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Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Bitte die Einzelnachweise gemass Wikipedia Zitierregeln mit Mindestangaben Autor Titel Werk Jahr Seite formatieren Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Dieser Artikel behandelt den Rechtsbegriff der Artikel zur Odal Rune findet sich unter Othala fur die gleichnamige Band siehe Odal Band Als Odal bezeichnet man heute in Nordeuropa und auf den Orkney hier Udal law genannt den Teil des Grundbesitzes der sich im Mittelalter uber lange Zeit oder uber Generationen im Besitz einer Familie befand und damit dem Odalsrecht unterlag Inhaltsverzeichnis 1 Wortherkunft 2 Inhalt 2 1 Geschichte 2 1 1 Skandinavisch 2 2 Altengland 2 3 Orkney und Shetlands 2 4 Faroer 3 Gegenwart 4 Gesellschaftliche Bedeutung 5 Weitere ahnliche Rechtsinstitutionen in der Schweiz 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseWortherkunft BearbeitenDie Etymologie des Begriffs Odal ist nicht restlos geklart 1 Im alteren Futhark gibt es eine Rune mit Namen Othala in der Salzburg Wiener Alkuin Handschrift utal genannt die mit Grundbesitz in Verbindung steht Sie wurde aber auch als Begriffsrune verwendet und stand in islandischen und angelsachsischen Handschriften als Abkurzung fur Besitz Heimat Die altere Forschung Jakob Grimm u a hielten die Bedeutung Stammgut Erbgut Erbbesitz fur die ursprungliche Bedeutung des Wortes Odal Diese Deutung stutzte sich auf die skandinavische Verwendung des Wortes Doch in den kontinentalgermanischen Dialekten lasst sich diese Bedeutung nirgends sicher nachweisen 2 Ob das Wort Adel mit dem Wort Odal verwandt ist ist Gegenstand einer langen wissenschaftlichen Kontroverse Neckel 3 wollte eine vollige Identitat dieser Begriffe darlegen Kauffmann schloss aus der Wortahnlichkeit dass Odal Stammgut eines adligen Geschlechtes sei 4 Dem wird entgegengehalten dass zu Beginn der Uberlieferung den Verfassern die Wortverwandtschaft langst nicht mehr gegenwartig war Ausserdem konne aus solchen Ableitungen nicht hergeleitet werden dass es uberhaupt einen ur oder gemeingermanischen Adel gegeben hat Behaghel bestritt sogar jeglichen Zusammenhang zwischen den Wortern Odel und Adel 5 Werner Conze hielt aber an einer Verwandtschaft der Begriffe fest 6 desgleichen die derzeit fuhrenden etymologischen Worterbucher des Deutschen namlich Kluge Seebold und Pfeifer 7 Die Verbindung zwischen Odal und Adel edel wurde dahingehend interpretiert dass bei der Entstehung des Adels der Grundbesitz eine entscheidende Rolle gespielt habe Dies entsprach dem Stand der historischen Forschung im 19 und zu Beginn des 20 Jahrhunderts 8 Doch diese Verbindung zwischen Adel und Grundbesitz lasst sich heute nicht mehr aufrechterhalten Der Adel grundete sich nicht auf wirtschaftliche Elemente sondern auf Teilhabe an der Macht im Sinne von Herrschaft uber Menschen 9 Es ist zwischen dem nordgermanischen und dem westgermanischen Odal zu unterscheiden In den nordischen Belegen wird das Wort als Neutrum im Singular und Plural verwendet und bedeutet nur dort Stammgut Im Althochdeutschen und Altenglischen wird das Wort dagegen fast ausschliesslich im Singular und ausserdem sowohl im Neutrum als auch im Maskulinum verwendet und hat dort die Bedeutung Land Vaterland Reichtum 10 Der Begriff deckte ursprunglich drei Bereiche ab 1 Erbgut Erbbesitz dann Stammgut 2 Besitz Vermogen Abgabe 3 Heimat Land Vaterland auch Herkunftsort Abkunft In althochdeutschen Texten kommt ōdhil