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Das Frostathingslov ist ein altes Gesetz das nach eigener Aussage im 1 Kapitel der Einleitung Konig Hakon Hakonsson 1217 1262 fur den Rechtsbezirk des Frostathings in Norwegen erlassen haben soll Inhaltsverzeichnis 1 Frostathing 2 Entstehung und Uberlieferung 3 Inhaltliches 3 1 Allgemeines 3 2 Spezielle Regelungen 4 Fussnoten 5 LiteraturFrostathing Bearbeiten nbsp Bautastein fur das FrostathingDas Frostathing umfasste zunachst ein Gebiet von insgesamt acht Bezirken Fylke in Trondelag die so heute nicht mehr existieren Es handelte sich um die vier im inneren Trondheimsfjord gelegenen Bezirke Veradal heute Kommune Verdal Skaun heute Mosvik Teile von Levanger Sparbyggja heute die Kommunen Steinkjer mit dem Ortsteil Sparbu und Snasa und Eynafylki heute Teile von Steinkjer Inderoy und Verran und um vier im ausseren Bereich namlich Strind heute Strinda ein Ortsteil von Trondheim Leksvik Frosta und Asen ein Ortsteil von Levanger Stjordaelafylki heute Stjordal Meraker Klaebu Selbu und Tydal Gauladalur und Orkadalur das Tal des Flusses Orkla mit Skaun und Byneset einem Ortsteil von Trondheim Spater kamen noch drei oder vier Kustendistrikte hinzu Drei davon werden in der Historia Norvegiae aufgezahlt Naumdaelafylki Nordmore und Raumsdaelafylki Im Frostathingslov X wird von vier Fylki gesprochen Moglicherweise gehorte auch Sunnmore dazu Man geht davon aus dass das Frostathing zwei Vorlaufer hatte namlich das Oyrathing das die ausseren Bezirke umfasste und eine besondere Rolle im Laufe der Geschichte gespielt hat und ein nicht weiter uberliefertes Thing fur die vier Bezirke im Inneren des Trondheimfjordes von dem man annimmt es habe bei Steinkjer gelegen 1 Die beiden Thinge wurden zusammengelegt und am Platz des Oyrathings etabliert Das Oyrathing war das Thing an dem dem Konig fur ganz Norwegen gehuldigt wurde So wurden dort Olav Tryggvason Olav Haraldsson Kyrre Knut der Grosse Sigurd Munn Oystein Moyla Sverre Sigurdsson und Skule Bardsson zu Konigen erhoben Wenn auch das Frostathing auf der Halbinsel Frosta fur die Gesetzgebung zustandig war so kam doch dem Oyrathing die hohere Wurde zu Als 1115 Sigurd Jorsalfari vor dem Frostathing einen Prozess gegen Sigurd Hranason anstrengte fur den Konig Oystein in den Prozess eintrat wurde dieser Rechtsstreit an das Oyrathing verwiesen weil nur dort Streitigkeiten von Konigen verhandelt werden konnten 2 Beim jahrlichen Frostathing wurden Abgeordnete ernannt 3 zum Oyrathing musste jeder thingpflichtige Bauer personlich erscheinen 4 Entstehung und Uberlieferung BearbeitenDas Frostathingslov ist nicht das alteste aufgezeichnete Gesetz Dies ist vielmehr das Gulathingslov Wann das Frostathingslov entstand lasst sich nicht mehr feststellen und ist auch von Thema zu Thema unterschiedlich Das Christenrecht ist sicher spater vorgeschaltet worden unterscheidet sich aber vom Christenrecht im Gulathingslov sowohl im Aufbau als auch in den behandelten Themen Ursprunglich wurden die Gesetze nur mundlich auf der Thingversammlung vorgetragen Die erste Erwahnung wird in der Heimskringla Snorri Sturlusons fur Konig Hakon dem Guten bezeugt der es zusammen mit dem Jarl Sigurd und anderen Mannern aus Trondelag bereinigt und zusammengestellt habe Das ist mit Sicherheit unrichtig da der Konig zu dieser Zeit noch keine Gesetzgebungsbefugnis hatte Zwar hatten die Konige das Initiativrecht zur Gesetzgebung aber bis ins 13 Jahrhundert hinein war es alleiniges Recht des Lagthings Gesetze