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Die Union der Landstande in Mecklenburg auch Landstandische Union oder auf die Ritterschaft verkurzt als Union der mecklenburgischen Ritterschaft bezeichnet war ein Vertrag vom 1 August 1523 in dem sich die Landstande Mecklenburgs zu einem ewigen Bund zusammenschlossen Dieser bildete fast vier Jahrhunderte lang die Grundlage des standischen mecklenburgischen Staates Ratifikationsurkunde der Union der mecklenburgischen Landstande sog Grosse UnionRitter und Landschaft Siegel die drei standischen Kreise symbolisierend Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 Inhalt 3 Folgen 4 Aufhebung 5 Uberlieferung 5 1 Grosse Union 5 1 1 Pralaten 5 1 2 Ritter 5 1 3 Stadte 5 2 Kleine Union 6 Erinnerung 7 Literatur 7 1 Ausgaben 7 2 Sekundarliteratur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseEntstehung BearbeitenDie Landstande in Mecklenburg bildeten sich seit dem 13 Jahrhundert heraus als zunachst die Ritterschaft die Gesamtheit der Vasallen in Mecklenburg in bestimmten Angelegenheiten zusammengerufen wurden z B 1275 wurden die Vasallen in einem Vormundschaftsstreit vollzahlig zusammengerufen 1 Die Landschaft die Vertretung der landstandigen Stadte Vgl Landstadt in Mecklenburg geht auf den Beginn des 14 Jahrhunderts zuruck als die Ritterschaft zu ihren Versammlungen Vertreter der Stadte hinzuzog 1 Da die effektive Erhebung von Steuern fur Landeszwecke deren Aufkommen vor allem von Handelsumsatzen stadtischer Kaufleute und von Lohnen freier Stadter herruhrte der Kooperation der stadtischen Finanzbehorden bedurfte stand die Einfuhrung oder Veranderung jeder einzelnen Steuer unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die mecklenburgischen Landtage Die dorthin entsandten Vertreter reprasentierten Landschaft Ritterschaft oder seit Beginn des 15 Jahrhunderts auch Pralaten die alle drei zusammen die Landstande bildeten 1 Ihre weitere Formierung erfolgte im standigen Machtkampf mit der Landesherrschaft 1 Seit der Einigung Mecklenburgs unter Heinrich IV dem Dicken 1471 versammelten sich die jeweiligen Stande der drei Teilherrschaften Mecklenburg Mecklenburgischer Kreis Wenden Wendischer Kreis und Stargard Stargardischer Kreis zunehmend zu gemeinsamen Landtagen 1 Als Herzog Magnus II im November 1503 starb hinterliess er drei Sohne und einen zur Mitregierung berechtigten Bruder Es gab keine Primogenitur Regelung in Mecklenburg Magnus hatte aber empfohlen die Leitung der Staatsgeschafte seinem altesten Sohn Heinrich V 1479 1552 zu uberlassen Heinrich regierte gemeinschaftlich mit seinen Brudern Erich 1483 1508 und Albrecht VII 1486 1547 und seinem Onkel Balthasar Letzterer starb am 16 Marz 1507 und Erich am 22 Dezember 1508 beide ohne Erben so dass Heinrich und Albrecht in den Besitz des ganzen Landes kamen Auch sie regierten zunachst gemeinschaftlich obwohl Albrecht wiederholt eine Landesteilung befurwortete Im Neubrandenburger Hausvertrag vom 7 Mai 1520 wurde festgelegt dass Heinrich in Schwerin und Albrecht in Gustrow regieren sollte Das Domanium wurde in zwei Halften geteilt der Klosterbesitz und die Stadte blieben unter gemeinschaftlicher Regierung Dies fuhrte zu fortgesetzten Streitigkeiten zwischen den Brudern und letztlich zu einer Starkung der Eigenstandigkeit der Landstande Diese waren durch die Teilungsplane alarmiert und furchteten um ihre Privilegien Hinzu kamen die Auseinandersetzungen im Reich im Gefolge der Reformation und das Ende der Kalmarer Union im Norden mit der erzwungenen Abdankung von Konig Christian II in Danemark und Norwegen im Januar 1523 und der Wahl von Gustav I Wasa zum Konig von Schweden am 6 Juni 1523 Die Landstande beschlossen daher am Rande des regularen Landtags in Sagsdorf 1523 eine Union zu schliessen Dazu kamen sie am Tag Vincula Petri Petri Kettenfeier 1 August 1523 in Rostock zusammen Inhalt BearbeitenVertragschliessende Parteien waren die Pralaten geistliche Wurdentrager Mannen Ritter