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Inwohner lt mhd inwoner auch die Bezeichnung Inman n Plural Inleute lt mhd inman inliute findet sich ist eine Bezeichnung mit regional unterschiedlicher Bedeutung In vielen Gegenden z B in Suddeutschland in Sachsen und auch in Osterreich wurden damit im Mittelalter und in der fruhen Neuzeit Bewohner einer Stadt bezeichnet die kein Haus oder Grundeigentum und damit nicht das Burgerrecht besassen 1 Ahnliche Bedeutungen sind mit dem Begriff des Insten Einmieter lt mnd insate insete Insasse oder Instmanns Plural Instleute mnd instlude verbunden Ein weiterer Begriff mit seit dem 17 Jahrhundert ungefahr entsprechendem Bedeutungsspektrum ist derjenige des Einliegers lt mhd inliger inleger mnd inligger inlegher diese Formen aber noch mit abweichender Bedeutung fur weitgehend grundbesitzlose Tagelohner 2 Der Begriff des Inwohners ist von dem des Hausgenossen zu unterscheiden unter diesem werden Personen verstanden die zu dem Hausherrn entweder in einem familienrechtlichen Verhaltnis stehen Ehegatten Kinder Tanten oder als Dienstboten Magde Knechte von diesem abhangig sind 3 Inhaltsverzeichnis 1 Regionale Begriffsvarianten 2 Rechte und Pflichten eines Inwohners 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseRegionale Begriffsvarianten BearbeitenIn Mecklenburg bezeichnete man Bewohner der Stadte ohne Burgereigenschaft oder besondere Privilegien als Einwohner oder Einlieger wobei das altmecklenburgische Landrecht dem Burger lediglich einen Hauptnahrungserwerb in Handel Handwerk oder Gewerbe zubilligte Aus diesem Grund bildeten sich handwerksahnliche Sonderformen auch fur diejenigen Acker Burger heraus die im Vollerwerb Landwirtschaft auf stadtischem Areal betrieben Ihre Zahl blieb jedoch in der Gewerbestatistik aller mecklenburgischen Landstadte nachrangig Instleute in Nord und Nordostdeutschland waren vertraglich an einen Grundeigentumer gebundene Tagelohner die fur Wohnung Geld und Naturallohn arbeiteten Sie mussten eine zweite Arbeitskraft den Scharwerker stellen und fungierten so als eine Art Subunternehmer 4 In Sudwest Sachsen war es um 1700 in manchen Orten sogar ublich von beguterten Inwohnern zu sprechen womit Vollbauern gemeint sein konnten und auch andere Dorfbewohner mit Haus und Hofbesitz in Stadten ebenfalls Hausbesitzer In diesem Gebiet und im Vogtland wechselt dieser Gebrauch von Inwohner spater mit Einwohner ganz im Sinne des heutigen Begriffes d h jeder beliebige Bewohner eines Ortes In Slowenien wurden Inwohner sogenannte osabeniki als Arbeitskrafte in Weinbergen angesiedelt 5 In diesem Zusammenhang sind auch die in der Schweiz gebrauchlichen Bezeichnungen Beiwohner Beisasse medewohner und non positus zu erwahnen die darauf abstellen dass diese Einwohner einer Gemeinde nicht das volle Burgerrecht besitzen aber durch das Beisassenrecht gewisse Rechte und Verpflichtungen haben Diese Beisassen konnen durchaus finanziell bedeutende Personen sein Rechte und Pflichten eines Inwohners BearbeitenIm Mittelalter und in der fruhen Neuzeit wurden zumeist besitzlose Bewohner einer Stadt die nicht das Burgerrecht hatten Inwohner genannt Diese mussten sich als Tagelohner bei einer Herrschaft oder einem Betrieb etwa einer Brauerei ohne dort fest angestellt zu sein ihren Lebensunterhalt erwerben Bei Heiraten von Inwohnern mussten in Bezug auf die Zustandigkeit von Geistlichen besondere Regeln beachtet