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Der Erbzins auch Erbleihe oder Erbpacht bezeichnete im Mittelalter ein gegen regelmassige Zahlung oder Naturalabgaben verliehenes Grundstuck fur dessen Nutzung neben dem jahrlichen Zins auch Leistungen Frondienste zu erbringen waren 1 2 3 Der Erbzins stellte eine Reallast dar Er war entweder auf ein mit Eigentumsrecht ubertragenes Grundstuck gelegt oder gegen Uberlassung von Kapital fur unbegrenzte Zeit und damit unablosbar als Reallast mit einem Grundstuck verbunden und wurde vom jeweiligen Besitzer bezahlt Guter die mit einem Erbzins belastet waren nannte man Erbzinsguter Der Erbzins wurde vor allem Neusiedlern der deutschen Ostkolonisation angeboten war aber auch in Preussen zu Zeiten Friedrich II gebrauchlich 4 5 Das BGB kennt diese Einrichtung nicht mehr Bei der deutschrechtlichen Erbpacht und der romischen Emphyteuse bezeichnete der Erbzins die feste jahrliche Abgabe des Pachters an den Grundherrn Erbzinsherr Allerdings unterschieden sie sich stark in der Art der Verleihung und den daruber vorhandenen Vertragen und Urkunden oder dem Gewohnheitsrecht An den deutschen Erbpachtgutern hatte der Erbmann das volle Nutzungsrecht und die freie Verausserungsbefugnis ohne Vorkaufsrecht des Erbherrn Wegen unterlassener Zinszahlung hat der Letztere noch kein Recht das Gut einzuziehen wegen Ausfalls in der Nutzung des Ersteren kein Recht auf Erlass des Zinses In der Regel aber durfte das Erbgut nicht ohne Einwilligung des Erbherrn verpfandet werden Siehe auch BearbeitenKolonat Recht Weblinks BearbeitenBertram Strecker 1848 49 Das Imperium schlagt zuruck althergebrachte Zustande ohne Gegenleistung beseitigen Dingelstadt ohne Jahr abgerufen am 4 Dezember 2016Einzelnachweise Bearbeiten Peter C A Schels Erbleihe Kleine Enzyklopadie des deutschen Mittelalters abgerufen am 28 Marz 2018 Erbzins Rechtslexikon net abgerufen am 4 Dezember 2016 Horst Forster Rittergut und Schloss Langenorla Heimatgeschichten aus dem Orlatal Sonderheft 3 2000 S 4 ff Das Erb und Zinsregister von 1658 Kornelia Bannik Offizielle Einweihung der Statue an der alten Schulscheune Hohengrieben feiert Der Alte Fritz wacht Volksstimme 16 Mai 2015 Frank Steinke Die Neumark Der Landsbergische Kreis nach F W A Bratring Beschreibung der Mark Brandenburg 1809 Der Brandenburger Landstreicher 1993 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erbzins amp oldid 175489043