meist mit der Bedeutung des lateinischen patria vor 11 Diese Bedeutung ist auch im Altfriesischen und Altenglischen die haufigste 12 Aber aus all den Befunden lasst sich die ursprungliche Bedeutung nicht mit Sicherheit bestimmen Inhalt BearbeitenMit dem Begriff des Odal ist die Verfugungsbeschrankung des Grundeigentumers verbunden In aller Regel aber nicht notwendig hatte der Mannesstamm eine Vorzugsstellung in Bezug auf das Odals Land Diese besondere Beziehung zwischen Land und Familie gibt es in allen Kulturen auf der ganzen Welt Hier wird aber nur der nordeuropaische Raum behandelt in dem das Wort Odal wurzelt Im Gegensatz zum Odal konnte der Eigentumer eines Allods frei daruber verfugen Geschichte Bearbeiten Skandinavisch Bearbeiten Kern des skandinavischen Odals war das Vorkaufsrecht der Verwandten Sollte Odals Land verkauft oder verpachtet werden so musste das Land zunachst den in direkter Erbfolge stehenden Verwandten odalsnautar angeboten werden Andernfalls hatten diese ein Einlosungsrecht Odalsgut konnte beim Erbgang geteilt werden aber jeder Erbe hatte am gesamten Odalsgut den gesetzlichen Vorkaufsanspruch 13 Das Odal genoss gegen Anspruche der Kirche und des Konigs aus Busszahlungen und Konfiskationen besonderen Schutz Der Gegensatz zum Odal bildete das Kaufgut kaupajord Im Gulathingslov befasst sich das gesamte achte Buch mit den Regelungen des Odals Danemark kannte kein spezielles Odalsrecht Allerdings gab es allgemeine Bestimmungen uber das Grundstuckseigentum die Elemente des Odalsrechtes ohne spezielle Terminologie enthielten Sie werden unter dem Begriff Lovbydelse gesetzliches Gebot zusammengefasst Es handelte sich dabei um Bestimmungen nach denen ererbtes Land im Falle eines Verkaufs zunachst den Verwandten anzubieten sei Die alteste uberlieferte Bestimmung findet sich im Skanske Lov Schonisches Recht Dort ist geregelt dass ein Verstoss gegen das Gebot Grundstucke vor dem Verkauf zunachst den Verwandten anzubieten nicht dazu fuhrt dass diese das Land vom Kaufer herausverlangen konnen Vielmehr haben sie sich ausschliesslich an den Verkaufer zu halten In Eriks sjaellandske Lov Gesetz Eriks fur Seeland wird allerdings ein solcher Herausgabeanspruch mit einer Verjahrungsfrist von drei Jahren festgeschrieben Das Jyske Lov Jutlandische Recht enthielt einen zeitlich unbegrenzten Herausgabeanspruch Mitte des 16 Jahrhunderts wurde der Adel von diesen Bestimmungen freigestellt Formlich aufgehoben wurden sie 1926 14 In Norwegen lasst sich der Begriff des Odals schon sehr fruh nachweisen Harald Harfagre konfiszierte samtliche Odalsguter odul oll der unterworfenen Gebiete Dann bedeutete Odal das gesamte norwegische Reich das als Erbeigen des Konigs angesehen wurde In der Hirdskra wird das norwegische Reich ausdrucklich als das Odal des Konigs bezeichnet Eine Schlusselstellung hatte im Bereich der Bauernschaft das Erbrecht Land das vererbt wurde wurde zum Odal Im Gulathingslov werden die Landguter aufgezahlt die als Odal zu gelten haben Das erste ist das welches von Mann zu Mann durch mehrere Generationen gegangen ist Das ist das zweite das als Mannsbusse gezahlt worden ist Das ist das dritte das als Branderbe genommen worden ist 15 Das ist das vierte das als Ehrengabe geschenkt worden ist 16 Das ist das funfte das als Lohn fur eine Bewirtung vom Konig geschenkt worden ist Das sechste ist Lohn fur die Kindeserziehung Das siebte wenn jemand sein Erbland in andere Grundstucke tauscht 17 Uber die Zeit in der ein Land im Besitz einer