zu erlassen Spater fuhrte die Ruckfuhrung auf einen bedeutenden Konig aus alter Zeit zur Erhohung der Autoritat des Textes Verschriftlicht wurde es damals sicher noch nicht Die islandische Tradition geht davon aus dass kurz vor 930 der weise Ulfjotur nach Norwegen geschickt wurde um von dort das Gesetz uber die Thingordnung zu studieren Nach drei Jahren sei er mit einer ausfuhrlichen Gesetzessammlung mit Anpassungen an die Gegebenheiten Islands zuruckgekehrt und damit erster Gesetzessprecher Islands geworden 5 Dies setzt eine schon weit ausgebildete Rechtstradition zu dieser Zeit in Norwegen voraus Snorri berichtet noch von Olav dem Heiligen dass er sich Hakons Frostathingslov des Ofteren vortragen liess Um 1280 war die Annahme durch das Thing nur noch Formsache und entsprach eher dem heutigen Verkundungsakt im Gesetzblatt Snorri berichtet dass Magnus der Gute das Gesetz habe aufschreiben lassen und es werde unter dem Namen Graugans in Trondheim aufbewahrt Diese Graugans ist nicht die Gragas des islandischen Rechts Diese Graugans wurde im Laufe der Zeit erganzt Das erkennt man daran dass im Gesetz das Gefolge des Erzbischofs geregelt ist den es zur Zeit von Magnus noch gar nicht gab Wir kennen nur die Fassung aus der Zeit von Konig Hakon Hakonsson Diese Fassung heisst Codex Resenianus benannt nach Petrus Resenius 1625 1688 der das Pergament mit der einzig erhaltenen Fassung der Universitat in Kopenhagen schenkte und ist in Norges gamle Love I 121 258 unter dem Titel Den aeldre Frostathings Lov abgedruckt Der Codex Resenianus ist dann dem Kopenhagener Bibliotheksbrand von 1728 zum Opfer gefallen Er war aber zuvor bereits mehrfach abgeschrieben worden wobei aber Lucken geblieben sind und sich viele Fehler eingeschlichen haben wobei es aber wahrscheinlich ist dass sie zumindest teilweise schon im Codex Resenianus vorhanden gewesen waren So fehlt der Beginn der Einleitung der etwas uber die Entstehung ausgesagt haben durfte Einige Lucken konnen durch das den Islandern gegebene Gesetz Hakonarbok erganzt werden welches eine Anpassung des Frostathinglovs an islandische Verhaltnisse beinhaltete Bruchstucke von vier Pergamenthandschriften befinden sich im Reichsarchiv in Oslo einige Bruchstucke befinden sich in der Universitatsbibliothek in Tubingen Die erhaltenen Bruchstucke bieten durchweg den gleichen Text wie die Abschrift des Codex Resenianus Der Codex IV hat allerdings eine wesentliche Abweichung in Bezug auf die Totschlagsbussen und wird als eine etwas altere Redaktion angesehen Erzbischof Oystein 1161 1188 hatte anlasslich der Kronung von Magnus Erlingsson zum Konig ein Christenrecht verfasst das auch eine Thronfolgeregelung enthielt wonach nur der alteste ehelich geborene Sohn eines Konigs thronfolgeberechtigt sein sollte Es ist Bestandteil des Gulathingslov im Frostathingslov aber nicht erwahnt Hier ist bereits eine Verschriftlichung anzunehmen Aus der Schilderung einer Auseinandersetzung Konig Sverres mit dem Erzbischof Eirik Ivarsson wonach sich der Konig auf das alte Christenrecht von Konig Magnus dem Guten berief wahrend der Erzbischof das Christenrecht von Erzbischof Oystein dagegenhielt ist zu ersehen dass die Gullfjaer Oysteins eine kirchenfreundliche Weiterentwicklung gewesen ist Man geht davon aus dass das Christenrecht im uberlieferten Frostathingslov eine Kompilation zwischen Gullfjaer und dem alten Gesetz von Magnus des Guten wiedergibt 6 dass aber zur Zeit der geschilderten Auseinandersetzung beide Gesetze nebeneinander gegolten