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Heimstattensiedlung ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Eine Auflistung von Heimstattensiedlungen findet sich unter Liste von Heimstattensiedlungen Die Reichsheimstatte war ein deutsches Rechtsinstitut von 1920 wodurch das Eigentumsrecht an Immobilien eingeschrankt wurde Dieses Rechtsinstitut wurde aus sozialen Grunden mit dem Reichsheimstattengesetz vom 10 Mai 1920 1 geschaffen Fur die Durchfuhrung Umsetzung und Uberwachung war das Reichsheimstattenamt mit Sitz in Berlin zustandig Mit Wirkung zum 1 Oktober 1993 trat das Gesetz zur Aufhebung des Reichsheimstattengesetzes in Kraft BGBl I S 912 Der Zweck des Reichsheimstattengesetzes war der vor moglichen Glaubigern geschutzte Erwerb und Besitz von Wohneigentum und die Bindung des Eigentumers an bestimmte bodenpolitische Ziele Die sogenannten Heimstatten wurden zumeist durch staatliche oder kommunale Einrichtungen ausgegeben Der sogenannte Heimstatter konnte das Eigentum an einer Heimstatte erwerben Die Rechte aus dem Eigentum waren jedoch zu Gunsten des Ausgebers eingeschrankt Diese Einschrankungen dienten auch zum Schutz des Eigentumers einer Heimstatte Zu Gunsten des Heimstatters war die Zwangsvollstreckung in das Grundstuck beschrankt Dem Ausgeber stand ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu Fur die Belastung oder Teilung eines Grundstucks war die Zustimmung des Ausgebers erforderlich Im Falle einer missbrauchlichen Verwendung einer Heimstatte hatte der Ausgeber ein Ruckkaufsrecht Heimfallanspruch Zudem war eine Reichsheimstatte nicht frei vererbbar Das Rechtsinstitut der Heimstatte wurde auch in der Schweiz gesetzlich geregelt hat dort jedoch keinerlei praktische Bedeutung erlangt Inhaltsverzeichnis 1 Entwicklung des Reichsheimstattenrechts 2 Reichsheimstattengesetz vom 10 Mai 1920 3 Zur Umsetzung des Heimstattengedankens 4 Rolle des Reichsheimstattenrechts nach 1945 5 Bekannte Reichsheimstattenleiter 6 Literatur 7 EinzelnachweiseEntwicklung des Reichsheimstattenrechts BearbeitenMit dem Begriff Heimstatte verbindet man fast automatisch die nach dem Ersten Weltkrieg einsetzende Entwicklung den aus dem Krieg heimkehrenden Soldaten Wohnraum in die Form sog Kriegerheimstatten zur Verfugung zu stellen Dabei wird aus heutiger Sicht meist ubersehen dass der Heimstattengedanke historisch wesentlich tiefere Wurzeln besitzt und dass die praktische Umsetzung dieser Idee nicht nur im landlichen Bereich durch die Kriegerheimstatten der fruhen 1920er Jahre geschah sondern eben auch durch moderne grossstadtische Siedlungen des Neuen Bauens wie der Frankfurter Siedlung Praunheim als der grossten deutschen Heimstattensiedlung Die tiefere Idee der Heimstatte liegt darin dass bei dieser besonderen Form sozialpolitisch gebundenen Eigentums unabhangig von der wirtschaftlichen Situation des selbstnutzenden Eigentumers Grund und Boden und das darauf befindliche Wohnhaus unter allen Umstanden dem Zugriff eventueller Glaubiger entzogen bleibt Haus und Hof kann man durch ungluckliche Umstande verlieren oder leichtsinnig verspielen eine Heimstatte aber bleibt als Hort der Familie dauerhaft erhalten Damit besitzt die Heimstatte zwei zentrale Funktionen Zum einen sichert sie durch die raumliche Abgrenzung des Sonderrechts den Schutz des Bodens im Sinne einer gerechteren Eigentumsverteilung zum anderen sichert sie den Schutz des Menschen durch den Erhalt eines gewissen Mindestbedarfs an Grundeigentum Die Wurzeln der Heimstattenidee gehen auf die Besiedlung Nordamerikas im fruhen 19 Jahrhundert zuruck in Texas wurde im