Familie sein muss um ein Odal zu werden gab es unterschiedliche Festlegungen Im Gulathingslov werden funf Generationen verlangt 18 Robberstad meint diese Regelung sei mit Einfuhrung des Christenrechts auf dem Mostrathing zwischen 1024 und dem Laterankonzil 1215 entstanden 19 Denn das waren die funf Generationen die den Verwandtschaftsgrad festlegten innerhalb dessen man nach dem Christenrecht nicht heiraten durfte Das Laterankonzil anderte diesen Verwandtschaftsgrad Nach dem Frostathingslov waren nur drei Generationen notig Das spricht dafur dass diese Regelung nach 1215 entstanden ist als die Ehe bis zu diesem Verwandtschaftsgrad moglich wurde Das Landslov des Konigs Magnus lagabaetir nennt den Zeitraum von 60 Jahren oder langer im Besitz einer Familie Dort ist auch vom odalshaugr die Rede einem Grabhugel in dem ein Mann lag auf den der Bauer seinen Stammbaum zuruckfuhren konnte Dies war ein Zeichen dafur dass das betreffende Gebiet zu seinem Odal gehorte Daraus schliesst Robberstad dass die Entstehung des Odalsrechtes in Norwegen mit dem Ahnenkult zusammenhange 20 Zunachst konnte das Odal nur im Mannesstamm weitergegeben werden Im 12 Jahrhundert wurden die Rechte der Frauen gestarkt indem auch Ringfrauen 21 odalsberechtigt wurden Die Odalserben konnten das Odal auch zur gesamten Hand als Ganerben besitzen Spater handelten 12 Kapitel 5 Buches des Gesetzbuches Christians IV von 1604 vom Odalsrecht Christian V behandelte in seinem Gesetz vom 15 April 1687 das Odalsrecht in Kap 13 des 3 Buches Dieses Gesetz galt bis zum Lov om odelsretten og asetesretten vom 26 Juni 1821 Dabei ging es im Wesentlichen um die Dauer des Eigenbesitzes fur die Ersitzung eines Grundstucks oder einer Sache Christian V setzte die Dauer des Eigenbesitzes auf 20 Jahre fest Mit Verordnung vom 14 Januar 1771 wurde die Ersitzungszeit auf 10 Jahre das Ruckkaufsrecht auf 15 Jahre herabgesetzt 22 Auch in Schweden gab es ein besonderes Odalsrecht Im iorthaer balker uber Grundstucke des aldre Vastgotalag gibt es eine spezielle Regelung uber die Odalsteilung 2 14 Im Upplandslag wird othal verwendet um das vom Vater ererbte Gut vom neu erworbenen zu unterscheiden 23 Es gab auch das Othol vatn also eine rechtliche Einordnung von Gewassern unter das Odalrecht Der Odalbauer wird schliesslich mit dem Steuer Bauern Skattebonde gleichgestellt und so vom Adels und Konigsbauern unterschieden Fur den Verkauf von Odalsgut war das Bordsrett Anerbenrecht einschlagig das den Familienmitgliedern ein Vorkaufsrecht am Grundbesitz einraumte Das Odalsrecht wurde im 19 Jahrhundert abgeschafft Fur das alte Island ist der Ausdruck Odal nicht belegt Vielmehr verwendete man das Wort adalbol Haupt Gehoft spater Hofudbol So hatte der Vormund eines Unmundigen zur Begleichung von Forderungen gegen diesen zunachst dessen Pachtland und Nutzungsrechte zu verkaufen und musste falls er trotzdem das Stammgut verkaufen musste nachweisen dass er den hochstmoglichen Preis erzielt habe Andernfalls konnte der Unmundige nach Erreichen der Mundigkeit das verkaufte Gut wieder herausverlangen 24 Hinter diesem Ausdruck verbirgt sich also ein besonderer Schutz des Familienvermogens Allerdings wurde dieser nicht so streng gehandhabt wie in Norwegen Denn der Grundbesitz war das wichtigste Kapital in Island so dass eine zu grosse Einschrankung des Grundstucksverkehrs die Wirtschaft zu stark behindert hatte Der Schutz bezog sich daher zum Beispiel nur auf Landstucke die grosser waren als in Norwegen 25 Man beschrankte sich