www.wikidata.de-de.nina.az
Beim Relevium auch Lehnserneuerung handelt es sich um eine im Mittelalter beim Tod des Lehnsnehmers von dessen Nachfolger dem Vasall an den Lehnsherrn zu entrichtende Gebuhr die vor allem in England und Frankreich von Bedeutung war In deutschen Quellen wird die Abgabe die hier geringere Bedeutung hatte als in Westeuropa lehnware genannt Auch in Italien spiele das Relevium eine gewisse Rolle Das Relevium erinnerte an die Tatsache dass ein Lehen ursprunglich heimfiel und durch den Erben vom Herrn zuruck erkauft werden musste Eine Erleichterung stellte es hierbei dar wenn sich der Lehnsherr mit einer Anerkennungsgebuhr begnugte Damit war zugleich eine Entbindung von der Pflicht zur Ruckgabe der Heergewate bei Dienstbeendigung verbunden Am strengsten wurde der ursprungliche Charakter des Releviums in England bewahrt obwohl auch hier im zwolften Jahrhundert feste Tarife angesetzt allerdings im Unterschied zum kontinentalen Europa keine Unterschiede nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben gemacht wurden Erhebliche Abweichungen haben sich in Frankreich durchgesetzt wo das Relevium meist nur fur Seitenverwandte galt und die einseitige Festlegung durch den Lehnsherrn allmahlich festen an fixen Jahrestagen zu entrichtenden Betrage wich Unter Philipp II schliesslich gewann das Relevium fur das franzosische Konigtum erheblich an Bedeutung da haufig sehr hohe Summen gefordert wurden Siehe auch BearbeitenLaudemiumLiteratur BearbeitenKarl Heinz Spiess Lehnserneuerung In Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte Bd 2 Erich Schmidt Berlin 1978 ISBN 3 503 00015 1 Sp 1708 1710 Werner Rosener Relevium In Lexikon des Mittelalters LexMA Band 7 LexMA Verlag Munchen 1995 ISBN 3 7608 8907 7 Sp 687 mit Literatur Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Relevium amp oldid 206153311