www.wikidata.de-de.nina.az
Das Legalitatsprinzip ist in Deutschland die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehorde Staatsanwaltschaft Polizei Zoll und Steuerfahndung ein Ermittlungsverfahren zu eroffnen wenn sie eine den Anfangsverdacht rechtfertigende zureichende Kenntnis von einer moglichen Straftat erlangt hat 152 Abs 2 160 163 StPO 386 AO Teil des Legalitatsprinzips ist die zwingende Verfolgung von Offizialdelikten durch die Staatsanwaltschaften Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Verfahren 3 Verfahrensrechte des Anzeigeerstatters 4 Durchbrechung 5 Umsetzung in der Praxis 6 Steuerrecht 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDer Grundsatz des Legalitatsprinzips wurde im 19 Jahrhundert entwickelt Seit etwa 1860 wird es verlangt 1 und ist mit verschiedenen Ausnahmen seit 1877 gesetzlich fixiert Bis zu diesem Zeitpunkt galt das Opportunitatsprinzip grundsatzlich 2 Verfahren BearbeitenNach der Rechtslage in Deutschland ist der Ermessenspielraum der Polizei im Falle einer Anzeigeerstattung die auch anonym erfolgen kann auf Null reduziert Sie ist auch dann zur Anzeigeerstattung verpflichtet wenn der betreffende Sachverhalt zum Teil auch Antragsdelikte zum Gegenstand hat oder der Verdachtige offenkundig schuldunfahig ist Mit dem Beginn der Ermittlungen wird ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten auf den Weg gebracht Der Verdachtige wird damit begrifflich zum Beschuldigten Sofern eine Verurteilung des Beschuldigten uberwiegend wahrscheinlich ist ist Anklage zu erheben Der Grundsatz In dubio pro duriore im Zweifel fur das Hartere verwehrt hierbei der Staatsanwaltschaft juristische Streitfragen selbst zu entscheiden und verpflichtet sie im Zweifel nach der harteren durior Auslegung anzuklagen Mit Anklageerhebung wird der Beschuldigte begrifflich zum Angeschuldigten Nach Zulassung der Anklage durch das Gericht wird der Angeschuldigte begrifflich zum Angeklagten Das Legalitatsprinzip wird verfassungsrechtlich durch den Gleichheitsgrundsatz nach Art 3 Abs 1 GG vorgegeben Verfahrensrechte des Anzeigeerstatters BearbeitenDas Legalitatsprinzip wird nach deutschem Recht rechtlich materiell durch den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt 258a StGB und prozessual durch die Moglichkeit eines Klageerzwingungsverfahrens 172 StPO gestutzt 3 Der Anzeigeerstatter kann auch sofern er zugleich Verletzter ist ein Ermittlungserzwingungsverfahren betreiben Er hat zudem in manchen Fallen zum Beispiel bei Straftaten von Amtstragern einen Rechtsanspruch auf Strafverfolgung 4 5 Dies findet seine Grundlage in der Tennessee Eisenberg Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26 Juni 2014 welche in bestimmten Fallgruppen einen Anspruch auf formliche Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Beschuldigten durch die zustandige Staatsanwaltschaft vorsieht 6 Durchbrechung BearbeitenDurchbrochen wird das Legalitatsprinzip durch das Opportunitatsprinzip Eine Vielzahl von Grunden fur eine Einstellung des Verfahrens nach dem Opportunitatsprinzip enthalten die 153 ff StPO Besteht zum Beispiel nur eine geringe Schuld Geringfugigkeit der Schuld 153a StPO oder sind weitere schwerer wiegende Straftaten zu verfolgen 154 StPO so kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegebenenfalls insoweit einstellen Da aber der Polizei dieses Opportunitatsprinzip gerade eben nicht zusteht ist diese verpflichtet bereits beim blossen Verdacht einer Straftat ein Ermittlungsverfahren einzuleiten Selbst das Wissen um eine mit an Sicherheit grenzende spatere Einstellung dieses Verfahrens zum Beispiel Vergehen nach dem Betaubungsmittelgesetz zum Eigenkonsum fuhrt nicht dazu dass auf die Anzeige verzichtet werden darf Daruber hinaus werden Antragsdelikte in der Regel nur auf Strafantrag des Antragsberechtigten verfolgt 77 ff StGB Umsetzung in der Praxis BearbeitenDer Publizist Jurgen Roth bemangelte dass einige Staatsanwaltschaften heutzutage derart uberlastet und unterfinanziert sind dass zumindest bei kleineren Straftaten haufig uberhaupt keine Ermittlungen mehr stattfinden oder aber sich der Aufwand nur darauf beschrankt Grunde fur eine Einstellung des Verfahrens zu finden Dadurch werde das Legalitatsprinzip zur blossen Farce und fast vollstandig dem Opportunitatsprinzip geopfert 7 Steuerrecht BearbeitenAus dem Gleichheitsgrundsatz heraus sind auch die Finanzbehorden verpflichtet nach dem Legalitatsprinzip zu handeln Die Steuern sind gemass 85 AO gleichmassig festzusetzen und samtliche Umstande zur Ermittlung der korrekten Steuerhohe zusammenzutragen Das Opportunitatsprinzip nach 191 AO gilt nur eingeschrankt Literatur BearbeitenJuliane Sophia Dettmar Legalitat und Opportunitat im Strafprozess Reformdiskussion und Gesetzgebung von 1877 bis 1933 Juristische Zeitgeschichte Abteilung 3 Band 30 BWV Berliner Wissenschafts Verlag Berlin 2009 online Johanna Schulenburg Legalitats und Opportunitatsprinzip im Strafverfahren JuS 2004 S 765 770 Jan Sturm Der grundrechtliche Anspruch auf effektive Strafverfolgung Dritter Die neuere Kammerrechtsprechung des BVerfG und ihre Folgen fur Opportunitatseinstellungen nach den 153 153a StPO in Goltdammer s Archiv fur Strafrecht ISSN 0017 1956 Vol 164 Nr 7 2017 S 398 410 Weblinks BearbeitenStaatsanwaltschaftliche Ermittlungstatigkeit und Legalitatsprinzip beim GeneralbundesanwaltEinzelnachweise Bearbeiten Paul Sundelin Die Staatsanwaltschaft in Deutschland Ihre jetzige Gestalt in den deutschen Gesetzen ihre Prinzipien und Bedurfnissfragen Kruger 1860 S 57 Friedrich Christian Schroeder Legalitats und Opportunitatsprinzip heute in Einheit und Vielheit des Strafrechts Festschrift fur Karl Peters zum 70 Geburtstag hrsg u a von Jurgen Baumann Tubingen 1974 S 411 ff Heiko Lesch StPR I Teil 2 3 Das Legalitatsprinzip Abgerufen am 14 Juli 2021 Sommersemester 2020 Dirk Diehm Der subjektive Anspruch auf effektive Strafverfolgung in Fabian Scheffczyk und Kathleen Wolter Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Band 4 ISBN 978 3 11 042644 1 S 223 246 online Meyer Gossner Schmitt Kommentar zur Strafprozessordnung 60 Auflage 2017 Rn 1a zu 172 StPO Tennessee Eisenberg Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26 Juni 2014 Az 2 BvR 2699 10 Volltext online Jurgen Roth Ermitteln verboten Warum die Polizei den Kampf gegen die Kriminalitat aufgegeben hat Eichborn Frankfurt am Main 2004 ISBN 3 8218 5588 6 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4125491 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Legalitatsprinzip Strafrecht amp oldid 238099755