eher auf den prinzipiellen Schutz der Erbmasse und betrieb die okonomische und soziale Gleichstellung zwischen Ehepartnern 25 Die Einfuhrung des Kirchenzehnten fuhrte zu einer Bewertung des gesamten Grundbesitzes und des Weiteren dazu dass die Familien versuchten den Grossgrundbesitz moglichst lange in der Familie zu halten gegen die Bestrebungen der Kirche die Oberhoheit uber allen Grundbesitz mit denen die Eigenkirchen ausgestattet waren zu erlangen Mit dem Gesetzbuch Jarnsida kam der Rechtsbegriff odal 1271 auch in die islandische Rechtstradition Sagastellen mit dem Begriff Odal beziehen sich auf die Zeit vor der Besiedlung Islands 26 Es wurden altere norwegische Vorbilder ubernommen Das Odalsgut konnte im Falle einer Konfiskation binnen zehn Jahren eingelost werden Als das Gesetz Jonsbok mit einem eigenen Odalskapitel in Island eingefuhrt wurde kam es zum Vorkaufsrecht naher Verwandter Dagegen wandte sich besonders der Bischof von Skalholt da das Vorkaufsrecht die Akkumulation von Grundbesitz in der Hand der Kirche behinderte Doch die Bauern bestanden auf dieser Regelung 27 Der alteste Text des Odalskapitels ist aus dem 16 Jahrhundert uberliefert Es handelt sich aber um Bearbeitungen fruherer Gesetze gleichen Inhalts Das alteste Diplom in dem das Wort odal verwendet wird ist eine konigliche Bestatigung der Belehnung von Magnus Eriksson 1375 mit Grundbesitz in Island soweit diese Grundstucke nicht ein Odal der Krone sind 28 Altengland Bearbeiten Bei den Angelsachsen war der Eigentumer eines edel ebenfalls Verfugungsbeschrankungen unterworfen und dem Mannesstamm eine Vorzugsstellung beim Erwerb von Odalsbesitz eingeraumt Aber schon wahrend des 8 Jahrhunderts gab es neben dem gesetzlichen edel bei ihnen auch ein gestiftetes Stammgut ahnlich dem Familienfideikommiss Orkney und Shetlands Bearbeiten In der Orkneyinga saga wird berichtet dass der Jarl Torv Einar in der Zeit Harald Harfagrs das Odel hier als Udal Law bezeichnet aller Bauern bekam und der Jarl Sigurd Digre es den Bauern zuruckgab Weiterhin berichtet die Saga dass Jarl Ragnvald Kolsson den Bauern gestattete ein Recht auszulosen das ihn zum Erben aller Odelsguter der Bauern machte Offenbar handelt es sich hier um normales Eigentumsrecht In der Pfandzeit 29 galt auf den Orkneys norwegisches Recht Shetlands Thingbok Court book von 1602 bis 1604 zeigt dass Magnus lagabaetirs Gesetzbuch dort zu dieser Zeit galt 1604 wurde auf dem Gesetzesthing bestimmt dass wer Grund und Boden verkaufen wollte diesen zunachst dem nachsten Verwandten anzubieten hatte Wollte es der Verwandte nicht kaufen so musste es zum gleichen Preis dem Jarl angeboten werden 30 1611 wurde das norwegische Recht auf den Orkney und den Shetlands weitgehend durch das schottische Recht ersetzt Faroer Bearbeiten Auf den Faroern galt ebenfalls norwegisches Recht Die Ausgabe des Gulathingslov von Magnus lagabaetir war dort verbindlich Das Buch ist in der ersten Halfte des 14 Jahrhunderts geschrieben und wurde Kongsbok genannt und befindet sich heute in der Koniglichen Bibliothek in Stockholm Es gibt auch eine faroische Abschrift von 1571 nach der ersten Ubersetzung des Gesetzbuches auf Danisch Dort ist das Kapitel Odelsbolken ubernommen Im faroischen Thingbuch findet sich eine Odelsentscheidung von 1622 30 Gegenwart BearbeitenEin besonderes Odalsrecht gibt es in Europa nur noch in Norwegen und Island sowie auf den Orkney und den Shetlands In Norwegen garantiert die Verfassung von 1814 in 107 den Fortbestand des Odalsrechtes