und Stadte der Landesteile Mecklenburg Werle Rostock und Stargard Die Landstande verbanden sich in diesem Vertrage an Eides statt auf ewig untereinander Rat Beistand und Entschadigung zu leisten und Friede Recht mit Einigkeit zu bewahren Alle freien Einwohner also nicht die der Leibeigenschaft unterworfene Landbevolkerung eines jeden Kreises sollen einerlei Rechte Privilegien und Freiheiten haben und sowohl in weltlichen als auch in kirchlichen Sachen nach einerlei Gesetzen Verordnungen und Vertragen regiert werden Zur Vertretung der Landstande und zur Klarung von Streitigkeiten wurde ein Ausschuss von 22 Mitgliedern 2 berufen aus dem sich spater der Engere Ausschuss als Exekutivorgan der Landstande entwickelte Die Pralaten waren 1549 letztmals auf dem Landtag vertreten als Folge der Reformation wurde ihr Landbesitz dem furstlichen Domanium zugeschlagen Danach gliederten sich die Landstande in das Korps der Ritterschaft und das Korps der Landschaft Zur Ritterschaft gehorten die Besitzer landtagsfahiger Hauptguter zur Landschaft alle im Jahre 1549 existierenden Landstadte in Mecklenburg 3 Die Zugehorigkeit zur Ritterschaft beruhte auf landtagsfahigem Landbesitz nicht auf Abstammung Zur Ausubung standischer Selbstverwaltung waren die Gesamtstande als Ritter und Landschaft in drei Kreise eingeteilt In ihrer Bezeichnung mecklenburgischer wendischer und stargardscher Kreis lebten die drei mittelalterlichen Einzelherrschaften fort in ihrer Abgrenzung hielten sie sich jedoch an die 1621 durch die Zweite Mecklenburgische Hauptlandesteilung geschaffenen Grenzen Der mecklenburgische Kreis entsprach dem Herzogtum Schwerin der wendische dem Herzogtum Gustrow ohne das Land Stargard das einen eigenen Kreis bildete und ab dem Hamburger Vergleich 1701 den Hauptteil des neuen Teilherzogtums Mecklenburg Strelitz bildete Dessen anderer westlicher Teil das Furstentum Ratzeburg nahm an der Union nicht teil da es als erst 1648 sakularisiertes Kirchengut komplett zum Domanium zahlte Die Kreise waren zu Selbstverwaltungszwecken in ritterschaftliche Amter untergliedert Im Korps der Landschaft errangen die Seestadte Rostock und Wismar eine Sonderstellung sie gehorten keinem der Kreise an Wismars Geschichte wurde zudem durch die schwedische Oberhoheit von 1648 bis 1803 in besonderer Weise gepragt Nach Wismars de facto Ruckgliederung 1803 und Schwedens de jure Verzicht 1903 gehorte die Stadt volkerrechtlich zu Mecklenburg Die Landschaft gab der Wiederaufnahme Wismars in ihre Mitte zum 1 Juli 1897 statt 4 Die Landstadte wurden kreisweise durch je eine Vorderstadt gefuhrt Parchim stand an der Spitze der mecklenburgischen Gustrow der wendischen und Neubrandenburg der stargardschen Stadte Die projektierte Landesteilung wird zwar mit keinem Wort erwahnt aber es ist klar dass die Union vor allem auch dazu gegrundet wurde um durch die Beschworung der Privilegien und Gerechtsame eine geschlossene Landstandschaft zu bleiben und dadurch jede Herrschaftsteilung in ihren Folgen zu minimieren eine Real Landesteilung unmoglich zu machen und das standische Gesamtgefuge in Mecklenburg auf Dauer zu erhalten Folgen BearbeitenAb 1523 bildeten die Stande eine dauerhafte einheitliche und damit machtige landstandische Korporation Es begann der Ausbau der fur Mecklenburg so bestimmenden landstandischen Verfassung und Organisation Ungeachtet aller Herrschaftsteilungen der Dynastie blieben die mecklenburgischen Landstande eine gemeinsame unteilbare Korperschaft Die wachsende politische und okonomische Kraft der landstandischen Union hinderte die Landesherren in der Folgezeit an der Durchsetzung absolutistischer Herrschaftspraxis Die Pralaten als Vertreter der Kloster und Kollegiatstifte im Lande bussten im Zuge der Reformation ihre Bedeutung ein 1549 zuletzt zu einem Landtag hinzugezogen wurden Pralaten 1552 nicht mehr als landtagsfahig anerkannt Drei Kloster die fortan so genannten Landeskloster Dobbertin Malchow und Ribnitz gingen 1572 