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Ein Hufner auch Hufner genannt ist ein Bauer der als Grundbesitz eine mehrere oder einen Teil einer Hufe Land bewirtschaftet Die Bezeichnungen fur diese Angehorigen des Bauernstands sind regional unterschiedlich Sie lauteten im niedersachsischen Sprachraum Hovener oder Hofener im mitteldeutschen Gebiet vorwiegend Hufner oder Hufner und im Oberdeutschen Huber In manchen Gegenden existierten auch vollig abweichende Bezeichnungen wie zum Beispiel Ackermann Pferdner oder im Obersachsischen auch besessener Mann Der Hufner war Vollmitglied der Gemeinde der Bauern besass Mitspracherecht in der Gemeinde und durfte die Allmende nutzen In der dorflichen Sozialhierarchie standen die Hufner als Vollbauern und Besitzer eines Hofes mit Land von regional unterschiedlich 30 bis 100 Morgen vor den Gartnern und Hauslern Im Gegensatz zu diesen konnten sie im Dorf das Schoppenamt ausuben Inhaltsverzeichnis 1 Regionale Namensvarianten 2 Hufnerhaus 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseRegionale Namensvarianten BearbeitenVon diesem Berufsnamen und seinen regionalen Varianten leitet sich eine Vielzahl von Nachnamen ab An erster Stelle zu nennen ist der Name Huber 1 der im deutschen Sprachraum zu den funf bis zehn haufigsten Nachnamen gehort und neben Suddeutschland besonders in der Schweiz und Osterreich verbreitet ist Durch die regional unterschiedliche Aussprache des Nachnamens Huber entwickelten sich hier ferner die Nachnamen Huemer Humer Haumer Huebmer und Hueber Ebenfalls verbreitet sind die Formen Hof f ner Huff und Hub e ner Der Hufner hatte die gleiche soziale Stellung wie der Einspanner der Besitzer eines Gespannes beide waren fronpflichtig 2 Es ist allerdings ausserdem auf die Art und Regionalitat des Hufen oder Bauernguts zu achten welches der Vollbauer bewirtschaftete Handelte es sich um ein bonum censuale also um ein bauerliches Erb oder Zinsgut so war auf dem bauerlichen Anwesen selbst manchmal die Fron und immer ein fester jahrlicher Zins der bei Zahlungsausfall nicht zur Folge hatte dass der Inhaber vom Gut vertrieben werden konnte 3 Diese Zinsguter konnten in Erbpacht Lehn oder sogar in freiem Eigentum des personlich freien Vollbauern stehen 4 Die sogenannten schlechten Zinsguter waren fur den Bauern aber generell mit grosseren Besitzrechten einhergehend 5 Die Obergrafschaft Katzenelnbogen beispielsweise kannte die schlechten Zinsguter nur als bauerliches Eigentum 6 das mit einer grundherrlichen Reallast behaftet war und vom Bauern eigenmachtig verschuldet vererbt oder frei verkauft werden konnte 7 So waren uber 88 Prozent der Bauernguter im Amt Lichtenberg zugleich bauerliches Eigentum 8 9 Die schlechten Zinsguter durfte der Adel seit 1567 nicht mehr patrimonialherrschaftlich akquirieren 10 Wobei der Verkauf durch einen landesherrlichen Beamten beurkundet werden musste 8 Im Kurfurstentum und Konigreich Sachsen gab es die bauerlichen Guter der Vollhufner ebenfalls in der Form schlechter Zinsguter mit dem dominum directum also Obereigentum in der Hand des jeweiligen Hufners 11 12 Ganz Deutschland kannte solche Bauernguter die im vollfreien Eigentum des Bauern standen 13 Neben den schlechten Zinsgutern gab es noch die Erbzinsguter sogenannte bona emphyteutica die sich darin unterschieden dass das Obereigentum beim Grund oder Gutsherr verblieb und der Inhaber damit keine freie Verfugung uber das Gut innehatte 14 Hufnerhaus BearbeitenDas Hufnerhaus ist die norddeutsche Bezeichnung fur das Hauptgebaude einer Wohnanlage Es steht in