Dieses wurde durch Gesetz vom 28 Juni 1974 geandert indem Frauen die nach dem 1 Januar 1965 geboren sind den mannlichen Odalsberechtigten gleichgestellt wurden und das Odals Erbrecht auf Neffen und Nichten begrenzt wurde Dies ist die heutige Rechtslage in Norwegen Grund fur die Beibehaltung des Odalsrechtes und des damit verbundenen Anerbenrechtes ist die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Nutzungsstruktur innerhalb des Familienbesitzes Nach 2 des Odals Gesetzes muss ein Odal mindestens 20 000 m gross sein oder es muss soviel sonstige Flache oder Rechte an Flachen dazugehoren dass der produktive Wert dem von 20 000 m entspricht Wald muss mindestens einen produktiven Wert von 100 000 m entsprechen und landwirtschaftliche Flachen unter 5 000 m werden nie als solches gerechnet Es muss sich zudem seit mindestens 20 Jahre im Besitz der Familie befinden Das Odalsrecht geht auf den Erben uber wenn er geboren wurde bevor das Land auf einen nicht Odalsberechtigten ubergegangen ist Das Odal erhalt das alteste Kind Der Ehepartner erhalt nicht das Odal des verstorbenen Gatten Wer ein Odal erhalt ist zum Weiterbetrieb der Landwirtschaft und zum Aufenthalt auf dem Odal verpflichtet Odalspflicht Dem kann er sich durch Verkauf an den Meistbietenden entziehen Die ihm nachstehenden Odalsberechtigten konnen aber in diesem Falle das Odal zur Odalstaxe erwerben Odalslosning Vorkaufsrecht zum taxierten Preis Der Interessent muss seinen Anspruch auf Ubernahme binnen eines Jahres anmelden Damit erwirbt der Ubernehmer die Pflicht binnen eines Jahres dort hinzuziehen und fur 10 Jahre Landwirtschaft zu betreiben Es kann auch einem anderen Landwirt zur landwirtschaftlichen Nutzung uberlassen werden Dazu gibt es zahlreiche Modifikationen und Einzelbestimmungen bis hin zur Befreiung aus dem Odal 2003 wurde eine Kommission eingesetzt die ein Gutachten uber die Frage erarbeiten sollte ob das Odals und Anerbenrecht erhalten bleiben solle Die Kommission empfahl die Beibehaltung der Rechtslage mit einigen Erleichterungen fur den Grundstucksverkehr In Island ist das Odalsrecht AEttarodal nicht mehr in Gesetz 31 Die letzte Regelung war in Jardalog 1976 nr 65 31 mai im IV Kapitel 30 unter dem Titel Vorkaufsrecht Forkaupsrettur und im VII Kapitel 47 ff unter der dem Titel Uber Odalsland Um odalsjardir mit kleinen Anderungen im Log nr 90 1984 und spater 1995 und 1996 geregelt Auf Orkney und den Shetlands gilt das Udal law uber den Inhalt des Eigentumsrechtes am Boden Es entspricht dem norwegischen Recht von Konig Magnus lagabaetir Die schottische Rechtsprechung halt das Udal Law fur geltendes Recht Dies spielt fur die Verlegung von Pipelines und Kabeln noch heute eine entscheidende Rolle Gesellschaftliche Bedeutung BearbeitenDer Besitz von Odalsland verlieh dem Bauern Odalsbauer eine gegenuber anderen Freien hervorgehobene gesellschaftliche Stellung Er hatte in der Thingversammlung und im Rechtsleben den hochsten Rang inne Dies galt allerdings nicht fur die in dieser Hinsicht egalitare Gesellschaft Islands wohl aber fur Schweden 32 Weitere ahnliche Rechtsinstitutionen in der Schweiz BearbeitenDem Odal ahnliche Rechtsinstitutionen von Familien Eigentum mit beschrankter Handelbarkeit und Bevorzugung der naheren Verwandtschaft bei Erbfolge ist das auch im Adel fruher beliebte und heute in Mitteleuropa wie z B der Schweiz heute nicht mehr errichtbare Rechtsinstitut des Fideikommisses Bestehende Fideikommisse sind rechtlich anerkannt konnen aber mit Zustimmung