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Der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich LGGEV von 1755 stellte die landesstandische Verfassung des mecklenburgischen Staates mit Ausnahme des Furstentums Ratzeburg dar Er wurde gemass der Festlegungen des Hamburger Vergleichs von Herzog Christian Ludwig II dem regierenden Herzog des Landesteils Schwerin mit Vertretern der Landstande am 18 April 1755 in Rostock abgeschlossen Fur den Landesteil Strelitz wurde der Vergleich am 11 Juli 1755 durch dessen regierenden Herzog Herzog Adolf Friedrich IV ratifiziert Die formliche Ratifizierung seitens der Ritter und Landschaft des Stargardischer Kreises erfolgte als Gegenversicherung der Stande erst am 25 November 1755 auf dem Landtag bestatigt auch hier mit 84 Unterschriften und Sigeln Deckblatt des Landesgrundgesetzlichen ErbvergleichesUnterschriften und SiegelDas 25 Artikel und 530 Paragraphen umfassende Vertragswerk bildete in der Folgezeit den Rahmen fur alle gesellschaftlichen politischen wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklungen in beiden mecklenburgischen Landesteilen und blieb als Grundgesetz der landstandischen Verfassung in Mecklenburg Schwerin mit kurzer Unterbrechung 1849 50 bis zum Ende der Monarchie 1918 geltendes Recht Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Konsequenzen 3 Siehe auch 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenDer LGGEV steht am Ende von mehrere Jahrhunderte wahrenden politischen Auseinandersetzungen und Machtkampfen zwischen den mecklenburgischen Herzogen und den mecklenburgischen Landstanden bestehend aus der Ritterschaft den Stadten und anfangs auch der Geistlichkeit Diese hatten sich in Mecklenburg bereits 1523 in einer Union der Landstande formiert die als landstandisches Interessenbundnis fortan den anhaltenden dynastischen Teilungsbestrebungen des Furstenhauses entgegenwirkte Die wachsende politische und okonomische Kraft der landstandischen Union hinderte die Landesherren in der Folgezeit an der Durchsetzung absolutistischer Herrschaftspraxis und entwickelte sich zur starksten politischen Kraft des mecklenburgischen Gesamtstaates den sie als eiserne Klammer uber Jahrhunderte zusammenhielt Im fruhen 18 Jahrhundert erreichte der Konflikt zwischen dem Landesherrn und den Landstanden einen neuen Hohepunkt 1708 hatte der Mecklenburg Schwerinische Herzog Friedrich Wilhelm eine Consumptions und Steuerordnung zur Uberwindung der Kriegsfolgen sowohl des Dreissigjahrigen Krieges 1618 bis 1648 als auch schon des Nordischen Krieges 1700 bis 1721 eingefuhrt Neben der Besteuerung der Ritterschaft und der Geistlichen beinhaltete die Consumptions und Steuerordnung die Abschaffung der leibeigenschaftlichen Abhangigkeit der Bauern von ihren Grundherren Die Leibeigenschaft der Bauern sollte in eine Vererbpachtung umgewandelt Frondienste sollten durch Geldleistungen ersetzt werden Sein Bruder und Nachfolger Karl Leopold suchte dies mit grosser Harte gegen die Ritterschaft sowie gegen die mit ihr verbundete Seestadt Rostock durchzusetzen Er forderte die Stande auf ihm zum Aufbau eines stehenden Heeres zusatzliche Steuern zu bewilligen zwang dann den Rostocker Rat zum Verzicht auf seine Privilegien und trieb seine Steuerforderungen gegenuber der Ritterschaft rucksichtslos ein Mecklenburg Schwerin war wahrend des Nordischen Krieges Aufmarschgebiet und Kriegsschauplatz und mit Hilfe eines stehenden Heeres beabsichtigte Karl Leopold den Aufenthalt fremder Truppen in Mecklenburg Schwerin zu beenden Dadurch entstand ein scharfer Gegensatz zwischen dem Herzog und