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Ein Gerichtshandelsbuch ortlich oder regional auch Amtsbuch Erbbuch Handelsbuch Kaufbuch Landbuch in Tirol Verfachbuch 1 oder Vererbungsbuch genannt es gibt dafur im deutschen Sprachraum sicher noch zahlreiche weitere Bezeichnungen enthalt handschriftliche in ein Buch eingetragene Protokolle uber Kaufvertrage fur Hauser Bauernguter und Grundstucke in einer Gemeinde oder in mehreren benachbarten Gemeinden Doppelseite Folio 8v 9r aus einem fruhneuzeitlichen Gerichtshandelsbuch Gemeindebuch Schrebitz Neben den Kirchenbuchern sind Gerichtshandelsbucher nicht nur eine weitere wichtige Quelle der Genealogie sondern auch von ausserordentlicher Bedeutung fur Ortschronik Heimatgeschichte und Regionalgeschichte Die systematische Erschliessung der Gerichtshandelsbucher durch Regesten und die Verkartung der Kaufvertrage mit dem Ziel der Aufstellung der Hauserchronik der Guterchronik des Hauserbuches oder wenn man die darin lebenden Personen in die Bearbeitung mit einbezieht die Erarbeitung eines Ortsfamilienbuches ist eine Herausforderung fur jeden Genealogen und Heimatforscher In manchen Gemeinden beginnen die Gerichtshandelsbucher bereits in der ersten Halfte des 16 Jahrhunderts manchmal noch vor den Kirchenbuchern Fruher befanden sich die Gerichtshandelsbucher in den jeweiligen Orten oder zustandigen Amtern heute sind sie in den territorial zustandigen Staatsarchiven zentralisiert Sie liegen auch als Filme vor von denen Kopien gekauft werden konnen In den Gerichtshandelsbuchern sind uberwiegend Kaufvertrage enthalten vereinzelt findet man darin auch Geburtsbriefe Testamente Erbschaftsregelungen Verkaufe von Gerade und Heergerate Vormundschaftsregelungen aber nur in seltenen Fallen Pachtvertrage Wichtigste personengeschichtliche Quellen sind die Kaufvertrage Am Anfang und Ende des Vertrages werden Kaufer und Verkaufer genannt und sofern gegeben ihre verwandtschaftliche Stellung zueinander bei ortsfremden Kaufern oft auch deren Herkunftsort ferner erfolgt eine Lageangabe des Hauses bzw der Hufe Ist der Vorbesitzer verstorben dann treten als Verkaufer seine Erben auf Meist sind das die Kinder unmundige Kinder mit Vormundern das sind oft Nachbarn verheiratete Tochter mit ihren Ehemannern wenn diese ortsfremd sind dann unter Nennung von deren Wohnorten dazu die Witwe mit kriegischem Vormund Oft wird aber anfangs nur von der Witwe und den unerzogenen Kindern gesprochen ihr Vorname dann aber manchmal irgendwo inmitten des oft seitenlanges Textes des Kaufvertrages genannt etwa bei den Auszugsregelungen Diesen Text muss man deshalb grundlich durchlesen Die Details sind abgesehen vom Kaufpreis selbst der die wirtschaftliche Situation des Hauses oder Gutes charakterisiert und dem Angeld vor allem fur Volkskunde und Wirtschaftsgeschichte von Interesse z B das Inventarverzeichnis Meist am Schluss des Kaufvertrages werden die anwesenden Richter und Gerichtsschoffen genannt oft noch gefolgt durch die amtliche Bestatigung durch den Schosser Wichtigste genealogische Quelle sind dann die anschliessenden Tagzeiten d h die aufgeschlusselte Festlegung wann bestimmte Teile der Kaufsumme fallig werden und an wen zu zahlen ist Dabei werden die Erben oft namentlich genannt haufig wird aber auch pauschal etwa von den 7 Wagnerschen Erben gesprochen oder der Witwe und den Tochtern Die Zahlungen mussten bestatigt werden Dadurch ist erkennbar wen und in welchem Jahr z B eine Tochter heiratete und wo sie dann wohnte Daraus und auch aus den Zahlungen von Zuchtgeld fur unmundige Kinder und von Ausstattungsgeld im Falle der Heirat oder des Mundigwerdens lasst sich fur einzelne Personen ihr Geburtsjahr ziemlich gut schatzen Starb ein Erbe dann quittieren seine Kinder bzw Erben fur sein Erbteil Scheinbar bieten derartige Angaben eine geeignete personengeschichtliche Quelle so dass auf einige Schwierigkeiten hingewiesen werden muss Eine Person kann im selben Ort gleichzeitig mehrere Hauser und Guter besitzen und derselbe Name in verschiedenen Schreibweisen kann im Ort mehrfach vorkommen Die Besitzer eines Hauses oder Gutes starben oft bevor die sich uber Jahrzehnte hinziehenden Tagzeiten ihres Kaufes vollstandig bezahlt waren Bei dem nun notwendigen Wiederverkauf manchmal an eine vollig fremde Person mussen die Tagzeiten fur die Glaubiger aus dem ersten Kauf ubernommen werden und sie werden am Schluss des zweiten Kaufvertrages namentlich oder pauschal erneut bei den Tagzeiten genannt Das kann nun mehrfach hintereinander eintreten so dass es falsch ware aus der Nennung unter den Tagzeiten auf ein verwandtschaftliches Verhaltnis zwischen Verkaufer und den in den Tagzeiten genannten Personen zu schliessen wenn dieses nicht eindeutig belegt ist Guteraustausch oft mit Ausgleichszahlungen verbunden und kurzfristige Kaufe und Wiederverkaufe erfolgten um finanziellen Belastungen aus Tagzeitverpflichtungen und anderen Schulden besser gerecht werden zu konnen Brauchte jemand rasch Bargeld so konnte er in einem Geldkauf sein Erbteil verkaufen und dafur zwar eine geringere Summe erhalten dies aber sofort Hatte jemand Schulden gemacht dann mussten diese ebenfalls von seinem Erben beglichen werden und die nichtverwandten Glaubiger erscheinen bei den Tagzeiten auch bei Wiederverkaufen ebenso schliesslich sogar bei Tod des Glaubigers dessen Erben Die angefuhrte Struktur in der Form eines Gerichtshandelsbuches bezieht sich auf Mitteldeutschland in der Zeit um 1700 Vor 1600 sind die Tagzeiten kaum detailliert aufgefuhrt und die Gerichtshandelsbucher enthalten oft nur Verzichterklarungen das sind Quittungen fur erfolgte Zahlungen aus denen verwandtschaftliche Zusammenhange noch schwerer zu belegen sind Ohne grundliche Schriftkenntnisse siehe Palaografie und Ubung im Lesen der alten Schrift und ohne parallele Beschaftigung mit Recht Brauchtum und Mundart der jeweiligen Gegend lasst sich nicht mit Gerichtshandelsbuchern arbeiten Einzelnachweise Bearbeiten Eintrag zu Verfachbuch im Austria Forum im AEIOU Osterreich Lexikon Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gerichtshandelsbuch amp oldid 201463194