Jahre 1839 das erste homestead extension law erlassen In Europa lassen sich im 19 Jahrhundert bereits seit den 1860er Jahren ahnliche Gesetze zum Schutz des landwirtschaftlichen Besitzes in Rumanien 1864 und Serbien 1865 nachweisen gesetzgeberische Anregungen gab es seinerzeit in der Schweiz 1882 Belgien 1889 und 1893 Deutschland 1890 und 1905 Italien 1894 und 1910 und Frankreich 1894 es kam aber vorerst in keinem der Staaten zur rechtlichen Kodifizierung Erst im fruhen 20 Jahrhundert wurden das Schweizer Zivilgesetzbuches von 1907 und des franzosischen Loi sur la constitution d un bien de famille insaisissable von 1909 als erste gesetzliche Grundlage fur auf die reine Wohnfunktion zugeschnittene Heimstatten verabschiedet Die schlechten Wohnbedingungen der arbeitenden Klasse fuhrten in Deutschland noch im 19 Jahrhundert zur Wohnungsreformbewegung und zu strukturellen Uberlegungen einer gezielten Abhilfe als Indiz fur diese Entwicklung standen die Grundungen von Baugenossenschaften Mietervereinen und politisch agierenden Verbanden Die Heimstattenbewegung erhielt weiteren Auftrieb als sich der Bund Deutscher Bodenreformer kurz vor Beginn des Ersten Weltkrieges dieser Idee annahm Nach dem verlorenen Krieg kam es zu einer Verklammerung der sozialpolitischen Heimstattenidee mit dem im Volk positiv besetzten Gedanken vor allem den Kriegsbeschadigten dauerhaft gesicherten Besitz eines begrenzten Stuckes Heimatboden zu verschaffen Reichsheimstattengesetz vom 10 Mai 1920 BearbeitenDie Entstehung des Reichsheimstattengesetzes RHG zog sich uber einen langeren Zeitraum hin Schon 1916 ersuchte der Deutsche Reichstag den Reichskanzler mittels einer einstimmig verabschiedeten Entschliessung dem Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen Bis zur Gesetzesreife auf Reichsebene dauerte es allerdings noch ein paar Jahre in der Zwischenzeit erliessen unmittelbar nach Kriegsende einige kleinere Bundesstaaten landeseigene Heimstattengesetze Knapp zwei Jahre nach Beendigung des verlorenen Krieges dem Ende des Deutschen Kaiserreichs und dem erfolgreichen Ablauf der Revolution von 1918 kam es mit dem Erlass des Reichsheimstattengesetzes zu einer einheitlichen Rahmengesetzgebung Nach einer langen Phase der Entwicklung verabschiedete die Nationalversammlung am 29 April 1920 nahezu einstimmig das Reichsheimstattengesetz 2 verfassungsmassige Rechtsquelle fur dieses Gesetzesvorhaben bot der Art 10 Nr 4 Weimarer Reichsverfassung WRV vom 11 August 1919 Weitergehendere Vorstellungen der Gewerkschaften und des Bundes Deutscher Bodenreformer zu einer grundlegenden Bodenreformpolitik endeten in einer gemeinsam mit dem Gesetz verabschiedeten Resolution Das am 10 Mai 1920 ausgefertigte und acht Tage darauf im Reichsgesetzblatt verkundete Reichsgesetz 3 beschrankte sich als ein Rahmengesetz darauf reichseinheitlich die Rechtsform der Reichsheimstatte zu regeln so wurden neben der rechtlichen Sonderstellung einer Heimstatte insbesondere Ausgeber und Heimstatter definiert und ihr internes Verhaltnis offentlich rechtlich festgelegt Als Ausgeber kamen nach 1 RHG generell nur das Reich die Lander und die Kommunen infrage die Lander konnten aber weitere gemeinnutzige Unternehmen mit der Ausgebereigenschaft ausstatten Als Heimstatter waren naturlich Kriegsteilnehmer insbesondere Kriegsbeschadigte sowie Witwen der im Kriege Gefallenen und kinderreiche Familien vorzugsweise zu berucksichtigen grundsatzlich konnten aber auch andere Personenkreise bei der Vergabe einer Heimstatte berucksichtigt werden Zur inhaltlichen Begrifflichkeit einer Heimstatte wurde im RHG