haben Es sind Formulierungen zu finden die sicher nicht von Erzbischof Oystein stammen So setzte er zwar durch dass die Priester an den Eigenkirchen vom Erzbischof ernannt werden aber der Nachsatz er der Erzbischof hat uns versprochen dass wir die Priester haben durfen die uns gefallen und die ihr Amt in richtiger Weise zu verwalten wissen Das ist altes Recht 7 ist sicher nicht von ihm Daher war auch die ausdruckliche Berufung auf althergebrachtes Recht vonnoten Auch der besondere Streitpunkt zwischen Erzbischof Eirik und Sverre uber die Wahrung in der die Geldbussen zu zahlen sind ist hier widerspruchlich geregelt 8 Nach den ersten Satzen sollten Vergehen mit Frauen Meineide Fleischessen vor dem Empfang der Kommunion Strafen wegen Vergehen gegen die Zehntpflicht Bruch des Friedens der Kirche und des Kirchhofs Nichtgestellung der Reisepferde und Versaumnis der Weiterbeforderung der Aufforderung dazu nach altem Bodenrecht in gewogenem Silber gebusst werden Fur alle anderen Vergehen sollte die Busse in Silbermunzen zu zahlen sein Daran ist mit und die Vorschrift angeschlossen dass alle Vergehen gegen das Christenrecht in gewogenem Silber zu bezahlen seien Da das gemunzte Silber unter Konig Sverre bereits die Halfte des Silbergehalts eingebusst hatte hatte dieser letzte Satz nahezu zur Verdoppelung der bischoflichen Einnahmen gefuhrt siehe Geschichte Norwegens Konig Sverre Im Text ist sehr haufig vom Bischof aber kaum vom Erzbischof die Rede Dies wird darauf zuruckgefuhrt dass der Text im Wesentlichen auf der Graugans aufbaut also aus der Zeit stammt bevor das Erzbistum Nidaros gegrundet wurde 1152 1153 und sodann unter Erzbischof Oystein wurde das Recht fortgeschrieben Weiter im Suden galt das altere Gulathingslov das sich ebenfalls auf Olav Mangus und Oystein als Urheber zuruckfuhrt Gleichwohl unterscheidet sich das Gesetz in Aufbau und Inhalt vom Frostathingslov was auf die unterschiedlichen Uberlieferungsstrange und Erweiterungen auf dem jeweiligen Lagthing zuruckzufuhren ist Das Frostathingslov ist bei weitem nicht so ausgefeilt wie das Gulathingslov obgleich beide wohl auf eine zumindest ahnliche alte Wurzel zuruckgehen Der Verfasser des Gulathingslov war offensichtlich der bessere Jurist wahrend der Verfasser des Frostathingslov aus dem Gedachtnis ohne besonderen Sinn fur die inneren Zusammenhange den Gesetzesvortrag niedergeschrieben hat Als Beispiel mag die Stellung der Bussgemeinschaften zueinander dienen die im Frostathingslov schlicht die Busspflichtigen Verwandten des Taters den bussberechtigten Verwandten des Opfers symmetrische gegenuberstellen ohne eine Uberlegung darauf zu verschwenden was gelten soll wenn auf einer Seite das Gegenuber fehlt Im Gulathingslov wird ausfuhrlich darauf eingegangen wer die Busse erhalten soll wenn das bussberechtigte Familienmitglied das dem bussverpflichteten Familienmitglied gegenubergestellt ist fehlt Man darf davon ausgehen dass dieses Gesetz nicht in allen Stucken in der Weise vollzogen wurde wie es geschrieben ist Die Straftatbestande sind viel zu dicht und die Strafen unrealistisch insbesondere die uberall angedrohte Friedlosigkeit sogar wie auch in der Gragas fur Spottverse hatte das Land bald entvolkert Auch die Falle in denen das Thing am Tatort zu einem Urteil sofort zusammentreten musste Pfeilthing hatte die Thingbauern permanent unterwegs sein lassen Es handelt sich offenbar um eine Mischung von angewandtem Recht und freier Fabulierlust des Verfassers der Aufzeichnung Die Vorschriften