als lutherische Frauleinstifte in die Regie der Ritter und Landschaft uber 5 Seit Ausscheiden der Pralaten bildete die Ritter und Landschaft die Landstande Mecklenburgs Die Ritter und Landschaft entwickelte sich zur starksten politischen Kraft des mecklenburgischen Gesamtstaates den sie als eiserne Klammer uber Jahrhunderte zusammenhielt Diese Vereinigung die alte Union ist in der Folge verschiedentlich in Frage gestellt doch immer wieder erneuert worden 1733 bekraftigten die Landstande sie als Neue Union 6 Dem Versuch der Herzoge 1748 durch eine Konvention eine Teilung herbeizufuhren begegneten sie mit offenem Widerstand und Protesten 7 Schliesslich mussten die Herzoge im Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich von 1755 die Union bestatigen in welchem der Text von 1523 als Anlage 8 Bestandteil des Erbvergleichs war Die Herzoge in Schwerin erkannten ab 1763 die Landjudenschaft Mecklenburg Schwerins als Standesvertretung ohne legislative Befugnisse aber mit Binnenautonomie an wahrend die Ritter und Landschaft schon ihre Existenz ablehnte Da der Versuch Mecklenburg Schwerin 1848 in eine konstitutionelle Monarchie umzuwandeln mit dem Freienwalder Schiedsspruch scheiterte wurde die Union nach kurzer Unterbrechung wiederbelebt und blieb bis zum Ende der Monarchie in Mecklenburg 1918 pragende Kraft der mecklenburgischen Verfassungs und Verwaltungsgeschichte Aufhebung BearbeitenDie Stande wurden als Konsequenz der Novemberrevolution 1918 durch Verordnung vom 3 Dezember 1918 als Korperschaften des offentlichen Rechts aufgehoben 8 Sie existierten jedoch als Privatkorperschaften fur ihre korporativen Angelegenheiten und zivilrechtlichen Institutionen wie den Ritterschaftlichen Kreditverein die Ritterschaftliche Brandkasse die Ratswitwenkasse und Stadtische Brandversicherungsgesellschaft mit ihren bisherigen Vertretungen unter der Bedingung der Annahme eines neuen Korporationsnamens weiter Fur die Abwicklung der Geschafte wurde eine Regierungsgeschaftsstelle eingerichtet die dem Staatsministerium unterstellt war und bis zum 10 Februar 1921 bestand Noch bis 1927 gab es gerichtliche Auseinandersetzungen um Vermogenswerte insbesondere um die Landeskloster die bis vor den Staatsgerichtshof fur das Deutsche Reich gefuhrt wurden Uberlieferung BearbeitenDie Union wurde in zwei Ausfertigungen ratifiziert Beide Urkunden befinden sich seit der Ubernahme des Landstandischen Archivs 1924 im mecklenburgischen Landeshauptarchiv Schwerin 9 Grosse Union Bearbeiten Die Grosse Union eine kalligraphisch ausgefuhrte Pergament Urkunde von 37 7 74 3 cm ist besiegelt von funf Pralaten 23 Rittern und sechs Stadten Die Unterzeichner waren Pralaten Bearbeiten Ulricus Malchow Administrator der Kirchen von Schwerin Nicolaus Abt zu Doberan Nicolaus Franke Senior des Schweriner Domkapitels Bartholdus Moller Dekan der Domkirchen Sancti Jacobi in Rostock Hinricus Moller Propst zu Dobbertin 10 als Bevollmachtigte und Befehlshaber an statt und im Namen aller Pralaten Ritter Bearbeiten Bevollmachtigte Befehlshaber aller Mannschaft waren Claus Lutzow Henning Halverstadt Melcher Barvoet Komtur zu Mirow Wedige Molzahn Clement von Bulow Reimar Blucher Jochim Hane Kaspar von Schoneich Kanzler von Herzog Heinrich V Lutke Moltke Matthias von Oerzen Jasper Finke Wedige Oldenburg Jacob Levezow Hinrich Wangelin Diedrich Flotow Vicke Vieregge Eggert von Quitzow Berend Rohr Achim von der Luhe Lutke Bassewiss Engelke von Helpede Vollrad Preen Claus PenzeStadte Bearbeiten Burgermeister der Stadte Rostock und Wismar Neubrandenburg Gustrow Parchim und Schwerin als bevollmachtigte Befehlshaber an statt und im Namen aller gemeinen Landstadte in Mecklenburg Kleine Union Bearbeiten Daneben existiert die Kleine Union als Accessionsurkunde in der gemeyne Prelaten Manne und Stede die von ihren Bevollmachtigten abgeschlossene und ausgefertigte Erbvereinigung fur sich ihre Geschlechte Erven unde Nakamen anerkannte Sie wurde von uber 280 