lediglich ausgefuhrt dass es sich um eine in Eigentum ausgegebene Wohnheimstatte Einfamilienhaus mit Nutzgarten oder Wirtschaftsheimstatte Anwesen zur Bewirtschaftung durch eine Familie handeln konne Die Sonderstellung einer Reichsheimstatte bestand neben dem personlichen Schutz der Heimstatterfamilie in der direkten Verhinderung einer spekulativen Verwertung durch die Eigentumer daraus resultierte die dauerhafte Zweckerhaltung der Heimstatte als sozial gebundener Wohnort Zur Absicherung der Bindungen war die Heimstatteneigenschaft unter Nennung des jeweiligen Ausgebers und des entsprechenden Bodenwertes in das Grundbuch eingetragen der hier in die Abt II eingetragene Heimstattenvermerk stand dabei an der ersten Rangstelle Demnach war das Reichsheimstattengesetz ein bodenpolitisches Grundlagengesetz und kein Finanzierungsgesetz Als materiell rechtliche Bestimmungen fand sich im RHG ausschliesslich die Befreiung von allen Gebuhren Stempelabgaben und Steuern des Reichs der Lander und sonstigen offentlichen Korperschaften hierdurch konnten in den 1920er Jahren bei der Errichtung bei jeder einzelnen Heimstatte rund 400 bis 500 RM eingespart werden Dieser fur damalige Zeiten durchaus beachtliche Betrag entsprach in etwa der ublichen Eigenbeteiligung der Heimstatter am Kauf des Hauses Daruber hinausgehende generelle Regelungen zur materiellen Ausgestaltung des Heimstattenwesens uberliess man ebenso wie weitere Konkretisierungen zur Durchfuhrung jeweils der Landesgesetzgebung von den teilweise erst nach einigen Jahren dem RHG nachfolgenden Landesgesetzen war das preussische Ausfuhrungsgesetz vom 18 Januar 1924 nebst den Ausfuhrungsbestimmungen des preussischen Ministers fur Volkswohlfahrt vom 25 April 1924 und den Richtlinien vom 18 Januar 1929 das Bedeutendste Eine Besonderheit dieses sich ausschliesslich auf Wohnheimstatten beschrankenden Ausfuhrungsgesetzes lag in der nach 4 Pr AFG ermoglichten Ausweisung von Heimstattengebieten in den durch eine Ortssatzung der im eigenen Wirkungskreis hierfur zustandigen Kommune abgegrenzten Gebieten durften dann nur noch Wohnheimstatten errichtet werden Unabhangig von derartigen Gebietsausweisungen konnten Heimstatten auch ausserhalb der extra ausgewiesenen Gebiete d h uberall begrundet werden Durch die kommunale Ausweisung eines Heimstattengebietes wurde ein bodenrechtliches und stadtebauliches raumliches Sonderrecht in einer Art Doppelstrategie auf zwei unterschiedlichen Wegen begrundet Einerseits sollte mit der Moglichkeit der Gebietsausweisung insbesondere fur grossere Stadte die Bodenvorratspolitik z B durch direkte Enteignungsmoglichkeiten erleichtert werden Andererseits stellten die Heimstattengebiete aber baurechtlich eine Besonderheit dar denn in den Gebieten konnte die kommunale Planungshoheit partiell aufgehoben werden Zur Umsetzung des Heimstattengedankens BearbeitenDie praktische Umsetzung der Heimstattenidee liess trotz der intensiven Vorarbeiten der genannten doch unerwartet lange auf sich warten und erreichte insgesamt nicht den Umfang den die hinter dieser Idee stehenden Betreiber annahmen Uber den Gesamtumfang aller wahrend der 1920er Jahre als Reichsheimstatten neu errichteten Wohnbauten gibt es keine verlasslichen Zahlen Ganz grob kann man davon ausgehen dass in der Zeit der Weimarer Republik insgesamt im Deutschen Reich rund 20 000 neu erbaute Kleinhauser mit dem Reichsheimstattenvermerk versehen wurden Im Dritten Reich wurde das RHG durch das Anderungsgesetz vom 24 November 1937 4 neu formuliert und tags darauf in der bis 1993 gultigen Neufassung veroffentlicht Bezuglich der