bilden ein dickes Buch und einige sind bis fast zur Unverstandlichkeit mit Ausnahmen und Ruckausnahmen verschachtelt dass ein normaler Sterblicher das alles hatte unmoglich auswendig aufsagen konnen abgesehen davon dass dann schon ein ganzer Tag darauf hatte verwendet werden mussen Da es zur Zeit der Abfassung noch keinen Urkundenbeweis gab ist davon auszugehen dass dies auch fur die Frage galt welches das richtige Recht ist Nicht was im geschriebenen Text stand war massgeblich sondern was im Gedachtnis der Rechtsgemeinschaft lebendig war Dies wird im Gulathingslov Nr 314 ausdrucklich festgehalten Die Massgeblichkeit des geschriebenen Rechts durfte im Christenrecht schon fruh eingesetzt haben also z B beim Text von Erzbischof Oystein da in der Kirche schon lange Urkunden und geschriebene Texte fur ihren Inhalt beweiskraftig waren Indem sich Konig Sverre in diesem Streit mit dem Erzbischof ebenfalls auf einen Text berief deutet sich hier bereits der Wandel an wenn auch noch nicht zum Zwecke der Urteilsfindung sondern der politischen Auseinandersetzung Dagegen ist die Verbindlichkeit des auf dem Lagthing festgestellten Rechts noch langere Zeit auf den mundlichen Vortrag des Gesetzessprechers bezogen auch wenn das Gesetz bereits verschriftlicht war Die Graugans Magnus des Guten war also kein autoritativer Text sondern eine Art Gedachtnisprotokoll uber den Vortrag des Gesetzessprechers Nachtraglich lassen sich die ursprunglichen und wirklich geltenden Bestimmungen aus dem Gesamtkorpus nicht mehr sicher identifizieren Von einigen Bestimmungen ist aber ihre Anwendung belegt Davon werden einige unten aufgefuhrt Die Bestimmungen des Erbrechts und des ubrigen Zivilrechts geben sehr wahrscheinlich die geubte Rechtspraxis wieder die Bestimmungen des Strafrechts und der Busszahlungen durften aber spatestens bei der Letztfassung aufgefullt worden sein und nicht in allen Fallen das wirkliche Recht widerspiegeln Am deutlichsten zeigt sich das an den Bussgemeinschaften Die Busse erfolgt nicht zwischen Tater und Opfer sondern zwischen dem Clan des Taters und dem Clan des Opfers wobei immer Personen gleichen Verwandtschaftsgrades gegenuberstehen was sicher prinzipiell angewendetes Recht war So heisst es z B Der Toter oder der Sohn des Toters soll dem Sohne des Toten aus den sechs Mark Gold im Hauptring funf gewogene Mark Silber Der Vater des Toters soll dem Vater des Toten ebensoviel bussen 9 usw die gesamte Bussgemeinschaft hindurch bis hin zum Enkel der Tante mutterlicherseits Immer wird die Clansymmetrie vorausgesetzt und ungeregelt bleibt wie Busse zu leisten ist wenn die Symmetrie nicht vorliegt wenn also bei einem der beiden Clans die Mutter keine Geschwister hatte 1274 liess Konig Magnus lagabaetir sein grosses Gesetzeswerk vom Allthing verabschieden welches das Frostathingslov abloste Inhaltliches BearbeitenAllgemeines Bearbeiten Die Rechtsmaterie ist nicht systematisch abgehandelt obgleich die Einleitung in der Vorschrift Nr 25 dies ankundigt Das heisst es gibt zwar Themenkomplexe 1 Buch Christenrecht 2 Buch Ehe und Sexualstrafrecht 6 Buch Bussgemeinschaften 7 Buch Schiffsbau und Ausrustungspflicht 8 und 9 Buch Erbrecht 12 Buch Grundstucksverkehr in diese werden aber vollig unmotiviert ganz andere Regelungen mit anderen Gegenstanden eingeschoben Dies wird in der Einleitung damit begrundet dass man die alte Ordnung nicht habe zerstoren wollen Deshalb ist eine Darstellung der gesamten Regelungsmaterie nicht moglich Gleichwohl soll kurz dargestellt werden