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Der Neubrandenburger Hausvertrag regelte die formelle Teilung des Herzogtums Mecklenburg nach dem Tod des mecklenburgischen Herzogs Magnus II Dessen Sohne Heinrich V und Albrecht VII regierten das Herzogtum Mecklenburg zunachst gemeinsam Doch Albrecht sprach sich fur eine Teilung der Herrschaftsbereiche aus Differenzen zwischen den beiden Brudern bestanden u a uber die Haltung zur Reformation Wahrend Heinrich sie zunachst vorsichtig unterstutzte lehnte Albrecht sie ab Am 7 Mai 1520 wurde dann der Neubrandenburger Hausvertrag geschlossen Der dynastische Hausvertrag schrieb die von Albrecht VII angestrebte und nun auch erzwungene Herrschaftsteilung in die Teilherzogtumer Mecklenburg Schwerin und Mecklenburg Gustrow die jedoch erst 1621 im Zuge der Zweiten Mecklenburgischen Hauptlandesteilung ihren Abschluss fand Diese Unterteilung existierte zwar bereits mit einigen Unterbrechungen nach dem Tod Heinrichs des Dicken 1477 jedoch nur in Form einer Zuweisung von Amtern zur alleinigen Nutzniessung Das Herzogtum wurde jedoch weiterhin als Ganzes angesehen Gemeinsam blieben auf Drangen der vereinten Landstande das Hof und Landgericht das Konsistorium der Landtag die Entscheidung uber Grenzstreitigkeiten und die Kostentragung fur das Reichskammergericht In der gemeinschaftlichen Regierung verblieben neben den Bistumern den Domstiften und grossen Klostern auch die zwolf Stadte Rostock Wismar Parchim Gustrow Neubrandenburg Schwerin Sternberg Malchin Teterow Robel Waren und Friedland Durch die Erneuerung des Vertrages vom 22 Dezember 1534 kam auch Woldegk zu den gemeinschaftlich regierten Stadten Eine reichs oder lehnsrechtliche Anerkennung dieser Herrschaftsteilung erfolgte nicht Folgerichtig titelten beide Regenten der Teilherrschaften weiterhin unverandert und ohne Unterschied als Herzoge zu Mecklenburg Lediglich der besseren Unterscheidung wegen fugte man diesem Titel umgangssprachlich den Namen der Teilherrschaften an Literatur BearbeitenGustav Hempel Geographisch statistisch historisches Handbuch des Meklenburger Landes Frege Gustrow 1837 S 52 53 Digitalisat Georg Christian Friedrich Lisch Die Reformation zu Malchin Aufsatz 4 Bd 16 Schwerin 1851 S 98 Digitalisat Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Neubrandenburger Hausvertrag amp oldid 238413247