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Standrecht bezeichnet im Wehrrecht den Zustand bei dem die Gerichtsbarkeit auf den hochsten Militarbefehlshaber ubergeht dem ein Kriegsgericht zur Seite steht das so genannte Standgericht Die Einfuhrung des Standrechts basiert auf der Annahme dass ein ordentliches Gerichtsverfahren aus Mangel an Zeit oder Gelegenheit nicht durchfuhrbar und eine Bestrafung des Taters in Form des Kurzen Prozesses wegen der Bedeutung der Tat oder als abschreckendes Beispiel fur andere unumganglich sei Durch Standgerichte wurden in der Geschichte zahlreiche Todesurteile gefallt oder deren Vollstreckung veranlasst Die Vollstreckung erfolgte oft durch Erschiessung standrechtliche Erschiessung oder durch Hangen durch den Strang Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Deutschland 1 1 1 Deutsches Kaiserreich 1 1 2 Nationalsozialismus 1 1 2 1 Niederlande 1 2 Osterreich 1 2 1 1933 bis 1938 2 Siehe auch 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGeschichte Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Deutschland Bearbeiten Deutsches Kaiserreich Bearbeiten Wichtigster Punkt war nicht nur der Ubergang der Gerichtsbarkeit auf den kommandierenden Militarbefehlshaber in den Armeekorpsbezirken des Deutschen Heeres sondern die Anwendung des Militarstrafrechts auf alle sich im Kommandobezirk aufhaltenden Personen Nur nach diesem Recht oder einem speziellen Gesetz fur den Belagerungszustand konnte Recht gesprochen werden im Deutschen Kaiserreich das Preussische Belagerungsgesetz in der Fassung vom 4 Juni 1851 Nach der Erklarung des Kaisers Wilhelm II vom 31 Juli 1914 wurde der Belagerungszustand reichsweit ausgerufen und der Belagerungszustand oder verscharfte Belagerungszustand trat in Kraft Hier hatte der kommandierende Militarbefehlshaber das Recht bedeutende Verfassungsartikel ausser Kraft zu setzen und auf die Todesstrafe zu erkennen oder Todesurteile durch Standgerichte zu bestatigen Nationalsozialismus Bearbeiten nbsp 1943 Verkundung des Polizeistandrechts in den NiederlandenDer Begriff des Standrechts wurde in der NS Diktatur nur selten gebraucht Stattdessen wurde meist mit der Bestimmung eine bestimmte Region sei Operationsgebiet zeitweise die Zustandigkeit von Militargerichten deklariert Haufig wurden in diesem Zusammenhang zwischen Sommer 1940 und Sommer 1944 Regiments Standgerichte der Wehrmacht zur Aburteilung von Widerstandshandlungen von Einwohnern besetzter Gebiete West und Nordeuropas beauftragt Im besetzten Polen wurde der Begriff Standgericht auch von der Sicherheitspolizei ubernommen die zahlreiche Morde an Zivilisten hinter diesem Begriff zu kaschieren versuchte indem willkurliche Totungen als legitime Vollstreckung von Urteilen dargestellt wurden 1 Alle Urteile durch Standgerichte in der Zeit des Nationalsozialismus wurden in Deutschland durch das NS Unrechtsurteileaufhebungsgesetz im Jahr 1998 pauschal aufgehoben 2 das in seiner letzten Fassung am 30 September 2009 in Kraft trat Niederlande Bearbeiten Am 1 Mai 1943 fuhrte die deutsche Besatzungsmacht in den Niederlanden das Polizeistandrecht ein Zusammenrottung Arbeitsverweigerung Waffenbesitz antideutsche Publikationen und anderer Widerstand konnten danach mit dem Tod auf der Stelle bestraft werden Versuche zu diesen Aktivitaten anzustiften oder passiv an ihnen teilzunehmen konnten ebenfalls mit einer Sammelhinrichtung bestraft werden Osterreich Bearbeiten 1933 bis 1938 Bearbeiten Hauptartikel Standgericht OsterreichSiehe auch BearbeitenAusnahmezustandLiteratur BearbeitenWilhelm Deist Militar und Innenpolitik im Weltkrieg 1914 1918 I A der Kommission fur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien und des Militargeschichtlichen Forschungsamtes von Erich Matthias und Hans Meier Welcker Hrsg Erster Teil Bd 1 I Dusseldorf 1970 Christian Dejori Die Strafjustiz im Austrofaschismus Grin Verlag 2010 ISBN 978 3 640 73743 7 Ernst Rudolf Huber Gesetz uber den Belagerungszustand i d F vom 4 Juni 1851 In Preussische Gesetzsammlung 1851 Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte Bd I Stuttgart Stand 19 Februar 2001 S 451 452 Pierer 1857 Eintrag Standgericht Standrecht u Belagerungszustand d Beratung d Verfassunggebenden Preuss Landesversammlung uber d Antrag d Abgeordneten Adolf Hoffmann u Genossen auf Aufhebung d Standrechtes u d Belagerungszustandes Verhandlungen vom 14 15 17 u 19 Marz 1919 stenogr Bericht Anh Das Programm d Preuss Regierung Erklarung d Ministerprasidenten Hirsch am 25 Marz 1919 Preussen Bibliothek Stein Berlin Buchh Vorwarts Mikrofiche Ausg 1919 ISBN 3628004195 Verordnung betreffend die Einfuhrung Preussischer Militairgesetze im ganzen Bundesgebiete i d F vom 7 November 1867 Bundes Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes 1867 S 125 130 Verordnung betreffend uber die Einfuhrung des Preussischen Militair Strafrechts im ganzen Bundesgebiete i d F vom 29 Dezember 1867 Bundes Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes 1867 S 185 Gesetz uber den Kriegszustand Gesetz betreffend die Verhaftung und Aufenthaltsbeschrankung auf Grund des Kriegszustandes und des Belagerungszustandes vom 4 Dezember 1916 i d F vom 4 Dezember 1916 Reichsgesetzblatt RGBl 1916 S 1329 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Verordnung die Einfuhrung des Preussischen Militair Strafrechts im ganzen Bundesgebiete betreffend 1867 Quellen und VolltexteEinzelnachweise Bearbeiten Peter Lutz Kalmbach Das neue Recht ermoglicht energisches Vorgehen In Deutsche Richterzeitung 2016 S 26 ff Gerd Weckbecker Zwischen Freispruch und Todesstrafe Die Rechtsprechung der nationalsozialistischen Sondergerichte Frankfurt Main und Bromberg Nomos Verlagsgesellschaft Baden Baden 1998 ISBN 3 7890 5145 4 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4182890 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Standrecht amp oldid 231560143