Marschhufendorfern mit dem Wohnteil z B der quergestellten Wohndiele Flett oder Fleet genannt zum Deich hin 15 Literatur BearbeitenHeide Wunder Die bauerliche Gemeinde in Deutschland Kleine Vandenhoeck Reihe 1483 Vandenhoeck und Ruprecht Gottingen 1986 ISBN 3 525 33473 7 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Hufner Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Gunther Herforth Unger Bauer amp Gartner In Historische Berufe Abgerufen am 31 Marz 2019 J Gorsler Alte Berufsbezeichnungen aus Kirchenbuchern In baseportal de Abgerufen am 31 Marz 2019 Johann Hieronymus Hermann Teutsches Systema iuris civilis worinnen das Burgerliche Recht nach der Ordnung der Pandecten deutlich und grundlich vorgetragen Johann Rudolph Croter Jena und Leipzig 1735 S 253 Digitalisat Heinrich Zoepfl Alterthumer des deutschen Reichs und Rechts Band 2 Winter sche Verlagshandlung Leipzig und Heidelberg 1860 S 146 Digitalisat Brigitta Vits Hufner Kotter und Beisassen Die Wirtschafts und Sozialstruktur landlicher Siedlungen in Nordhessen vom 16 bis 19 Jahrhundert Band 25 Hessische Forschungen zur geschichtlichen Landes und Volkskunde Verlag des Vereins fur hessische Geschichte und Landeskunde Kassel 1993 ISBN 3 925333 25 8 S 64 Heinz Taut Die landliche Verfassung im Gebiete der ehemaligen Obergrafschaft Katzenelenbogen wahrend des 18 und zu Beginn des 19 Jahrhunderts Ein Beitrag zur hessischen Agrargeschichte In Archiv fur hessische Geschichte und Altertumskunde Band 16 Neue Folge 1930 ISSN 0066 636X S 418 Winfried Noack Landgraf Georg I von Hessen und die Obergrafschaft Katzenelnbogen 1567 1596 Verlag des Historischen Vereins fur Hessen Darmstadt und Mainz 1966 OCLC 251661225 S 199 201 a b Brigitte Kohler und Diethard Kohler Ausstellung Das Amt Lichtenberg um 1750 Nr 5 Schriftenreihe des Museums Schloss Lichtenberg Museumsverlag Schloss Lichtenberg Fischbachtal 1985 ISBN 3 923366 02 7 S 31 Winfried Noack Landgraf Georg I von Hessen und die Obergrafschaft Katzenelnbogen 1567 1596 Verlag des Historischen Vereins fur Hessen Darmstadt Mainz 1966 OCLC 251661225 S 201 Winfried Noack Landgraf Georg I von Hessen und die Obergrafschaft Katzenelnbogen 1567 1596 Verlag des Historischen Vereins fur Hessen Darmstadt Mainz 1966 OCLC 251661225 S 199 Reiner Gross Die burgerliche Agrarreform in Sachsen in der ersten Halfte des 19 Jahrhunderts Untersuchung zum Problem des Ubergangs vom Feudalismus zum Kapitalismus in der Landwirtschaft Band 8 Schriftenreihe des Staatsarchivs Dresden Bohlau Weimar 1968 OCLC 263363476 S 29 Manfred Wilde Die Ritter und Freiguter in Nordsachsen ihre verfassungsrechtliche Stellung ihre Siedlungsgeschichte und ihre Inhaber Band 12 Aus dem Deutschen Adelsarchiv Starke Verlag Limburg 1997 ISBN 3 7980 0687 3 S 17 Georg Ludwig von Maurer Geschichte der Fronhofe der Bauernhofe und der Hofverfassung in Deutschland Band 3 Enke Erlangen 1863 S 221 f Digitalisat Georg Michael von Weber Darstellung der sammtlichen Provinzial und Statuar Rechte des Konigreichs Bayern mit Ausschluss des gemeinen preussischen und franzosischen Rechts nebst den allgemeinen dieselben abandernden neuen Gesetzen Band 2 Die Rechte von Mittelfranken Kollmann sche Buchhandlung Augsburg 1838 S 296 f Digitalisat Andre Winternitz Sieghardt v Kockritz Preisgeld kommt Hufnerhaus zugute In rottenplaces de 23 Dezember 2016 abgerufen am 31 Marz 2019 Abbildung eines teilweise auf das 16 Jahrhundert zuruckgehenden Hufnerhauses in Hamburg Allermohe Moorfleter Deich Nr 483 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hufner amp oldid 236595839