praktischen Umsetzung kann man ganz grob davon ausgehen dass die Anzahl der Heimstatten sich zwischen 1933 und 1936 auf rund 40 000 verdoppelte und sich dann bis 1945 noch einmal auf eine grob geschatzte Gesamtzahl von 80 000 verdoppelte Diese auf einer groben Schatzung beruhenden Zahlen wurden bedeuten dass rund 60 000 Einheiten und damit etwa drei Viertel der Heimstatten erst im Dritten Reich errichtet wurden 5 Rolle des Reichsheimstattenrechts nach 1945 BearbeitenNach dem Zweiten Weltkrieg wurden kaum noch neue Reichsheimstatten ausgegeben auch wenn noch in den fruhen 1950er Jahren die offentliche Forderung von Eigenheimen und Kleinsiedlungen teilweise von der Begrundung der Reichsheimstatteneigenschaft abhangig gemacht wurde Durch das II Wohnungsbaugesetz von 1956 wurde die von den Bewilligungsbehorden verlangte Bindung der offentlichen Forderung an diese besondere Eigentumsform durch den 52 WoBauG direkt untersagt Seitdem war die Rechtskonstruktion der Reichsheimstatte fur die zukunftige offentlich geforderte Wohnungsversorgung praktisch bedeutungslos Im Weiteren wurden einzelne Paragraphen des RHG durch Anderungsartikel schon im Laufe der Zeit ausser Kraft gesetzt Dennoch war das Reichsheimstattengesetz in der Bundesrepublik Deutschland rechtssystematisch nicht grundsatzlich aufgehoben und galt daher fur alle bisher auf dieser Rechtsgrundlage begrundeten und nicht wieder geloschten Heimstatten bis 1993 fort Die durchaus mogliche nachtragliche Ausweisung von bestehenden Einfamilienhausern als Reichsheimstatten wurde noch Ende der 1970er Jahre in offensichtlich starkerem Masse von Kaufern gebrauchter Eigenheime betrieben um die beim Kauf anfallende Grunderwerbsteuer von damals noch durchschnittlich 7 des Kaufpreises einzusparen auch die Gerichtsgebuhren fur die Grundbucheintragung und die Gebuhren der Katasteramter und Baubehorden entfielen hierbei auch Notare hatten fur den Kaufvertrag Gebuhrenermassigung zu gewahren Seitdem war es aber still geworden um diese besondere Rechtskonstruktion des sozial gebundenen Eigentums Nach einer langen Zeit des unveranderlichen status quo liessen sich seit 1988 erste Tendenzen der Aufhebung erkennen Mit Erlass vom 22 August 1988 wies der Hessische Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen die Ausgeber im Lande Hessen an bei Antragen auf Aufhebung diesen ohne weitere Prufung stattzugeben Die im Laufe der Jahrzehnte von den Heimstattern ersparten Gebuhren und Steuern wurden entgegen der bisherigen Rechtslage nicht zuruckverlangt Infolge dieses Erlasses wurde der Heimstattenvermerk in ca 180 von den rund 1 000 Reichsheimstatten in der Frankfurter Siedlung Praunheim geloscht Als letzte Entwicklung bereitete die Bundesregierung seit Sommer 1992 die inzwischen erfolgte Aufhebung des Gesetzes vor Grund dafur war zum einen die generelle Deregulierung des Wohnungswesens zum anderen aber auch die besondere Situation der Heimstatten in den neuen Landern hier war die Heimstatteneigenschaft schon zuvor durch das Zivilgesetzbuch der DDR aufgehoben worden und erst durch den Einigungsvertrag von 1990 erneut in Kraft getreten Das Gesetz zur Aufhebung des Reichsheimstattengesetzes trat zum 1 Oktober 1993 in Kraft Bekannte Reichsheimstattenleiter BearbeitenLeopold Schmalhorst deutscher ArchitektLiteratur BearbeitenErich Brockhaus Wohnheimstatten Diss Gottingen 1931 Ronald Kunze Wohnen mit sozialer Bindung Aufstieg und Niedergang des Reichsheimstattenrechtes In Informationen zur modernen Stadtgeschichte Wohnen in der Stadt Heft 2 1993 ISSN 0340 1774 S 24 29 Remmer Mauritius Heimstatten noch