was uberhaupt behandelt wird Offentliches Recht Einrichtung und Durchfuhrung der Thingversammlung Kirchen und Christenrecht Feiertage Kirchenbau und unterhaltung Fastentage und religiose Arbeitsverbote Regelung des Aufgebots fur die Kriegsfahrt und die Verantwortlichkeit fur die Schiffsausrustung Verstreut Regelungen der offentlichen Armenfursorge Straf und Schadensersatzrecht Straftatbestande Strafen und Bussen an den Bischof und den Konig aber auch Genugtuungsleistungen an den Verletzten oder seine Familie Taten Schuldunfahiger Gerichtsstand Tierhalterhaftung Gebrauchsdiebstahl 10 Jagdrecht Strafprozessrecht Beweisverfahren 11 Zwolfereid Eherecht Erbrecht und beschrankte Erbenhaftung Verjahrung Folge der Verschollenheit Abstraktes Schuldversprechen Leihe beschrankte Geschaftsfahigkeit verheirateter Frauen und Freigelassener Gewahrleistung beim Pferdekauf Kaufvertrage uber Grundstucke Preisgleitklausel 12 Buch Sachenrecht Gesamthandseigentum an Grundstucken 13 Buch Es fehlt vollstandig das Vertragsrecht also Kaufvertrag Gewahrleistung Sach und Rechtsmangelhaftung ausser fur Pferde und das Gesinderecht Ausserdem wird sehr vieles als den Zuhorern bereits bekannt vorausgesetzt so wenn gesetzliche Bussen angeordnet werden Die Zeitgenossen wussten was das war Spezielle Regelungen Bearbeiten Hier sollen einige Regelungen vorgestellt werden die fur den heutigen Leser besonders auffallig sind oder von denen er aus anderem Zusammenhange eine Vorstellung hat oder die historischen Konflikten zugrunde liegen Auf der Thingstatte gilt Alkoholverbot 12 Am beruhmtesten ist die letzte Vorschrift des ersten Abschnitts Unter dem Gesetz soll man das Land aufbauen und es nicht in der Ungesetzlichkeit veroden 13 Der erste Teil des Satzes ist heute auf Islandisch eine geringe orthografische Abweichung die Umschrift des Dienstwappens der islandischen Polizei Der im Deutschen gebrauchliche Ausdruck pro Nase fur die Aufteilung auf Personen findet sich auch hier Personen werden als Nasen bezeichnet Dem Aufgebot zur Kriegsfahrt geht ein Mannaufrechnungsthing voraus auf dem das Aufgebot fur jeden Haushalt festgelegt wird Dieses Aufgebot besteht in Nasen die auf einem Kerbholz festgehalten werden Jeder Bonde soll am Ende der Landungsbrucke jede Nase auf dem Kerbholz zur Stelle haben vor dem Auge des Amtswalters 14 Das Frostathingslov ruttelt nicht an dem hergebrachten Grundsatz dass der Konig die Bischofe bestimmt da das Christentum Volksreligion und die Ordnung des Christentums Teil der Staatsordnung ist 15 Das kommt besonders in der offenen Propagandaschrift Konig Sverres En tale mot biskopene Eine Rede wider die Bischofe zum Ausdruck so war es auch mit den Bischofen und Abten Da wahlten sie die Konige den dazu der ihnen gut schien und wiesen ihnen Bistumer an wie sie es wollten und ohne den Rat von Geistlichen Aber der Konig steht nicht uber dem Gesetz Wenn der Konig einen Mann verwundet so hat er als Busse an alle Rechtsgenossen 48 Ringe zu zahlen 16 Nach IV 50 kann auch der Konig vogelfrei werden Diese Vorschrift ist von grosser historischer Bedeutung da ihr Olav der Heilige zum Opfer fiel nachdem er in Trondelag geheert hatte weshalb sie hier wiedergegeben werden soll Kein Mann soll einen Uberfall auf einen anderen machen weder der Konig noch sonst jemand Und wenn es der Konig tut da soll man den Pfeil schneiden und ihn durch alle Fylke innerhalb des Fjordes umfahren lassen und gegen ihn ziehen und ihn toten wenn man kann Und wenn er entkommt da soll er niemals wieder