werden da der Wohnort nicht durch Haus oder Grundbesitz festgelegt war 6 In den regionalen Thaiding ordnungen werden die Verpflichtungen denen ein Inman und dessen Hausherr Wirth nachkommen muss genannt Dem Lustenfeldener Urbar von 1635 sind beispielsweise folgende Verpflichtungen zu entnehmen 7 Jeder Untertan war verpflichtet spatestens nach 14 Tagen mit einer aufgenommenen Person bei der Herrschaft zu erscheinen diese Person einschreiben zu lassen und dafur eine Burgschaft zu ubernehmen War der Inman fruher einer anderen Obrigkeit unterstellt musste er von dort seinen letzten Abschied mitbringen und dann der Herrschaft das Angelub leisten Dieses war mit der Zahlung eines Auffahrtgeldes verbunden damals acht Kreuzer Nach dem Einzug bei dem Hauswirt mussten jedes Jahr zwei Schillinge Steuer und ein Gulden Robotgeld gereicht werden Wurden diese Abgaben nicht rechtzeitig bezahlt so hatte der Hausherr dafur einzustehen Wenn der Inmann auszog so hatte er um Streichung anzusuchen und ein Abfahrtgeld zu zahlen Dieses entfiel wenn der Inmann innerhalb der Herrschaft verblieb Wurde der Auszug verschwiegen so machten sich sowohl der Inmann wie auch der Hauswirt strafbar Verboten war die Aufnahme eines Dienstbotenverhaltnisses zum Schein und somit die Verschleierung des Inmanverhaltnisses Verstarb ein Inman so mussten fur ihn verschiedene Taxen aus seinem Nachlass bezahlt werden Fallfreigeld Teilspruchgeld Spitalkosten Pfleger Schreiber und Amtmanntaxe Hingegen waren die Inleute in der Regel von den landesfurstlichen Abgaben befreit Landsteuer Rustgeld etc Erwahnenswert ist in diesem osterreichischen Beispiel die Zunahme der Inmanverhaltnisse im 17 und 18 Jahrhundert was in Linz sogar zur Errichtung von Miethausern mit mehreren Wohnparteien fuhrte Durch diese Zuzuge bildete sich bereits im vorindustriellen Zeitalter im stadtischen Bereich ein stadtisches Proletariat heraus Literatur BearbeitenFranz Wilflingseder Geschichte der Herrschaft Lustenfelden bei Linz Kaplanhof Sonderpublikationen zur Linzer Stadtgeschichte Buchverlag der Demokratischen Druck und Verlags Gesellschaft Linz 1952 S 102 105 Weblinks Bearbeiten Wiktionary Inwohner Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Friderich von Flerssheim Weisthum und Gerichtsordnung der Gemeinde Ellerstadt vom Jahr 1555 In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Germanistische Abteilung Band 3 1 1882 S 199 223 degruyter com Meyers Grosses Konversations Lexikon Band 5 1905 Einlieger S 461 zeno org Michael Mitterauer Familie und Arbeitsteilung Historischvergleichende Studien Bohlau Verlag Wien Koln Weimar 1992 Inwohner Problem der Familienzugehorigkeit S 198 archive org PDF Meyers Grosses Konversations Lexikon Band 9 1905 Instleute S 876 zeno org Method Dolenc Die niedere Volksgerichtbarkeit unter den Slovenen von Ende des 16 bis Anfang des 19 Jahrhunderts In Jahrbucher fur Kultur und Geschichte der Slaven Neue Folge Band 5 Nr 3 1929 S 299 368 JSTOR 41039938 Johann N Schneid Das Brautexamen die Eheeinsegnung die Jubelehe und das Verfahren der katholischen Kirche bei Aufnahme eines fremden Religionsgenossen in ihre Gesellschaft Ein Hilfsbuch zunachst fur angehende Geistliche und Seelensorger Mit einer Zugabe von Tauf und Leichenreden G Joseph Manz Regensburg Landshut 1835 S 10 google co uk Franz Wilflingseder 1952 S 103 105 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Inwohner amp oldid 233610511