den Standen Nach Klagen der mecklenburgischen Landstande unter Andreas Gottlieb von Bernstorff vor Kaiser Karl VI gegen Karl Leopolds Rechtsbruche und autokratischen Bestrebungen wurde 1717 die Reichsexekution gegen den Herzog verhangt Mit der Wahrnehmung der Reichsexekution war der Direktor des niedersachsischen Reichskreises Kurfurst Georg Ludwig von Hannover beauftragt In seinem Auftrage fuhrte 1719 kurioserweise ein Adeliger aus einem mecklenburgischen Geschlecht die Reichsexekution an Cuno Josua von Bulow Der Vollzug der Reichsexekution erfolgte im Fruhjahr 1719 Karl Leopold verliess bald danach das Land Die Regierung in Mecklenburg Schwerin ubernahmen als Exekutoren der Kurfurst von Hannover und der Konig von Preussen Nach dem Tod Georgs I 1727 wurde die Reichsexekution aufgehoben Da eine Beilegung des Konfliktes zunachst misslang wurde Karl Leopold schliesslich 1728 vom Reichshofrat in Wien zugunsten seines Bruders Christian Ludwig II abgesetzt 1 In Mecklenburg Strelitz bemuhten sich die Landstande den kunftigen Thronfolger als Gewahrsmann ihrer Sache zu gewinnen Als 1752 unversehens dort der Thronfolgefall eingetreten war eskalierte die Situation neuerlich indem Truppen des Schweriner Herzogs den Strelitzer Landesteil besetzten und so nach Abkoppelung vom mecklenburgischen Gesamtstaat dessen politische Selbstandigkeit durchsetzen wollten Der Ausgang des Strelitzschen Thronfolgestreits von 1752 53 bewirkte die weitere Starkung der Landstande Die politische und administrative Zersplitterung des Landes verscharft sich immer mehr Die Macht der Herzoge ging immer mehr verloren und Leidtragender war wie stets die Bevolkerung Konsequenzen BearbeitenDer Abschluss des LGGEV stellte im Grunde einen Kapitulationsakt der furstlichen Landesherrschaft in Mecklenburg dar Christian Ludwig II musste sich 1755 einem weitgehenden Verfassungsdiktat der Landstande beugen die in diesem Vertragswerk vor allem ihre Rechtspositionen durchsetzten Mitunterzeichner fur die Seite der Landesherrschaft und damit Garanten des Vergleichs waren sowohl die beiden Sohne von Christian Ludwig die Herzoge Friedrich 1717 1785 der Fromme und Ludwig 1725 1778 als auch im Mecklenburg Strelitzschen Ratifizierungsvertrag Strelitzer Accessionsakte vom 11 Juli und 30 September 1755 die Mutter von Adolf Friedrich IV Herzogin Elisabeth Albertina in ihrer Eigenschaft als Vormund aller anderen Nachkommen der Linie Mecklenburg Strelitz Mitunterzeichner auf Seiten der Landstande waren 271 Vertreter der Ritter und der Landschaft Nach allerlei juristischem Beiwerk erhielt der Vertrag unter dem 14 Januar 1756 die kaiserliche Konfirmation Siehe auch BearbeitenListe der Unterzeichner des Landesgrundgesetzlichen ErbvergleichesWeblinks BearbeitenLiteratur uber Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich in der Landesbibliographie MV Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich LGGEV von 1755 Auszuge Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich LGGEV von 1755 Volltext in Fraktur bei Hugo Sachsse Mecklenburgische Urkunden und Daten Rostock 1900 S 466 534 Digitalisat Gegenversicherung der Stande des Stargarder Landes vom 25 November 1755 Volltext in Fraktur bei Hugo Sachsse Mecklenburgische Urkunden und Daten Rostock 1900 S 543 545 ohne die Unterschriften Digitalisat Einzelnachweise Bearbeiten Pecar Andreas Tagungsbericht Verfassung und Lebenswirklichkeit Der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich von 1755 in seiner Zeit Rostock 22 April 2005 23 April 2005 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich amp oldid 237044016