aller Berechtigten von diesen aufgehoben werden Das schweizerische Zivilgesetzbuch von 1907 fuhrte sogar ein weiteres ahnliches Rechtsinstitut die Heimstatte ein die nicht belehnt und frei gehandelt werden konnte und so als unverausserbares Familieneigentum ein Mittel zur Vermeidung von totaler Verarmung einer Familie sein sollte Wahrend einzelne Fideikommisse in der Schweiz bis heute noch existieren sind Heimstatten wegen ihrer fehlenden Attraktivitat trotz rechtlicher Moglichkeit praktisch nie errichtet worden Literatur BearbeitenOtto Behaghel Odal In Sitzungs Berichte der Bayerischen Akademie der Wissenschaften Philologisch historische Abteilung Jg 1935 Heft 8 Munchen 1935 Else Ebel Stichwort Odal In Reallexikon der Germanischen Altertumskunde Band 21 Berlin 2002 S 533 538 Harald Ehrhardt Stichwort Odal In Lexikon des Mittelalters Band 6 Munchen Zurich 1993 S 1345 Gerhard Hafstrom Stichwort Odelsrett In Kulturhistorisk leksikon for nordisk middelalder Band 12 Kopenhagen 1967 Sp 502 503 Fur Schweden Stig Iuul Stichwort Lovbydelse In Kulturhistorisk leksikon for nordisk middelalder Band 10 Kopenhagen 1965 Sp 699 Magnus Mar Larusson Stichwort Odelsrett In Kulturhistorisk leksikon for nordisk middelalder Band 12 Kopenhagen 1967 Sp 499 502 Fur Island Gabriele v Olberg Stichwort Odal In Handworterbuch der Deutschen Rechtsgeschichte Berlin 1984 Sp 1178 1184 Knut Robberstad Stichwort Odelsrett In Kulturhistorisk leksikon for nordisk middelalder Band 12 Kopenhagen 1967 Sp 493 499 Fur Norwegen Orkneys und Shetlands Stichwort Odal In Cornelia Schmitz Berning Vokabular des Nationalsozialismus 2 Aufl Berlin Walter de Gruyter 2007 S 446 449 Karl Ferdinand Werner Stichwort Adel In Lexikon des Mittelalters Band I 1980 Sp 118 126 Weblinks BearbeitenGesetzestext LOV 1974 06 28 nr 58 Lov om odelsretten og asetesretten Einzelnachweise Bearbeiten Adel In Digitales Worterbuch der deutschen Sprache dwds de Behaghel v Olberg Sp 1179 Gustav Neckel Adel und Gefolgschaft In Beitrage zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur Band 42 1916 385 436 385 Friedrich Kauffmann Aus dem Wortschatz der Rechtssprache In Zeitschrift fur deutsche Philologie Band 47 1918 S 153 209 Otto Behaghel Odal In Sitzungs Berichte der Bayerischen Akademie der Wissenschaften Philologisch historische Abteilung Jg 1935 Heft 8 Munchen 1935 Conze S 1 Kluge Etymologisches Worterbuch der deutschen Sprache 24 Aufl 2002 Wolfgang Pfeifer Etymologisches Worterbuch des Deutschen 3 Aufl 1997 Gustav L v Maurer Geschichte der Markverfassung Erlangen 1856 Werner Sp 119 Behaghel Ebel S 534 Ebel S 534 v Olberg Sp 1181 v Olberg Sp 1181 Ehrhard Sp 1345 Iuul Sp 699 Erbe infolge Erziehung im Hause des Erblassers z B vom Konig Gulathingslov 270 266 Robberstad Odelsrett Sp 495 unter Hinweis auf A Taranger Udsigt over den norske rets historie IV Oslo 1907 S 380 395 Robberstad Odelsrett Sp 494 Frauen die Totschlagsbusse fordern konnten wenn mannliche Verwandte fehlten Das waren Tochter und Schwester Odd Arvid Storsveen Norsk patriotisme for 1814 KULTs skriftserie Nr 88 vom Norsk foskningsrad Oslo 1997 S 105 Hafstrom Sp 502 Gragas Landabrigdisthattur a b Larusson Sp 500 Ebel S 535 Larusson Sp 501 Diplomatarium Islandicum III 294 1468 verpfandete Christian I von Danemark die Orkneys an Schottland a b Robberstad Odelsrett Sp 498 https www althingi is lagas 152a 2004081 html Ebel S 537 Normdaten Sachbegriff GND 4499748 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Odal amp oldid 236863242