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Die Zuruckverweisung ist eine mogliche Rechtsmittelentscheidung von Gerichten ab der zweiten Instanz Ihr geht eine kassatorische Entscheidung voraus mit der das Gericht zwar das Urteil der Vorinstanz aufhebt aber in der Sache nicht selbst entscheidet sondern diese dem Gericht der Vorinstanz noch einmal vorlegt damit dieses erneut gegebenenfalls unter Beachtung der Rechtsauffassung des zuruckverweisenden Gerichts uber die streitige Sache entscheidet Inhaltsverzeichnis 1 Zivilprozess 1 1 Zuruckverweisung im Revisionsverfahren 1 2 Zuruckverweisung im Berufungsverfahren 2 Strafprozess 3 Verwaltungsprozess 3 1 Zuruckverweisung im Revisionsverfahren 3 2 Zuruckverweisung im Berufungsverfahren 3 3 Zuruckverweisung an die BehordeZivilprozess BearbeitenZuruckverweisung im Revisionsverfahren Bearbeiten Die Zuruckverweisung ist im Revisionsverfahren die Regel und folgt aus 563 ZPO Da die Revision keine Tatsacheninstanz ist wird das Verfahren soweit die Revision erfolgreich ist nach Aufhebung des Urteils an das Berufungsgericht bzw im Falle der Sprungrevision an das erstinstanzliche Gericht zuruckgewiesen damit dieses weitere notwendige Tatsachenfeststellungen durchfuhren kann um endgultig uber die streitige Sache entscheiden zu konnen Das Revisionsgericht hat allerdings in der Sache selbst zu entscheiden wenn lediglich eine Verletzung materiellen Rechts festgestellt wird und die Sache spruchreif ist Das Revisionsgericht kann auch dann die Sache an das Berufungsgericht zuruckverweisen wenn in einer Nichtzulassungsbeschwerde die Verletzung rechtlichen Gehors festgestellt wird 544 Abs 7 ZPO Zuruckverweisung im Berufungsverfahren Bearbeiten Die Zuruckverweisung bereits im Berufungsverfahren ist nach 538 ZPO nur ausnahmsweise zulassig da das Berufungsgericht selbst uber die Sache zu entscheiden hat Eine Zuruckverweisung ist allerdings auf Antrag einer der Parteien in folgenden Fallen moglich das Verfahren leidet an einem wesentlichen Mangel und es ist eine umfangreiche Beweisaufnahme notwendig ein Einspruch wurde vom Gericht der Vorinstanz als unzulassig verworfen das Gericht der Vorinstanz hat lediglich uber die Zulassigkeit der Klage und nicht uber die streitige Sache entschieden im Streit um einen Rechtsanspruch hat das Gericht der Vorinstanz entweder lediglich uber den Grund entschieden oder die Klage ganz abgewiesen gegen Vorbehaltsurteile im Urkunden und Wechselprozess gegen ein Versaumnisurteil gegen ein Teilurteil wenn dieses rechtlich unzulassig istStrafprozess Bearbeiten Hauptartikel Revision Recht Verwaltungsprozess BearbeitenZuruckverweisung im Revisionsverfahren Bearbeiten Im Verwaltungsprozess kann nach 144 VwGO das Bundesverwaltungsgericht selbst entscheiden ob es in der Sache selbst entscheidet oder die Sache an das Berufungsgericht zuruckverweist Eine Zuruckverweisung erfolgt in der Regel dann wenn noch weitere Feststellungen zur Sache notwendig ist um eine endgultige Entscheidung herbeizufuhren Im Falle einer Sprungrevision kann das Gericht die Sache abweichend vom Zivilprozess auch an das zustandige Oberverwaltungsgericht zuruckverweisen das zuvor noch ubersprungen wurde Zuruckverweisung im Berufungsverfahren Bearbeiten Fur die Zuruckverweisung im Berufungsprozess gilt nach 130 VwGO analog zum zivilgerichtlichen Verfahren dass diese nur auf Antrag zulassig ist wenn das Verfahren an einem wesentlichen Mangel leidet und eine umfangreiche Beweisaufnahme notwendig ist oder das Verwaltungsgericht nicht uber die Sache entschieden hat Zuruckverweisung an die Behorde Bearbeiten Das verwaltungsgerichtliche Verfahren ermoglicht in 113 Abs 3 VwGO die Zuruckverweisung der Sache an die zustandige Behorde Dies ist eine Ausnahme vom Grundsatz dass das Gericht grundsatzlich selbst uber die Sache zu entscheiden hat und soll vor allem verhindern dass die Behorde erkennbar notwendige Feststellungen auf die Gerichte abwalzt Die Zuruckverweisung setzt voraus dass noch erhebliche Ermittlungen notwendig sind das heisst weitgehende Erkenntnismangel bis hin zum vollstandigen Erkenntnisausfall vorliegen und die Aufhebung unter Berucksichtigung der Belange der Beteiligten sachdienlich ist Da diese Form der Zuruckverweisung fur den Klager bedeutet dass er erst in mehreren Monaten wieder eine gerichtliche Klarung herbeifuhren kann bedeutet das dass die Behorde personell in der Lage sein muss die notwendigen Feststellungen erheblich schneller zu treffen als das Gericht und dass daraus eine neue Entscheidung zu erwarten ist Die Entscheidung mit der das Gericht die Sache an die Behorde zuruckverweist ist mit den normalen Rechtsmitteln Berufung oder Revision anfechtbar Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zuruckverweisung amp oldid 194869901