interessant Auslegung von Grundstucken nach dem Reichsheimstattengesetz ein Weg um vorlaufige Grunderwerbssteuerbefreiung zu erlangen In AIZ Allgemeine Immobilien Zeitung Heft 3 1977 ISSN 0001 1673 S 46 48 Wilhelm Mewes Heimstatte In Josef Brix Hugo Lindemann Otto Most Hugo Preuss Albert Sudekum Hrsg Handworterbuch der Kommunalwissenschaften Fischer Jena 1922 S 492 495 Rudolf Meyer Heimstatten und andere Wirtschaftsgesetze in den Vereinigten Staaten von Amerika von Canada Russland China Indien Rumanien Serbien und England Mit bisher noch ungedruckten Briefen Jefferson s und Entwurf zu einem neuen Agrarrecht Bahr Berlin 1883 Heinrich Simon Heimstattenrecht In Hermann Wandersleb Hrsg Handworterbuch des Stadtebaues Wohnungs und Siedlungswesens Kohlhammer Stuttgart 1959 S 1248 1250 Heinrich Zeul Heimstatten Rechtliche Grundlagen und ihre Bedeutung fur Frankfurt In Die Siedlung Heft 8 1929 ZDB ID 54351 2 S 5 6 und Heft 9 1929 S 4 6 Einzelnachweise Bearbeiten RGBl Nr 7528 S 962 spater in der Fassung der Bekanntmachung vom 25 November 1937 im RGBl I S 1291 Vgl Zweite und dritte Beratung des Gesetzesentwurfs verbunden mit dem mundlichen Bericht des 24 Ausschusses betreffend Wohnungs Siedlungs und Heimstattenfragen im Reichstagsprotokoll der Sitzung vom 29 April 1920 auf S 5606 bis S 5614 mit Gesamtabstimmung uber das Gesetz in digitalisierter Form beim Munchener Digitalisierungszentrum der Bayerischen Staatsbibliothek RGBl Nr 7528 S 962 bis S 970 Abdruck des Reichsheimstattengesetzes im Reichsgesetzblatt vom 18 Mai 1920 Gesetz zur Anderung des Reichsheimstattengesetzes im RGBl vom 27 November 1937 wieder bei Max Rusch Bodenrecht und Bodengesetzgebung seit 1933 Reihe Kleinsiedlung Schriftenreihe der Verlag Siedlung und Wirtschaft GmbH Berlin 1938 Max Harteck Damaschke und die Bodenreform Aus dem Leben eines Volksmannes Deutsche Buch Gemeinschaft Berlin ohne Jahr 1929 Zahlen finden sich nur fur die Siedlungstatigkeit nach dem Reichssiedlungsgesetz vom 11 August 1919 fur 1919 1928 Reichsweit seien 26 343 Neusiedlerstellen geschaffen worden 82 davon in Preussen Reichsweit davon 11 897 im Umfang unter 2 ha Im gleichen Zeitraum sind nahezu 60 000 landwirtschaftliche Kleinstellen nach dem gleichen Gesetz um Flachen vergrossert worden zur sogenannten Anliegersiedlung hauptsachlich in Ober und Niederschlesien Dieses Ergebnis wurde als sehr unbefriedrigend angesehen S 288 290 vergleiche S 353 ff In Preussen waren ausfuhrende Behorden die Landeskultur und Kulturamter zu deren Aufgabe auch Landbeschaffung zu Pacht oder Eigentum fur landwirtschaftliche Arbeiter und Heimstattenbewerber und die Forderung sonstiger privater Siedlungsbewegung gehorte Daneben konnten auch Kommunalverbande oder unter Kreisbeteiligung gebildete Kleinsiedlungsgesellschaften als gemeinnutzige Siedlungsgesellschaften im Sinne des Gesetzes wirken S 358 Zum Reichsheimstattengesetz heisst es Die Verwirklichung des Gesetzes ist aber nur dort moglich wo ehrliche Menschen in den Gemeinden sich fur Recht und Gerechtigkeit zusammenschliessen Denn sonst haben die Bodeninteressenten den grosseren Einfluss S 342 Und Zur Errichtung eines Reichsheimstattenamts hat sich die Regierung leider bis heute noch nicht entschliessen konnen S 336 Zur Verabschiedung eines seit 1920 im Entwurf geplanten Bodenreformgesetzes kam es nicht 1928 wurde ein neuer Entwurf unter dem Namen Wohnheimstattengesetz aufgestellt der vom Standigen Beirat fur Heimstattenwesen beim Reichsarbeitsministerium erarbeitet wurde S 336 338 371 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichsheimstatte amp oldid 224795549