in das Land zuruckkommen Und wer nicht gegen ihn zieht soll drei Mark zahlen und ebenso viel der bei dem der Pfeil liegen bleibt Bei Stiklestad wurde dieses Gesetz gegen den Konig angewendet Es wird vorausgesetzt dass Priester verheiratet sind 17 Dass Taufe Firmung Altar und Priesterweihe mit hohen Gebuhren erkauft werden beklagt zwar Adam von Bremen 18 wird aber im Frostathing nicht bestimmt Die letzte Olung ist ausdrucklich unentgeltlich zu spenden 19 Aber bei Pflichtverletzungen des Priesters gegenuber seiner Gemeinde geht er der Gebuhren fur 12 Monate verlustig 20 Das spricht fur eine weitere Gebuhrenpflicht Die Abschaffung der Gebuhren hangt mit der Einfuhrung des Zehnten um 1120 zusammen den es zur Zeit Adams noch nicht gab 21 Der Begriff kirkja Kirche bezeichnet noch nicht eine abstrakte rechtsfahige Korperschaft Wo in dieser Hinsicht heute von der Kirche die Rede ware ist im Frostathingslov der Bischof oder ein Heiliger genannt der virtueller Eigentumer wird 22 Die Eisenprobe wird als Beweismittel zugelassen und vorgeschrieben Sie besteht im Tragen eines gluhenden Eisens Fur Frauen war der Kesselfang als Beweismittel vorgesehen 23 Das Tragen des Eisens war aber in Wirklichkeit nicht die einzige Form der Eisenprobe 1130 musste Harald Gille uber gluhende Pflugscharen gehen um seine konigliche Abstammung zu beweisen Bereits 1169 hatte Papst Alexander III dem Erzbischof in Nidaros Oystein mitgeteilt dass die Eisenprobe dem Kirchenrecht widerspreche und abgeschafft werden musse 24 Aber noch 1218 musste die Mutter Hakon Hakonssons Inga sich auf Veranlassung des Erzbischofs der Eisenprobe unterziehen um die konigliche Abstammung ihres Sohnes zu beweisen Urkundenbeweise gibt es nicht Die lateinische Schrift wird nicht erwahnt Aber wenn jemandem die Zunge herausgeschnitten worden ist dann kann er auf dem Thing den Namen des Taters mit Runen aufschreiben Der Hausbewohner ist zeugnisfahig ab dem achten Lebensjahr Bis dahin ist der Vater fur die Taten des Kindes verantwortlich Ab dann busst das Kind mit halber Busse bis zum Alter von 15 Jahren 25 Den Aufgebotsstock fur die Thingversammlung darf man erst befordern wenn man zwolf Winter alt ist 26 Ab dem zwolften Lebensjahr ist man an Karfreitag zum Fasten bei Wasser und Brot verpflichtet 27 Ab dem 15 Lebensjahr ist man mundig insbesondere strafmundig 28 Uber die Blutrache wird in der Einleitung eine Regelung getroffen die die damals herrschenden Zustande beleuchtet Jedermann wird wissen wie es ein grosser und ubler Missbrauch es lange in diesem Lande gewesen ist dass wenn ein Mann getotet wird da wollen die Verwandten des Erschlagenen sich den aus dem Geschlechte des Toters aussuchen um ihn zu erschlagen der der beste ist obwohl er bei der Totung weder Mitwisser war noch sie wollte noch dabei geholfen hat und sie wollen sich nicht an dem rachen der getotet hat obgleich das moglich ware Und so hat der wertlose Mann Nutzen von seiner Schlechtigkeit und seinem Unheil und der Schuldlose busst seine Besonnenheit und mannliche Trefflichkeit Und so mancher hat auf diese Weise eine grosse Einbusse des Geschlechtes erlitten und wir haben die besten unserer Leute im Lande verloren Und deshalb bestimmen wir dieses als eine Sache ohne Zulassung einer Busse und mit Beschlagnahme des ganzen Vermogens bei jedem der an einem anderen Rache nimmt als an dem der totet oder toten lasst 29 Bei der Verwundung eines Mannes ist die Busse nach der gesellschaftlichen Stellung des Taters gestaffelt Wenn der Odelsbauer einen