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Die Artikel Etatrecht und Budgetrecht uberschneiden sich thematisch Informationen die du hier suchst konnen sich also auch im anderen Artikel befinden Gerne kannst du dich an der betreffenden Redundanzdiskussion beteiligen oder direkt dabei helfen die Artikel zusammenzufuhren oder besser voneinander abzugrenzen Anleitung Etatrecht oder Budgetrecht nennt man das Recht gewahlter Mandatstrager einer Gebietskorperschaft uber den Haushaltsplan dieser Gebietskorperschaft zu entscheiden Das Etatrecht wird auch Konigsrecht des Parlaments genannt 1 Es ist Teil des Haushaltsrechts Inhaltsverzeichnis 1 Verankerung 2 Kontrolle und Einfluss 3 Siehe auch 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseVerankerung BearbeitenDas Etatrecht des Bundestages ist im Grundgesetz geschutzt das der Landtage in den jeweiligen Landesverfassungen das der Kommunen in den Kommunalverfassungen der Lander In der Praxis aber hat ein Parlament nur beschrankten Einfluss auf Umfang und Gestaltung des jeweiligen Haushalts weil es zu vielen Ausgaben durch die Verfassung durch Gesetze oder andere Regelungen zum Beispiel zwischenstaatliche Vertrage verpflichtet ist Da das Parlament auch gesetzgebende Funktion Legislative hat kann es eigene Gesetze andern ein Land kann aber z B eine Anderung des Bundesrechts nur gemeinsam mit anderen Landern uber den Bundesrat initiieren Zudem macht der Haushaltsentwurf deutlich welche finanziellen Folgen vermutlich Beschlusse haben werden Sicherheit hieruber verschaffen allerdings erst die Jahresabschlusse die die tatsachlichen Einnahmen und Ausgaben bilanzieren Kontrolle und Einfluss BearbeitenDas Etatrecht ist die starkste Kontrollmoglichkeit des Parlaments gegenuber der Regierung Diese muss im Haushalt bis ins Einzelne offenlegen welche Ausgaben vorgesehen sind Der Haushalt wird deshalb auch in Zahlen gegossenes Regierungsprogramm genannt Anderungswunsche einzelner Abgeordneter oder einer Fraktion zum Haushalt werden zunachst im jeweiligen Fachausschuss und wenn dieser dafur ist dann im Finanzausschuss beraten Wenn auch dieser dafur ist wird der Anderungswunsch im Plenum abgestimmt Kein Haushaltsplan wird in der von der Regierung ursprunglich vorgelegten Fassung verabschiedet Dies liegt auch daran dass Lobbyisten die Interessen ihrer Institutionen in die Ausschussberatungen einbringen Auf verabschiedete Haushalte kann das Parlament grundsatzlich keinen Einfluss mehr nehmen Andern sich die Verhaltnisse und werden Ausgaben notwendig die im Haushalt nicht oder nicht in der erforderlichen Hohe vorgesehen sind dann kann der Finanzminister diese unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb bestimmter vom Parlament festgelegter finanzieller Grenzen selbst bewilligen andernfalls muss der Finanzminister dem Parlament einen Nachtragshaushalt vorlegen Insbesondere bei Baumassnahmen werden jedoch hohere Ausgaben als ursprunglich vorgesehen von Abgeordneten in aller Regel in Kauf genommen da dies meistens das kleinere Ubel im Vergleich zur Hinterlassung einer Bauruine darstellt Siehe auch BearbeitenBundeshaushaltsplan Deutschland Weblinks BearbeitenNRW EtatrechtEinzelnachweise Bearbeiten http www landtagswahl bw de etatrecht html Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Etatrecht amp oldid 229213296