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Der Grundsatz In dubio pro duriore lateinisch fur Im Zweifel fur das Hartere ist ein schlagwortartiger Ausdruck fur einen Teilaspekt des Legalitatsprinzips Die Staatsanwaltschaft oder eine andere untersuchende Stelle ist danach im Strafprozess verpflichtet auch dann Anklage zu erheben wenn bei Abschluss der Ermittlungen sowohl gewichtige Umstande vorliegen die fur eine Taterschaft der beschuldigten Person sprechen als auch gewichtige Umstande dagegen Damit gilt fur die Anklageerhebung ein anderer Massstab als fur das spatere Verfahren in dem sich Zweifel zu Gunsten des Angeklagten auswirken In dubio pro reo Der Grundsatz In dubio pro duriore soll sicherstellen dass die Rechtsprechung den Gerichten in den dafur vorgesehenen Verfahren vorbehalten bleibt Inhaltsverzeichnis 1 Schweiz 2 Deutschland 3 Siehe auch 4 EinzelnachweiseSchweiz BearbeitenDer Grundsatz In dubio pro duriore ist eine feststehende Begrifflichkeit Terminus technicus im schweizerischen Recht 1 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts verlangt der Grundsatz lediglich im Zweifel Anklage zu erheben respektive zu uberweisen Als praktischer Richtwert kann daher gelten dass Anklage erhoben werden muss wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch 2 Eine Einstellung durch die Staatsanwaltschaft darf nur bei klarer Straflosigkeit bzw offensichtlich fehlenden Prozessvoraussetzungen erfolgen In der Schweizerischen Strafprozessordnung ergibt sich der Grundsatz indirekt aus Art 324 Abs 1 i V m Art 319 Abs 1 StPO 3 Deutschland BearbeitenInhaltlich gilt der Grundsatz In dubio pro duriore auch im deutschen Recht Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf das Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft nicht dazu dienen die in Art 92 GG erfolgte Zuweisung der Rechtsprechung an die Gerichte zu unterlaufen 4 Daher darf die Staatsanwaltschaft keine Verfahren einstellen in denen die nicht geringe Moglichkeit besteht dass ein Richter den Beklagten schuldig spricht 5 Siehe auch BearbeitenLatein im RechtEinzelnachweise Bearbeiten Vergleiche z B BGer Urteil vom 11 April 2008 6B 588 2007 1 1 2 Vorlage Toter Link jumpcgi bger ch Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis und Donatsch Schmid Strafprozessordnung des Kantons Zurich 38 N 15 Vgl BGer Urteil vom 11 April 2008 6B 588 2007 2 1 2 Vorlage Toter Link jumpcgi bger ch Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis BGer Urteil vom 20 April 2011 1B 1 2011 3 1 2 Vorlage Toter Link jumpcgi bger ch Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis BGHSt 15 155 160 OLG Bamberg NStZ 1991 252 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title In dubio pro duriore amp oldid 176549928