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Unter Hofstelle versteht man im rechtlichen Sinne einen Bauernhof also die Stelle eines siedelnden Landwirts Inhaltsverzeichnis 1 Zum Begriff 2 Nationales 2 1 Deutschland 2 2 Osterreich 3 EinzelnachweiseZum Begriff BearbeitenDa zu einem bauerlichen Anwesen meist ausgedehnte landwirtschaftliche Grundflachen gehoren die selbst mit Baulichkeiten erschlossen sein konnen definiert man unter dem Begriff den zentralen Wirtschaftsort des Anwesens im Allgemeinen als Wohnsitz der Bewirtschafter wie auch Sitz des landwirtschaftlichen Betriebs im rechtlichen Sinne Dabei werden die Baulichkeiten der Hofstelle als eine gewachsene und funktionelle Einheit gesehen Der genaue Umfang dessen was zur Hofstelle gehort wird in rechtlichen Definitionen abweichend gesehen Insbesondere gibt es in der juristischen Begriffsbestimmung Abweichungen inwieweit Wohnsitz und Betriebssitz zusammenfallen mussen und der Hof von der Hofstelle aus bewirtschaftet wird Diese Frage ist etwa durch die zahlreichen historischen Besonderheiten in landwirtschaftsbezogenen Rechtsfragen etwa im Erbrecht oder im Baurecht relevant Hier bezeichnet Hofstelle dann oft speziell nur die zum Betrieb der Landwirtschaft erforderlichen Bauten und Anlagen als wirtschaftliche Einheit Nationales BearbeitenDeutschland Bearbeiten Der Begriff Hofstelle wird im deutschen Recht nicht einheitlich verwendet 1 Im Baurecht ist die Hofstelle notwendiger Bestandteil eines landwirtschaftlichen Betriebes auf der der Landwirt wohnt Es handelt sich in der Regel um die Gebaude des Bauernhofs die zum Wohnen und Arbeiten bestimmt sind Wohnteil Bedienstetenwohnungen Altenteilerwohnung Stalle Scheunen Werkstatt Garagen Eine Hofstelle stellen die Gebaude eines landwirtschaftlichen Betriebes aber nur dann dar wenn zumindest eines dieser Gebaude ein landwirtschaftliches Wohngebaude ist 2 Im Bewertungsrecht nach 143 Abs 3 BewG ist die Hofstelle diejenige Stelle von der aus landwirtschaftliche Flachen ordnungsgemass nachhaltig bewirtschaftet werden wobei Betriebswohnungen und Wohnteil nicht zur Hofstelle zahlen also nur Stalle Scheunen Werkstatt Garagen Osterreich Bearbeiten Landwirtschaftliches Recht ist in Osterreich durchwegs landesrechtlich geregelt Die Frage der prazisenden Definition stellt sich beispielsweise dort wo ein Anerbenrecht Erbhofe also geschlossen zu vererbende Anwesen vorgesehen sind So spricht etwa das Tiroler Raumordnungsgesetz von Wohngebaude bzw Wohnteil von Hofstellen 3 wahrend im Karntner Erbhofegesetz ein Bundesgesetz unter Hofstelle nur die zum Betrieb der Landwirtschaft erforderlichen Baulichkeiten zu verstehen sind massgeblich ist das Vorliegen eines Wirtschaftsgebaudes ein Wohnhaus muss nicht unbedingt vorhanden sein 4 Einzelnachweise Bearbeiten Ruby in Groll Praxishandbuch Erbrechtsberatung 2 Auflage 2005 Kapitel XIII Hoferbfolge Beschluss des BVerwG vom 14 Marz 2006 zu 35 BauGB 2 Z 2 Kundmachung der Landesregierung vom 28 Juni 2011 uber die Wiederverlautbarung des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 StF LGBl Nr 56 2011 i d g F ris bka vergl auch 44 Sonderflachen fur Hofstellen zitiert nach Anerbenrecht verhindert Zerschlagung der Betriebe 1 2 Vorlage Toter Link ktn lko at Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Landwirtschaftkammer Karnten 15 April 2010 abgerufen 17 Dezember 2013 vergl Bundesgesetz vom 13 Dezember 1989 uber die bauerliche Erbteilung in Karnten Karntner Erbhofegesetz 1990 StF BGBl Nr 658 1989 i d g F ris bka Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hofstelle amp oldid 224617847