verlag Norderstedt 2008 Hans Ulrich Wilsing Klaus von der Linden Markus Ogorek Gerichtliche Inhaltskontrolle von Sonderprufungsberichten In Neue Zeitschrift fur Gesellschaftsrecht NZG 2010 S 729 734 Siehe auch BearbeitenSonderprufung Schweiz Einzelnachweise Bearbeiten Leinekugel Voraussetzungen und Grenzen einer GmbH rechtlichen Sonderprufung gemass 46 Nr 6 GmbHG bei Konflikten unter Gesellschaftern GmbHR 2008 632Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sonderprufung Aktienrecht amp oldid 182144944