Angehorigen der Ritterschaft und 8 Stadten unterzeichnet und besiegelt nbsp Liste der Unterzeichner der Kleinen Union 11 nbsp Liste der Unterzeichner der Kleinen Union Fortsetzung nbsp Liste der Unterzeichner der Kleinen Union Schluss Erinnerung BearbeitenIm Lichthof des Rostocker Standehauses heute Oberlandesgericht Rostock findet sich ein Mosaik das an die Union erinnert unter den drei Wappen der ritterschaftlichen Kreise Mecklenburg Stierkopf Wenden Greif und Stargard Arm mit Ring stehen die Daten 1523 1 August Union der Landstande und 1755 18 April Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich Literatur BearbeitenAusgaben Bearbeiten Abdruck der alten Union der Mecklenburgischen Landes Stande und derselben Ratification De Anno 1523 den 1 Augusti in Plattdeutscher Sprache samt beygefugter Hochteutschen Uebersetzung o O um 1720 Grosse Union Volltext ohne Namen der Unterzeichner bei Hugo Sachsse Mecklenburgische Urkunden und Daten Rostock 1900 S 214 216 Digitalisat Kleine Union Volltext ohne Namen der Unterzeichner bei Hugo Sachsse Mecklenburgische Urkunden und Daten Rostock 1900 S 216 217 Digitalisat Sekundarliteratur Bearbeiten Carl Hegel Geschichte der meklenburgischen Landstande bis zum Jahr 1555 Mit einem Urkunden Anhang Rostock 1856 Digitalisat des Exemplars der Princeton University Uwe Heck Gerhard Heitz Die Union der Stande von 1523 Ereignis und Folgen In Wolf Karge Hrsg Ein Jahrtausend Mecklenburg und Vorpommern Rostock 1995 S 134 142 Uwe Heck Geschichte des Landtags in Mecklenburg Ein Abriss Rostock 1997 ISBN 3 929544 48 2 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Union der Landstande Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Literatur uber Union der Landstande in der Landesbibliographie MVEinzelnachweise Bearbeiten a b c d e Vgl 3 Mecklenburgische Landstande einschliesslich ritterschaftliche Grundherrschaften und Landstadte auf Landeshauptarchiv Schwerin Onlinefindbucher abgerufen am 1 Februar 2017 2 Pralaten der Abt von Doberan und der Dompropst von Schwerin je 4 Deputierte der drei ritterschaftlichen Kreise Mecklenburg Wenden und Stargard sowie je 2 Deputierte der Stadte Rostock Wismar Neubrandenburg und Gustrow Die Vorderstadt Parchim kam in der Aufzahlung der Stadte an dieser Stelle des Vertrags nicht vor Orte welche erst spater Stadtrecht erlangten darunter die Residenzstadte Neustrelitz und Ludwigslust zahlten nicht zur Landschaft Vgl Mecklenburg in Meyers Grosses Konversations Lexikon 20 Bde Leipzig und Wien Bibliographisches Institut 1902 1908 Band 13 Lyrik Mitterwurzer 1906 pp 499 508 hier p 503 Vgl Mecklenburg in Meyers Grosses Konversations Lexikon 20 Bde Leipzig und Wien Bibliographisches Institut 1902 1908 Band 13 Lyrik Mitterwurzer 1906 pp 499 508 hier p 501 Die neue sogenannte Union der Mecklenburgischen Land Stande vom 20 Novembr 1733 Rostock 1733 Rechts gegrundete hochst gemussigte Vorstellung was fur eine Bewandniss es habe mit der von Beyder jetzt Regierenden Herren Hertzogen zu Mecklenburg Schwerin und Strelitz Hochfurstl Hochfurstl Durchl Durchl unter sich zu Trennung derer vereinigten Mecklenburgischen Lande und Land Stande sub dato 3 Augusti 1748 errichteten Convention Mit Beylagen sub Num I bis Num LXXXV Gedruckt im Jahr 1749 Mecklenburgische Landstande einschliesslich ritterschaftliche Grundherrschaften und Landstadte 1 2 Vorlage Toter Link 193 175 55 226 Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Mai 2019 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Bestandsgeschichte Landeshauptarchiv Schwerin Signatur Landstandisches Archiv 1 Horst Alsleben Zusammenstellung aller Personlichkeiten des Klosters Dobbertin 2010 2013 Aus Abdruck der alten Union der Mecklenburgischen Landes Stande und derselben Ratification De Anno 1523 den 1 Augusti in Plattdeutscher Sprache samt beygefugter Hochteutschen Uebersetzung o O um 1720 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Union der Landstande amp oldid 236030132