Mann verwundet hat er dem Konig 6 Ringe a 12 Ore Busse zu zahlen ein Jarl hat 24 Ringe der Konig 48 Ringe zu entrichten Interessant sind Regelungen uber die Armenfursorge die dem Heidentum ja fremd war Als arm sieht das Gesetz Manner an die in einem Hungerhause sitzen und weniger Vieh haben als dass zwei Familienangehorige eine Kuh oder anderes im Wert einer Kuh besitzen Sie durfen fur den sofortigen Verzehr an Tagen fischen an denen es fur andere verboten ist 30 Zu den Bettlern wird gesagt Jeder erwachsene Mann der von Hof zu Hof zieht und Almosen empfangt der hat keinen Bussanspruch fur sich solange er am Bettelstabe geht und gesund und arbeitsfahig ist Sobald er Kleidung und Nahrung fur sich erworben oder von Verwandten erhalten hat da ist er sofort rechtsfahig 31 Alle Leute die von Haus zu haus ziehen und nicht abhangige Leute sind und nicht arbeiten wollen sind jeder straffallig mit drei Mark sowohl Mann wie Weib Und der Amtswalter oder irgendein anderer ergreife einen solchen Mann vor Zeugen und bringe ihn zum Thing Seine Verwandten mogen ihn da mit drei mark auslosen oder der der ihn zum Thing gebracht hat gebrauche ihn zu seinem Nutzen als Knecht 32 Die fruher ubliche Kindesaussetzung wird unter Strafe gestellt Dann wird geregelt was zu geschehen hat wenn eine Bettlerin ein Kind bekommt und dabei stirbt Wenn eine Frau im Kindbett stirbt die von Haus zu Haus wandert so soll der Bonde das Kind zur Kirche bringen und taufen lassen Dann soll er es jedermann anbieten der es ernahren will um Gottes Lohn Und wenn keiner es nehmen und fur sich als Eigentum nutzen will da nehme es der Bonde mit sich nach Hause und ernahre es den nachsten Monat Dann sollen es alle Manner des Fylkes ubernehmen und um Gottes Lohn ernahren Der Bauer bringe es zum nachsten Hofe und gebe einen Essnapf dazu Wenn es aber der Mann nicht annehmen will da ist dieser fur das Kind verantwortlich und jener lege es straflos nieder und habe Zeugen dabei 33 Zum Arbeitsmarkt erfahren wir Folgendes Uns ist bekannt dass unser Land auf Dauer durch nichts so verodet wird als dadurch dass man auf dem Lande keine Arbeiter bekommen kann Denn alle wollen nun auf Handelsfahrten ziehen und niemand merhr fur die Bonden arbeiten Deshalb verbieten wir streng dass jemand auf Handelsfahrten ziehe der weniger als drei Mark besitzt Dieses Verbot soll von Ostern bis Michaelis 29 September eines jeden Jahres gelten Nach Michaelis und wahrend des ganzen Winters fahre jeder in Frieden mit soviel Ware als ihm Gott gegeben hat sei es nun mehr oder weniger Aber die Schiffsfuhrer die Leute mit weniger Geld auf ihr Schiff nehmen als hier gesagt ist sollen fur jeden von ihnen der sich mit ihnen auf eine Handelsreicse begibt sechs Ore bezahlen 34 Uber die Behandlung von Heiden wird Folgendes vorgeschrieben Jeder in diesem Reiche soll Christ sein Einem Heiden darf man uber Nacht Nahrung geben wenn er zu einer Kirche reist bei der ein Priester ist Wenn er von der Kirche bei der ein Priester ist ungetauft fortreitet dann darf man ihm keine Nahrung geben Da soll er sich allein in seiner Hutte halten und seine Geschafte treiben und aus dem Lande fahren so schnell er kann Uber die sanitaren Bedurfnisse im Zusammenhang mit der Ehre auf See erfahrt man folgendes Wenn ein Mann auf der Reling sitzt und sein Bedurfnis verrichtet und ein anderer sturzt ihn ins Wasser mit hassender hand da gilt es seine volle Mannbusse und eine Krankungsbusse 35 Uberhaupt ist es eine schwere Krankung mit ungedeckten Rucken auf dem