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Ein Losbrief beurkundet eine personliche Entlassung aus einem Herrschaftsverhaltnis insbesondere aus der Leibeigenschaft Edict Loslassung der Untertanen Preussen 1748 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Inhalt des Losbriefes 3 Ursachen und Grunde der Ausstellung 4 Kosten der Ausstellung 5 Zweck des Losbriefes 6 Beispiele der Losbriefe 7 Grundlage der preussischen Losbriefe das Edikt von 1748 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenIm Feudalismus besassen Herrschaften Untertanen diese waren unfrei und den Herrschaften zu Diensten verpflichtet Die Untertanen galten als personliches Eigentum sie waren Leibeigene Nach der Abschaffung der Leibeigenschaft im fruhen 19 Jahrhundert verlor der Losbrief seine Bedeutung Friedrich der Grosse erliess in seinem Konigreich Preussen am 10 Dezember 1748 ein Edict wegen Loslassung der Unterthanen in Unserem Erb Grossherzogthum Schlesien und der Grafschaft Glatz Dass die Grund Herrschaftten ohne erhebliche Ursachen denen Unterthanen die Losslassungen der Unterthanigkeit nicht versagen Diese aber auch ohne gegrundete Ursachen zum Nachteil derer Cantons und ihrer Grundherrschaften nicht von einem Ort zum anderen ziehen sollen 1 2 Inhalt des Losbriefes BearbeitenEin Losbrief war nur von der Herrschaft Obrigkeit auszustellen er sollte den Namen der Herrschaft den Namen des Untertanen und den Grund bzw die Ursache der Loslassung beinhalten Ursachen und Grunde der Ausstellung BearbeitenWanderschaft eines Handwerksgesellen der Meister werden wollte Freikauf der Leibeigenen Geldmangel der Herrschaft fuhrte dazu dass sich Untertanen von ihnen loskaufen konnten Heirat und damit zusammenhangender Wegzug in eine andere Pfarrei als der eigenen war nur mit dem Losbrief des Herrn moglich Kosten der Ausstellung BearbeitenIn der Lausitz des 18 Jahrhunderts wurde beispielsweise eine Taxe zwischen einem und zehn Taler je nach Vermogen der Leibeigenen genommen Der Wert zum Vergleich eine Milchkuh kostete einen Taler Zweck des Losbriefes BearbeitenKeine Herrschaft durfte einen Fremden in ihrer Gemeinde aufnehmen Wer keinen Losbrief vorzeigen konnte hatte seine Herrschaft ohne Erlaubnis verlassen Entlaufene leibeigene Untertanen wurden dann in ihre Herrschaft zuruckgefuhrt Nach dem Bauernlegen konnten die unfreien Untertanen sich nicht ausserhalb der Herrschaftsgebietes bewegen Beispiele der Losbriefe BearbeitenText des Losbriefes Losbrief BemerkungProt ch 31 Januar 1777 Dass Vorzeiger dieser Gottfried Goerner bereits 22 Jahre am hiesigen Ort sich aufgehalten auf die letzten funf Jahre eine Hausler Stelle dahier besessen sich auch die ganze Zeit seines Hierseins redlich und treu sowohl gegen seine Vorgesetzten als gegen seines gleichen verhalten Solches haben wir Scholz und Gerichten allhier ihm unter Anerwunschung vielen gottlichen Seegens zu seiner gegenwartigen Veranderung hierdurch bescheinigen wollen Siegel der Stadt Sprottau Petersdorf den 30ten Januar 1777 funf Unterschriften nbsp Preussischer Losbrief eines Exulanten aus Sachsen 1777 Der Losbrief wurde fur einen Ansiedlungswunsch eines Exulanten aus Schwerta Estherwalde im Queiskreis Sachsen in der niederschlesisch friderizianischen Kolonie Sprottischwaldau ausgefertigtLosbrief fur Hans Span zu Fulmers vom 12 Februar 1752 3 Losbrief von Johann Gotthilf Rentzsch von 1799 4 Grundlage der preussischen Losbriefe das Edikt von 1748 BearbeitenIn dem Edikt sind die Regelungen der Loslassung von Untertanen in Preussen und in der Grafschaft Glatz erlautert und festgelegt nbsp Edikt 10 Dezember 1748 Seite 1 Preussen Loslassung der Untertanen nbsp Edikt 10 Dezember 1748 Seite 2 nbsp Edikt 10 Dezember 1748 Seite 3 nbsp Edikt 10 Dezember 1748 Seite 4 nbsp Edikt 10 Dezember 1748 Seite 5 nbsp Edikt 10 Dezember 1748 Seite 6Literatur BearbeitenVersuch einer Darstellung der im Markgrafthume der Oberlausitz zwischen Erbherrschaften und Erbunterthanen Dresden bei Paul Gottlob Hilscher 1824 S 49 50 ff Losbrief In Vormalige Akademie der Wissenschaften der DDR Heidelberger Akademie der Wissenschaften Hrsg Deutsches Rechtsworterbuch Band 8 Heft 9 10 bearbeitet von Heino Speer u a Hermann Bohlaus Nachfolger Weimar 1991 ISBN 3 7400 0137 2 adw uni heidelberg de Weblinks BearbeitenLosbrief eines Gartners europeana euEinzelnachweise Bearbeiten Jan Ziekow Uber Freizugigkeit und Aufenthalt Jus Publicum 21 Mohr Siebeck 1997 S 133 books google de Losbrief von Johann Gotthilf Rentzsch In Stadtgeschichtliches Museum Leipzig 1799 abgerufen am 24 August 2020 Losbrief Auktionshaus abgerufen am 24 August 2020 Losbrief von Johann Gotthilf Rentzsch In Stadtgeschichtliches Museum Leipzig 1799 abgerufen am 24 August 2020 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Losbrief amp oldid 233324391