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Das Laudemium oder Laudimium auch Anfall Einfahrtsgeld Gelobnisgeld oder Handlohn genannt bezeichnet eine mittelalterliche Abgabe die als Steuer bei Besitzwechsel durch Erbe Kauf oder Tausch insbesondere bauerlicher Lehnsguter fallig wurde und zwei bis funfzehn Prozent des Immobilienwertes betragen konnte Es konnte im Falle des Erbganges zum Mortuarium hinzutreten Insgesamt konnte das Laudemium eine deutliche Belastung darstellen zumal die Zahlung in einer Summe zu erfolgen hatte Anfangs wohl noch als herkommliche Ehrengabe laudare im Sinne einer Zustimmung des Herren zum Besitzerwechsel vorgesehen wurde es im Verlauf der Fruhen Neuzeit immer mehr zu einem Rechtsinstitut und im Interesse der Landesherren in seinen Anwendungsmoglichkeiten erweitert Im Gegensatz zum strikt lehnsrechtlichen Relevium konnte das Laudemium im romisch deutschen Reich auch die Lehnware Lehngeld bezeichnen die als Zahlung an den Lehnsherrn und hier vor allem an den Konig in der Regel bei Erhebung in den Reichsfurstenstand zu leisten war und deren Leistung vereinzelt seit 1002 vermehrt seit Ende des 12 Jahrhunderts bezeugt ist Siehe auch BearbeitenEhrschatzLiteratur BearbeitenDieter Hagermann Laudemium In Lexikon des Mittelalters LexMA Band 5 Artemis amp Winkler Munchen Zurich 1991 ISBN 3 7608 8905 0 Sp 1753 mit Literatur Weblinks BearbeitenLaudemium im Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte digital Auszug Literatur im Opac der Regesta Imperii Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Laudemium amp oldid 206151543