Boden zu liegen Das gilt sogar fur die arztliche Behandlung Wenn diese erfordert dass sich der Patient auf den Bauch legen muss so hat der Verursacher Verletzer neben der Verletzungsbusse nach die Krankungsbusse zu leisten 36 Fussnoten Bearbeiten Meissner S XV Gustav Storm Sigurd Ranessons proces Kristiania 1877 Frostathingslov I 2 Frostathingslov I 4 Hjalmarsson S 21 Meissner S XXIV XXVI Frostathingslov II 11 Byskup skal rada kirkium or kristnum dome allum oc kaenni maenn til selia tha er hann uil oc haevir oss thui haetit at ver skolum hava tha kaenni maenn er oss thockazt oc tha er kunni thionnosto sina retta that er vorn rettr Frostathingslov III 2 Frostathingslov VI 3 Frostathingslov V 16 ff X 42 f Frostathingslov IV 6 f Frostothingslov I 3 At logum scal land vart byggia en eigi at ulogum eyda Frostathingslov VII 10 Im Christenrecht des Eidsivathings das als einziges von diesem Thing erhalten ist Norges gamle Love I heisst es S 385 ausdrucklich Der soll auf seinem Bischofsstuhl Bischof sein den der Konig will und der rechtmassig gewahlt und hier geweiht ist zu Amt und Stuhl Frostathingslov IV 53 Frostathingslov VII 17 Bischofsgeschichte der Hamburger Kirche IV 31 Doch Taufe Firmung Altlar und Priesterweihen werden bei ihnen und den Danen stets teuer erkauft Das kommt vermutlich von der Habsucht der Priester Selbst Gange zu Kranken und Totenbestattungen alles wird dort gekauft Frostathingslov II 17 Frostathingslov II 14 IV 18 Adam von Bremen Bischofsgeschichte der Hamburger Kirche In Quellen des 9 und 11 Jahrhunderts zur Geschichte der Hamburger Kirche und des Reichs S 138 495 Freiherr vom Stein Gedachtnisausgabe XI Darmstadt 1978 Weil die Barbaren bisher noch keinen Zehnt zahlen konnen oder wollen wurden sie bei anderen Leistungen die kostenlos dargeboten werden mussten zu Abgaben herangezogen Busszahlung an den hl Olv in Frostathingslov II 10 Frostathingslov III 15 Wenn jemand begrundet heidnischer Opfer bezichtigt wird soll er freidlos sein Wenn er aber leugnet soll er das Eisen tragen Die Frau soll in den Kessel greifen En ef dyl bere karlmadr iarn fyrir en kona take i kaetil Regesta Norvegica Nr 129 Dato 18 Dezember 1169 aus Benevent Responsum des Papstes auf vorgelegte Fragen 1 I Norge blir saker enna avgjort ved jernbyrd Dette er i strid med kirkeretten og ma avskaffes In Norwegen werden Rechtssachen immer noch mit Hilfe von Eisenproben bearbeitet Dies steht im Widerspruch zum Kirchenrecht und ist abzuschaffen Frostathingslov IV 5 36 Frostathingslov II 23 Frostathingslov II 41 Frostathingslov IV 34 Frostathingslov Einleitung 8 Frostathingslov II 27 Frostathingslov V 30 Frostathingslov X 39 Frostathingslov II 2 Frostathingslov Einleitung 20 Frostathingslov IV 17 Frostathingslov IV 18 Es gab damals das Sprichwort Jeder ist ungedeckt auf dem Rucken ausser er habe dort einen Bruder Literatur BearbeitenAdam von Bremen Bischofsgeschichte der Hamburger Kirche In Quellen des 9 und 11 Jahrhunderts zur Geschichte der Hamburger Kirche und des Reichs S 138 495 Freiherr vom Stein Gedachtnisausgabe XI Darmstadt 1978 Jon F Hjalmarsson Die Geschichte Islands Reykjavik 1994 Rudolf Keyser P A Munch Hrg Norges gamle love indtil 1387 Forste Bind Christiania 1846 Rudolf Meissner Ubs Norwegisches Recht Das Rechtsbuch des Frostothings In Germanenrechte Bd 4 Weimar 1939 Regesta Novegica Eduard Sievers Tubinger Bruchstucke der alteren Frostuthingslog Tubingen 1886 online Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Frostathingslov amp oldid 236763318